Protocol of the Session on January 29, 2003

Wir sind diejenigen, die am meisten beantragt haben. Relativ einfach zu handhaben ist die Ausgleichszulage. Dort gibt es klare Bedingungen, welche Mittel gebraucht werden. Nicht mehr so einfach ist es beim Kulturlandschaftsprogramm, also den Flächenprogrammen. Da erhalten Sie die Informationen von den Antragstellern. Wir haben im letzten Jahr ständig abgefragt und die Firmen gebeten, uns die Rechnungen über ihre Investitionsmaßnahme oder Dorferneuerungsmaßnahme zu schicken.

Die EU hat den 15. Oktober als Abrechnungszeitpunkt festgesetzt. Wir haben heuer eine Menge von zusätzlichen Maßnahmen geplant und vorgezogen, sodass wir Projekte nachziehen können, wenn erkennbar ist, dass ein Projekt ausfällt. Wir erwarten zwar von den Kommunen eine verbindliche Zusage, dass sie die Maßnahmen durchführen, aber zwingen können wir sie nicht. Es kann also passieren, dass die Kommune sagt, das Projekt wurde zwar angemeldet und eingeplant, aber es geht aus irgendwelchen Gründen nicht.

Wir haben so weit wie möglich Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Es ist vorgesorgt, dass diese Investitionszurückhaltung durch Vorziehen von Maßnahmen ausgeglichen wird.

Zusatzfrage, Herr Kollege Sprinkart?

Herr Staatsminister, Sie haben gerade die Ausgleichszulage angesprochen, genauso wie das Kulap. Das sind vermutlich zwei Bereiche, bei denen bereits ein halbes Jahr oder ein Jahr vorher festgestellt wird, welche Mittel wir abrufen werden. Wäre es nicht notwendig, um künftig sicherzustellen, alle EU-Mittel auszuschöpfen – unter Umständen später noch hinzukommende zusätzlich ausschöpfen zu können –, einen Puffer einzubauen, um sagen zu können: „Da kann man noch richtig drauflegen, damit wir diese Mittel im Lande behalten.“?

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Das haben wir doch gemacht. Nur ist es so: Bei der Ausgleichszulage können Sie nicht rein- und rausgehen, beim Kulturlandschaftsprogramm haben Sie einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum. Wir haben aufgrund dessen im letzten Jahr die Zahlungen für die Ausgleichszulage erhöht, als wir absehen konnten – sonst wären die Mittel noch höher gewesen –, dass ein Teil der Mittel nicht fließt. Sie können sicher sein, dass in diesem Jahr keine Mittel übrig bleiben. Das Problem sind die Investi

tionen, worüber andere entscheiden und wo wir nur fördern können. Insbesondere ist das bei der Dorferneuerung, bei der Ernährungswirtschaft und im Forstbereich der Fall. Wenn wir das Agrarinvestitionsförderungsprogramm drin hätten, hätten wir auch da eine Unsicherheit, weil Sie nie genau voraussagen können, wie viele Förderanträge gestellt werden.

Letzte Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, befürchten Sie Konsequenzen aus der Tatsache, dass Bayern nicht alle EU-Mittel abgerufen hat, in der Form, dass man sagt, man verteilt die EU-Mittel innerhalb der Bundesländer neu?

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Nein. Ich habe Ihnen die Zahlen genannt. Das kann gar nicht sein, weil wir ein hohes Maß an Mittelbindung erreicht haben, nämlich 94%; Nordrhein-Westfalen hat 90%, Hessen 84%, Sachsen-Anhalt 86% und Brandenburg 56%. Wir liegen bei der Mittelausschöpfung immer über 90%. Es gibt ein Verfahren, wonach die Restmittel ausgeglichen werden. Das ist auch bei der Gemeinschaftsaufgabe der Fall. Hier haben wir durch den Förderstau in den letzten Jahren immer alle übrigen Bundesmittel abgeräumt. Das ist ein internes Verfahren zwischen den Ländern, weil Sie das bei den hohen Summen nie genau hinbekommen können; bei dem Kulturlandschaftsprogramm innerhalb der fünfjährigen Verträge schon, bei der Ausgleichszulage auch weitgehend, nicht aber bei dem Investitionsprogramm.

