Hinter der Bundesregierung verbergen wir uns nicht. Wenn man aber eine Sachverständigenkommission mit einem riesigen Apparat einrichtet, sollte man zumindest die Chance eröffnen, dass diese Kommission etwas zustande bringt. Man sollte zumindest die Erkenntnisse anderer oder die Zahlen, welche eruiert wurden, zur Kenntnis nehmen, bevor man sich endgültig festlegt, und genau daran halten wir uns. Wenn die Arbeit der Kommission aber länger dauert, werden wir unsere Positionen auf den Tisch legen. Damit haben wir keinerlei Probleme. Wenn die Bundesregierung schon so ungeheuerlich darum bemüht ist, jeden Eindruck einer Vorfestlegung zu vermeiden, dann können Sie von der Staatsregierung nicht erwarten, dass sie ihrerseits erklärt, welches Modell sie will. Auch der Bundeswirtschaftsminister Clement hat sich einmal so geäußert, als hätte er sich festgelegt, aber auch das wurde wieder sofort dementiert. Legen Sie doch Ihr Modell einmal vor.
In diesem Vorgehen wird wieder das Modell Schröder deutlich. Anstatt innerhalb eines Regierungsapparates, der weiß Gott nicht klein ist, in den Maschinenräumen sachlich und fachlich zu arbeiten, werden großartige Kommissionen einberufen, in denen Präsidenten und Spitzenvertreter zusammenkommen und welche nur ein einziges Ziel verfolgen: Am Abend sollen in den Tagesthemen schöne Bilder gezeigt werden und am nächsten Tag sollen große Überschriften in den Zeitungen erscheinen. Dann ist wieder alles vergessen. Diese Art der Bewältigung von Problemen bringt unser Land nicht voran, und das gilt auch für die Kommunalfinanzen. Das ist die Methode Schröder, das ist nicht unsere Methode.
Meine Damen und Herren, die Dramatik der Kommunalfinanzen hat natürlich zwei Ursachen. Zum einen ist es das Strukturproblem der Gewerbesteuer. Ich erwähne immer ein Beispiel aus Wasserburg – es ist das plastischste; dort sagt der Bürgermeister, er habe 700 Betriebe, 70 seien gewerbesteuerpflichtig und 7 bezahlen 90% des Aufkommens. Eine Steuer, die auf so schmalen Beinen steht, kann nicht richtig sein. Deshalb sind sich endlich Wirtschaft und Kommunen gemeinsam mit uns darin einig, dass diese Steuer reformiert werden muss.
Die zweite Ursache ist die konjunkturelle Entwicklung. Da die Gewerbesteuer eine Ertragsteuer ist, ist das Aufkommen natürlich in erheblichem Maße von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Die konjunkturelle Entwicklung hat aber die Bundesregierung zu verantworten. Da wir kein Wachstum, keine Gewinne und keine Erträge haben, sind die Kommunen am Boden. Hätten wir eine blühende Wirtschaft und eine Situation wie unsere östlichen und westlichen Nachbarn, dann würde es den Kommunen heute auch gut gehen. Die Bundesregierung hat es zu verantworten, dass wir uns konjunkturell im Tal befinden. Dieses konjunkturelle Tal führt für die Kommunen zu Defiziten und zu weniger Einnahmen.
