Protocol of the Session on April 4, 2019

(Abg. Thomas Blenke CDU: Eine tolle Einrichtung!)

Sie sind zum Teil nach drei bis fünf Minuten vor Ort, und wir haben dies von den Hilfsorganisationen und den Feuerweh ren über das ganze Land verteilt.

SQR-BW wurde angesprochen, die Stelle zur trägerübergrei fenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Würt temberg. Diese möchte ich gern noch mit zusätzlichen Auf gaben aufwerten. Wir wollen künftig den Rettungsdienst lan desweit planen, nicht mehr über einzelne Bereiche, sondern bereichsübergreifend, um hierbei mehr Effizienz zu erreichen.

Vom Landesausschuss für den Rettungsdienst ist bereits ein digitales Versorgungsnachweissystem beschlossen worden, was Klinikabmeldungen betrifft. Darüber sind wir auch im Gespräch mit dem Kollegen Lucha, denn wir müssen hier die

Krankenhäuser einbinden. Die Diskussion darüber haben wir hier vor einigen Monaten ebenfalls geführt, damit die Ret tungsdienste bzw. die Leitstellen nicht vergebens auf die Su che nach geeigneten Kliniken gehen müssen, sondern mit ei nem Blick eine entsprechende Übersicht haben.

Auch die Meldepflicht für Schichtausfälle wurde angespro chen. Damit löse ich natürlich kein Problem; das ist auch klar.

(Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP: Erfassen! – Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE)

Aber ich erfasse es und kann nachhaken. Wie es in jedem Be ruf üblich ist – selbst im Krankenhausbereich –, steht z. B. bei einer Grippewelle oder Ähnlichem nicht genügend Personal zur Verfügung. Das sind aber Ausnahmesituationen. Wenn wir aber auch hier feststellen, dass dies über längere Zeiträume der Fall ist, müssen wir ernsthafte Nachforschungen betrei ben – deshalb die Meldepflicht und eine einheitliche Doku mentation.

Was haben wir erreicht? Lieber Kollege Hinderer, es ist schon einiges passiert. Sie haben Punkte angesprochen, die umge setzt wurden, und Punkte – ich schaue gern zum Kollegen Gall –, die seinerzeit angestoßen wurden.

Nehmen wir den Krankentransport: Er hatte bislang keine aus kömmlichen Tarife. Es gab Tarife von 35 € oder 40 € für bis zu 50 km Entfernung mit einem Krankenwagen, mit zwei qua lifizierten Mitarbeitern besetzt. Selbst wenn es 60 € sind: Da brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn keine Organisation und kein Privater Interesse daran haben, solche Fahrzeuge in entsprechender Zahl – es ist ein freier Markt; das möchte ich betonen – zur Verfügung zu stellen.

Da haben wir durch Moderation durch unser Haus mit den Kostenträgern erreicht, dass es inzwischen auskömmliche Ta rife gibt, auch mit einem Nachtzuschlag, sodass nachts ein KTW, also ein Krankentransportwagen, zur Verfügung steht, weil dieser wiederum die Notfallrettung entlastet. Es müssen nicht alle mit einem RTW transportiert werden.

Wir haben auch einen Zuschlag für Hygienemaßnahmen aus verhandelt. Das heißt, dass – die Zahl der Patienten, die mit Infektionskrankheiten transportiert werden, nimmt auch von Jahr zu Jahr zu – die Rettungsorganisationen bzw. die Anbie ter auch die anschließenden Desinfektionsmaßnahmen finan ziert bekommen. Diese haben bislang denselben Tarif – den Tarif, den ich vorhin genannt habe – bekommen, obwohl de ren Einsatz im Schnitt drei Stunden gedauert hat. Damit lo cken wir niemanden hinter dem Ofen hervor; darüber sind wir uns, glaube ich, einig.

Wir haben in den vier Regierungsbezirken die Ärztlichen Lei ter Rettungsdienst installiert, die ärztliche Kompetenz in die einzelnen Bereiche wirken lassen. Das ist ein positives Sig nal.

Wir werden ein Telenotarztprojekt in Angriff nehmen, sodass die Rettungsdienstmitarbeiter vor Ort mit einem Notarzt, der in einer Leitstelle seinen Sitz hat, korrespondieren können.

Wir sind dem Landtag dankbar dafür, dass bereits im Nach tragshaushalt die entsprechenden Mittel zumindest mal für die Pilotphase zur Verfügung gestellt wurden.