Danke schön, Herr Minister.

Jetzt bitte ich den Staatsminister des Innern um die Beantwortung der nächsten Fragen. Der erste Fragesteller zu diesem Komplex ist Herr Kollege König.

Herr Staatsminister! Welche Kommunen Hochfrankens werden in den Genuss von Finanzmitteln aus dem von Bundesverkehrsminister Stolpe angekündigten Kommunalfonds für finanzschwache Kommunen kommen, welche Finanzmittel sind zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen zu erwarten und werden diese seitens des Bundes angekündigten Finanzmittel ausreichen, um die Belastungen unserer Kommunen durch Maßnahmen des Bundes, namentlich die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, das Grundsicherungsgesetz und die Umlage nach dem Flutopferhilfegesetz auszugleichen?

Herr Präsident, lieber Herr Kollege König, meine Damen und Herren Kollegen! Zu dem von Bundesminister Stolpe angekündigten Programm war gestern Nachmittag im zuständigen Bundesministerium nichts Näheres zu erfahren. Verschiedene Fachreferate und Unterabteilungen, sowohl das Presse- als auch das Kabinettsreferat verwiesen zunächst aufeinander und gegen 16.00 Uhr auf das „Büro Gleike“, das unseren Informationswunsch

demnächst beantworten könne. Mehrfach zugesagte Rückrufe erfolgten von dort nicht.

Mit der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage hat der Bund die Gemeinden belastet, ohne für die in Aussicht gestellte Kompensation zu sorgen. Der Bundesrat hat auf bayerischen Antrag initiiert, diese Erhöhung rückgängig zu machen. Mit dem Grundsicherungsgesetz hat der Bund die Kommunen zusätzlich erheblich belastet, ohne dass das genaue Ausmaß dieser Mehrbelastung schon zuverlässig beziffert werden könnte.

Bayern hat ständig ausreichende Kompensation hierfür gefordert. Ein zusätzliches Förderprogramm, das eventuell kommt, kann hierbei nicht „gegen gerechnet“ werden, schon deshalb nicht, weil Begünstigte und Belastete der jeweiligen Maßnahmen nicht deckungsgleich sind. Gefordert werden muss vielmehr, dass der Bund mit der Reform der Gemeindefinanzen endlich Ernst macht.

Nächster Fragesteller ist der Kollege Simon.

Herr Präsident, Herr Minister! Trifft es zu, dass – im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern – in Bayern die bilaterale Vereinbarung zwischen Italien und Deutschland, die ab 22. Dezember 2002 gemäß den Bestimmungen des Artikels 87 Absatz 2 des seit 01. 01. 2002 in Kraft getretenen neuen deutschen Staatsangehörigkeitgesetzes die Möglichkeit vorsieht, dass die deutsche Staatsangehörigkeit auch unter Beibehaltung der ursprünglichen, in diesem Fall italienischen Staatsangehörigkeit erworben werden kann? Warum wird dies nicht vollzogen?

Herr Präsident, Kollege Simon! Es trifft nicht zu, dass Bayern die bilaterale Vereinbarung zwischen Italien und Deutschland über eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht vollzieht, weil es eine solche Vereinbarung nicht gibt.

Vielleicht darf ich noch ergänzen: Mit Ablauf des 21. Dezember 2002 ist das Europaratsübereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatlichkeit vom 06. 05. 1963 infolge Kündigung durch die Bundesregierung für Deutschland außer Kraft getreten. Seitdem verlieren Einbürgerungsbewerber aus dem Vertragsstaat bei Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch nach diesem Abkommen. Italienische Staatsangehörige erhalten nunmehr eine Einbürgerungszusicherung und werden aufgefordert, damit den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit zu betreiben. Auf diese Weise sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 85 Absatz 1 Ausländergesetz erfüllt.

Zusatzfrage?

