Der Ministerpräsident lässt noch am 7. Mai verlauten, er wis se nicht, wie eine Öffnungsklausel aussehen könnte, und fügt sibyllinisch hinzu: „Ich habe nie gesagt, dass ich keine Öff nungsklausel will.“ Eine klare Position!
In der gleichen Regierungspressekonferenz hat sich die Wirt schaftsministerin ausdrücklich für eine Öffnungsklausel aus
gesprochen. – Sehr mutig, Frau Ministerin, nachdem wir ja gewohnt sind, dass Sie regelmäßig bei Ihren Vorstellungen vom Ministerpräsidenten zurückgepfiffen werden.
Der CDU-Parteitag beschließt auch das Gegenteil dessen, was die Grünen wollen. Der stellvertretende Ministerpräsident wendet sich dann hilfesuchend an den hessischen Finanzmi nister und bittet um Unterstützung in Berlin.
Was ganz betrüblich ist: Wir haben jetzt zwei Antworten der Landesregierung auf entsprechende parlamentarische Initia tiven: eine Große Anfrage, eine Initiative der SPD-Fraktion. Wir wissen bis heute nicht, wie eigentlich die Position der Landesregierung aussieht.
So können Sie die Interessen des Landes Baden-Württemberg nicht glaubhaft vertreten. So werden Sie in Berlin nicht ernst genommen.
Für uns ist dies eine gerechte, aufkommensneutrale, sozial verträgliche und kommunalfreundliche Lösung.
Wir nehmen Sie beim Wort. Wir warten auf Ihre Antwort. Posi tionieren Sie sich endlich! Das Land Baden-Württemberg hat einen Anspruch darauf, dass seine Interessen gebührend ver treten werden.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat für die Aktuelle Debatte die Verfassungswidrigkeit der Grund steuer in den Blick genommen. Eine Partei, welche die Ver fassung oftmals nur als lästige Randerscheinung empfindet,
als Hindernis in Bezug auf den eigentlichen Volkswillen – den ja aus Ihrer Sicht nur Sie vertreten können –,
(Abg. Bernd Gögel AfD: Mäßigen Sie sich bitte! – Abg. Anton Baron AfD: Unfassbar! Frau Präsidentin!)
Was haben wir, was haben die Freien Demokraten hier zu bie ten? Lassen Sie mich an den Anfang meiner Ausführungen zu dieser relativ komplexen Materie ein Zitat stellen. Als die Plä ne zur Grundsteuerreform diskutiert wurden, sagte der Vertre ter eines Landratsamts: Egal, welches Modell gewählt wird, es darf auf keinen Fall zu Steuerausfällen für die Kommunen kommen.
Egal, welches Modell gewählt wird, es darf auf keinen Fall zu einer Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger kommen.
Das ist der entscheidende Unterschied: Dem Landrat geht es um seine Gemeinden. Er will nämlich nur ihr Bestes: ihre Kreisumlage. Uns geht es um die Bürgerinnen und Bürger und darum, dass sie ihr Geld behalten können bzw. dass man ih nen nicht noch mehr wegnimmt.
Jetzt sage aber keiner, der FDP ginge es nicht auch um die Kommunen. Das würde natürlich nicht stimmen. Wir wollen die Kommunen sogar schützen, und zwar vor dem Bürokra tiemonster – wir haben es vorhin schon gehört –, das bei der Umsetzung der meisten der diskutierten Modelle entstehen würde. Dieses Monster könnte bis zu 3 000 zusätzliche Fi nanzbeamte beinhalten, so der Chef der Deutschen Steuer-Ge werkschaft Thomas Eigenthaler. – So kann man auch Arbeits plätze schaffen; das ist aber nicht unser Ansatz. – 35 Millio nen Grundstücke turnusmäßig neu zu bewerten ist eine Mam mutaufgabe.
