Ausgleichsmaßnahmen könnten darin bestehen, dass die Möglichkeiten der Gemeinschaftsaufgabe genutzt werden, zu deren Gebiet Passau gehört. Man sollte versuchen, für Passau Investoren zu gewinnen, die man dort bei ihren Investitionen fördern kann. Der Markt bei den neuen Investoren ist allerdings sehr dünn gesät. Die deutschen Betriebe gehen derzeit viel lieber ins Ausland, und auch manche ausländische Betriebe, die sich in Europa ansiedeln, gehen lieber in andere Regionen. Das liegt an unseren miserablen Rahmenbedingungen wie etwa den zu hohen Lohnzusatzkosten und anderen Faktoren, über die wir herauf- und herunterdiskutiert haben. Allmählich setzt sich die Einsicht durch, dass an der Änderung dieser Faktoren nichts vorbeiführt. Solange Betriebe sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland nicht bereit sind, in Deutschland verstärkt zu investieren, können wir auch keine Ausgleichsmaßnahmen durchführen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem; vielleicht können Sie darüber einmal mit Ihren Parteifreunden reden. Herr Eichel propagiert, dass die Fördergebiete bei uns insgesamt ab 2006 abgebaut werden sollen. Wenn ich diese Aussage meinen Überlegungen zugrunde lege, haben wir noch bis 2006 Zeit. Nach 2006 sollen nach den Vorschlägen von Eichel gegenüber der Europäischen Union die Fördergebiete in Westdeutschland abgebaut werden. Dazu kann ich nur bravo sagen. Diese Maßnahme würde unsere Spielräume massiv erweitern.
Wir reden hier doch über Kernthemen. Reden Sie doch mit Ihren Freunden in Berlin einmal darüber, welche Auswirkungen solche politischen Festlegungen haben. Sie wirken sich eben ganz konkret aus. Von Ihnen wird doch jeder Unsinn mit unterstützt. In der Praxis sehen Sie aber anhand von Einzelfällen, was Sie davon haben. Mir geht es hier nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern darum, dass die Wirtschaftspolitik, die in Berlin betrieben wird, schlichtweg falsch und schädlich für das Land ist. Jetzt sehen Sie einmal die praktischen Auswirkungen davon.
Herr Staatsminister, ich erinnere Sie an Eon. Damals wurde ein Programm aufgestellt, welches in einigen Bezirken – jedoch nicht in Niederbayern – Erfolg gehabt hat. Wäre ein ähnliches Programm auch hier möglich? Ich stelle diese letzte Frage auch deshalb, weil Ihr bekannter Charme immer so gut herüberkommt. Sie müssten doch auch einmal darüber nachdenken, ob
Ach du großer Gott! Jetzt bin ich aber wirklich der Überzeugung, dass Sie es nicht kapiert haben. Darum gebe ich es jetzt auch auf.
Ich habe gerade geschildert, welche Voraussetzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe erfüllt werden müssen. Die rechtlichen Fördervoraussetzungen wären erfüllt. Die Mittel würden auch zur Verfügung stehen. Wir bräuchten nur noch den Fisch, welcher anbeißt. Deshalb fordere ich Sie auf: Ziehen Sie doch einmal herum und sagen Sie, welch blendende Wirtschaftspolitik Ihre Bundesregierung betreibt. Sie werden eine Schar von begeisterten Anhängern und Betrieben finden, die „Auf in die Fördergebiete“ rufen. Nennen sie uns doch die Betriebe, wir fördern sie. Sie sagen, es sei alles herrlich, es würde nur schlecht gemacht. Bringen Sie uns doch die Betriebe, die so begeistert sind, dass sie bei uns investieren. Jeden Tag einen! Ich bin damit einverstanden. Dann hätten wir das Problem gleich gelöst.
Herr Präsiden! Herr Staatsminister, nachdem die kreisfreie Stadt Amberg seit einigen Jahren zum Nahverkehrsraum Nürnberg gehört und jetzt einen weiteren Beitritt zum Nahverkehrsraum Regensburg beabsichtigt, frage ich die Staatsregierung, ob eine Doppelmitgliedschaft Auswirkungen auf die Förderung des Zweckverbandes Amberg-Sulzbach – ZNAS – hätte, ob die Staatsregierung bei einer Doppelmitgliedschaft Probleme in der Tarifhoheit des ZNAS sieht und welche Schwierigkeiten die Staatsregierung durch eine Doppelmitgliedschaft der Stadt Amberg in der Abgrenzung der regionalen Nahverkehrsräume sieht.
