Protocol of the Session on May 6, 2003

Insgesamt darf ich feststellen, dass mit diesem Gesetzentwurf ein Paket auf den Weg gebracht wird, mit dem man angesichts der harten und stark veränderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen leben kann. Wir werden in den von Ihnen genannten Bereichen weiterhin eine Position einnehmen, die uns aus der Sicht der Bediensteten im Vergleich mit den anderen Ländern an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland stehen lässt.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir auch hier nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist es so beschlossen.

Abgesetzt werden muss Tagesordnungspunkt 2 g), nachdem der von der Staatsregierung für die Erste Lesung angekündigte Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts nicht vorgelegt worden ist.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2 h

Gesetzentwurf der Abgeordneten Maget, Dr. Scholz, Dr. Kaiser und anderer und Fraktion (SPD)

zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der

freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz – MfG) (Drucksache 14/12221)

Erste Lesung –

Wird der Gesetzentwurf vonseiten der Antragsteller begründet? – Ja, Herr Dr. Scholz bitte.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage dieses Gesetzentwurfes ist aufgrund vieler Entwicklungen und vieler Probleme notwendig geworden. Eigentlich haben wir darauf gehofft, dass irgendwann die Staatsregierung oder die CSU mit einem eigenen Entwurf kommen wird, der bereits seit Jahren angekündigt ist. Bisher aber wurde nichts getan. Der letzte Hinweis auf das Aktionsprogramm, die Leitlinien und die Initiativen für den Mittelstand stammt aus einem Schreiben vom März dieses Jahres. Auf Seite 14 des Zehn-Punkte-Programms schreibt das Wirtschaftsministerium unter dem ersten Punkt „Bestandspflege“ und dem Buchstaben a) „Grundsätze der Mittelstandspolitik im Mittelstandsförderungsgesetz“ zu den festgelegten Aktionen – man merke auf! –, „die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes wird gegenwärtig erarbeitet.“ Das ist die Situation, deswegen musste gehandelt werden.

Die Grünen haben schon vor ziemlich genau einem Jahr gehandelt, nämlich mit einer Vorlage vom 7. Mai 2002. Herr Runge, ich weiß gar nicht, ob Sie es gesehen haben, dass sich morgen die Einreichung Ihres Gesetzentwurfes zum ersten Mal jährt. Die Grünen haben ihren Entwurf dankenswerterweise zurückgestellt und damit uns und auch der Staatsregierung die Möglichkeit gegeben, selbst zu handeln. Ich weiß nicht, ob Sie die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes auf die nächste Legislaturperiode verschieben wollen. Recht viele Wochen sind es bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr. Ich zähle die Wochen genau, weil ich im nächsten Parlament nicht mehr mitspielen werde. Deswegen bin ich schon etwas enttäuscht darüber, dass von der Staatsregierung überhaupt nichts kommt.

Nun zum Gesetzentwurf. Bei der Mittelstandsförderung ist es immer ziemlich schwierig, kleine und mittlere Unternehmen richtig zu definieren. Die Definition erfolgt auf drei Ebenen. Die erste Ebene ist die Europäische Union. Die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Europäische Union ist pickelhart und sehr weitreichend. Sie ist insofern pickelhart, als kleine und mittlere Unternehmen nur solche sind, die bis zu 250 Beschäftigte, einen Umsatz von 40 Millionen e und ein Gesamtkapital von maximal 25 Millionen e haben und – das ist ganz wichtig – das so genannte Unabhängigkeitskriterium erfüllen, wonach ein anderes größeres Unternehmen nicht zu mehr als 25% Eigentümer sein darf. Diese Definition spielt für die Mittelstandspolitik und für die Mittelstandsförderung deshalb eine große Rolle, weil die Wettbewerbsordnung und die Beihilferichtlinien der Europäischen Union ganz klar festlegen, wo gefördert werden darf und wo nicht gefördert werden darf. Diese Regelungen enthielt das Gesetz bisher nicht in ausreichendem Umfang.

