Protocol of the Session on April 3, 2003

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt; das Ergebnis gebe ich später bekannt.

Gibt es Absprachen, ob die nächsten Dringlichkeitsanträge noch aufgerufen werden sollen? – Nein. Dann rufe ich keine weiteren Dringlichkeitsanträge mehr auf. Die noch vorhandenen und nicht beratenen Dringlichkeitsanträge werden in die dafür zuständigen Ausschüsse überwiesen. Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 c

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes, das Unschädlichkeitszeugnis betreffend (Drucksache 14/11937)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Es wurde vereinbart, keine Aussprache darüber zu führen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 d

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes und zur Ausführung des Mediendienste-Staatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (Drucksache 14/12033)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. – Wer begründet den Gesetzentwurf? – Von der Staatsregierung ist niemand hier. Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Wortmeldung: Herr Hufe.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CSU und die Staatsregierung scheinen mir nicht präpariert zu sein.

(Prof. Dr. Stockinger (CSU): Wie wohl die CSU präpariert ist, das werden Sie gleich noch hören, Herr Kollege!)

Ich glaube, dass wir gut daran tun, den Gesetzentwurf der Staatsregierung in diesem Hause zu beraten. Es geht um die Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, des Bayerischen Mediengesetzes und um das Gesetz zur Ausführung des Mediendienste-Staatsver

trags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Das beherrschende Thema dieses Gesetzentwurfes ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der neu gefasst wird. Nachdem der Herr Staatsminister das Gesetz nicht erläutern konnte, gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, dass nach diesem Gesetz eine Kommission für den Jugendmedienschutz installiert werden soll. Hierüber gibt es eine Einigung der Bundesländer in Form eines Staatsvertrages. Wir glauben, dass mit dieser Selbstkontrolle mit Überprüfungsmöglichkeit eine gute Einrichtung geschaffen worden ist. Alle Fraktionen in diesem Hause glauben das. Wir hätten es natürlich gerne gesehen, dass der Sitz dieser Jugendmedienschutzkommission nach München kommt, weil in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien die größte Kompetenz vorhanden ist. Die Einrichtung dieser Kommission in München ist der Staatsregierung leider nicht gelungen. Der Sitz wird jetzt Erfurt sein.

Uns bedrückt an diesem Gesetzentwurf, dass ein trojanisches Pferd mit eingebaut wurde: Unter dem Deckmantel der Staatsferne soll versucht werden, der SPD gegen das Bein zu treten. Der wirtschaftliche Erfolg der SPD bei den Medienbeteiligungen wird zum Anlass genommen, die Gesetzgebungskompetenz dieses Hauses zu missbrauchen und den wirtschaftlichen Erfolg der SPD in Frage zu stellen.

Ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Hintergrund dieses Gesetzentwurfes erläutern. Die SPD ist unstrittig in einem Umfang von 25 bis 33% – mit einer Ausnahme – an Presseorganen beteiligt, zum Beispiel an der „Neuen Presse“, der „Frankenpost“ oder am „Nordbayerischen Kurier“. Diese Zeitungen haben sich wiederum zusammengeschlossen und an Hörfunksendern beteiligt. Die Beteiligungen liegen überall unter 10%. Diese Hörfunkbeteiligungen sollen jetzt mit diesem Gesetz in Frage gestellt und bei der Neuvergabe von Frequenzen verboten werden. Diese Beteiligungen führen jedoch zu keinerlei Mitspracherechten der SPD im Hörfunkbereich. Die Gesetzesinitiative der CSU wird vom Verband bayerischer Zeitungsverleger abgelehnt, weil darin eine mittelstandsfeindliche Entscheidung und ein geschäftsschädigendes Verhalten des Gesetzgebers gesehen wird.

Wir haben auch mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Kontakt aufgenommen. Sie meint, sie wäre ohne dieses Gesetz sehr gut zurande gekommen. Sie bestätigte uns auch, dass derartige Gesetzesinitiativen nicht notwendig seien.

Also wollen Sie von der CSU der SPD mit diesem Gesetz schaden. Zu glauben, dass unter dem Deckmantel der Staatsferne irgend etwas erreicht werden könnte, ist nahezu lächerlich. Es liegt eine Absprache der B-Länder vor. In Hessen hat Herr Koch dasselbe Gesetz durchgesetzt, allerdings mit etwas unzulänglicheren Mitteln. Herr Kollege Stockinger, Sie scheinen sich schon darauf vorzubereiten, mir zu antworten. Wenn es denn Staatsferne geben sollte, dann würde ich das für den Freund unseres Ministerpräsidenten, Herrn Berlusconi, oder für die chinesischen Medien fordern, nicht aber für den Freistaat Bayern.