Herr Minister, ich frage Sie: Es ist in der letzten Woche im Rahmen der Feiern zum

40. Jahrestag des Elysée-Vertrages groß angekündigt worden, zwischen Deutschland und Frankreich solle es künftig so sein, dass Franzosen ihre französische Staatsangehörigkeit beibehalten können und Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie im jeweils anderen Land eingebürgert werden. Ich sehe jetzt keinen Grund, warum das nicht auch für Italien gelten soll.

Derartige Vorstellungen sind uns auch nur aus der Presse bekannt. Wenn die Verwaltung Derartiges umsetzen soll, muss das in eine entsprechende gesetzliche Form gegossen werden. Das ist weder im Bereich Deutschland/Frankreich noch im Bereich Deutschland/Italien der Fall.

Eine weitere Zusatzfrage?

Welche Hinderungsgründe stehen dem entgegen? Was steht entgegen, dass jemand zwei Staatsangehörigkeiten hat? Ich kenne Herrn Otto von Habsburg, der hat gleich drei.

Bisher steht dem der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit entgegen. Davon können selbstverständlich Ausnahmen gemacht werden; wenn das Abkommen, das in Ihrer ursprünglichen Frage dargestellt worden ist entsprechend umgesetzt wäre, könnte so etwas gemacht werden. Aber das ist bisher nicht der Fall.

Im Zusammenhang mit Italien – ich will da nicht etwa ausweichen – gibt es in der Tat eine unterschiedliche Vorstellung zwischen der Mehrheit der Länder und einigen unionsgeführten Ländern. Wir haben folgende Situation: Nach den deutschen Gesetzen verliert der Deutsche seine Staatsangehörigkeit, wenn er eine andere annimmt. Das bedeutet, dass Deutsche, die die italienische Staatsangehörigkeit bekommen, damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Derartige Dinge müssten ausgeschaltet werden, sonst ist nach unseren Vorstellungen die Gegenseitigkeit nicht gegeben.

Kann ich noch eine Zusatzfrage stellen?

Ja, aber es muss eine Frage sein.

Herr Minister, ich frage Sie persönlich: Wie bewerten Sie die Tendenz in Europa, dass man in einem anderen Staat seine Heimatstaatsangehörigkeit soll beibehalten können? Sehen Sie das positiv oder sehen Sie das negativ?

Ich habe dazu keine sehr dezidierte Meinung. Ich halte es zunächst nicht für wünschenswert, weil die Probleme doch deutlich zunehmen werden und zwar sowohl im Bereich des internationalen Privatrechts als auch im Bereich des Steuerrechts, wenn eine große Anzahl von Menschen, zwei, drei oder vier Staatsangehörigkeiten

nebeneinander besitzen. Allerdings meine ich, dass es innerhalb der Europäischen Union ein anderes Ziel geben sollte; das ist meine Vorstellung. Ich meine, wir sollten auf eine Unionsbürgerschaft zusteuern, dass wir dann sozusagen eine EU-Bürgerschaft haben, genauso, wie es eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt und dann nicht mehr eine einzelne Nationalität für Bayern, Hessen oder was weiß ich haben.

Das meine ich, wäre der richtige Weg und nicht der, dass man sagt, es gibt unterschiedliche Nationalitäten, die man dann vielleicht in großer Zahl nebeneinander haben kann.

Das ist allerdings eine Sache der Gestaltung und wie wir in Europa miteinander umgehen. Das wird sich in den nächsten Jahren darstellen. Mein Weg heißt: Unionsbürgerschaft und nicht viele Staatsangehörigkeiten nebeneinander.

(Beifall der Frau Abgeordneten Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Frau Radermacher (SPD): Das ist vernünftig!)

Bei diesen Angelegenheiten geht es um gesetzgeberische Maßnahmen, für die der Bundesgesetzgeber zuständig ist und nicht wir als Landesgesetzgeber.

Ich rufe gemeinsam die Fragen 6 und 7 auf – zunächst die Frage des Herrn Kollegen Meyer.

