Protocol of the Session on November 13, 2002

Frau Präsidentin bzw. Herr Präsident, Frau Kollegin Simon, zur Erhöhung der Streifenpräsenz im Dienstbereich der Polizeiinspektion Bad Windsheim und der Polizeistation Uffenheim wurden vier uneingeschränkt dienstfähige Beamte der Polizeistation Uffenheim in die Dienstgruppen der PI Bad Windsheim eingegliedert und verstärken dort den Streifendienst. Dadurch wird die Streifenpräsenz, insbesondere zur Nachtzeit, von bislang oftmals nur einer zur Verfügung stehenden Streife der PI Bad Windsheim auf zwei Streifenbesatzungen erhöht und damit eine optimierte Betreuung beider Zuständigkeitsbereiche ermöglicht, denn diese Streifen erstrecken sich auch auf den Bereich der Polizeistation Uffenheim.

Im Gegenzug werden insgesamt drei eingeschränkt schichtdienstfähige Beamte der PI Bad Windsheim und der PI Rothenburg o.d.T. zur Polizeistation Uffenheim abgeordnet und sollen dort vorwiegend zur Betreuung von Bürgern bei Wachbesuchen eingesetzt werden.

Die Polizeistation Uffenheim verrichtet damit künftig im Rahmen des Modellversuchs von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr Dienst und garantiert eine ständige Besetzung der Wache von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Mit der bisherigen Lösung – Dienstverrichtung von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr – war hingegen eine durchgängige Besetzung der Wache nicht gewährleistet, sondern vom Einsatzgeschehen abhängig.

Insgesamt betrachtet ist es durch den beschriebenen Tausch des Personals möglich, dass den Bürgerinnen und Bürgern von Uffenheim eine zu bestimmten Zeiten garantiert besetzte Dienststelle zur Verfügung steht und dieser Bereich zu Brennpunktzeiten zudem ausreichend bestreift werden kann. Dies bedeutet neben einer absoluten Erhöhung der Polizeipräsenz im Bereich der PI Bad Windsheim und der Polizeistation Uffenheim auch eine Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger von Uffenheim.

Zusatzfrage, Frau Kollegin?

Ja. – Herr Staatsminister, wie lange soll nach Ihrer Meinung dieser Modellversuch andauern?

Herr Minister.

Das hängt davon ab, ob er sich bewährt oder nicht. Die generelle Überlegung – das ist auch durch eine vorherige Frage schon deutlich geworden – wird uns in den nächsten Monaten im Polizeibereich intensiv beschäftigen, insbesondere auch aufgrund einer uns bereits bekannten Untersuchung des Obersten Rechnungshofs, der sich mit unserer bisherigen Organisation außerordentlich kritisch auseinander setzt.

Ich teile die Meinung, dass es richtig ist, dass wir in Uffenheim auf der Dienststelle am Tage eingeschränkt schichtdienstfähige Beamte einsetzen und dafür in der Nacht zusätzlich eine zweite Streife im Bereich der gesamten Inspektion haben. Dadurch kann in der Nacht mehr Polizei draußen vor Ort sein.

Noch einmal: Wir haben zu viele Leute, die auf den Dienststellen Dienst tun, während die Leute heute, wenn sie die Polizei brauchen, in der Regel nicht mehr auf die Dienststelle kommen, sondern anrufen, zumal die meisten Bürger Handys haben. Wir haben immer noch eine Organisation, die davon ausgeht, man müsse die Dienststellen offen haben, weil der Bürger zur Dienststelle kommt und der auf der Dienststelle sitzende Beamte dann über Funk die entsprechenden Polizisten ruft. In Wirklichkeit kann das heute in hohem Maße über Telefon angefordert werden. Das wird auch gemacht.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte.

Kann ich aus Ihren Worten entnehmen, Herr Staatsminister, dass die Polizeistation in Uffenheim auch künftig tagsüber besetzt ist?

Danke schön. Dann rufe ich die nächste Frage auf. Fragesteller ist Herr Kollege Volkmann.

Mir genügt die schriftliche Antwort. Ich habe keine Zusatzfrage.

(Wortlaut der Frage: In welchen Städten und Gemeinden wird die Ausgleichsabgabe – bisher Fehlbelegungsabgabe genannt – noch erhoben, welche Einnahmen wurden daraus in den jeweiligen Kommunen erzielt und welche Verwaltungskosten standen jeweils gegenüber? – Anm. d. Red.)

