Wir werden das in den Besprechungen in den Ausschusssitzungen mit Sicherheit sehr genau prüfen. Wir werden Lösungen finden, wir werden auch gemeinsam nach Lösungen suchen. Nach dem Sonntag wird es hoffentlich auch mit Ihnen möglich sein, verehrter Herr Prof. Dr. Gantzer, wieder sine ira et studio zu reden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht, dann wird so verfahren.
zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drucksache 14/8602)
zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Drucksache 14/9152)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Münzel, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Drucksache 14/10635)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen
Schulfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges (Drucksache 14/11579)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gab zwischenzeitlich ein Gespräch – Wie soll ich das ausdrücken? – Über die Buschtrommeln, die dieses Haus schon immer kennt, hat uns die Nachricht erreicht, dass die SPD-Fraktion eine Vertagung im Hinblick auf einen Änderungsantrag beantragen wird.
Wir haben kein Interesse daran, den heutigen Tag damit zu füllen, dass wir zu diesem Thema primär über Verfahren diskutieren. Das Gesetz muss aber zügig verabschiedet werden. Wenn es vonseiten der beratenden Ausschüsse bzw. der Ausschussvorsitzenden eine Zusicherung gibt, dass bis zum nächsten Plenum diese Änderung in den beiden Ausschüssen beraten ist und es zu keiner weiteren Verzögerung kommt, dann sind wir bereit, heute einer Absetzung von der Tagesordnung zuzustimmen. Ich bin davon ausgegangen, dass von der SPD die Absetzung beantragt wird. Insofern herrschte für einen Moment Verwirrung.
Ich erkläre also für die CSU-Fraktion, dass wir mit dieser Maßgabe, dieser Zusicherung, die übermittelt worden ist, zustimmen, dass dieser Gesetzentwurf heute abgesetzt und im nächsten Plenum beraten und verabschiedet wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich denke, damit ist Übereinstimmung im Hohen Haus erzielt. Die Gesetzentwürfe sowie die eingereichten Anträge und der eingereichte Dringlichkeitsantrag werden von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zurückverwiesen. Besteht damit Einverständnis? –
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) (Drucksache 14/10246)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass in der gesamten Bundesrepublik der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag jetzt beraten und sicher auch beschlossen wird, ist für sich schon ein Erfolg des Jugendschutzes im Medienrecht. Es ist auch ein Fortschritt bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme des Jugendschutzes im gesamten Medienbereich. Das gilt für die Angebote bei elektronischen Informationen und den Kommunikationsmedien gleichermaßen.
Es ist insbesondere ein besonderer Fortschritt, dass wir das auch für das Internet und Computerspiele feststellen können. Denn hier, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist der Jugendschutz ganz besonders wichtig, weil der Umgang mit den Medien Computerspielen und Internet vielfach auch innerhalb eines Generationenbruchs stattfindet, weil es viele Eltern gibt, die wenig oder keine Erfahrung damit haben, weil der Umfang dessen, was an Gewaltangeboten in diesem Bereich vorhanden ist, für Eltern vielfach unbegreiflich ist, und weil sich hier auch der Bruch zwischen den Geschlechtern beim Konsum und bei der Aufnahme von Gewaltangeboten – also zwischen Jungen und Mädchen – ereignet.
Das Computerspiel „Counterstrike“, das unter anderem vom Täter in Erfurt bevorzugte Spiel, hat immerhin eine Fangemeinde von rund 500000 männlichen Jugendlichen, darunter natürlich auch gewaltbereite männliche Jugendliche. Immer wieder muss gesagt werden, dass es zum Ausbruch exzessiver, meist männlicher Gewalt nur dann kommen kann, wenn anderes hinzukommt, wenn beispielsweise die soziale Isolation der Täter, die Benachteiligung in Schule oder Beruf, geringes Schuldund Selbstwertgefühl und persönliche Gewalterfahrungen hinzukommen. Das heißt also, dass auch hier die Gesellschaft über den Medienbereich hinaus Verpflichtungen hat, die sie wahrnehmen muss. Das sollte an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt sein.
