Protocol of the Session on February 13, 2003

Die genannte Regelung der Kriterien und auch die Zertifizierung sowie die strengen Anforderungen durch ein unabhängiges und sachkundiges Personal, eine sachgerechte Finanzierung und die Richtlinien für die Entscheidung ergeben eine völlig neue qualitative Situation.

(Wahnschaffe (SPD): Sehr richtig!)

Ich bedanke mich für die Zustimmung. Darüber hinaus ist die Möglichkeit, künftig eine Sendung vor ihrer Ausstrahlung einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle vorzulegen, gegenüber der heutigen Situation eine eindeutige Verbesserung. Heute werden Sendungen immer im Nachhinein geprüft.

Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass der Freistaat Bayern mit einer Protokollerklärung eine Überprüfung innerhalb von drei Jahren anstrebt, wonach die Vernetzung dieser Schutzkonstruktion bei den öffentlichen und privaten Anbietern weiterentwickelt werden kann. Gleiches gilt – das möchte ich noch einmal besonders ans Herz legen – für die Protokollerklärung, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stärker in dieses gesamte System eingebunden und einbezogen werden und eine einheitliche Plattform gegeben ist.

Das bereits genannte Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle wird darüber hinaus ebenfalls nach drei Jahren einer Überprüfung unterzogen. Die Erfahrungen mit den neuen Entwicklungen machen es auf jeden Fall sinnvoll, den gesamten Staatsvertrag nach fünf Jahren einer Überprüfung zu unterziehen. Es erscheint mir auch als bedeutsam, darauf hinzuweisen, dass mit der Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern eine eindeutige Abgrenzung, aber auch die Verpflichtung zur Kooperation und Verzahnung der Aufsichtsbehörden erfolgt. Der Bund hat somit künftig die Zuständigkeit für den Jugendschutz bei Filmen, Videos und CD-Roms. Die Länder sind für alle elektronischen Medien unter Einbeziehung sowohl des Rundfunks als auch des OnlineBereichs zuständig. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass die Einbeziehung des Internets mit computergenerierten Menschendarstellungen eine wichtige Neuerung im Sinne eines effektiven Kinder- und Jugendmedienschutzes darstellt. In diesen Bereichen gibt es einen besonderen Handlungsbedarf.

Die Beratungen in den beteiligten Ausschüssen haben gezeigt, dass die Akzeptanz und die Notwendigkeit eines solchen Staatsvertrags in großem Umfang vorhanden sind. Die Zustimmung erfolgte in sämtlichen Ausschüssen einstimmig. Hoffnungen und Erwartungen, die mit diesem Weg verbunden sind, lassen sich aber nur dann erfüllen, wenn der Vertrag in der praktischen Umsetzung mit dem notwendigen Leben erfüllt wird. Damit meine ich insbesondere die Funktionsweise der Gremien, der freiwilligen Selbstkontrolle und der Kom

mission für den Jugendmedienschutz. Es ist Aufgabe der Politik, diesen Weg positiv und auch ein bisschen kritisch zu begleiten. Ich bitte deshalb im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dr. Runge.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin von der Fraktion auserkoren worden, den JugendmedienschutzStaatsvertrag durchzuarbeiten, und zwar wohl deshalb, weil ich die meisten Kinder habe. Wir haben dem Staatsvertrag in den Ausschüssen zugestimmt, allerdings ohne große Begeisterung. Es ist schon gesagt worden, dass hier ein Ordnen der Kompetenzen stattfindet. Kompetenzen werden zum Teil vom Bund auf die Länder verlagert. Ich nenne als Stichwort: Konvergenz der Medien.

Rundfunk- und Online-Angebote werden unter dem Begriff der Telemedien zusammengefasst. Die Selbstkontrolle wird insofern gestärkt, als die schon genannten Selbstkontrolleinrichtungen geschaffen werden, die dann wiederum von der Kommission für Jugendmedienschutz zertifiziert werden müssen. Dabei wird – ich denke, dass wird allgemein anerkannt – das Votum der Selbstkontrolleinrichtungen dann nur sehr schwer angreifbar oder umzustoßen sein.

Da sind wir bei klärungsbedürftigen Fragen. Ich glaube, dass Konsens darüber herrscht, dass noch viele Dinge klärungsbedürftig sind. Manche Dinge werden wohl auch sehr schwierig zu klären sein. Eine Frage lautet, was Jugendgefährdung überhaupt ist. Was heißt Überschreitung der rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums? – Ich bin auf die Interpretationen gespannt, die kommen werden.

Es gibt jede Menge Problemfelder. Ich denke an die Anbieter von Telemedien und die Stellungnahme der FSMultimedia. Ich nenne als Stichwörter Bestellung von Jugendschutzbeauftragten die lizenzierte Filterprogramme. Da hat es im Vorfeld auch einen Mordsärger gegeben.