Der nächste Fragesteller wäre dann Herr Maget. Tragen Sie die Frage von Herrn Maget vor? – Für Herrn Maget also Herr Prof. Gantzer.

Herr Minister, steht der Ministerpräsident weiterhin zu seiner Zusage, die Verkehrsanbindung des neuen Stadions in München rechtzeitig fertig zu stellen und aus den dem Freistaat zustehenden Mitteln des Bundesverkehrswegeplanes zu finanzieren?

Herr Minister.

Herr Präsident, Herr Kollege Gantzer, der bayerische Ministerpräsident hat stets auf die gemeinsame Verantwortung von Bund, Freistaat und Landeshauptstadt München für eine zeitgerechte Fertigstellung des Stadions und der Verkehrsbeziehungen zum Stadion hingewiesen. Der Freistaat Bayern wird alle Anstrengungen unternehmen, die äußere Verkehrserschließung des Stadions bei Planung und Bau sicherzustellen. Eine Zusage zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen aus dem bayerischen Staatshaushalt oder auch aus dem bayerischen Kontingent des Fernstraßenhaushalts wurde seitens des Ministerpräsidenten nicht gegeben. Die Finanzierungszuständigkeit liegt allein beim Bund. Für die unmittelbare Verkehrserschließung des Stadions ist grundsätzlich die Landeshauptstadt München zuständig.

Die zur äußeren Erschließung geplanten Anschlussstellen an die A 9 – Umbau der Anschlussstelle Fröttmaning – und die A 99 – neuer Halbanschluss – obliegen der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Die Planungen hierfür liegen voll im Zeitplan. Deren Kosten hat weitgehend die Landeshauptstadt zu tragen. Der darüber hinaus ohnehin erforderliche sechs- bzw. achtstreifige Ausbau der A 9 zwischen der Anschlussstelle MünchenFrankfurter Ring und dem Autobahnkreuz Neufahrn soll wegen der WM 2006 zeitlich vorgezogen werden, kann aber innerhalb des bayerischen Kontingents am Fernstraßenhaushalt schwerlich aufgebracht werden. Wir wollen dazu eine besondere Finanzierung. Die Zusage des Bundes für eine zusätzliche Finanzierung steht noch aus. Hilfsweise werden Vorbereitungen für eine zeitweise Freigabe von Standstreifen getroffen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer.

Herr Minister, wie weit sind denn überhaupt die Planungen zur Erschließung des neuen Stadions, weil gerade im nördlichen Bereich der Landeshauptstadt befürchtet wird, dass wir die dritte Verkehrskatastrophe nach den Erfahrungen beim Flughafen und bei der Messe haben werden?

Herr Minister.

Die genaue zeitliche Planung wird zwischen der Stadt und dem Freistaat Bayern abgestimmt. Mein Staatssekretär kümmert sich persönlich um diese Fragen. Er hat mir mitgeteilt, dass hinsichtlich der Planung alles voll im Zeitplan liege. Wir werden die Maßnahmen, die die Stadt München als Maßnahmenträger durchführt, natürlich gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz bezuschussen. Diesbezüglich sehe ich keine besonderen Probleme. Da wird man etwas über die Prozentsätze reden, aber es wird keine unlösbaren Probleme geben.

Wir haben im Zusammenhang mit dem Autobahnbau Kosten von über 70 Millionen Euro.

Das ist eine Maßnahme, die eine Sonderfinanzierung benötigt. Kollege Regensburger hat dies auf der Verkehrsministerkonferenz angesprochen und auch Unterstützung von anderen Ländern erfahren, die an ihren jeweiligen WM-Standorten ähnliche Probleme haben. Ich selbst werde hoffentlich noch vor Weihnachten Bundesverkehrsminister Stolpe treffen und ihm eine Sonderfinanzierung ans Herz legen. Sollte es keine Sonderfinanzierung geben, haben wir ein Problem; dann wird möglicherweise als Notmaßnahme eine Standstreifennutzung erfolgen müssen. Ich verschweige aber nicht, dass wir uns auch dann nochmals sehr sorgfältig ansehen werden, ob die Ausbaumaßnahmen nicht mit allgemeinen Haushaltsmitteln durchgeführt werden können. Dann müssten aber andere Maßnahmen im Lande zurückstehen, was nicht erfreulich ist, aber aus meiner Sicht auch erwogen werden muss. Im Moment will ich darüber aber noch nicht reden. Ich will darüber sprechen, dass Herr Stolpe Sonderfinanzierungsmittel herausrücken muss.