Meine Damen und Herren, wir haben zwei Grundmodelle vor uns. Das eine Modell ist das Revitalisierungsmodell – die Gewerbesteuer wird nicht abgeschafft, sondern revitalisiert –, und das andere Modell ist das Zuschlagsmodell. Von den Revitalisierungsmodellen gibt es wiederum viele – nicht nur das Jarass-Modell, auf welches sich die kommunalen Spitzenverbände beziehen, sondern auch viele andere Modelle. Die Revitalisierungsmodelle enthalten im Grunde zwei Elemente. Mehr Leute sollen mit mehr Steuern belastet werden. Unter anderem sind damit die Landwirte gemeint – das halte ich aber für eine ganz schlechte Idee –, oder die Freiberufler – das halte ich zumindest für diskussionswürdig. Entscheidend ist aber, dass bei allen Revitalisierungsmodellen – wenn auch in unterschiedlichem Maße – Substanzsteueransätze erkennbar sind. Zum Ertrag werden Mieten, Leasingraten und zu 100% die Fremdfinanzierungskosten hinzugerechnet. Damit besteuere ich aber die Unternehmen auch dann, wenn sie keine Gewinne machen, und das nennt man Substanzbesteuerung. Wir haben Gott sei Dank die Gewerbekapitalsteuer als eine Form der Substanzbesteuerung abgeschafft. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir diesen Weg nicht wieder gehen sollten. Das ist meine persönliche Überzeugung. Natürlich gibt es bei der gegenwärti
gen Gewerbesteuer auch Elemente der Substanzbesteuerung. Zum Beispiel werden die Dauerschuldzinsen zu 50% hinzugerechnet. Die Substanzbesteuerungselemente jedoch deutlich auszuweiten, halte ich für den falschen Weg. Wir wollen nicht mehr zurückgehen, das können wir auf keinen Fall.
Die Zuschlagsmodelle haben auch ein Problem. Sie sind kompliziert. Natürlich hat es Charme, bei Abschaffung der Gewerbesteuer den Kommunen einen Zuschlag auf die Einkommen- und auf die Körperschaftsteuer zu gewähren. Das Zuschlagsmodell würde aber zu einer Verzögerung führen, es kann nicht schon zum Jahr 2004 realisiert werden. Daneben enthält das Zuschlagsmodell das Problem einer dramatischen Verzerrung zwischen Stadt und Stadt-Umland. Diese Probleme werden gegenwärtig zahlenmäßig untersucht von einer Unterkommission in dem schon erwähnten Kommissionsgebirge. Diese Unterkommission muss ihrerseits zurückgreifen auf Daten des Bundesamtes für Statistik. Ich habe gemeint, dass im Mai die Zahlen vorliegen werden. Nichts gibt es. Die Bundesregierung und alle die Stellen, die von ihr eingeschaltet werden, sind „Bockerl-Züge“. Sie bewegen sich ganz langsam im Schneckentempo vorwärts, obwohl die Kommunen im gegenwärtigen Zeitpunkt ganz dringend Geschwindigkeit benötigen. In Berlin ist diese Geschwindigkeit aber wirklich nicht gegeben. Es ist ein Trauerspiel.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich etwas zur Flutopferhilfe sagen. Wir haben am 12. März im Bundesrat einen vom bayerischen Finanzminister formulierten Antrag eingebracht, dass die aus der Flutopferhilfe übrigbleibenden Mittel an die Kommunen zurückgegeben werden, und zwar alle Mittel – nicht nur die Mittel, welche die Kommunen aufgebracht haben. Das, was übrig bleibt – auch die Anteile der Länder und des Bundes – soll an die Kommunen zurückgegeben werden. Zwei Tage später hat der Bundeskanzler in seiner „RuckErklärung“ gesagt, der Anteil der Kommunen solle zurückgegeben werden. Für die bayerischen Kommunen sind dies 148 Millionen e. Hier wird zwar ein technisch anderer Weg eingeschlagen, aber das begrüßen wir. Allerdings stellt sich dann die Frage, wer das bezahlen soll. Ich kann Ihnen sagen, wer es bezahlen soll. Die 7,1 Milliarden e werden nach meiner Schätzung nicht ausgegeben werden. Es wird Reste geben, aber der Bund wird aus seinen Mitteln keinen Pfennig bezahlen, sondern er wird die Reste in einer Größenordnung von etwas über 800 Millionen e an die Kommunen auszahlen.
Ich kann Ihnen nur sagen, wir in Bayern werden dieses Geld möglicherweise im Gegensatz zu anderen Ländern ohne Verzögerung sofort an die Kommunen weitergeben. Wir werden es nicht sammeln und irgendwelche klugen Investitionsprogramme auflegen, wie es die Bundesregierung an anderer Stelle üblicherweise macht.