Wir werden dieses Gesetz auf Bundesebene verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Dieses ist mittlerweile so beschlossen. Wir halten dieses Gesetz für undemokratisch, weil dadurch das Verfassungsorgan Landtag missbraucht wird. Wir halten es für mittelstandsfeindlich, weil dadurch den bayerischen Zeitungen geschadet wird. Vor kurzem gab es einen Kabinettsbeschluss, nach dem keine Gesetze, die zu mehr Bürokratie führen, und auch keine unsinnigen Gesetze mehr erlassen werden sollen. Der betreffende Teil dieses Gesetzes führt zum einen zu mehr Bürokratie und zum anderen ist er unsinnig.

Nachträglich ist eine Beteiligung von fünf vom Hundert eingeführt worden, die in der ersten Fassung des Gesetzentwurfes nicht enthalten war. Ich weiß, dass Herr Minister Schnappauf für einen Anteil von 25% gestritten hat. Er ist bei 5% gelandet. Heute morgen hat er eine Fünf-Prozent-Rede gehalten. Sein Stellenwert hat sich wahrscheinlich auch in dem diesbezüglichen Kabinettsbeschluss wiedergespiegelt. Er wollte den oberfränkischen Zeitungen nur helfen, weil das vernünftig gewesen wäre.

Wir befinden uns heute in der Ersten Lesung. Aus dem, was bis jetzt gesagt worden ist, ist deutlich geworden, dass wir den eben angesprochenen Teil des Gesetzentwurfes ablehnen werden. Wir bedauern, dass dieser Passus in den insgesamt guten Gesetzentwurf, welcher sich mit dem Jugendmedienschutz befasst, eingefügt worden ist, um der Solidarität mit den anderen B-Ländern zu genügen. Einen besonderen Effekt wird dieser Teil des Gesetzes nicht haben. Wir werden im Laufe der Beratungen noch mehrmals darauf hinweisen.

Vielleicht kann es Herr Kollege Stockinger in seinem Beitrag einbauen, dass das Verfassungsgericht in Berlin heute entschieden hat, dass die Aussagen von Minister Huber – er ist noch nicht hier – zurückgewiesen wurden; er darf nicht mehr behaupten, das die SPD einen zehnprozentigen Anteil an der gesamten deutschen Tagespresse hätte. In Wahrheit liegt die Beteiligung bei 1,9%, und auch diese Beteiligung wird im Gegensatz zu vielen anderen Möglichkeiten, die die CSU in Bayern sehr intensiv nutzt, nicht dazu genutzt, Einfluss auf die Medien zu nehmen. Wir sind der Überzeugung, dass die Medienbeteiligung der SPD, die seit mehr als 100 Jahren Tradition ist, vernünftig und zum Wohle der Wirtschaft eingesetzt wird. Deshalb werden wir auch weiterhin so argumentieren.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, gebe ich jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend „Geplanten Kürzungen im Bereich des Zivildienstes entgegentreten“ auf Drucksache 14/12056 bekannt. Mit Ja haben 85 Mitglieder des Hohen Hauses gestimmt, mit Nein 61. 5 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich bitte nun Herrn Kollegen Prof. Stockinger um das Wort.

(Hufe (SPD): Jetzt wird er es schwer haben!)

Wenn man so nett gebeten wird, Herr Kollege, macht man es gerne.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich bedauere es sehr, dass Kollege Hufe bei der ernsthaften Beratung eines Gesetzes, welches uns medienpolitisch sehr viel weiterbringen wird, gegen Ende seiner Ausführungen zu seiner Polemik zurückgefunden hat. Es geht nicht darum, dass die CSU in Bayern angeblich Medienmacht missbraucht – diese Mär können wir sowieso schon nicht mehr hören –, und es geht auch nicht um Beteiligungen von SPD-nahen Institutionen, Verbänden und Vereinigungen an der bayerischen Presse, sondern es geht um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes. Damit soll das, was der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und der MediendiensteStaatsvertrag bislang Gutes geschaffen haben, in bayerisches Landesrecht umgesetzt werden. Das ist auch gut so. Es wird beim Jugendschutz zu erheblichen Verbesserungen kommen.