Zweite Zusatzfrage: Herr Kollege Prof. Gantzer.

Herr Minister, wie sieht denn die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus? Wie weit sind da die Planungen?

Herr Minister.

Herr Kollege Gantzer, Sie wissen, dass ich dafür nicht der zuständige Minister bin. Die öffentlichen Verkehrsmittel liegen in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie. Ich höre allerdings von dort, dass man noch im Zeitrahmen liegt, dass es

aber auch erhebliche Finanzprobleme hinsichtlich der Ausbaumaßnahmen gibt. Das habe ich mehrfach der Presse entnommen. Ich habe aber keine eigene Zuständigkeit. Ich bitte deswegen, eine entsprechende Frage im Rahmen der nächsten Fragestunde an Herrn Kollegen Wiesheu zu richten oder ihn nachher anzusprechen. Er hat das sicher im Kopf.

(Staatsminister Dr. Wiesheu: Da müssen Sie mit OB Ude reden!)

Ich sehe: Sie haben noch eine letzte Zusatzfrage.

Eine letzte Zusatzfrage in Bezug auf das, was der Wirtschaftsminister gerade gesagt hat. Habe ich richtig verstanden, dass Sie sagen, das Hauptproblem für die Erschließung des neuen Münchner Stadions ist nicht die Planung, sondern entweder die Finanzen oder Oberbürgermeister Ude?

Zunächst darf ich die Bemerkung des Kollegen Wiesheu wie folgt modifizieren: Sollte es Schwierigkeiten angesichts der öffentlichen Äußerungen von Herrn Ude zur bundespolitischen Kompetenz der SPD geben, ist Herr Kollege Wiesheu sicher bereit, sich in einem Gespräch als Dolmetscher zur Verfügung zu stellen oder Erkundigungen einzuholen. Ich habe im Übrigen ausgeführt, dass wir aus heutiger Sicht mit der Planung im Zeitplan liegen. Sie wissen selber, was bei Planungen der Fall sein kann: Da können irgendwelche Probleme auftauchen, insbesondere durch nichtgeplante Bürgereinsprüche, Klagen oder Ähnliches, und dann können Schwierigkeiten auftreten. Bisher sind wir aber im Zeitplan.

Die nächste Fragestellerin wäre Frau Lück – ich sehe sie nicht. Dann rufe ich die Frage des Herrn Hartmann auf.

Herr Staatsminister, nachdem die Hettstadter Steige, Staatsstraße 2298, unter anderem zur Erschließung des Industriegebietes Veitshöcheimer Straße in Würzburg dient und durch den Fassungsbereich der Zeller Quellen, die für die Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg unverzichtbar sind, führt und deshalb seit den 70er Jahren über eine Verlegung der Hettstadter Steige diskutiert wird, frage ich die Staatsregierung, zu welchen Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen die zur Verlegung der Hettstadter Steige bei der Regierung von Unterfranken eingesetzte Arbeitsgruppe bisher gekommen ist, wie die Staatsregierung das Gefahrenpotenzial für die Trinkwassergewinnung durch das tägliche Verkehrsaufkommen von circa 15000 Fahrzeugen beurteilt und weshalb kürzlich die Betongleitwände an der Hettstadter Steiger erhöht wurden.

Herr Minister.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kollege Hartmann, die eingesetzte Arbeitsgruppe befasst sich im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes Großraum Würzburg insbesondere mit den möglichen Verbesserungen für die Verkehrsanbindungen westlich von Würzburg. Hierzu gehören sowohl Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung für die Hettstadter Steiger als auch mögliche Verlegungen der Staatsstraße 2298 aus dem Bereich der Trinkwassergewinnungsanlage. Das Ergebnis der Untersuchungen über Alternativtrassen ist noch völlig offen und auch in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Sicher wäre aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Verlegung der Hettstadter Steige die beste Lösung. Wie aber bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und in den nachfolgenden Verwaltungsgerichtsverfahren Ende der 90er Jahre festgestellt wurde, waren die Schutzmaßnahmen an der Hettstadter Steige zur Sicherung des Trinkwasservorkommens unabdingbar und unaufschiebbar, weil eine Verlagerung des Verkehrs auf Ersatzrouten ausscheidet und Untersuchungen über Alternativtrassen zur Entlastung der Hettstadter Steige sich zeitnah nicht abzeichnen. Unter den gegebenen Umständen bieten die von der Straßenbauverwaltung getroffenen Schutzmaßnahmen im bezeichneten Straßenabschnitt ein höchstmögliches Maß für die Sicherheit der Quellen.