Wahrscheinlich ist die Annahme nicht ganz falsch, dass Mädchen von der Familie und Jungen häufig und weitgehend durch Television und PC erzogen werden. Deshalb kommt dem Jugendmedienschutz eine ganz besondere Rolle zu. Im Kontext mit der Änderung des Jugendschutzgesetzes ist zu sehen, dass beide, sowohl das eine als auch das andere, außerordentlich wichtige Aufgaben bei der Reform des Jugendschutzes auch und im besonderen bei den elektronisches Medien haben.
Deswegen muss auch klar sein, dass die Medienanbieter damit eine große Selbstverantwortung haben. Es ist aber keinesfalls sicher, dass sie so verantwortlich damit umgehen, wie das von ihnen erwartet wird. Es wird eine schwierige Übergangsphase geben, denn die Zukunft erfordert besonders intensive Gespräche und die Entwicklung neuer Zusammenarbeitsformen zwischen Aufsicht und Medienunternehmen. Vor allem die Internetbranche ist eine Aufsicht nicht gewohnt und muss mit großer Mühe an die neuen Strukturen herangeführt werden. Auch ist zurzeit nicht absehbar, ob und inwieweit die Privilegierungen des Staatsvertrages für die anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen greifen werden.
Die Landesmedienanstalten haben sich mit den praktischen Fragen beschäftigt und wissen, dass sie mit diesem Staatsvertrag Neuland betreten. Hierbei – das sei in München einmal gesagt – hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München eine besondere und wertvolle Rolle gespielt. Dabei wird es nicht bleiben; denn es geht – hier stimmen wir Professor Ring, dem Präsidenten der BLM in München zu – in Zukunft auch um die Vorbereitung von Richtlinien und Satzungen, denen ein großer Stellenwert bei der künftigen Auslegung der Vorschriften des JugendmedienschutzStaatsvertrags zukommen wird. Es geht um ganz neue Fragen, zum Beispiel um die Festlegung von Kriterien für die Anerkennung von Selbstkontrolleinrichtungen und die Voraussetzungen für die Jugendschutzprogramme, um die Definition von so genannten geschlossenen Benutzergruppen bei Telemedien oder um die Auslegung der Grenzen des rechtlichen Beurteilungsspielraumes.
Es geht auch – das hat eine beachtliche inhaltliche Konsequenz – um den künftigen Sitz der Kommission für Jugendmedienschutz – um die KJM. Es ist schlechthin nicht nachvollziehbar, dass dabei Prestigegründe eine Rolle spielen sollen. Es geht nicht um neue Büros. Es geht nicht um neue Mitarbeiter. Es geht nicht um ein neues Prestige. Es geht schlichtweg darum, wo diese Arbeit im Sinne eines effektiven Jugendmedienschutzes nahtlos an die bisherige erfolgreiche Arbeit, ausgestattet mit langjährigen Erfahrungen, erfolgreich fortgesetzt werden kann.
Es ist sehr die Frage, ob die Arbeit in einem der Länder erfolgen kann, die selbst keine Ressourcen für die Beobachtungen hatten und haben, weil sie keine Medienveranstalter lizenziert haben. Die BLM in München hat den großen Vorteil, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. Der Sitz der KJM, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine Qualitätsfrage des Jugendmedienschutzes und keine Prestigefrage von Landesregierungen.
Deswegen stehen wir dazu und halten es für ein sehr wesentliches und wichtiges Element, dass die KJM als das Herzstück des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages nach München kommt.
Wir werden diesem Staatsvertrag selbstverständlich zustimmen. Wir werden uns aber nicht zufrieden zurücklehnen, sondern mit allem Nachdruck auf einen effektiven Jugendmedienschutz drängen. Die Bedeutung des Themas ist auch in Zukunft für uns alle und insbesondere für die Öffentlichkeit riesengroß.