Üblicherweise sind Mittelstandsunternehmen in Deutschland solche, die bis zu 500 Beschäftigte haben. Die übrigen Kriterien – insbesondere das Unabhängigkeitskriterium – gelten nicht so eindeutig. Auf meine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium, ob bekannt sei, wie viele Unternehmen, die die Kriterien der EU-Regelung erfüllen, vorhanden seien und wie viele Menschen dort beschäftigt würden, wurde mir geantwortet: Das wissen wir nicht.

Wir halten es für notwendig, auch für den so genannten industriellen Mittelstand Regelungen zu schaffen. Wir wollen den Begriff des „industriellen Mittelstands“ in das Gesetz aufnehmen. Damit sind die Unternehmen gemeint, die zwischen 500 und 1 000 Beschäftigte haben, die aber das Unabhängigkeitskriterium erfüllen, die also nicht Töchter von Großkonzernen sind. Für diese Unternehmen müssen wir in Bayern Politik machen. In den Regionen, in denen Sie tätig sind, spielen diese Unternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung eine sehr große Rolle. Deshalb müssen wir sehen, was wir für diese Unternehmen tun können.

Das Gesetz enthält auch einige Bestimmungen über die Leistungsvergabe durch die öffentliche Hand, über die mittelstandsgerechte Vergabepraxis und die Schaffung von Wettbewerbsgleichheit. Ein für uns ganz wichtiger Punkt ist die Einhaltung des Tariftreuegesetzes. Alles das muss in dem Gesetz enthalten sein. Daneben müssen wir auch Möglichkeiten der Mittelstandsfinanzierung und der Eigenkapitalbildung, beispielsweise durch Mitarbeiterbeteiligung mit entsprechender Absicherung, aufzeigen. Für die Mittelstandsfinanzierung sind in Bayern ähnlich wie auf Bundesebene Einrichtungen im Zusammenwirken mit den Geschäftsbanken, insbesondere mit den Sparkassen und Raiffeisenkassen zu schaffen.

Wir sind auch der Meinung, dass die Vergabepolitik mittelstandsfreundlich sein muss. Weiterhin sind wir der Meinung, dass diese Mittelstandspolitik auf die entsprechenden Unternehmen in den verschiedenen Bereichen zugeschnitten sein muss. Wir wollen mit unseren Änderungen für die kleinen und mittleren Unternehmen – Mittelstand, Handwerksunternehmen und den industriellen Mittelstand – den gesetzlichen Rahmen abstecken, um den Mittelstand in Bayern zu stärken und zukunftsfähig zu machen.

Unsere Initiativen hierzu haben wir bereits in verschiedenen Anträgen in den Landtag eingebracht, die teilweise noch zu behandeln sind. Die Schwerpunkte sind Qualifizierung, Stärkung bei der Finanzierung und Zukunftssicherung, insbesondere durch Forschung und Entwicklung zusammen mit den Fachhochschulen in Bayern. All diese Schritte sind notwendig, und deshalb bitte ich bei der Behandlung in den Ausschüssen um entsprechende Berücksichtigung.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dinglreiter.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ohne Zweifel so, Herr Dr. Scholz,

dass eine Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes notwendig ist. Daran gibt es keinen Zweifel. Es geht aber darum, dass wir eine grundsätzliche Reform brauchen und nicht eine Reform, die nur auf einzelne Punkte abstellt. Ich weiß, dass die Staatsregierung etwas vorbereitet hat und in Kürze eine Vorlage zur Verfügung steht.

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Toll! Frohe Botschaft!)

Das ist keine neue Botschaft. Wer grundlegend etwas ändern will, macht es richtig, wenn er zunächst die Betroffenen anhört.

(Dr. Scholz (SPD): Jahrelang schon!)

Man darf nicht so verfahren, wie das gelegentlich in Berlin gemacht wird, dass man Kommissionen beauftragt und die Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellt, aber dennoch nicht entscheidet. Wir reden jetzt nicht über den Gesetzentwurf der Staatsregierung; damit werden wir bei anderer Gelegenheit zu tun haben. Ich befasse mich jetzt nur mit dem, was die SPD vorgelegt hat.

