Künftig werden bei der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsi denten Neinstimmen stets mitgezählt. Es gibt Klarstellungen hinsichtlich der Enquetekommission und des Parlamentari schen Kontrollgremiums. Wir kommen dem Wunsch des Pe titionsausschusses nach, ergänzende Verfahrensregeln für das Petitionsverfahren treffen zu können.
Wir haben künftig jährlich einen Bericht des Petitionsaus schusses und regelmäßige Berichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Wir haben festere Verankerungen der Aktuellen Debatten im Landtag. Wir haben eine Neuregelung des Verfahrens bei einer mögli chen Beschlussunfähigkeit.
Wir haben – das war aus unserer Sicht ebenfalls notwendig – Neuregelungen für die Abgabe persönlicher Erklärungen, für sachliche Richtigstellungen, Erklärungen zur Abstimmung, aber auch Neuregelungen zur namentlichen Abstimmung. Wir haben hierfür die Redezeiten begrenzt vereinheitlicht und den Sachgrund jeweils klarer definiert.
Zudem werden wir nach der Sommerpause ein neues Verfah ren für namentliche Abstimmungen – auch in technischer Hin sicht – haben. Es wird anders sein, und es wird beschleunigt sein; dies wird Ihnen noch in aller Ausführlichkeit vorgestellt werden.
Eine politische Auseinandersetzung fand um die Frage statt, wer die erste Landtagssitzung leitet und wer die Präsidentin
und ihre Stellvertreterin oder die Ausschussvorsitzenden bei deren Abwesenheit vertritt. Die AfD behauptet nun, hier sei die Geschäftsordnung eine Lex AfD.
Weit gefehlt, meine Damen und Herren, weit gefehlt! Sie neh men sich hier eindeutig zu wichtig. Diese Rolle spielen Sie gar nicht in diesem Landtag.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Lachen bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Be gründen Sie, warum! Da bin ich gespannt!)
Wir haben ganz überragende parlamentarische Gründe für die se Änderungen. Lebensalter, meine Damen und Herren, meint im Sinne unserer Geschäftsordnung nämlich Lebenserfahrung und insbesondere Parlamentserfahrung. Wir wollen es nicht mehr dem Zufall überlassen, wer den neuen Landtag eröffnet. Deshalb soll zukünftig nicht mehr die oder der an Lebensjah ren älteste Abgeordnete, sondern die oder der Abgeordnete mit der größten Parlamentserfahrung die konstituierende Sit zung eröffnen.
Sie oder er hat – wenn auch nur einen Tag lang – eine heraus ragende Position. Sie oder er vertritt die Landtagspräsidentin, solange diese nicht gewählt ist, und diese steht bekanntlich in der protokollarischen Rangfolge direkt hinter dem Minister präsidenten.
Das heißt, es geht um eine ganz wichtige Funktion. Viele Par lamente knüpfen aus diesem Grund an die Parlamentserfah rung an. Parlamentserfahrung ist wichtig,
um bei der Konstituierung des Landtags eine Sitzung ord nungsgemäß zu leiten. Es ist noch wichtiger, dass, wenn der Fall eintreten sollte, dass im Regelbetrieb die Präsidentin und ihre Stellvertreterin oder ein Ausschussvorsitzender und sein Stellvertreter verhindert sind, dann eine erfahrene Parlamen tarierin bzw. ein erfahrener Parlamentarier die Sitzung leitet. Das ist der Grund dafür.
Da können Sie Krokodilstränen vergießen, wie Sie wollen. Sie sind in diesem Haus nicht wichtig genug, als dass wir die Geschäftsordnung wegen Ihnen ändern würden. Wir haben klare, parlamentarisch herausragende Gründe.
(Beifall bei den Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Axel Palka AfD: Herr Sckerl, glauben Sie das? – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Arroganz der Macht!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Ge schäftsordnung ist das gemeinsame Regelwerk der Abgeord neten hier im Haus. Wenn man dieses kleine gelbe Heftchen zu Beginn des Mandats, wenn man erstmals ins Parlament ein zieht, in den Händen hält, dann empfindet man die Geschäfts ordnung möglicherweise als eine Ansammlung von Paragra fen und trockener Materie. Ihre wahre Bedeutung erlebt und erfährt man eigentlich erst in der Praxis, nämlich dann, wenn Regelungen gefragt sind, und vor allem dann, wenn Regeln überschritten werden.