Herr Staatssekretär, las sen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert zu?

Ja, gern.

Herr Klenk, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich bin selbst vie le Jahre als Rettungssanitäter Einsätze gefahren. Vor vier Wo chen habe ich als „Dritter“ noch einmal eine Zwölfstunden schicht mitgemacht. Da bekommt man mit, wie das Thema Notfallkompetenzen gehandhabt wird.

Sie haben gerade die Einrichtung vom Ärztlichen Leiter Ret tungsdienst in den vier Regierungspräsidien angesprochen. Wie wollen wir denn hinbekommen, dass so jemand – – Des wegen ist meine Frage: Wie ist die Stelle ausgestattet? Wie soll sie beaufsichtigt werden?

Wir wollen doch, dass die Notfallsanitäter, dass das Rettungs dienstpersonal mehr Maßnahmen vor Ort, auch mehr ärztli che Maßnahmen, sage ich mal, durchführen kann. Dann brau chen wir auch keine doppelte Hilfsfrist, dann reicht eine ein fache, weil man dann z. B. weiß, dass die Schmerzmittelgabe ausreicht.

Wie wollen Sie es hinbekommen, dass so jemand in einem Regierungsbezirk die Verantwortung übernimmt, indem er den ganzen Mitarbeitern im Rettungsdienst im Prinzip beschei nigt: „Ja, ihr dürft das tun“, und nachher den Kopf hinhält? Ist gesichert, dass das nachher kommt? Denn ich glaube, es ist evident wichtig, dass die Notfallmaßnahmen vor Ort gestärkt werden. Da sehe ich noch nicht, wie eine Etablierung auf Ebe ne der Regierungspräsidien dafür sorgt, dass diese Kompeten zen dann auch tatsächlich vor Ort weitergegeben werden.

Lieber Kollege Schweickert, dafür ist diese Stelle auch nicht gedacht, sondern dafür, ärzt liche Kompetenz, eine gleiche Qualifikation, Qualitätsstan dards über das ganze Land zu erreichen. Das ist von staatli cher Seite so vorgesehen. Das entbindet aber die am Rettungs dienst teilnehmenden Organisationen nicht davon, eigene Ärzt liche Leiter vorzuhalten, die, was auch arbeitsrechtliche Maß nahmen angeht, gegenüber ihrem Personal gewisse Freigaben erteilen können.

Jetzt lassen Sie mich aber einen Sprung machen. Es wurde schon das Notfallsanitätergesetz angesprochen. Dieses Gesetz ist 2014/2015 in Kraft getreten. Jetzt haben wir 2019. Damit die Notfallsanitäter künftig die erworbenen Qualifikationen anwenden können, muss der Bund – nicht die Länder, auch wenn das manche tun; das ist aber rechtlich mehr als grenz wertig – das Betäubungsmittelgesetz und das Heilpraktiker gesetz entsprechend ändern. Da können wir von Länderseite nicht genügend Druck machen. – Kollege Lucha ist gerade nicht anwesend. Das liegt ja bei uns in der Zuständigkeit des Sozialministeriums. – Die 16 Länder – hierzu gibt es auch ei nen Beschluss der Innenministerkonferenz – wirken hier auf den Bund ein, dass diesen Mitarbeitern endlich die entspre chenden Kompetenzen zugeschrieben werden.

Aber ich verhehle nicht, dass auch hier – bundesweit, mögli cherweise auch in Baden-Württemberg – Lobbygruppen un

terwegs sind, denen es überhaupt nicht gefällt, dass die Not fallsanitäter erweiterte Kompetenzen erhalten sollen.

(Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU)

Wir werden da also noch einmal beim Bund nachhaken.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Das Luftrettungsgutachten haben wir in Auftrag gegeben, Er gebnis Ende 2019. Im Gegensatz dazu ist zum bodengebun denen Rettungsdienst vom EuGH am 21. März verkündet wor den, dass die Hilfsorganisationen weiterhin den Rettungs dienst betreiben dürfen – das heißt, dass ihnen das vorbehal ten ist –, dass auch unser Rettungsdienstgesetz Baden-Würt temberg europarechtlich konform ist.