Der erste Kritikpunkt, Herr Dr. Scholz, ist, dass sich der Vorschlag der SPD-Fraktion nur mit einzelnen Punkten beschäftigt, aber kein Gesamtkonzept darstellt. Das führt uns nicht weiter. Wir brauchen ein Konzept aus einem Guss. Es wird keine Zukunftsperspektive entwickelt. Man hält sich mit Begrifflichkeiten und Zahlen auf, die den Mittelständlern wenig konkrete Hilfe bieten. Ich greife nur ein Zitat heraus – Aufnahme der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen sowie genau festgelegte Größenordnung für den industriellen Mittelstand –: Sie haben es wohl begründet, aber ich persönlich lehne ein solches Vorgehen ab, weil dadurch die Flexibilität des Gesetzes eingeschränkt und nicht etwa erweitert wird. Ich lehne es aber auch ab, weil der Mittelstand in Bayern hinsichtlich der Größe der Unternehmen und der Branchenzugehörigkeit zu heterogen ist, weil der Anwendungsbereich einzelner Förderprogramme wie bisher in Durchführungsrichtlinien geregelt sein soll und schließlich auch, weil die Nennung fester Größenordnungen fraglich ist und eher zur Verwirrung führt. So viel zu diesen Punkten.

Das Thema „Gründung einer Mittelstandsbank“ ist nicht neu, wir haben uns damit im Wirtschaftsausschuss schon beschäftigt. Wir haben mit der LfV-Förderbank eine effiziente und moderne Mittelstandsbank, die ihr Instrumentarium in den letzten Jahren ständig zu Gunsten der Finanzierungsanforderungen der mittelständischen Unternehmer weiterentwickelt hat. Ich denke an die Risiko-Entlastung der Hausbanken und an die Maßnahmen für die Haftungsfreistellung zugunsten mittelständischer Betriebe, die eine erhebliche Erleichterung bei der Kreditaufnahme sind.

Eine Mittelstandsbank, so wie Sie sie wollen, die sozusagen als Erstbank ohne Hausbank fungiert, würde bedeuten, dass man die bisherigen Banken aufblasen müsste; man bräuchte einen wesentlich größeren Apparat, weil dann die Risikoprüfung, die jetzt wesentlich von den Hausbanken geleistet wird, dann dort geleistet werden müsste. Aus diesem Grunde muss es bei der jetzigen

Struktur des Hausbankprinzips bleiben. Ich darf Ihnen auch ankündigen, dass die CSU-Fraktion derzeit eine Initiative zur Verbesserung der Mittelstandfinanzierung erarbeitet, die aber die jetzige Struktur nicht in Frage stellt, sondern unterstützt. Wir glauben, dass das der bessere Weg ist.

Übrigens: Die Zusammenarbeit mit der Förderbank des Bundes funktioniert hervorragend. Es gibt keine Probleme. Wir müssen deshalb den Namen unserer bayerischen Förderbank nicht ändern.

Die Ergänzung der Regelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein Problem. Sie widerspricht der Deregulierung, weil die umfangreichen Bestimmungen über losweise Vergabe und über Nachunternehmer nur die Mittelstandsrichtlinien des öffentlichen Auftragswesens bzw. VOB und VOL wiederholen. Es ist eine schwierige Frage, was wirklich zu machen ist. Ihr Vorschlag führt uns nicht weiter, und aus diesem Grunde ist er nicht akzeptabel.