Herr Kollege, die ÖPNV-Zuweisungen, deren Höhe sich nach den im Bayerischen ÖPNV-Gesetz gesetzlich festgelegten Parametern bestimmt, werden von der Regierung der Oberpfalz direkt an die Aufgabenträger und somit unmittelbar an die Stadt Amberg bzw. den Landkreis Amberg-Sulzbach ausgezahlt. Welchen Nahverkehrsräumen diese angehören, spielt hierfür keine Rolle. Die Kooperationsförderungen werden in Mittelfranken aufgrund eines Kooperationsvertrages an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg ausbe
zahlt. Dies gilt jedoch nicht für den ZNAS. Die Förderung der kooperationsbedingten Fehlbeträge des ZNAS, die im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg entstehen. werden auf Wunsch des ZNAS durch die Regierung der Oberpfalz bezuschusst. Diese Zahlungen werden an den ZNAS geleistet. Insofern ist auch hier eine Doppelmitgliedschaft unschädlich.
Die Tarifhoheit steht gemäß § 39 des Personenbeförderungsgesetzes den Verkehrsunternehmen zu. Der ZNAS als Kooperation zweier Gebietskörperschaften ist nicht als Verkehrsunternehmen tätig und besitzt daher auch keine Tarifhoheit. Eine eventuelle Doppelmitgliedschaft des ZNAS in zwei Nahverkehrsräumen könnte diesbezüglich keine Auswirkungen haben.
Bei der Abgrenzung eines regionalen Nahverkehrsraumes hat die Regierung gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes im Einvernehmen mit den betroffenen Aufgabenträgern das Gebiet unter Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung festzulegen. Hierbei sollen organisatorische und wirtschaftliche Einheiten entstehen, die die Belange der Verkehrskooperation besonders berücksichtigen. Solange diese Vorgaben berücksichtigt werden, steht einer Doppelmitgliedschaft des ZNAS in zwei regionalen Nahverkehrsräumen nach dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz nichts entgegen. Hierfür wäre jedoch das Einvernehmen des ZNAS erforderlich. Eine Entscheidung des ZNAS, welchem bzw. welchen regionalen Nahverkehrsräumen er angehören will, steht bislang noch aus. Sowohl bei der Zugehörigkeit zu einem Nahverkehrsraum als auch bei einer Doppelmitgliedschaft sind die jeweiligen Nahverkehrspläne aufeinander abzustimmen.
Herr Staatsminister, nachdem die Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen – abgekürzt KMU – für die wirtschaftliche Entwicklung in Bayern unbestritten ist, aktuelle Förderprogramme durch das EU-Wettbewerbs- und Beihilferecht geregelt und teilweise limitiert sind und für zielgerichtetes Handeln eine genaue Kenntnis der Zielgruppe erforderlich ist, frage ich die Staatsregierung, wie viele kleine und mittlere Unternehmen es nach der EU-Definition in Bayern gibt und wie viele Beschäftigte in diesen Unternehmen arbeiten. Nach den Vorgaben der EU dürfen der Umsatz dieser Betriebe höchstens bei 40 Millionen e und darf die Bilanzsumme höchstens bei 25 Millionen e liegen, und das Unabhängigkeitskriterium muss erfüllt sein, also die Beteiligungen müssen unter 25% liegen.
Herr Kollege, ich will grundsätzlich darauf hinweisen, dass die Europäische Kommission bei der Begriffsdefinition von kleinen und mittleren Unternehmen auch Vorgaben hinsichtlich der maximalen Beschäftigtenzahl macht. Kleine und mittlere Unternehmen müssen weniger als 250 Beschäftigte haben. Das gehört noch zu den
Eine amtliche Statistik, nach der Sie gefragt haben, existiert nicht. Wir haben keine. Nach dem Statistikgesetz werden solche Zahlen nicht erhoben. Nachdem zur Zeit alle dafür sind, dass Statistiken abgebaut werden, erwarte ich auch nicht, dass hier eine neue Statistik erstellt wird. Ein Anhaltspunkt ergibt sich aus der Umsatzsteuerstatistik 2000 – die für 2001 liegt noch nicht vor –, nach der es in Bayern 503760 Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 50 Millionen e gibt. Davon weisen 1 233 Unternehmen einen Umsatz zwischen 25 und 50 Millionen e auf.
Zieht man das ab, weiß man, wie viele bis 25 Millionen e infrage kommen. Allerdings sind die Beschäftigtenzahlen in der Umsatzsteuerstatistik nicht enthalten. Deshalb gibt es keinen klaren Zahlenausweis.
Wesentlicher als die Darstellung von statistischen Gesamtzahlen ist aber, dass beim Vollzug einschlägiger Förderprogramme der Mittelstand bestmöglich unterstützt und eine konsequente Politik für den Mittelstand gemacht wird. Das mittelstandspolitische Aktionsprogramm der Staatsregierung enthält hierfür wichtige Weichenstellungen.
