Die beiden Schulen haben sich in den vergangenen Jahren sehr gut etabliert. Im letzten Schuljahr besuchten 325 Grundschü lerinnen und Grundschüler die Deutsch-Französische Grund schule in Stuttgart und 116 Grundschülerinnen und Grund schüler die Deutsch-Französische Grundschule in Freiburg. Schülerinnen und Schüler werden optimal auf weiterführen de Schulen mit bilingualem Zug Französisch oder auf weiter führende Schulen des französischen Bildungssystems vorbe reitet. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die jahrelangen Schulversuche nun ordentlich im Schulgesetz verankert wur den.
Ein zweiter Punkt ist die Änderung des § 23, womit ein spe zieller Tatbestand zur Einziehung schulordnungswidrig mit geführter oder verwendeter Sachen geschaffen werden soll. Daneben wurde jedoch eine Begrenzung der Dauer des Ein behalts der Sachen – es geht vor allem um Smartphones und Laptops – gefordert und eine Sonderregelung für Smartphones.
Der Landesschülerbeirat hat gefordert, dass am Ende des Schultags die Smartphones wieder zurückgegeben werden sol len. Die Regelungen zum Einbehalt und zu dessen Dauer sind im Entwurf aber bewusst nicht aufgenommen worden, da rechtlich eh nur ein vorübergehender Einbehalt zulässig ist und die Einzelfälle – oftmals sind es ja Einzelfälle – vom schulischen Personal vor Ort auf ihre Verhältnismäßigkeit ge prüft werden können.
Der dritte Punkt ist die Änderung von § 88 Absatz 4. Dort wird die Ausgestaltung der Zuweisung von Schülerinnen und Schü lern geregelt. Nach der bisherigen Fassung von § 88 Absatz 4 besteht ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schu le nicht, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und somit für die Schülerinnen und Schü ler zumutbar ist.
Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils vom Dezember 2017 muss das Gesetz nun angepasst werden. Hintergrund ist die Klage von Eltern aus dem Landkreis Waldshut. Sie hatten ihre Kinder an der Gemeinschaftsschule Alemannenschule in Wutöschingen angemeldet. Das Schulamt befand aber, dass die Kinder lieber in die nahe Gemeinschaftsschule in Klett gau gehen sollten.
Deswegen haben die Eltern geklagt und haben recht bekom men. Denn nicht nur die Anzahl der Schülerinnen und Schü ler spielt eine Rolle, sondern auch die inhaltlichen und päda gogischen Schwerpunkte der Schulen, in diesem Fall der mu sische Schwerpunkt in der Gemeinschaftsschule Alemannen schule in Wutöschingen, sowie die Unterrichtung der Kinder in Lerngruppen und nicht in der Klasse.
Mit dieser Gesetzesänderung wird der entstandene Regelungs bedarf umgesetzt. Der bereits bestehende Zuweisungstatbe stand zur Bildung annähernd gleich großer Klassen wird um weitere Organisationsformen des Unterrichts, wie sie zwi schenzeitlich im Schulgesetz Ausdruck gefunden haben, z. B. Lerngruppen, ergänzt.
Ein allerletzter Punkt ist noch in dieser Änderung des Schul gesetzes verankert. Das ist die Regelung der Sachkostenzu schüsse für die sonderpädagogischen Bildungs- und Bera tungszentren mit Internat in freier Trägerschaft. Da wurde auch aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs fest gestellt, dass die privaten Sonderberufsfachschulen oder Son derberufsschulen ebenfalls Anspruch haben auf einen Sach kostenzuschuss in Höhe des Sachkostenbeitrags für die son derpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Die Gesellschaft entwickelt sich, wie wir alle wissen, immer rasanter, und deshalb ändern sich auch die Ansprüche bzw. Aufgaben unserer Schulen. Früher war es noch klar, dass die Erziehung in der Familie stattfand. Heute ist dies immer mehr auf die Schulen übergegangen. Auch die Bildung und Förde rung der Kinder wird immer wichtiger. Auch das findet im mer mehr in den Schulen statt und immer weniger in den Fa milien. Deshalb müssen wir auch alles daransetzen, den Kin dern in unserem Land die beste Bildung und Förderung zu er möglichen.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Ressourcenbeschrän kungen. Zur Verantwortung gehört auch, dass wir dies immer im Blick behalten. Ziel ist es, dass die Kinder in unserem Land in einer angenehmen und entspannten Atmosphäre lernen kön nen. Sie sind heute oft vielen anderen Stressfaktoren ausge setzt, als das früher der Fall war.