Aufkommensneutralität gilt laut Bundesverfassungsgericht als Prämisse. Leider gilt dies nicht für jeden Grundsteuerzah ler – Frau Walker hat es gesagt –, sondern nur in der Summe. Manche werden weniger, manche werden mehr belastet. In manchen Fällen soll das Drei- oder gar Vierfache der bisheri gen Belastung herauskommen.
Um es hier einmal ganz klar zu sagen: Das darf so nicht kom men. Eine solche Reform wäre unsozial und würde das Woh nen noch weiter verteuern.
Wollen Sie das, liebe Kolleginnen und Kollegen? Das wollen auch Sie nicht. Deshalb müssen wir gemeinsam andere, kos tengünstigere und fairere Lösungen suchen.
Fest steht: Die Grundsteuer muss reformiert werden: Zum ei nen ist die Bemessungsgrundlage veraltet. Einheitswerte aus dem Jahr 1964 in Westdeutschland und aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland sind nun wahrlich nicht mehr zeitgemäß. Zu dem haben wir mit der Reform zu lange gewartet, nämlich bis fünf vor zwölf – fünf Sekunden vor zwölf, nicht fünf Minu ten vor zwölf.
Zum anderen kann man die Grundsteuer nicht einfach ab schaffen. „Weg damit“, das wäre auch eine Möglichkeit und auch eine Art Reform – und es wäre ausnahmsweise sogar mal eine sehr unbürokratische Lösung, die zugunsten der Steuer zahler ausfallen würde und die ich hier natürlich auch vertre ten könnte.
Aber die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von 1,8 Mil liarden € eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Dass sie diese Einnahmequelle mit einem Hebesatz selbst beein flussen können, führt zu einem gewissen Steuerwettbewerb; diesen sehen meine Fraktion und ich natürlich grundsätzlich positiv.
Ein weiteres Argument für die Grundsteuer ist deren Konjunk turunabhängigkeit. Egal, ob die Geschäfte gut laufen oder nicht, egal, ob der Hauseigentümer Arbeit hat oder nicht – die se Steuerquelle sprudelt immer. Das ist gut für die Kommu nen. Auf der Einnahmeseite ist diese Verstetigung der Mittel also durchaus positiv zu sehen. Für den arbeitslosen Woh nungsbesitzer oder den Unternehmer, dem gerade ein Haupt kunde abgesprungen ist, ist sie aber der reinste Horror – das muss man auch mal sehen –; denn die Leistungsfähigkeit die ser Menschen ist in diesen Fällen nicht mehr in dem Ausmaß gegeben, auch wenn sie im Moment noch in einer als wert voll eingestuften Immobilie wohnen.
Ich halte also fest: Eine zeitgemäße und verfassungskonfor me Reform der Grundsteuer erfordert dreierlei.
Erstens: Aufkommensneutralität. Die Steuereinnahmen stei gen nicht in dem Ausmaß, wie vermutet und erhofft. Das ist aber noch kein Grund dafür, diese Mindereinnahmen mithil fe der Grundsteuer kompensieren zu wollen.
Zweitens: Einfachheit und Sparsamkeit. Die Verwaltung darf nicht mit komplexen Bewertungsaufgaben zusätzlich belastet werden. Nur um eine bereits bestehende Steuer in anderer Form zu erheben, dürfen nicht Tausende Finanzbeamte zu sätzlich eingestellt werden. Sonst brauchen wir gleich wieder eine neue Steuer, um diese dann zu bezahlen.
Der dritte Punkt: keine Belastung der Bürgerinnen und Bür ger um ein Vielfaches. Einige Steuerzahler werden stärker be lastet werden. Dies darf aber nicht zu einer unangemessenen Mehrbelastung in dem Sinn führen, dass Bewohner einer Im mobilie – sei es als Mieter oder als Eigentümer – diese Immo bilie nicht mehr halten können. Aufgrund der Grundsteuer darf niemand sein Heim verlassen müssen. Dies wäre grob unso zial und kann nicht Sinn dieser Reform sein.