Herr Staatsminister, ich frage Sie, ob Sie, da Sie zugegeben haben, definitiv nicht zu wissen und keine Ahnung zu haben, wie viele KMUs es gibt und wie viele Beschäftigte diese haben, überhaupt die Wirkung der Mittelstandspolitik zielgenau bestimmen können; denn die auf den Umsatz bezogene Größe bedeutet für die EU-Kriterien insofern nichts, weil bei den Unternehmen das Unabhängigkeitskriterium nicht ersichtlich ist, sodass das Gerede von Ihnen und von Ministerpräsident Dr. Stoiber, die bayerischen Mittelstandsbetriebe beschäftigen 70 bis 75% der Beschäftigten, völlig aus der Luft gegriffen ist.
Ich verstehe es, dass sich manche mit der Statistik schwer tun. Die Zahlen der in mittelständischen Betrieben Beschäftigten können Sie auch dadurch ermitteln, indem Sie diejenigen von der Gesamtzahl der Beschäftigten abziehen, die in den Großbetrieben beschäftigt
sind. Diejenigen, die übrig bleiben, sind in den Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt. Das ist ziemlich simpel.
Außerdem gibt es weitere Vergleichszahlen, zum Beispiel die Existenzgründungen, die neuen Betriebe, der Einsatz von Venture Capital. Alle diese Fragestellungen bieten Vergleichszahlen, auch wenn nicht genau abgegrenzt wird, ob ein Betrieb bis 250 oder knapp über 250 Beschäftigte hat. Aber die Zahlen, soweit sie für Vergleiche notwendig sind, liegen vor. Insofern ist Ihre Aussage, die Zahlen wären nicht bekannt, falsch; denn die ungefähren Zahlen können aus verschiedenen Statistiken zusammengetragen und in Vergleich mit anderen Ländern gesetzt werden. Nur darum geht es.
Manchen bereitet es Freude, Statistiken zu erheben und zu bearbeiten. Die Betriebe sind es leid. Deshalb möchte Bundesminister Clement 50% der Statistiken abschaffen. Das geht zwar etwas weit, wenn er es aber will, soll er dies machen. Das bedeutet aber, dass noch weniger Zahlen vorliegen werden.
Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie unter dem Gesichtspunkt, dass die Europäische Union die festen Definitionen – Beschränkungen und Zuschnitt – wegen des Wettbewerbsrechts und zur Unterstützung der kleinen Betriebe eingeführt hat, die wirkliche KMU-Förderung, die den bayerischen Unternehmen seitens der Europäischen Union zugute kommt?
Die Europäische Union hat für den Umsatz, die Bilanzsumme und die Zahl der Beschäftigten Grenzwerte eingeführt. Wir können damit arbeiten. Ich habe bei Wirtschaftsministerkonferenzen und im Planungsausschuss stets meine These vorgebracht, dass die zulässige Zahl von 250 Beschäftigten in KMUs eigentlich auf 500 erhöht werden müsste. Zu dieser Vorstellung über mittelständische Betriebe wird von Kommissar Monti und von anderen vorgebracht, dass es die Art von Mittelstand, wie er in Deutschland ausgeprägt ist, in Frankreich oder Großbritannien so nicht gibt. Dort gibt es andere Gebietskategorien. Dort werden 250 Beschäftigte schon als sehr viel angesehen, weil es Konzentrationen in Großbetrieben und sehr viele sehr kleine Betriebe gibt. Deshalb sind wir in der Angelegenheit noch nicht weiter.
In Deutschland wird die Meinung vertreten, dass ein KMU 500 Beschäftigte haben kann. Manche vertreten sogar die Ansicht, dass 1000 Beschäftigte auch möglich sein müssten. Die Kategorie bis 500 Beschäftigte bejahe ich durchaus. Dann wäre es auch möglich, anhand der Umsatzsteuerstatistik klarere Auskünfte zu geben.
Herr Staatsminister, sind die beiden Eisenbahnen Regentalbahn AG und Turbo AG aufgrund der Preisanfrage für die Strecke München – Oberstdorf als Bietergemeinschaft angetreten?
Bietergemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen zur gemeinschaftlichen Abgabe eines Angebots mit dem Ziel, den durch die Verdingungsunterlagen beschriebenen Auftrag gemeinschaftlich zu erhalten und auszuführen.
Bei der vorliegenden Kooperation zwischen Regentalbahn AG und Turbo AG handelt es sich hingegen nicht um eine Bietergemeinschaft. Vielmehr ist die Regentalbahn AG in das von der Turbo AG vorgelegte Angebot eingetreten. Sie tritt gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, der BEG, als Auftragnehmer auf und bleibt während der gesamten Laufzeit des abzuschließenden Verkehrsdurchführungsvertrages alleiniger Vertragspartner der BEG. Die Turbo AG wird im Falle einer Auftragserteilung von der Regentalbahn AG mit allen wesentlichen Leistungen als verantwortliches Eisenbahnverkehrsunternehmen beauftragt.
Herr Staatsminister, hätte die Regentalbahn AG als Auftragnehmer diese Leistung ausschreiben müssen, weil sie wahrscheinlich über dem Wert von 400000 e liegt und damit EU-Recht unterliegt?