Anders sieht es bei der Luftrettung aus. Wir müssen die Vor halteleistungen der Luftrettung künftig ausschreiben, was das Gutachten erbringen soll. Wir werden die Richtigkeit aller Standorte überprüfen, werden auch überprüfen, ob es eine 12- oder eine 24-Stunden-Besetzung sein wird. Dann werden wir das zielstrebig angehen, müssen aber, wie gesagt, diese Leis tung dann ausschreiben.

Die Rufnummer 116117 ist eine bundesweite Vorgabe, sodass man jederzeit ärztliche Hilfe über diese Nummer holen kann. Wir haben sie in Baden-Württemberg in unseren Integrierten Leitstellen schon eingeführt. Es muss jetzt aber auch zusam men mit der Ärzteschaft besprochen werden, welche weiteren Aufgaben noch dazukommen.

Kollege Hockenberger hat das Thema Gaffer angesprochen. Da läuft gerade eine Bundesratsinitiative von baden-württem bergischer Seite, damit die Menschen, die die Arbeit des Ret tungsdienstes, der anderen Hilfsdienste und der Polizei blo ckieren, härter bestraft werden können.

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Ich sage: Wir müssen diejenigen, die diese Dienste leisten – das ist eine nicht ganz einfache Aufgabe, ein nicht ganz ein facher Beruf –, im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstüt zen. Was ich in meiner aktiven Zeit in diesem Bereich nie er lebt habe, ist heute an der Tagesordnung, und zwar flächende ckend. Zu meiner aktiven Zeit herrschte nie Personalnot. Die Zeiten haben sich aber geändert. Wir haben keinen Zivildienst mehr. Wartesemester dürfen inzwischen nur noch beschränkt – Sie kennen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – auf die Zulassung für Anwärter des Medizinstudiums angerech net werden. Das alles waren überwiegend junge Frauen und Männer, die sich im Rettungsdienst engagiert haben, um die se Zeit sinnvoll zu überbrücken. Das fällt alles weg. Der Ar beitsmarkt – das wissen wir alle – ist, so schön das auf der ei nen Seite ist, leergefegt. Deshalb tun sich die Hilfsdienste im Moment auch sehr schwer, geeignetes Personal zu bekommen.

Was private Anbieter im Rettungsdienst angeht, die auch im mer wieder ihre Angebote machen, kann ich Ihnen sagen: Wenn ein Bereichsausschuss vor Ort eine Vorhalteerweiterung beschließt, dann ist diese zeitnah umzusetzen. Wenn die im Rettungsdienst tätigen und von uns im Gesetz genannten Or ganisationen dies nicht zeitnah können, dann muss man über

Kooperationen nachdenken. Wenn auch das nicht funktioniert, dann müssen wir gegebenenfalls andere Wege beschreiten.

Nur, lieber Kollege Goll, abschließend: Wenn ein privater An bieter in Fellbach ansässig ist und dort seine Rettungswache hat und seine Dienste anbietet, dann nützt er dem Bereich vor Ort relativ wenig, wenn die Vorhaltung in Welzheim oder in Murrhardt erweitert werden soll. Die müssen halt auch eine entsprechende Flexibilität mitbringen. In diesem Sinn muss man alles etwas genauer und detaillierter anschauen.

Im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch der im Rettungsdienst Tätigen sollen wir unseren Weg zielstrebig weiterverfolgen. Da bedanke ich mich auch für die Unterstüt zung des Parlaments. Es wird möglicherweise auch nicht al les ohne gesetzliche Änderungen, aber auch nicht ohne finan zielle Mittel gehen.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge ordneten der AfD, der SPD und der FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Da mit ist die Große Anfrage besprochen und Punkt 8 der Tages ordnung erledigt.

Ich rufe jetzt noch die Punkte 9 bis 15 der Tagesordnung auf:

Punkt 9:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 4. März 2019 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Pla nungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwal tungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG – Drucksachen 16/5891, 16/5909

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Punkt 10:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 26. Fe bruar 2019 – Bericht der Landesregierung zu einem Be schluss des Landtags; hier: Denkschrift 2014 des Rech nungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 17: Umgang der Steuerverwaltung mit den elektronischen Lohnsteu erbescheinigungen – Drucksachen 16/5814, 16/5890

Berichterstatter: Abg. Emil Sänze

Punkt 11:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 11. De zember 2018 – Bericht der Landesregierung zu einem Be schluss des Landtags; hier: Bericht über die Finanzhilfen

des Landes Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 (Subventionsbericht) – Drucksachen 16/5379, 16/5888