Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Handlungsfähige Kommunen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine positive Landesentwicklung, und wir sehen deshalb auch die zunehmend schwierige Finanzsituation vieler Kommunen mit großer Sorge, denn damit werden auch die Investitionskraft und die Gestaltungsspielräume der Kommunen geschwächt. Wenn die SPD und vor allem Kollege Maget heute von einer Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen sprechen, so trifft dies im negativen Sinne für ihre bisherige Politik gegenüber den Kommunen zu.
In der Gemeinschaft mit den Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag haben Sie in den vergangenen Jahren von der Bundespolitik aus viele zusätzliche Belastungen auf die Kommunen verlagert. Für diese Lastenverlagerungspolitik stehen Sie in der Verantwortung, das möchte ich heute deutlich für die CSU erklären.
Sie haben diese Politik Ihrer Bundesregierung über Jahre hinweg auch im Bayerischen Landtag in einer Vielzahl von Debatten verteidigt, ja Sie haben kräftigen Beifall gegeben, wenn es darum ging, erneut Lasten vom Bund auf die Kommunen zu verlagern.
Für die jetzige angespannte Lage tragen also Sie in erster Linie die Verantwortung. Den Kommunen muss endlich mit einer umfassenden Gemeindefinanzreform, die Rot-Grün bereits im Herbst 1998, Herr Kollege Maget, angekündigt hat, rasch und auch wirkungsvoll geholfen werden. Die erste Sitzung fand dann im Mai 2002 statt, also wenige Monate vor der Bundestagswahl. Die Verschleppung von einer Sitzung in die nächste verstärkt die finanzielle Schieflage zulasten der Kommunen immer weiter. Dabei müssen die derzeit diskutierten Reformmodelle in ihren Auswirkungen gründlich geprüft werden, insbesondere bedarf es hierzu belastbarer Berechnungen. Notwendig ist grundsätzlich auch die Formulierung von Zielvorgaben, die den Kommunen eine dauerhafte Sicherung ihrer Finanzwirtschaft bringen und vor allem eigenverantwortliche Spielräume eröffnen.
Die Steuerreform der Bundesregierung hat dazu geführt, dass unsere Kommunen dramatische Einbrüche auch bei der Gewerbesteuer hinzunehmen haben. Eine massive Belastung für unsere Kommunen ist auch die Einführung der Ökosteuer gewesen und ihre erneute Anhebung zum 1. Januar dieses Jahres.
Mir liegt ein Schreiben eines Bürgermeisters vor, aus einer Stadt mit 15000 Einwohnern, der im Jahr über 70000 e alleine zusätzlich für die Ökosteuer aufzubringen hat. Das sind Belastungen, die Sie durch Ihre Politik in Berlin gegenüber den Kommunen verursacht haben.
Die Einführung der Grundsicherung, die die Kommunen tragen müssen, verursacht nach deren Schätzungen weitere Kosten in Höhe von rund 3 Milliarden e, wobei der Bund gerade einmal 400 Millionen e als Ausgleichsleistungen gewähren will. Allein in Bayern rechnen die Kommunen mit Mehrkosten von 400 Millionen e. Der Bund hat als Ausgleich dafür aber nur 35 Millionen e eingeplant.
Es ist unerträglich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Bundesregierung Gesetze auf den Weg bringt, die dann von unseren Kommunen finanziell zu schultern sind.
Die Kollegin hat auch unserem Fraktionsvorsitzenden das Rederecht zu einer Zwischenfrage nicht eingeräumt und ich verfahre genauso wie sie.
Auch die Streichung der Arbeitslosenhilfe im Jahr 2000 haben letztlich die Kommunen als Sozialhilfeträger zu zahlen. Allein für Bayern sind hier Kosten in Höhe von rund 35 Millionen e pro Jahr entstanden.
Die Bundesregierung hat im Oktober 2000 in ihrer Steuerreform die Gewerbesteuerumlage zulasten der Kommunen, wie Sie alle wissen, von 20% auf rund 30% des Gewerbesteueraufkommens deutlich angehoben. Die Bundesratinitiative auf Antrag Bayerns hat eine Rücknahme dieser Anhebung gefordert. Was ist im Deutschen Bundestag geschehen? In namentlicher Abstimmung haben die Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag diese Initiative Bayerns über den Bundesrat abgelehnt.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon sehr verwunderlich, dass heute im Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingefordert wird, was Bayern im Bundesrat bereits zu Ende gebracht hat. Im Landtag fordern die GRÜNEN eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage – und stimmen in Berlin gegen die Absenkung einer Gewerbesteuerumlage. Das ist keine Politik im Sinne unserer Kommunen.
Herr Kollege Dr. Dürr, auch mit Ihrer Lautstärke wird die Sache nicht besser und richtiger. Ich sage sehr deutlich, dass Sie für diese Politik die Verantwortung tragen, und wir werden Sie aus dieser Verantwortung nicht entlassen. Diese bayerische Initiative hätte den Kommunen allein in diesem Jahr bundesweit über zwei Milliarden e eingebracht.