Interessant ist für mich, dass die Öffentlich-Rechtlichen von der Aufsicht ausgenommen sind, und zwar mit der wunderschönen Begründung, dass ansonsten anstaltsinterne Kontrollzusammenhänge unterbrochen würden. Hier ist das Stichwort die Intendantenverfassung. Mit Staunen lese ich dann in diversen Veröffentlichungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, wie groß doch die Kompetenzen des Rundfunkrates sind bzw. wie groß diese selbst auf dem Papier sein sollen.

Unser Fazit: Zustimmung, wobei ich nur das wiederholen kann, was die Vorredner auch gesagt haben. Es gilt sicher, an diesem Thema noch sehr viel zu arbeiten.

(Beifall der Frau Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Huber.

Staatsminister Huber (Staatskanzlei). Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zunächst sehr erfreulich, dass sich alle drei Seiten des Hohen Hauses darin einig sind, mit diesem Staatsvertrag den Jugendmedienschutz in Deutschland zu verbessern. Das ist sicherlich ein sehr wünschenswertes politisches Signal, das von der heutigen Beratung ausgeht, wie es auch beachtlich ist, dass nach der schrecklichen Bluttat vom 26. April 2002 in Erfurt die Gesetzgeber von Bund und Ländern sehr schnell wichtige Initiativen auf den Weg gebracht haben. Ich darf daran erinnern, dass das Jugendschutzgesetz, ein Bundesgesetz, im Bundestag und im Bundesrat verschärft worden ist. Diese Novelle geht uns zwar nicht weit genug, sie ist aber mit Sicherheit eine Verbesserung. Die Staatsregierung wird nach wie vor darauf hinwirken, dass wir weitere Möglichkeiten zur Abwehr gerade bei den Computerspielen bekommen; denn was sich oftmals an den PCs ereignet, ist eine Schande und eine Gefährdung.

Neben dieser Änderung des Jugendschutzgesetzes haben die Länder den Staatsvertrag auf den Weg gebracht. Das geschah einmütig und einvernehmlich zwischen allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Es wird jetzt in diesen Wochen in allen Landtagen wohl eine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag erfolgen.

Die Problematik ist unabhängig von den Erfurter Vorfällen jeden Tag am Bildschirm sichtbar. Wer den Bericht der BLM als zentraler gemeinsamer Stelle für Jugendschutz und Programm aller Landesmedienanstalten für das zweite Halbjahr 2002 liest, der sieht, dass es in 69 Fällen notwendig war, die Einleitung eines Verfahrens zu prüfen. In 39 Fällen sind Empfehlungen an die zuständigen Landesmedienanstalten gegangen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. In 39 Fällen in einem halben Jahr ist offensichtlich massiv gegen den Jugendschutz verstoßen worden. Das ist eindeutig zuviel. Wir müssen den zuständigen Landesmedienanstalten auch deutlich machen, dass sie politischen Rückhalt haben, wenn sie eingreifen und gegen Anbieter solcher Fernsehsendungen vorgehen.

(Beifall bei der CSU)

Mit dem vorliegenden Staatsvertrag ist in der Tat eine deutliche Verbesserung verbunden. Ich würde dies nicht so gering schätzen, Herr Kollege, so wie Sie es gerade gemacht haben.

Erstens ist für mich bedeutsam, dass das Internet auch in der Zukunft denselben Regelungen unterworfen wird wie der Rundfunk. Jeder kennt den heutigen Medienkonsum junger Leute. Er ist sehr stark auf das Internet ausgerichtet. Aber es ist außerordentlich schwierig, ein weltweites Netz, das keine festen Strukturen hat und wofür es keine verantwortlichen Institutionen gibt, zu überprüfen. Die Schwierigkeiten würde ich nicht unterschätzen. Allerdings darf uns das nicht daran hindern, die Bemühungen voranzutreiben.

In der Zukunft wird also von einer gemeinsamen Stelle – auch im Sinne von Eigenverantwortung und Selbstkontrolle durch die Anbieter – auch das Internet einer Prüfung unterworfen. Ich halte es sehr wohl für einen Fortschritt, dass für die deutschen Anbieter klare Vorgaben gemacht werden, dass auch von einem Provider eine Sperrung von Seiten verlangt werden kann und es insgesamt möglich ist, dass für Jugendschutzsoftware programmiert wird, damit ein Rating erfolgt und für das Internet erstmals in umfassenderer Weise Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Das entspricht sicherlich der Konvergenz der Medien. Ich hoffe, dass diese Kontrolle dann auch wirksam ist.