Unterländer (CSU) : Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Internet und Telemedien beeinflussen die entscheidenden Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen ganz erheblich. Sie sind in ihrer Angebotsvielfalt heimliche Miterzieher. Chancen und Risiken der Medienvielfalt bewegen nicht nur die Medien, sondern auch die Familien und die Bildungspolitik. Umso wichtiger ist es deshalb, dass mit dem im Herbst vergangenen Jahres von den Ministerpräsidenten unterzeichneten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine wichtige Antwort gefunden worden ist.
Mit dem Staatsvertrag soll der einheitliche Schutz von Kindern und Jugendlichen in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien gefunden werden, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden. Wir wissen, dass dabei der Medienschutz für Kinder und Jugendliche nur Teilbereich eines Gesamtkonzeptes sein kann. Die Weiterentwicklung der Medienkompetenz in der Pädagogik und bei Kindern und Jugendlichen selbst ist unter dem Gesichtspunkt einer vertiefenden Medienpädagogik von ebenso entscheidender Bedeutung. Die Austauschbarkeit von unterschiedlichen Inhalten in technischen Plattformen und Darbietungsformen machen es zu einem zwingenden Gebot, den Jugendschutz in einem einheitlichen Gesetzeswerk für Rundfunk und alle Telemedien zu regeln.
Kernpunkt, meine Damen und Herren, sind aus unserer Sicht die Schaffung der Kommission für Jugendmedienschutz, um auf diese Art und Weise eine einheitliche Rechtsanwendung der Medien auf Sicht zu erreichen. Die Kommission wird bei den Landesmedienanstalten als bundesweit tätige Einrichtung ins Leben gerufen. Es ist sichergestellt, dass die Länder vertreten sind, und es ist sicherlich auch ein erstrebenswertes Ziel und Anliegen, die bayerischen Kompetenzen, die in diesem Bereich bestehen, einzubringen.
Die Kommission ist für die abschließende Beurteilung von Fragen des Kinder- und Jugendschutzes zuständig. Damit verbunden ist die zweite Funktion von entscheidender Bedeutung für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Sie erkennt die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle an und kann diese auch wieder zurücknehmen. Sie prüft und genehmigt Verschlüsselungs- und Versperrungstechniken – alles wichtige Dinge im Zusammenhang mit dem Medienschutz. Dabei geht es in der Tat um Inhalte, die im Hinblick auf die freiwillige Selbstkontrolle durch die Kommission überprüft werden.
Der Staatsvertrag stärkt darüber hinaus Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle der Anbieter. Die staatliche Verantwortung bleibt – um hier manch kritisches Wort aufzugreifen – erhalten. Die Kriterien der Anerkennung dieser Einrichtungen sind sehr eng gesteckt. Die Eignung der Einrichtung als freiwillige Selbstkontrolle wird vorab geprüft und diese Prüfung regelmäßig wiederholt. Das Ordnungskonzept basiert darauf, dass die Einrichtungen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Sie haben dabei die Satzungen und Richtlinien der Landesmedienanstalten zu beachten. Wird das Ziel eines effektiven Jugendschutzes dabei verfehlt, kann die Anerkennung einer Einrichtung widerrufen werden.
Während die bisherige Selbstkontrolle wegen der unmittelbaren Aufsicht der Landesmedienanstalten eine funktionierende Kontrolle selbst nicht aufbauen konnte und zum Beispiel die gemeinsame Stelle „Jugendschutz“ nur Empfehlungen aussprach, die nicht zu hundert Prozent umgesetzt werden konnten, soll durch die neue inhaltliche Konzeption eine Verbesserung eintreten.
Die genannte Regelung der Kriterien und auch die Zertifizierung sowie die strengen Anforderungen durch ein unabhängiges und sachkundiges Personal, eine sachgerechte Finanzierung und die Richtlinien für die Entscheidung ergeben eine völlig neue qualitative Situation.