Herr Kollege Maget, wenn wir heute von einer Gemeinschaftsinitiative für Bayerns Kommunen sprechen, dann frage ich Sie, wo Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen waren, als wir von der CSU hier im Landtag gefordert haben, dass mit den UMTS-Erlösen die Kommunen bei der Solidarumlage entlastet werden? Wir haben damals eine faire und gerechte Teilhabe der Länder und der Kommunen an den UMTS-Lizenzerlösen des Bundes gefordert.
Laut Berechnungen der Kommunen würde das den Freistaat mit 900 Millionen e zugute kommen, wovon 300 Millionen e auf die bayerischen Kommunen entfallen wären.
Ziel war ja die Tilgung des Fonds Deutscher Einheit. Damit hätte die Solidarumlage um gut 1,5 Prozentpunkte niedriger gelegen; ich möchte dies sehr deutlich ansprechen. Sie haben das hier im Landtag und auf Bundesebene bereits im Vorfeld abgelehnt. Damit haben Sie nach meiner Beurteilung mitverursacht, dass alleine die Länder und Kommunen die Steuerausfälle von immerhin 14 Milliarden e zu schultern haben. Davon haben schwerpunktmäßig die Kommunen 8,7 Milliarden e Steuerausfälle ohne Ausgleich zu tragen, die Kommunen haben also auch den Ausfall an Steuereinnahmen zu schultern. Dies ist ein Beispiel kommunalfeindlicher Politik. Bisher kommen vom Bund nur Lippenbekenntnisse
oder völlig unbrauchbare Vorschläge, wie zuletzt ein aufgeblähtes Kreditprogramm, dass den Kommunen überhaupt nicht hilft. Die Mehrzahl der Kommunen kann angesichts ihrer schwierigen Haushaltslage zusätzliche Kredite nicht mehr in Anspruch nehmen. Ein Kreditprogramm für Investitionen, wie von der Bundesregierung geplant, ist ungeeignet im Sinne der Nachhaltigkeit, die kommunale Finanzsituation dauerhaft zu verbessern.
Herr Minister, Bayern hat inzwischen im Bundesrat auch einen Entschließungsantrag eingebracht, dass die gesamten Überschüsse aus dem Fonds „Aufbauhilfe“ im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2002 ohne einschränkende Auflage zur Verfügung gestellt werden. Hierzu haben wir in der letzten Plenarsitzung einen Dringlichkeitsantrag der CSU verabschiedet.
Nochmal zum Thema Fluthilfegesetz. Ich erinnere daran, dass es die CSU und unser Ministerpräsident waren, die betont haben, wir sollten das Flutopfergesetz aus den Gewinnen der Bundesbank finanzieren. Sie haben dies auf Bundesebene abgelehnt. Dann hätten wir die Diskussion über die weitere Belastung unserer Kommunen jetzt nicht.
Wir lehnen das „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ der Bundesregierung ab, das ja 48 Steuererhöhungen beinhaltet, was für unsere Wirtschaft und insbesondere für unsere Konjunktur Gift wäre.
Der Bund hat es bisher auch versäumt, seiner Verantwortung für die Finanzausstattung seiner Kommunen gerecht zu werden; denn mit den Mitteln der Landespolitik können wir die verfehlte Politik der Bundesregierung allein über den bayerischen Staatshaushalt nicht schultern.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zum Bund nimmt Bayern seine Verpflichtungen gegenüber den Kommunen sehr ernst.
Trotz der massiven Steuerausfälle haben wir die Finanzausgleichsleistungen im kommunalen Finanzausgleich auf hohem Niveau fortgeführt. Ich erinnere daran, dass wir in den Jahren 2001/2002 den kommunalen Finanzausgleich um über 3% angehoben haben. Dies trifft auch für die Schlüsselzuweisungen zu. Ich erinnere auch daran, dass wir durch Beschluss des Landtags auch die Kosten bei den Leistungen für Asylbewerber übernehmen; das ist eine Entlastung von jährlich 73 Millionen e.
Außerdem haben wir die Hilfe zur Arbeit beim Sozialhilfeansatz der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt. Ich erinnere auch an die Wiedereinführung der Investitionsförderung für kommunale Theater.
In unserem Dringlichkeitsantrag ersuchen wir die Staatsregierung, insbesondere in drei Bereichen tätig zu werden und beim Bund einzufordern:
Erstens benötigen die Kommunen eine Sofortentlastung. Dazu gehören insbesondere die sofortige Senkung der Gewerbesteuerumlage sowie ein vollständiger und seriös gegenfinanzierter Ausgleich der Kosten für die Grundsicherung.
Zweitens ist die kommunale Eigenverantwortlichkeit durch den Abbau sachlicher Standards zu stärken. Wir fordern die Bundesregierung auf, nach dem Beispiel Bayerns eine Entlastungsinitiative für die Kommunen auf den Weg zu bringen, um die Überreglementierung abzubauen. Gerade das Sozial- und Jugendhilferecht muss reformiert werden.
Wir stehen zu unseren Kommunen und erwarten Ihre Unterstützung dabei, dass auch das Konnexitätsprinzip im Verhältnis des Bundes zu den Kommunen zum Tragen kommt.
Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag der CSU. Die Anträge der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN lehnen wir ab.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Meyer, was Sie hier abgeliefert haben, war wahrlich keine Glanzvorstellung.