Sagen Sie doch das bitte der Bundesregierung: Bei ihren Investitionsprogrammen sammelt sie Geld anderer Ebenen zusammen und gibt es nach Gutsherrenart wieder aus. Das ist doch das Problem. Was kritisieren Sie hier eigentlich? Kritisieren Sie doch endlich einmal das unsägliche Tun der Bundesregierung.
Ich wollte noch etwas zur Solidarumlage sagen. Eines der langwierigsten und kompliziertesten Reformvorhaben der letzten zwei Jahre war die Um- und Neuordnung des Länderfinanzausgleichs. In engem Zusammenhang damit stand der Solidarpakt II.
Wie finanziere ich mittel- und langfristig die neuen Bundesländer? In einem langen und intensiven Ringen, an dessen Schlusspunkt eine Konferenz in der Hamburger Vertretung in Berlin stattfand, an der alle Ministerpräsidenten und alle Länderfinanzminister teilnahmen und der sich eine Schlussrunde im Bundeskanzleramt anschloss, ist man zu dem Ergebnis gekommen, das ich vor dem Hintergrund des Länderfinanzausgleichs bejahe, weil es den Freistaat Bayern von Finanzausgleichsleistungen entlastet. Wir leiden finanziell darunter, dass wir ständig mit unserem Anteil nach oben gehen müssen. Wir waren im Jahr 2002 mit Abstand der größte Zahler im Finanzausgleich. In der „Süddeutschen Zeitung“ habe ich neulich eine Statistik aus dem Jahre 2001 gesehen. Nach dieser Statistik waren wir der zweitgrößte Zahler im Finanzausgleich. Ich weise darauf hin: Wir sind mittlerweile mit Abstand der größte Zahler. Deshalb habe ich die genannte Einigung sehr begrüßt.
An diese Einigung wurde der Solidarpakt II angehängt, der bis zum Jahre 2019 reicht. In diesem Zusammenhang wurde den neuen Bundesländern die Sicherheit gegeben, die diese für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Kräftigung dringend brauchen. Wir sind uns darin einig geworden, dass all diejenigen, die mitfinanzieren können – Bund, Länder und Kommunen –, ihren leistungsgemäßen Anteil tragen. Die Kommunen müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungs- und Steuerkraft beteiligen. Ich halte diese Vereinbarung des Solidarpakts II, gemeinsam mit dem Länderfinanzausgleich, für die größte Reformleistung der letzten Legislaturperiode. Ich sage ausdrücklich: Der Bundeskanzler hat ebenso wie alle Ministerpräsidenten – sowohl aus den A- als auch aus den B-Ländern – dazu beigetragen.
Nachdem dieses große Reformwerk gelungen ist, einzelne Finanzierer, nämlich die Kommunen, herauszubrechen, ist ein Anschlag auf den Solidarpakt II. Wer das will, soll es sagen. Ich wäre dankbar, Herr Kollege Maget, wenn Sie das endlich einmal einsehen würden. Ich bin massiv dagegen, dass sich die Kommunen oder Teile der Kommunen aus dieser solidarischen Verantwortung verabschieden. Die Folge wäre, dass der Solidarpakt nicht würde überleben können. Der Solidarpakt wird in einer komplizierten Art und Weise finanziert. Sie wissen, dass die Kommunen entsprechende ihrem Anteil an den Steuereinnahmen am Fonds Deutsche Einheit und am Länderfinanzausgleich Ost beteiligt werden. Dieser kommunale Anteil wird hauptsächlich über
die Solidarumlage brutto in einer Größenordnung von 925 Millionen erbracht. Davon wird die direkte Verbundauswirkung der Gemeindeschlüsselzuweisungen abgezogen und ebenso wird die Gewerbesteuerumlage abgezogen. Die Solidarumlage netto der bayerischen Kommunen beläuft sich auf 400 Millionen.