Ich lege auch darauf Wert, dass diese Maßstäbe sowohl für das Fernsehen als auch für Zeitschriften und für den gesamten Bereich von Internet- und Onlinediensten gelten. Dort hatten wir bislang eine Schwachstelle und konnten den notwendigen Jugendschutz nicht so durchsetzen, wie wir es uns gerne gewünscht hätten. Nachdem Kinder und Jugendliche im populären Internet so vielen jugendgefährdenden Angeboten ausgesetzt sind, muss verantwortungslosen Anbietern das Handwerk gelegt werden. Unser neues Gesetz enthält Ansätze dazu.

Kollege Hufe hat zwar zu Recht beklagt, dass die neue Kommission für Jugendmedienschutz nicht in München, sondern in Erfurt eingerichtet wird. Uns tröstet es aber ein bisschen, dass der Präsident dieser Kommission immerhin der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Prof. Ring, sein wird.

Ich denke, dass wir damit für Bayern und für den Jugendmedienschutz in der Bundesrepublik Deutschland etwas Gutes geleistet haben.

Die Bedeutung dieser Kommission – das geht in der öffentlichen Diskussion leider Gottes zu stark unter – ist auch deshalb besonders hervorzuheben, weil ihr Vorläufer nur Empfehlungen abgeben konnte. Seit dem 1. April gilt: Wenn diese Kommission einen Verstoß gegen den Jugendschutz oder gegen den Jugendmedienschutz festgestellt hat, muss die zuständige Landesanstalt Beanstandungen, Beanstandungsbescheide oder gar Bußgeldbescheide, in Gang bringen. Das bedeutet: Es besteht eine Verpflichtung, im Sinne des Jugendmedienschutzes zu handeln. Die Bußgelder gehen bis zu einer Höhe von 500000,00 e. Ich denke, dass wir hier einen Schritt weiterkommen. Beim Jugendschutz werden wir ebenfalls einen Schritt weiterkommen, wenn die lokalen

Telemedien und das lokale Fernsehen einer gemeinsamen Aufsicht unterstellt werden.

Wir haben neben dem Jugendmedienschutz noch weitere Punkte in der Folge der neuen Staatsverträge in unseren Gesetzentwurf mit aufgenommen. Es ist eine Regelung vorgesehen, die es dem Bayerischen Rundfunk gestattet, die analoge terrestrische Versorgung schrittweise auf digitale Technik umzustellen. Es ist ferner eine Regelung vorgesehen, bei der ich um eine besondere Aufmerksamkeit bitte: Mit dieser Regelung soll der Bayerische Rundfunk mit seinem Hörfunkprogramm bayerische und deutschsprachige Musikproduktionen angemessen berücksichtigen. In meinen Augen wird diese Vorschrift in den Ausschussberatungen noch besonders kritisch zu hinterfragen sein, denn zum Einen begibt sich der Bayerische Rundfunk mit einem solchen Gesetz in eine Vorreiterrolle. Keine andere Rundfunkanstalt öffentlich-rechtlicher Art in Deutschland wäre an eine solche Vorgabe gebunden. Zum Anderen können wir nicht – wie wir das auf europäischer Ebene, zum Beispiel bei der Beratung der EU-Fernsehrichtlinie tun – den Franzosen ihren Wunsch auf Einführung einer heimatsprachlichen Quote absprechen und dann in Bayern dasselbe tun. Außerdem frage ich mich, ob denn wirklich in diesem Fall ein Regelungsbedürfnis gegeben ist. Ich frage mich auch, ob der Unterschied zwischen deutschen und deutschsprachigen Produktionen in Zukunft nicht mehr Schwierigkeiten bescheren würde als er Nutzen bringen würde.

Schließlich ist noch zu regeln, was Herr Kollege Hufe schon fälschlicher Weise als trojanisches Pferd bezeichnet hat. Herr Kollege Hufe, es handelt sich nicht um ein trojanisches Pferd, sondern es soll offengelegt werden, was sich hinter dem von Ihnen so bezeichneten trojanischen Pferd verbirgt. Ich denke, dass es keinen Schaden für den Mittelstand und für die SPD-Presse, die wir im Tageszeitungsbereich zugegebenermaßen haben – denken Sie nur an Oberfranken – darstellt, wenn klipp und klar festgestellt wird, dass Parteien und parteinahe Institutionen im Rundfunk nichts zu suchen haben. Das ist etwas, wofür uns die Leute dankbar sind. Außerdem – Sie haben es schon gesagt – haben wir in Hessen Ähnliches und auch in Niedersachsen wird demnächst eine solche Regelung kommen. Wir befinden uns also nicht alleine. Es wird uns auch weiterhelfen, wenn wir diese Linie verfolgen.

