Nun wissen wir, dass unserem Koalitionspartner der Schutz gefährdeter Gruppen auch bei sicheren Herkunftsländern sehr wichtig ist. Das ist ja auch in Ordnung; Herr Kollege Lede Abal, Sie haben es ja auch dargelegt. Das ist auch nichts Neu es. Deswegen sage ich in Richtung AfD, die jetzt gemeint hat, diese Aktuelle Debatte beantragen zu müssen: Es ist nicht neu;
denn schon bei der Ausarbeitung des Koalitionsvertrags – Kol lege Sckerl, das haben wir beide ja auch mit gemacht – haben wir in der Verhandlungsgruppe dieses Thema intensiv bera ten, und wir sind zu einem Ergebnis gekommen – Kollege Le de Abal hat es zitiert, und ich möchte es mit Erlaubnis der Prä sidentin noch einmal zitieren –:
Die im Bundesrat anstehende Entscheidung über die Er weiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten um
die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko werden wir unterstützen, falls die entsprechenden hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Das war noch ohne Georgien. Aber da dort die Anerkennungs quote bei einem Viertel der niedrigsten Quote eines MaghrebStaats liegt, macht es Sinn, auch dieses Land mit einzubezie hen.
2017 gab es schon einmal ein Gesetzgebungsverfahren dazu. Damals hat Baden-Württemberg im Bundesrat zugestimmt. Es scheiterte dennoch an anderen Landesregierungen mit grü ner Regierungsbeteiligung. So muss man es sagen, Herr Kol lege Sckerl.
Für die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg, der grün-schwarzen Koalition, war damals ausschlaggebend, dass die Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben hat te, eine Protokollerklärung zum Schutz sogenannter vulnera bler, also besonders verletzlicher Gruppen.
Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist eine dieser Protokoll erklärung nachgearbeitete spezielle Rechtsberatung im Geset zestext verankert.
Damit wird, liebe Kollegen von den Grünen, Ihrem Anliegen unseres Erachtens eigentlich Rechnung getragen.
so steht es im Koalitionsvertrag –, die Sie darin noch sehen, oder nicht? Das müssen wir klären. Aber wir werben für die Zustimmung.
Es gibt individuellen Schutz auch für Personen aus sicheren Herkunftsländern. Trägt ein Betroffener schlüssig vor, er wer de verfolgt, wird dies von den deutschen Behörden aufgenom men und ernst genommen. Wer wirklich verfolgt wird, kann sich auf das Asylrecht und das Flüchtlingsschutzrecht beru fen. Aber mit der Einstufung eines Staates als sicherer Her kunftsstaat tritt eben eine gesetzliche Regelvermutung ein, dass eine solche Verfolgung nicht existiert.
Um noch einmal auf das Beispiel Georgien zurückzukommen – da kann man das plastisch sehen –: Die 18 Personen aus Ge orgien, die im Jahr 2018 als asylberechtigt anerkannt wurden, bekämen diesen Schutz auch dann, wenn Georgien als siche res Herkunftsland eingestuft ist.
Für alle anderen 4 247 Personen, die 2018 aus Georgien ka men, ist das Verfahren deutlich schneller. Das ist in unserem Interesse, liegt aber auch im Interesse der Betroffenen, um schnell Klarheit über die Erfolgsaussichten ihres Antrags zu erhalten.
Meine Damen und Herren, die Ausweisung dieser vier Staa ten als sichere Herkunftsländer ist zu begrüßen. Wir, die CDU, begrüßen sie. Sie ist nötig, um über offensichtlich unbegrün dete Asylanträge schnell entscheiden und die Personen dann auch zurückführen zu können.
Sie ist nötig, weil dadurch die Zugangszahlen – ich habe es am Beispiel Kosovo dargelegt – signifikant gesenkt werden können. Sie ist auch nötig, um in der Bevölkerung die Akzep tanz des Asylrechts, das uns sehr wichtig ist, zu erhalten.
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Als ich gefragt wurde, ob ich zum The ma „Sichere Herkunftsländer“ sprechen möchte, war meine erste Reaktion: „Habe ich doch gerade erst!“ Das ist zwar schon ein paar Tage her, aber, werte Abgeordnete von der AfD-Fraktion, wir wissen, Ihr Themenspektrum ist einge schränkt.
(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Nein, das stimmt gar nicht! – Zuruf des Abg. Klaus Dürr AfD)
Insofern heute zum zweiten Mal diese Debatte. Herr Abg. Rottmann, die satirische Version hat, wie ich glaube, außer Ih nen niemand lustig gefunden.
Allenfalls noch bemerkenswert an der Position der AfD ist die unterschiedliche Interpretation gestern und heute. Verglichen mit gestern, als es um die Wahrung der Bildungshoheit im Bundesrat ging, hat sich Ihre Interpretation der verfassungs rechtlichen Stellung des Bundesrats um 180 Grad gedreht.