Als Zweites möchte ich die Tatsache herausstellen, dass wir die Eigenverantwortung der Sender mittels der Selbstkontrolle verstärken. Wir haben in Bayern mit unserer Mitwirkung an diesem Staatsvertrag dafür sicherlich den Weg gebahnt. Wir wollen innerhalb von drei Jahren testen, wie sich das auswirkt. Wir sind aber der Meinung, dass die neue Selbstkontrolle durch unabhängige Fachleute, unabhängig von den einzelnen Sendern, und eine wirksame Kontrollinstanz bieten kann, zumal ja die Eingriffsmöglichkeiten der KJM weiter erhalten bleiben. Überhaupt stellt vor allem die Zusammenführung von Aufsichtszuständigkeiten, die bisher auf Bund und Länder verteilt waren, einen deutlichen Vorteil dar.

Ich möchte heute deutlich sagen: Jugendschutz in der Hand des Staates allein kann nicht wirksam gestaltet werden. Wir appellieren an die Verantwortung der Eltern. Zunächst einmal muss im Elternhaus darauf geachtet werden, was die Kinder zu welcher Tageszeit im Fernsehen sehen, was sie über den Computer konsumieren. Das heißt, der Staat bekennt sich zu seiner Aufgabe und zu seiner Verantwortung. Wir setzen auf die Eltern und ihre eigene Verantwortung. Wir appellieren selbstverständlich auch an die Sender, nicht nur auf die Quoten zu sehen, sondern auf Qualität zu achten.

Ich möchte abschließend sagen: In der letzten Zeit hat sich sehr stark eingebürgert, dass es fast jeden Nachmittag in einzelnen Fernsehsendern so genannte GerichtsShows gibt; früher waren es die Talk-Shows, jetzt sind diese durch Gerichts-Shows abgelöst worden. Leider dienen solche Sendungen nicht dazu, den Zuschauern rechtsstaatliche Verfahren nahe zu bringen. Oft werden Gewalt- und Sexualdelikte breit ausgewalzt. Das Ganze dient nicht dazu, von der Begehung von Straftaten und der Kriminalität abzuschrecken, sondern im Gegenteil Neugier und Sensationslust zu stärken. Das soll mit der Mahnung an alle Anbieter verbunden sein, auf Qualität – vor allem in der Zeit, in der Kinder und Jugendliche vor dem Fernsehschirm sitzen – zu achten. Der Freistaat Bayern war in der Vergangenheit ein Vorreiter in Sachen Jugendschutz. Wir sind von der linken Seite des Hauses oft als unliberal belächelt worden. Dass man heute in der gemeinsamen Zielsetzung übereinstimmt, ist durchaus ein Fortschritt. Ich möchte aber auch sagen, dass die Bayerische Landesmedienanstalt mit ihren Mitarbeitern, vor allem mit ihrem Präsidenten, bundesweit eine wichtige Aufgabe übernimmt und bundesweit als ganz

besonders kompetente Stelle gilt. Auch das soll dankend herausgestellt werden.

(Beifall bei der CSU)

Wir wissen alle: Der Jugendschutz ist eine Daueraufgabe. Dieses Hohe Haus wird mit dem Votum heute einen weiteren Schritt zur rechtlichen Verbesserung unternehmen und ein klares Signal setzen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 14/10246 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 14/11577 zugrunde. Gemäß § 61 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Stimmenthaltungen? – Keine. Gegenstimmen? – Auch nicht. Dann ist so beschlossen.

Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Staatsvertrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dem Staatsvertrag somit zugestimmt worden.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Zunächst lasse ich über die Listennummer 23 – das ist der Antrag der Abgeordneten Unterländer, Rotter und anderer (CSU) betreffend – „Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen“ auf der Drucksache 14/10454 – gesondert abstimmen. Dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik, die auf Wunsch der CSU-Fraktion der Abstimmung zugrunde gelegt werden soll. Es liegt kein Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Während der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit die unveränderte Annahme empfiehlt, schlägt der mitberatende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Zustimmung mit der Maßgabe vor, dass im Einleitungssatz nach dem Wort „aufgefordert“ die Worte „bis 30. April 2003“ eingefügt werden. Besteht damit Einverständnis, dass dieses vom federführenden Ausschuss abweichende Votum der

Abstimmung zugrunde gelegt wird? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer dem Antrag mit der vom mitberatenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Der Antrag ist mit der vorgeschlagenen Änderung angenommen.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 5)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 8

Bestellung von Mitgliedern des Bayerischen Landesdenkmalrats

Mit Schreiben vom 20. Januar 2003 hat der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst mitgeteilt, dass die Amtszeit einer Reihe von Mitgliedern des Landesdenkmalrats im Januar abgelaufen ist bzw. im März ablaufen wird, so dass eine entsprechende Neu- bzw. Wiederbestellung erforderlich werden. Die von den jeweils vorschlagsberechtigten Institutionen neu- bzw. wiederbenannten Persönlichkeiten können der Ihnen vorliegenden Übersicht entnommen werden. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Keine. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die zu bestellenden Mitglieder gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich ebenfalls nicht. Dann lasse ich gemeinsam abstimmen.

Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Landesdenkmalrates einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist auch dies so beschlossen.

(siehe Anlage 6)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7