Wir rechnen in Bayern spitz ab. Das bedeutet: Wenn eine Kommune weniger leistungsfähig wird, wenn sie weniger Geld hat, wird sie auch im Rahmen dieses Solidarpakts weniger belastet. Das ist in anderen Ländern, die den Anteil der Kommunen festgeschrieben haben, nicht unbedingt der Fall. In anderen Ländern müssen Kommunen zum Teil die gleiche Leistung wie in guten Jahren erbringen, auch wenn es ihnen mittlerweile schlechter geht. Bei uns kann so etwas nicht passieren. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Idee, die Solidarumlage für die Kommunen abzuschaffen, wieder ad acta legen würden. Sie würden mit der Umsetzung Ihrer Idee ein großes Reformwerk zerstören. Wir haben ein anderes großes Reformwerk vor uns, nämlich die Kommunalfinanzen auf verlässliche und dauerhafte Füße zu stellen. Wir werden daran mitwirken, aber wir werden schnell machen müssen. Die eingesetzte Kabinettskommission wird in der nächsten Woche wieder tagen. Wir werden uns rechtzeitig positionieren, um unseren Sachverstand und den Sachverstand unserer Administration in dieses große Reformwerk einzubringen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Professor Dr. Faltlhauser, Finanzminister in Bayern, wenn man weiß, dass CDU und CSU, Regierungschefs und Minister in Kompaniestärke in den letzten zwanzig Jahren den Begriff Konnexität wie der Teufel das Weihwasser gemieden haben, ist es grotesk, Ihnen heute bei Ihren Ausführungen zuhören zu müssen.
Für Kohl und Waigel – Faltlhauser war Staatssekretär –, Strauß, Streibl und Stoiber war das überhaupt kein Thema. Wenn die jetzige Bundesregierung das Konnexitätsprinzip in die Koalitionsvereinbarung aufnimmt, ist es für Herrn Faltlhauser nicht konkret genug. Sie sind der Letzte, der ein Recht hat, darüber zu richten.
Vielleicht sollten Sie sich endlich einmal die zehn Punkte umfassenden Forderungen des Bayerischen Gemeindetages – vorgestern in Iphofen verabschiedet – zu Gemüte führen. Der Bayerische Gemeindetag und sein Präsident haben endlich erkannt, dass die Verursacher der Finanzmisere der Kommunen nicht nur in Berlin, sondern vor allem in München sitzen. Deswegen haben sie diesen Zehn-Punkte-Katalog an die Bayerische Staatsregierung gerichtet. Er enthält fast durch die Bank Forderungen, die wir bereits im Bayerischen Landtag
Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Tatsache, dass Sie 16 Jahre lang in Bonn an der Regierung waren, die letzte kommunale Finanzreform – man höre und staune – 1970 unter Willy Brandt als Bundeskanzler durchgeführt wurde, wir im Bayerischen Landtag seit 15 Jahren darüber reden, das kommunale Finanzausgleichsgesetz endlich auch in Bayern zu ändern, dann endlich mit Kabinettsbeschluss vom 21. 03. 2000 eine interministerielle Kommission unter Ihrem Vorsitz eingerichtet worden ist und jetzt nach drei Jahren, nachdem man jahrelang überhaupt nichts gehört hat, die ersten dürftigen Ergebnisse auf den Tisch gelegt worden sind, haben Sie jedes Recht verloren, über die kommunale Finanzreform des Bundes, die noch nicht zu Ende ist, sondern in Berlin erst angedacht wird, herzufallen.
Ich darf aus der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage zur Reform des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes die letzten Sätze zitieren. Dort heißt es wörtlich:
Wegen der komplexen Wechselwirkungen des kommunalen Finanzausgleichs müssen Maßnahmen in diesem Bereich sorgfältig untersucht und abgewogen werden.
Schnellschüsse wären hier verfehlt. Die Diskussion wird sich daher mit Sicherheit auch in die nächste Legislaturperiode erstrecken.
Der erste Bericht auf Beamtenebene liegt vor. Er soll jetzt dem Ministerrat bzw. der ministeriellen Arbeitsgruppe vorgelegt werden. Dann wollen wir einmal sehen, ob und wann der Landtag mit dem Thema befasst wird. Sie schreiben ja selber nach 15 Jahren Debatte, dass sich die Diskussion in die nächste Legislaturperiode erstrecken wird.