Auf dem Schulgelände sind die Kinder oft kleineren oder grö ßeren Konflikten ausgesetzt, manchmal auch Mobbing oder anderen Bedrohungen.
Schulordnungswidrige Verhaltensweisen sind leider an der Ta gesordnung. Deshalb wird mit der Gesetzesänderung ein Tat bestand zur Einziehung schulordnungswidrig mitgeführter oder verwendeter Sachen geschaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, früher war es normal: Wenn man etwas angestellt hatte – natürlich niemand, der hier im Saal ist; das ist ganz klar –, sind einem die Sachen weggenom men worden. Und jeder fand das in Ordnung. Heute hat sich das verändert.
Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir den Lehrerinnen und Lehrern wieder mehr Handhabe angedeihen lassen.
Des Weiteren – Kollegin Lösch hat es auch schon ausgeführt – müssen wir die Ressourcen im Blick behalten. Ich denke, wir sind uns einig, dass die Qualität an oberster Stelle stehen muss.
Deshalb wollen wir die gesetzlichen Bestimmungen zur Zu weisung von Schülerinnen und Schülern ändern. Dies ge schieht – auch das haben wir gehört – vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Ba den-Württemberg. Gerade wenn wir eine wirtschaftliche Haus haltsführung im Blick haben wollen, ist dies unumgänglich. Wir machen das, um das Gründen zusätzlicher Klassen, wenn nicht nötig, zu vermeiden.
Klar ist aber: Auch in Zukunft darf jede Schülerin und jeder Schüler den Schultyp, den sie oder er für sich für richtig hält, frei wählen. Aber im Einzelfall kann es sein, dass ein Schüler in eine andere Schule des gleichen Typs – auch dies wurde schon ausgeführt – kommt, als es vielleicht der Wunsch war. Nicht zulässig ist natürlich auch in Zukunft, dass man Schü ler Schulen eines anderen Typs zuweist.
Als Letztes – das haben wir auch gehört; das möchte ich kurz halten –: Im Jahr 1990 wurden im Rahmen eines Schulver suchs zwei deutsch-französische Grundschulen eingerichtet. Diese sollen nun im Schulgesetz für Baden-Württemberg ver ankert werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir insgesamt den schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrag stärken. Da zu brauchen wir eine leistungsstarke Verwaltung, aber auch einen rechtssicheren Einsatz von Ressourcen. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Ab und an werden von der Landesregierung Anregungen von uns aufgenommen. Das erfreut uns natürlich ungemein – nur, dass bei der CDU alles viel netter klingt, so schön sanft und ly risch, „andante cantabile“ sozusagen.
Die Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungs auftrags setzt ein Lernumfeld voraus, in dem Schülerin nen und Schüler möglichst frei von äußeren Spannungen dem Unterricht folgen und auch sonst auf dem Schulge lände keinen Konflikten ausgesetzt sind, die die Aufga benerfüllung der Schule gefährden...
Das ist doch ein richtig hübscher Satz. Die heutige Realität ist aber eine andere. Lehrer, auch Schüler sind Gefahren ausge setzt, denen sie früher nicht ausgesetzt waren. Gewalt gegen Schüler, Gewalt gegen Lehrkräfte: Wir haben dieses Thema über einen Berichtsantrag auf die Tagesordnung des zustän digen Ausschusses gebracht.