Überflüssig ist meines Erachtens die Verpflichtung zur Einhaltung des Tariftreuegesetzes. Gemeint ist wohl das Bayerische Bauaufträgevergabegesetz. Der Wortlaut, wie er hier gewählt wurde, ist eher missverständlich. Soll die Verpflichtung wirklich nur bei der Weitergabe von Leistungen an die Nachunternehmer gelten? – Das müssen Sie sich fragen, wenn Sie sich Ihren Entwurf betrachten.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen will, ist die Forderung nach einem jährlichen Kurzbericht über die Ergebnisse der eingeleiteten und durchgeführten Fördermaßnahmen. Ich frage mich: Was soll ein Kurzbericht bei diesem wirklich umfassenden Themenbereich des vielfältigen Mittelstands? Ich glaube, dass wir mit dem, was wir jetzt haben, besser fahren; wir bekommen jetzt alle vier Jahre einen umfassenden Mittelstandsbericht, der im Landtag ausführlich und umfassend diskutiert wird. Der letzte Bericht aus dem Jahr 2000 hat einen Umfang von 168 Seiten. Das ist durchaus angemessen und richtig. Würden wir einen solchen Bericht jedes Jahr verlangen, würden uns nicht unbedingt jedes Jahr neue Erkenntnisse vermittelt, es würde nur das Berichts- und Meldewesen zusätzlich belastet und damit zu mehr Bürokratie beigetragen, obwohl wir diese wir eigentlich abbauen wollen. Ihr Vorschlag ist also nicht unbedingt etwas Neues.

Wenn wir ein Mittelstandsförderungsgesetz wollen, das umfassend angelegt ist, dann muss es den tatsächlichen Bedürfnissen des Mittelstandes gerecht werden. Es muss stärker am Mittelstand orientiert sein, und es muss orientiert sein an den Erfordernissen der Chancengleichheit für kleine, mittlere und große Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, verlässliche Rahmenbedingungen für die mittelständischen Unternehmen und die freien Berufe zu schaffen. Es ist wichtig, die Leistungsfähigkeit des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb zu stärken. Dies kann etwa durch eine noch stärkere Förderung von Informationsund Beratungsleistungen im Bereich der Außenwirtschaft und der Förderung von Unternehmenskooperationen und unternehmerischen Netzwerken geschehen.

Das sind Forderungen, die heute und morgen wichtig und bedeutsam sind.

Es geht darum, das Innovationspotenzial durch ein solches Gesetz zu erhöhen und die Unternehmen bei der Markteinführung neuer Produkte zu unterstützen. Damit behaupten wir uns in der Zukunft im Wettbewerb. Neben der Förderung der Existenzgründung und anderen Maßnahmen in diesem Zusammenhang – Gründerberatung und Ähnliches – muss ein großes Augenmerk auf die Unternehmensnachfolge gelegt werden. In Bayern sind in den nächsten Jahren im Schnitt jedes Jahr 12000 Unternehmen mit etwa 150000 Arbeitnehmern von einer Unternehmensnachfolge betroffen. Darauf muss ein Mittelstandsförderungsgesetz in besonderer Weise eingehen und auf diesen Umstand Rücksicht nehmen. Es geht auch um den besonderen Beitrag des Mittelstandes zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Ich wollte nur einige Punkte herausgreifen, die uns wichtig sind, die wir aber in diesem Gesetzentwurf nicht wiederfinden. Aus diesem Grunde werden wir uns diesem Gesetzentwurf nicht freundlich annähern können. Wir warten darauf, was uns die Staatsregierung vorlegt.

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Brav!)

Wir sind im Zusammenhang mit dieser Materie im Gespräch. Wir werden dann – darin bin ich sicher – ein umfassendes und zukunftsweisendes Mittelstandsförderungsgesetz im Landtag behandeln können, das den Mittelstand weiterführt und die Existenz des Mittelstandes sichert sowie Arbeitsplätze für die Zukunft schafft.

(Beifall bei der CSU) – Hofmann (CSU): Das machen wir, wenn der Scholz draußen ist!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dr. Runge.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der freien Berufe der SPD-Fraktion hatte einen Vorläufer, wie ihn Kollege Dr. Scholz schon benannt hat, nämlich unseren gleichnamigen Gesetzentwurf. Mittlerweile ist er nahezu ein Jahr alt. Wir haben die Beratungen darüber zurückstellen lassen aufgrund der Absprache mit der SPD-Fraktion, die eigene Vorschläge angekündigt hat. Wir hatten die Hoffnung, dass dann vielleicht sogar die CSU-Fraktion ergänzend oder auch alternativ tätig wird. Dieser Wunsch, diese Hoffnung, ging aber nicht in Erfüllung.