Ich darf auch noch sagen, dass die von Ihnen geltend gemachten Bedenken des Bayerischen Zeitungsverlegerverbandes so nicht zutreffen. In der Tat hatte es beim ersten Entwurf Bedenken hinsichtlich der Medienbeteiligung und von Übergangsfristen für lizenzierte Anbieter und für Anbieter, deren Lizenzen demnächst auslaufen, gegeben. Die Minibeteiligung haben wir neu geregelt. Auch die Übergangsfristen für Anbieter, deren Lizenzen auslaufen bzw. in den nächsten Monaten auslaufen, haben wir verlängert.

Ich darf abschließend sagen, dass mit diesem Gesetzentwurf der unmittelbare Jugendmedienschutz gestärkt wird. Er wird allerdings den Eltern die Verantwortung für den Fernseh- und Videokonsum sowie für die Benutzung des Internets durch ihre Kinder nicht abnehmen können.

Ich bitte um eine zügige Beratung im Sinne des Jugendmedienschutzes.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gote.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Dienstag ist das geänderte Jugendschutzgesetz, das durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern ausgehandelt und abgeschlossen worden ist, in Kraft getreten. Ich muss nicht wiederholen, welch gute Regelungen es enthält; das haben die Vorredner in ausreichendem Maße getan. Ich möchte ein Wort zum OnlineBereich sagen: Es ist ein lobenswerter Versuch, auch diesen Bereich regeln zu wollen. Ich bin aber ehrlich gesagt skeptisch, ob das in dem Maße gelingt, wie wir alle uns das wünschen. Wir werden sicherlich in den nächsten Jahren nicht aus der Pflicht entlassen werden, genau hinzuschauen und besonders wachsam zu sein, ob die getroffenen Regelungen in der Wirklichkeit greifen.

Medienkompetenz – auch Sie haben es gesagt – ist eine Sache, die gelernt werden muss, und zwar von den Eltern, in der Schule und auch schon vor dem Schulbesuch. In diesem Punkt ist in unseren Bildungseinrichtungen sicher noch einiges zu tun. Das gilt für die Jugendarbeit, aber nicht zuletzt auch für die Eltern.

Kommen wir zu anderen Punkten: Ich finde, es ist etwas fragwürdig, wenn es um die gute Sache Jugendschutz geht, in das Ausführungsgesetz einige Dinge einzubauen, die ganz andere Ziele verfolgen. Ich empfinde es gelinde gesagt als unsauber so vorzugehen. Das betrifft einen Punkt, den wir in der kommenden Diskussion noch vertiefen müssen; er ist heute nicht angesprochen worden. Hinsichtlich der Regelungen zum digitalen Rundfunk sage ich ganz klar: Für uns dürfen solche Regelungen nicht dazu führen, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur noch digitaler Rundfunk angeboten wird. Auch der analoge Rundfunk muss Berücksichtigung finden. Dieser Punkt ist in dem Gesetzentwurf etwas fragwürdig formuliert. Wir werden im Ausschuss sicherlich darüber reden müssen.

Der zweite Hammer ist, dass Sie versuchen, die Parteiferne auf diesem Weg reinzubringen – Kollege Hufe hat es als trojanisches Pferd bezeichnet –, nachdem Sie mit Ihren Anträgen in der Vergangenheit offensichtlich nicht die öffentliche Resonanz erzeugen konnten, die Sie sich gewünscht haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte eines ganz klar sagen: Für uns Grüne ist die Beteiligung politischer Parteien – mittelbar oder unmittelbar – am Rundfunk oder an den Medien allgemein ein Dorn im Auge. Ich bin eine ganz klare Gegnerin von solchen Beteiligungen. Es ist aber ein allzu durchsichtiges Manöver, heute dieses Feld mit diesem Gesetzentwurf aufzurollen. Angesichts des Schwarzfunks, den Sie seit