Protocol of the Session on December 5, 2002

Vielen Dank, Herr Kollege Strasser. Jetzt hat Frau Kollegin Münzel das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit Beginn der kommenden Legislaturperiode wird der Plenarsaal umgebaut werden, und die Mittel dafür sind jetzt in diesem Haushalt verankert. Er wird im Großen und Ganzen so bleiben, wie er ist, was mich persönlich sehr freut, denn der Plenarsaal gefällt mir eigentlich sehr gut und hat mir schon immer sehr gut gefallen.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Radermacher (SPD))

Ich fand es schon immer sehr schade, ihn gänzlich umzubauen bzw. zu ersetzen.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Werner-Muggendor- fer (SPD))

Nein, nein. Aber er wird ja verbessert. Verbessert wird die Lichtsituation. Ein neues Glasdach gibt sozusagen die Erleuchtung von oben, durch größere Fenster im Bereich der Diplomatenloge und der jetzigen Besuchertribüne können die Abgeordneten auch sehen, wie die Stimmung draußen ist. Ein besserer Zugang zu den Sitzen und neue Polster, liebe Karin, auf denselben, zusammen mit einer erneuerten Haustechnik verbessern die Arbeitssituation der Abgeordneten. Durch den Tausch der Tribünen – Zuschauertribüne und Pressetribüne – wird der Landtag auch besucherfreundlicher.

Auch die Arbeitssituation der grünen Landtagsfraktion im Maximilianeum wird sich etwas entspannen. Wir sind die einzige Fraktion, der schon seit Jahren zugemutet wird, dass nicht alle ihre Fraktionsfunktionsstellen im Maximilianeum angesiedelt sind. Außerdem sind die Büros, die wir in der Ismaninger Straße 7 im Erdgeschoss haben, dunkel, kalt, feucht und laut, eigentlich eine Zumutung sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Abgeordneten. Diese Büros müssen aufgegeben werden. So wurde in der letzten Präsidiumssitzung vereinbart, dass aus dem Saal S 514 vier Büros gemacht werden und dass das Büro S 513 vergrößert wird. Somit erhält der fünfte Stock fünf weitere Büros in vernünftiger Größe. Als Baubeginn wurde der August 2003 festgelegt.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass dies allerdings erst ein erster Schritt hin zu einer befriedigenden Arbeitssituation für die grüne Landtagsfraktion sein kann.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Dies ist sozusagen lediglich ein Ersatz für die Büros in der Ismaninger Straße im Erdgeschoss. Wir sind der Ansicht, dass in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen notwendig sein werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Auch wir begrüßen die Verschlankung der Landtagsverwaltung, die auf das ORH-Gutachten zurückgeht, was meine beiden Vorredner bereits ausgeführt haben. Unter der Voraussetzung, dass die Arbeitssituation der grünen Landtagsfraktion sich verbessert, stimmen wir dem Haushalt zu.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Münzel.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2003/2004, und zwar der Einzelplan 01, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der berichtigten Drucksache 14/11041 zugrunde. Der Einzelplan 01 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf der berichtigten Drucksache 14/11041 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 01 entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung in der SPD. Gibt es Gegenstimmen? Ich bitte, sie auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Eine Gegenstimme – der Herr Kollege Güller – aus den Reihen der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gibt es keine. Damit ist der Einzelplan 01 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen, insbesondere in den Erläuterungen der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigung und den sonstigen Anlagen, beim endgültigen Ausdruck das Einzelplans vorzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Herrn Kollegen Hartenstein – Entschuldigung, ich habe Sie vorhin nicht mitgenannt. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Herr Güller, Sie hatten nicht zugestimmt. Ich habe schon nach Gegenstimmen gefragt. – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Keine. Die Beratung des Einzelplans 01 ist damit abgeschlossen.

Wir sind mit dem Einzelplan 01 schneller zu Ende gekommen als erwartet. Um 9.45 Uhr war damit gerechnet worden, dass wir den Einzelplan 02 behandeln könnten. Ich rufe deshalb mit Ihrem Einverständnis diejenigen Zweiten Lesungen auf, bei denen keine Aussprache stattfindet.

Ich rufe zunächst auf:

Tagesordnungspunkt 5

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Lebensmittelüberwachungsgesetzes (Drucksache 14/9150)

Zweite Lesung –

Eine Aussprache findet wie gesagt nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/9150 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik, Drucksache 14/10963 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens schlägt er vor, in § 2 den „1. Januar 2003“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Herr Kollege Hartenstein. Es ist dann so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Hartenstein. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Lebensmittelüberwachungsgesetzes“.

Frau Kollegin Schopper, eine Erklärung zur Abstimmung zu diesem Gesetz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die GRÜNENFraktion hat sich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Ich möchte eine Erklärung zur Abstimmung

geben. Wir teilen die Inhalte des Gesetzes, sind aber nicht davon überzeugt, dass die Kosten letztendlich nicht doch bei den Kommunen hängen bleiben. Deshalb haben wir uns der Stimme enthalten.

Jetzt rufe ich auf:

Tagesordnungspunkt 6

Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Welnhofer und Fraktion (CSU)

zur Einführung einer landesrechtlichen Gebührenbefreiung und zur Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes (Drucksache 14/9789)

Zweite Lesung –

Hier findet auch keine Aussprache statt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/9789 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/11035 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat bei seiner Endberatung Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe verschiedener Änderungen empfohlen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/11035.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Fraktionen von CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Einführung einer landesrechtlichen Gebührenbefreiung und zur Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/10361)

Zweite Lesung –

Auch hier findet keine Aussprache statt. Wir kommen somit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/10361 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf Drucksache 14/11040 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Fraktionen von CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 de Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Fraktionen von CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so beschlossen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften“.

Jetzt könnten wir noch Tagesordnungspunkt 10 erledigen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 10

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.

Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 4, 45 und 54 bis 57, die auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln beraten werden sollen.