Man muss klar sagen: Das Mittelstandsförderungsgesetz ist in 25 Jahren nur unwesentlich verändert worden. Der Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen hat sich in den 25 Jahren allerdings stark verändert. Das heißt, es müssen vielfältige gesellschaftspolitische und politische Veränderungen bei einer Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes berücksichtigt werden. Auf den Gebieten Finanzierung, Forschung und Entwicklung beispielsweise haben kleine und mittlere Unternehmen große Nachteile gegenüber Großunternehmen. Es gilt,

dass die öffentliche Hand hier gegensteuert. Es gilt in unseren Augen auch, verstärkt Aufgabenfelder wie Betriebsübernahme, Coaching und die Notwendigkeiten ökologischer und sozialer Betriebsführung zu berücksichtigen.

Jetzt komme ich zu unserem Gesetzentwurf von vor einem Jahr: Ganz wichtig vor einem Jahr war und ist auch heute noch, dass in dem Gesetz die im kommunalen Wirtschaftsrecht – das heißt jetzt kommunales Unternehmensrecht –, mittlerweile konkretisierte Subsidiaritätsklausel verankert wird. Diese Subsidiaritätsklausel wird immer noch nicht angewandt. Es ging uns auch darum, dass Fördertatbestände präzisiert und gesetzlich festgelegt werden sollten. Ganz wichtig ist auch: Wir wollten durch Evaluierung endlich für Transparenz in der Wirtschaftsförderung sorgen.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion enthält viele Punkte, die mit unserem Gesetzentwurf deckungsgleich sind, enthält aber auch Ergänzungen und Erweiterungen. Es gibt einige Punkte, mit denen wir einverstanden sind, zum Beispiel die Konkretisierungen bei den öffentlichen Vergaben. Herr Dinglreiter, ich habe mir sehr genau gemerkt, was Sie heute gesagt haben. Sie sprechen auf einmal wieder von mehr Bürokratie. Ihr bayerisches Weinabsatzförderungsgesetz oder die Anträge zu den Befähigungsnachweisen von Versicherungsmaklern oder zum Gastgewerbe: War das an dieser Stelle keine Bürokratie? Sie nehmen das immer so, wie Sie es gerade brauchen.

Es gibt sicher aber auch Punkte, die wir kritischer sehen, beispielsweise dieser Mittelstandsbeirat oder auch die Erweiterung der Definition um Betriebe des industriellen Mittelstandes. Dazu wird man sich in den Diskussionen sicher noch auseinander setzen müssen. Fragezeichen setzen wir auch bei der von Ihnen benannten Mittelstandsfinanzierungsbank oder dem Alternativmodell mit den Geschäftsbanken.

Fazit: Wir hoffen, dass die CSU-Fraktion die Vorstöße von uns und von der SPD-Fraktion endlich aufnimmt, diesen Vorstößen eigene Ideen und Arbeiten folgen lässt. Wir haben gerade gehört, wie es bei der CSUFraktion abgeht: Die Staatsregierung erarbeitet etwas, und das wird dann von der CSU-Fraktion wohlwollend beurteilt. Kollege Dr. Scholz und ich hoffen, dass Sie, meine Damen und Herren von der CSU, nicht all das, was wir vorschlagen, in Bausch und Bogen verdammen, nur weil wir diese Vorschläge machen.

Herr Dinglreiter, einige Sätze noch zu Ihren Ausführungen: Sie haben den hundertfünfzig- oder hundertsechzigseitigen Mittelstandsbericht angesprochen. Wenn wir jetzt hier anfangen würden, dessen Qualität –

(Dr. Scholz (SPD): Dessen Nutzen!)