Bei den einzuziehenden Gegenständen – schulordnungswid rig mitgeführte oder verwendete Sachen – handelt es sich bei leibe nicht nur um Handys, sondern unter Umständen auch um Sprays, andere gefährliche Gegenstände oder sogar um Messer. Diese Regelung ist sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle fragen, ob und, wenn ja, wie sie durchsetzbar ist.
Nächstes Thema: Zuweisungen von Schülern an andere Schu len zur Vermeidung der Bildung zusätzlicher Klassengruppen oder Lerngruppen. In Zeiten von akutem Lehrermangel er scheint dies natürlich sinnvoll. Ausdrücklich beruft sich die Landesregierung auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
Als die Inklusion eingeführt wurde, war – mit Recht – das Beste gerade gut genug. Inklusion kann oft nur als Zweipäd agogenmodell funktionieren. Den Grund- und Hauptschulleh
rern wurde in einer groß angelegten Offensive die Weiterbil dung zu SBBZ-Lehrern angeboten – also zu Inklusionsleh rern. Jetzt leiden gerade die Grundschulen unter akutem Leh rermangel. Woran könnte es also liegen? Man staunt.
In Obernheim im Zollernalbkreis musste eine Grundschule schließen. Die Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 werden jetzt im 7 km entfernten Tieringen, die Schüler der Jahrgangs stufen 3 und 4 im 3 km entfernten Oberdigisheim unterrich tet.
Wir hatten letzte Woche das Thema „Kurze Schulwege“ – Sie erinnern sich. Wo ist hier die Konsequenz im politischen Han deln? Die Bevorzugung einer Gruppe ergibt fast zwingend – fast zwingend! – die Benachteiligung einer anderen Gruppe – hier die der normalen Schüler. Von den ganz normal begabten Kindern wird erwartet, dass sie immer und mit Selbstverständ lichkeit brav funktionieren und sich wie Schachfiguren hin- und herschieben lassen.
Die beiden deutsch-französischen Grundschulen, bisher im Rahmen eines Schulversuchs eingerichtet, werden im Schul gesetz für Baden-Württemberg verankert. Durch die Überfüh rung des Schulversuchs der deutsch-französischen Grundschu len in die Regelphase entstehen keine zusätzlichen Kosten. Kann das richtig sein?
Wie teuer ist eine deutsch-französische Grundschule im Ver gleich zu einer regulären Grundschule oder im Vergleich zu einer bilingualen deutschen Grundschule? Der Unterricht kann von Lehrkräften erteilt werden, die im Dienst der Französi schen Republik stehen und der Schulaufsicht französischer Behörden unterliegen. Hier wird eine Europäisierung voran getrieben, getreu dem in der vergangenen Woche hier bespro chenen, unterschriebenen Geheimvertrag von Aachen.
Wir haben in Baden-Württemberg schon gute bilinguale Schu len. Es gibt deutsche Auslandsschulen und auch französische Auslandsschulen. Aber ist es Aufgabe des Landes BadenWürttemberg, französische Auslandsschulen zu finanzieren? Natürlich – das weiß ich auch – klingt grenzüberschreitende Bildungsbiografie schön. Nicht so spießig, eng, deutsch – ein fach schön, ein schönes Argument.
Bei allen Gesetzesvorhaben ist zu fragen, ob die Gesetzesla ge vereinfacht oder verkompliziert wird. In diesem Fall: ein deutig verkompliziert. Deutsch-französische Grundschulen mit Lehrern, die der französischen Schulbehörde unterstehen: Das Durcheinander aufgrund unklarer Regelwerke ist vorpro grammiert. Absehbar ist auch, zu wessen Lasten dies letztend lich gehen wird. Ich könnte jetzt zur Entwicklung bei der Firma Airbus ausholen. Wir möchten deswegen an dieser Stelle ein großes Fragezeichen setzen.