Ich muss ein paar Ausführungen zur Gewerbesteuer machen, weil auch der Minister meinte, darauf hinweisen zu müssen, dass die Gewerbesteuer konjunkturabhängig ist. Wer hat denn diese Gewerbesteuer konjunkturabhängig und nahezu ausschließlich gewinnorientiert gemacht? Das waren doch Sie in Bonn, weil Sie mit dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer zum 01. 01. 1998 dafür gesorgt haben, dass die Gewerbesteuer konjunkturabhängig geworden ist und nur noch nach dem Gewerbeertrag berechnet wird. Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass Sie sich jetzt darüber beklagen. Des weiteren muss ich hinzufügen: Es ist zwar richtig, dass als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer eine Beteiligung der Kommunen im Umfang von 2,2% an der Umsatzsteuer eingeführt worden ist. Ich möchte aber auch daran erinnern, Herr Minister: Wer hat denn damals dafür gesorgt, dass die ursprünglichen Pläne von Waigel nicht Wirklichkeit wurden? Die sozialdemokratische Mehrheit im Bundesrat hat dafür gesorgt, dass dieser Ausgleich deutlich angehoben worden ist.
Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen: Sie sollten endlich die frei verfügbaren kommunalen Finanzmittel erhöhen und vor allem an die Entwicklung des Staatshaushalts angleichen. Wenn Sie darüber hinaus noch Ihre Schulden bei den Kommunen rechtzeitig zahlen würden, dann hätten die Kommunen in den letzten zehn Jahren mindestens 5 Milliarden Euro mehr in der Kasse gehabt. Sie haben das kommunale Schuldenfass gefüllt, sonst niemand.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/12054 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Grabmair. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dieser Antrag ist damit abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/12063 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Die Fraktion der CSU und Frau Kollegin Grabmair. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Dieser Antrag ist auch abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/12065 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. –
Die Fraktion der CSU und Frau Kollegin Grabmair. Gibt es Gegenstimmen? – Die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dieser Antrag ist damit angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Gote, Kellner, Münzel, Paulig, Scharfenberg und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Bio-Anbau in Bayern war einmal Vorbild und Vorreiter für Europa. Heute liegen wir national und international weit zurück. Innerhalb von gut zehn Jahren hat es die Staatsregierung geschafft, aus einem Branchenprimus ein Schlusslicht zu machen und
herunterzuwirtschaften. Sie hat leichtfertig das Kapital verspielt, das die Pioniere des Bio-Anbaus in Bayern mühsam erwirtschaftet hatten, und zwar damals auch gegen den Widerstand von Bauernverband und Staatsregierung.
Die Schweiz und Österreich, in denen der Öko-Anbau damals ähnlich weit entwickelt war wie bei uns, haben vor zehn Jahren erkannt, dass im Öko-Anbau ein großes wirtschaftliches Potenzial liegt und haben entsprechend gehandelt. Unsere Staatsregierung hat dagegen aus rein ideologischen Gründen alles dafür getan, dass der Öko-Anbau in einer Nische bleibt.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, große Hoffnung habe ich nicht, dass Sie Ihre ideologischen Scheuklappen ablegen. Ein Anzeichen dafür ist schon, dass Sie heute nicht einmal einen Antrag dazu vorgelegt haben, während Sie sonst zu allen Themen, die Ihnen wichtig sind, in der Beratung der Dringlichkeitsanträge Gegenanträge vorlegen. Das ist offensichtlich ein Thema, das Sie überhaupt nicht interessiert. Das wird man bei den Öko-Verbänden und bei den Umweltschutzverbänden gerne hören. Das wird bestätigen, dass Sie immer noch um Jahrzehnte zurück sind.
Sie sollten die großen Chancen nutzen, die die ökologische Landwirtschaft für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber gerade auch für unsere bäuerlichen Betriebe bietet, für die Umwelt, für die Tiere und als Wirtschaftsfaktor. Wir fordern die Staatsregierung auf, ein Aktionsprogramm „Öko-Offensive Bayern“ vorzulegen. Sie muss einen konkreten Stufenplan vorgeben, wie sie ihr selbst gestecktes Ziel, 10% Öko-Anbau in den nächsten 10 Jahren, erreichen will. Das geht am besten mit einer festen Quote von 10%.