Die Geschäftsordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Ausdruck des demokratischen Miteinanders der Abgeordne ten und der Fraktionen hier im Hohen Haus und ist vor allem Ausdruck unseres freiheitlichen Rechtsstaats, und zwar in dem Sinn, dass sie Minderheitenrechte schützt, dass sie Abläufe regelt, dass sie vor allem auch Rechte und Pflichten, die wir alle haben, regelt. Die Geschäftsordnung gewährleistet die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Landtags.
Die Geschäftsordnung stimmt die Statusrechte der einzelnen Abgeordneten aufeinander ab, die sich aus dem freien Man dat ergeben und aus ihm herausfließen, und sie gestaltet und sichert den Status des freien Mandats. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Diskussion um die Geschäftsordnung ist, glaube ich, uns allen noch einmal bewusst geworden, welch hohes politisches und verfassungsrechtliches Gut dieses freie Mandat ist.
Bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung galt für mich, für die CDU-Fraktion, aber auch für andere Fraktionen als oberstes Gebot, die Freiheit des Mandats zu schützen und der Gefahr zu widerstehen, über die Geschäftsordnung den Bür gerwillen zu verzerren.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos])
Natürlich bedeutet eine Änderung der Geschäftsordnung im mer eine Gratwanderung, und sie kann immer nur im Schul terschluss der Fraktionen mit einer großen Mehrheit der Ab geordneten erfolgen. Wir haben monatelang intensiv darüber diskutiert. Wir haben uns auch die Geschäftsordnung anderer Landtage und des Bundestags angeschaut.
Ich möchte ganz herzlich meinen Kollegen parlamentarischen Geschäftsführern von Grünen, SPD und FDP/DVP für die gro ße Kollegialität, für die Ernsthaftigkeit und die vertrauensvol le Diskussion danken. Ich möchte aber auch der Verwaltung, namentlich Herrn Direktor Frieß und Herrn Finkenbeiner, aber auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns dabei tatkräftig unterstützt haben, herzlich danken.
Ich möchte aber auch anmerken, dass ich mir sehr gewünscht hätte, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Frak tion dieser Änderung zustimmen können.
Warum war die Überarbeitung der Geschäftsordnung über haupt nötig? Schon in der letzten Legislaturperiode hat sich gezeigt, dass wir an der Geschäftsordnung arbeiten müssen, dass manches nicht mehr zeitgemäß ist und dass wir auch sprachliche Änderungen vollziehen müssen. Ich glaube, der Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung ist zeitgemäß, und es entspricht auch der Gleichstellung von Mann und Frau, dass wir jetzt in den Formulierungen durchgehend die männ liche und die weibliche Form eingeführt haben.
(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge ordneten der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Oh, Gen der!)
Zweitens zu den Verfahren: Was das Thema Alterspräsident bzw. -präsidentin angeht, hat der Kollege schon alles gesagt. Wir haben uns den Bund und andere Länder zum Vorbild ge nommen.
Den Umgang mit Neinstimmen haben wir klar geregelt. Das war vorher nicht der Fall. Wir haben auch klar geregelt, in welcher Reihenfolge Änderungsanträge zu behandeln sind. Wir haben uns immer den Kopf darüber zerbrochen, welcher Antrag der weiter gehende ist. Jetzt gilt klar das Windhund prinzip: Der Antrag, der zuerst eingeht, wird auch zuerst be handelt.
Es gibt aber noch einen dritten Grund für die Überarbeitung. Seit dieser Legislaturperiode haben sich die Gepflogenheiten hier im Parlament leider sehr verändert. Es gibt neue Heraus forderungen. Wir mussten – –
(Abg. Stefan Räpple AfD: Sie sind aber auch kein Kind von Traurigkeit! – Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir mussten regeln, was bisher schlicht und ergreifend nicht zu regeln war. Die
Frage etwa, wie mit Abgeordneten umzugehen ist, die von ih rer Fraktion für das Präsidium vorgeschlagen waren oder ei nen Ausschussvorsitz innehatten, die aber dann aus der Frak tion ausgeschlossen wurden, war für uns alle in der Tat eine große Herausforderung. Jetzt ist ganz klar, dass sie mit die sem Ausschluss auch ihr Amt verlieren;