Die Betongleitwand war in den unterschiedlichen Bereichen der engeren Schutzzone des Trinkwasserschutzgebiets in Abhängigkeit von der Kurvigkeit und der Nähe zum Fassungsbereich unterschiedlich hoch geplant. In den Streckenbereichen mit hoher Kurvigkeit im Nahbereich zur Quellfassung war eine Gleitwandhöhe von 1,15 Meter geplant; außerhalb war eine Gleitwandhöhe von 0,85 Meter vorgesehen. Aufgrund der Forderung der Regierung von Unterfranken, auch außerhalb des Nahbereichs der Quellfassung eine Gleitwandhöhe von 1,15 Meter über eine Gesamtlänge von 1615 Meter zu errichten, wurde vom Straßenbauamt Würzburg diese Betongleitwanderhöhung vorgenommen.

Eine Zusatzfrage: Herr Kollege Hartmann.

Herr Staatsminister, Sie haben eingangs gesagt, dass es bisher weder Zwischenergebnisse noch Ergebnisse der seitens der Regierung von Unterfranken eingesetzten Arbeitsgruppe gibt – Ihre Formulierung lautete: völlig offen und auch in nächster Zeit nicht zu erwarten -. Deshalb frage ich: Wie wollen Sie in Zukunft mit diesem Thema umgehen? Wollen Sie einen Zeitrahmen vorgeben oder wollen Sie das doch sehr laxe Herangehen an dieses dringende Problem dulden?

Herr Minister.

Wir haben ein doppeltes Problem. Zum einen gibt es Probleme hinsichtlich des Wasserschutzes. Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken enthält eine klare Maßgabe, nämlich dass im Gesamtbe

reich von über 1600 Metern eine Gleitwand in Höhe von 1,15 Meter zu erstellen ist. Diese Maßnahme ist entweder bereits vollzogen oder unmittelbar vorzunehmen. Dies wird ganz schnell gemacht; das heißt, der Trinkwasserschutz ist schnell gewährleistet. Zum anderen geht es um die langfristige Verlegung, also um die Frage von Alternativtrassen. Sie wissen selber, wie schwierig die Situation westlich von Würzburg ist. Zur Westumfahrung gab es eine Machbarkeitsstudie; in diesem Zusammenhang wurden vielfältige Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Alles, was dort gemacht werden kann, ist äußerst strittig. Im Rahmen einer Verkehrskonferenz habe ich mit einer Anzahl von Bürgermeistern Gespräche führen können. Die Bürgermeister waren völlig unterschiedlicher Meinung, und an der geäußerten Meinung in Bezug zu alternativen Trassenführungen konnte man sehr genau feststellen, woher die jeweiligen Bürgermeister kamen. Diese Fragen werden in der Tat nur langfristig zu lösen sein. Ich kann Ihnen nicht sagen, wohin die Reise geht. Der Trinkwasserschutz ist aber durch die Maßgaben des Planfeststellungsbeschlusses trotzdem mit höchster Beschleunigung gewährleistet worden.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Hartmann.

Hält die Staatsregierung grundsätzlich an der Absicht fest, eine Verlegung der Hettstadter Steige in dem genannten Bereich anzustreben?

Herr Minister.

Alternativen werden geprüft. Ob die Alternativen realisierbar sind, kann dann gesagt werden, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Ich habe dazu ausgeführt: Das Ergebnis der Untersuchung über Alternativtrassen ist noch völlig offen und auch in nächster Zeit nicht zu erwarten. Deswegen kann ich nur sagen: Wir müssen schauen, ob sich Möglichkeiten darstellen lassen. Die verkehrliche und planerische Situation ist dort außerordentlich schwierig; Sie wissen das selbst.