Verehrter Herr Staatsminister! Welche Möglichkeiten bestehen, die Verkehrssicherheit auf der A 3, insbesondere bei Schnee und Eis, zu erhöhen, etwa durch eine im Bericht der „Passauer Neuen Presse“ vom 23. 01. 2003 geforderte Anbringung von Schilderbrücken – wie zum Beispiel auf der A 93, der A 8 und der A 9?

Herr Kollege Brandl.

Herr Staatsminister, nachdem sich auf Autobahnen insbesondere bei schlechter Witterung zahlreiche schwere Unfälle mit Lkw-Beteiligung ereignen, deren Ursache sehr oft auf überhöhte Geschwindigkeit sowie unvorschriftsmäßiges Überholen zurückzuführen ist, frage ich Sie, welche Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit ergriffen werden und wann, wie vom ADAC gefordert, die A 3 Stuben – Regensburg und die A 92 München – Deggendorf mit dem computergesteuerten Verkehrsleitsystem – so genannte Schilderbrücken – ausgestattet werden.

Herr Minister, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Unfallgeschehen und die Stauhäufigkeit ist auf der Autobahn A 3 im Abschnitt Deggendorf – Passau – Pocking im Vergleich zu anderen Autobahnen trotz einzelner spektakulärer Unfälle eher unauffällig. Die Unfalldichten und Unfallraten für Personen- und schwere Sachschäden lie

gen hier durchwegs unter dem bayerischen Durchschnitt für Autobahnen. Streckenbeeinflussungsanlagen zielen auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Verkehrsflusses ab. Deren Errichtung und Betrieb ist sehr teuer. Sie kommen deshalb derzeit nur in besonders gefährdeten Streckenabschnitten in Betracht. In einer Gesamtschau lässt sich auf der A 3 trotz der in den letzten Jahren spürbar angestiegenen Verkehrsbelastung eine solche computergestützte Anlage noch nicht rechtfertigen. Die Kosten betragen zum Beispiel bei einer 60 km langen Strecke in etwa 20 Millionen e.

Die Autobahndirektion Südbayern und die Polizei sind angewiesen, die Verkehrs- und Unfallsituation weiterhin sorgfältig zu beobachten. Sollte sich danach das Erfordernis einer Streckenbeeinflussungsanlage ergeben, wird dies dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Zuge der Fortschreibung des Programms für Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf Bundesautobahnen vorgeschlagen werden. Das aktuelle Programm umfasst den Zeitraum 2002 bis 2007.

Auf dem oberbayerischen Abschnitt, Herr Kollege Brandl, der Flughafenautobahn A 92, wird voraussichtlich im Juni 2003 von Feldmoching bis Freising-Ost auf rund 30 Kilometern eine Streckenbeeinflussungsanlage errichtet. Die Anlage liegt hier in einem hochbelasteten Streckenabschnitt der A 92 mit einen hohem Störungspotenzial. Demgegenüber ist die Verkehrsbelastung und das Störungspotenzial im niederbayerischen Abschnitt bisher deutlich geringer. Wir werden es in Zukunft sehr sehr genau im Auge behalten.

Zusatzfrage? – Herr Kollege Meyer.

Herr Staatsminister! Können wir davon ausgehen, dass die aus meiner Sicht notwendige Anbringung von Schilderbrücken auf der A 3 in Ihre weiteren Gespräche mit dem Bund eingebracht wird, damit diese Maßnahme in das Programm aufgenommen wird?

Herr Minister.

Herr Kollege Meyer, eine ganz klare Festlegung kann und will ich im Moment noch nicht treffen. Ich habe aber dargelegt, dass wir die Entwicklung sehr genau verfolgen werden. Die A 3 hat in diesen Bereichen eine deutliche Verkehrszunahme. Ich verhehle nicht, dass ich im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union mit weiteren Verkehrszunahmen rechne. Insbesondere beim Lastverkehr ist zu erwarten – das ist der Sinn der Osterweiterung –, dass der Handel zwischen der bisherigen EU und den Beitrittsstaaten zunehmen wird. Das wird sich dann beim Lkw-Verkehr entsprechend darstellen. Wir werden es verfolgen und beobachten.