Protocol of the Session on July 17, 2019

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Juli 2019 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag der Frak tion der FDP/DVP, Drucksache 16/6627, abzustimmen. Wer diesem Entschließungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zu stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag der Frak tion der FDP/DVP ist damit mehrheitlich abgelehnt.

Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag – Druck sache 16/6374

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/6491

Berichterstatter: Abg. Siegfried Lorek

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6374. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksa che 16/6491. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Erster IT-Änderungsstaatsvertrag

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist damit einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten, Bekanntmachungen

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist damit einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Juli 2019 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Neuerlass des Gesetzes über die Anerken nung von Kurorten und Erholungsorten und zur Ände rung des Finanzausgleichsgesetzes – Drucksache 16/6450

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales – Drucksache 16/6517

Berichterstatter: Abg. Peter Hofelich

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜ NE Herrn Abg. Pix.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Tinte auf dem Sitzungs protokoll der letzten Woche ist noch gar nicht ganz trocken, da dürfen wir heute das neue Kurortegesetz schon in zweiter Lesung beraten.

Vergangene Woche wurde das Gesetz im Ausschuss beraten. Die von der Opposition in Aussicht gestellte Kritik ist meines Wissens aber ausgeblieben. Das freut mich, und ich hoffe sehr, dass sich das dann auch in der finalen Abstimmung widerspie geln wird.

Die Bedeutung der Heilbäder und Kurorte für den Tourismus standort Baden-Württemberg haben der Herr Minister und ich in der vergangenen Woche bereits sehr deutlich gemacht. Zur Erinnerung: drei Millionen Ankünfte, mehr als zwölf Millio nen Übernachtungen, über 3,5 Milliarden € Umsatz bei den vielen, oft kleinen Betrieben vor Ort. Der Gesundheits- und Wellnesstourismus ist ein enormer Wachstumsmarkt. Und das Allerbeste daran: Baden-Württemberg ist hier ausgezeichnet aufgestellt.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Aber das Ganze ist kein Selbstläufer. Wer glaubt, die 3 % mehr Ankünfte, die es 2018 gegenüber dem Vorjahr gab, würden wir in diesem und im nächsten Jahr automatisch wieder errei chen, der irrt sich. Baden-Württemberg befindet sich nämlich auch hier in einem sehr intensiven Wettbewerb mit anderen Bundesländern und vor allem mit seinen Nachbarländern. Wer sich auf den Erfolgen der Vergangenheit ausruht, der verpasst die Zukunft.

Vor diesem Hintergrund müssen wir uns regelmäßig hinter fragen und sehr wichtige Weichenstellungen vornehmen. Mit dem Neuerlass des Kurortegesetzes nimmt die Landesregie rung genau dies in Angriff. Wir lassen einerseits die bewähr ten materiellen Inhalte des Gesetzes nahezu unverändert, sor gen aber andererseits im Sinne der Akteure für mehr Klarheit und Systematik. Die Ergänzungen bezüglich einer regelmäßi gen Kontrolle der Standards, der Möglichkeit, Auflagen zu machen oder im Extremfall eine Anerkennung auch zu wider rufen, stehen für die Glaubwürdigkeit des Qualitätssiegels und sind gleichzeitig im Sinne des Verbraucherschutzes. Ein Gast, der sich nicht auf die durch das Siegel garantierten Standards verlassen kann, kommt nicht wieder.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, schaut man in dieses Heft chen des Heilbäderverbands,

(Der Redner hält ein Heft hoch.)

stößt man auf weitere sehr interessante Zahlen: 83 % der Gäs te in den Heilbädern und Kurorten kommen aus dem Inland. Die hohe Zahl der Tagesbesucher legt zudem nahe, dass vie le Gäste der Kurorte und Heilbäder aus der unmittelbaren Um gebung kommen. Das heißt, wer die Heilbäder und Kurorte stärkt, der stärkt die lokale Infrastruktur, der schafft und si chert Umsatz, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen und trägt insgesamt zur Attraktivität des ländlichen Raums bei.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von den Grünen: Richtig!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Neuerlass des Kurorte gesetzes ist gut für die Einheimischen und die Gäste. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.