Protocol of the Session on January 30, 2019

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Herr Abg. Hagel, worum geht es? Die Breitbandförde rung des Landes wird auf neue Füße gestellt. Wir werden die überarbeiteten Verwaltungsvorschriften zum 1. Februar die ses Jahres in Kraft setzen.

Der TÜV Rheinland hat in einer Studie vom Februar 2018 im Auftrag des Innenministeriums ermittelt, dass für den Aufbau eines flächendeckenden Gigabitnetzes bis zum Jahr 2025 rund 2 Milliarden € öffentliche Mittel bereitgestellt werden müs sen. Selbst eine zeitliche Streckung bis zum Jahr 2030 würde eine Verstärkung der jetzigen Mittelausstattung der Landes förderung erfordern. Bei einem jährlichen Programmvolumen des Landes für die Breitbandförderung in Höhe von rund 100 Millionen € verbleibt somit eine Deckungslücke – das haben Sie, Herr Abg. Hagel, angesprochen – in Höhe von 1,3 Milli arden €, um dieses Ziel bis zum Jahr 2025 zu erreichen.

Nun hat der Bund zum August 2018 sein Breitbandförderpro gramm erheblich verbessert, und es steht im Bund sehr viel Geld zur Verfügung, und zwar in einer Größenordnung von 10 bis 12 Milliarden € allein bis zum Jahr 2021.

Der kostenintensivste Anteil beim Breitbandausbau ist übri gens der Anschluss der Gebäude mit der Glasfasertechnolo gie, der sogenannte FttB-Ausbau. Er verursacht auch die oben beschriebene Deckungslücke in Höhe von 1,3 Milliarden €. In der neuen Förderkulisse des Landes soll daher die Bundes förderung, die ausschließlich auf Glasfaseranschlüsse ausge richtet ist, und zwar Glasfaseranschluss bis zum Haus, von den Antragstellern für den FttB-Ausbau in Anspruch genom men werden. Durch die Inanspruchnahme der Bundesförde rung kann die Deckungslücke von 1,3 Milliarden € geschlos sen werden.

Für den FttB-Ausbau steht die Bundesförderung zur Verfü gung, die vom Land künftig mit 40 % statt, wie bislang, mit 20 % ergänzt wird. Das heißt also, wir werden unsere Förder kulisse auch in Zukunft mit einem unteren dreistelligen Mil lionenbetrag aufrechterhalten. Hinzu kommt die Förderung des Bundes mit mindestens 50 %. Wir werden statt bisher 20 % nun 40 % kofinanzieren.

Da der Bund also mindestens 50 % der förderfähigen Kosten übernimmt – das ist eine Anteilsfinanzierung des Bundes –, entsteht zusammen mit den 20 % plus 20 % Kofinanzierung durch das Land eine Förderquote von 90 %. Das heißt, wir werden die Breitbandinfrastruktur, die durch die Landkreise und die Kommunen gebaut wird, ab 1. Februar 2019 mit ei ner Quote von 90 % fördern können.

Das, Herr Abg. Hagel, ist doch ein Wort und eine gute Bot schaft für unsere Landkreise und Kommunen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Hans Peter Stauch AfD – Abg. Rai ner Hinderer SPD: Das sieht Herr Hagel auch so!)

Ihre zweite Frage lautet, wie das umgesetzt wird. Die Umset zung ist allein Sache der Landkreise und Kommunen, die sich diesbezüglich der Bauwirtschaft bedienen.

In den letzten Jahren sind immer wieder Klagen an mich he rangetragen worden, wonach die Bauwirtschaft nicht über aus reichende Kapazitäten verfüge, um die durch das Land, den Bund und die Kommunen bereitgestellten Mittel zeitnah zu verbauen. Das ist ganz sicher ein Problem.

Deswegen habe ich vor einigen Wochen alle Beteiligten – die kommunalen Landesverbände und die Bauwirtschaft – an ei nen Tisch gebeten. Wir stehen in einem guten und konstruk tiven Dialog, um auch diese Herausforderung angehen zu kön nen,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!)

damit das Fördergeld und das von den Landkreisen und Kom munen investierte Geld für eine gigabitfähige Struktur in Ba den-Württemberg schnellstmöglich auf die Straße – oder in diesem Fall: unter die Straße – kommt und wir schnellstmög lich einen flächendeckenden Gigabitausbau für Baden-Würt temberg gewährleisten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Die nächste Fra ge kommt von Herrn Abg. Lede Abal.

Sehr geehrter Herr Innenminister, lieber Herr Strobl! Vielen Dank für die Aus führungen. Ich glaube, das zeigt auch deutlich die Fortschrit te, die wir im Bereich der digitalen Infrastruktur haben.

Ein großes Thema auf kommunaler Ebene ist allerdings – auch mit Blick auf die weitere Entwicklung – das Thema Aufgreif schwelle. Da wir bei der Förderung auch wettbewerbsrechtli chen Beschränkungen unterliegen, würde mich interessieren, welche Strategie und welche Ziele Sie diesbezüglich verfol gen. Es sollte ja auch mit der EU Gespräche darüber geben, wie die Aufgreifschwelle weiterhin gehandhabt wird.

Ich denke, das ist gerade für die Kommunen im Hinblick auf Gewerbegebiete oder Gewerbestrukturen im ländlichen Raum insgesamt das bedeutende Thema.

Bitte, Herr Minister.

Herr Abg. Lede Abal, Sie haben völlig recht. Die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s ist aus Sicht der Landesre gierung zu niedrig. Diese Auffassung wird im Übrigen von ei ner ganzen Anzahl von Landesregierungen geteilt.

Wir sind mit unserer Kritik an dieser Aufgreifschwelle auch beim Bund vorstellig geworden. Der Bund hat sich das zu ei gen gemacht, und wir arbeiten deswegen gemeinsam bei der Europäischen Kommission dafür, dass die Aufgreifschwelle angehoben wird. Das ist ja keine nationale Regelung, sondern eine europaweite. Deswegen ist Brüssel der richtige Adressat.

Ich bin sehr dankbar, dass sich die Bundesregierung unsere Position zu eigen gemacht hat und inzwischen mit einigem Nachdruck in Brüssel auch am Arbeiten ist.

Diese Aktivitäten der Bundesregierung begleiten wir seitens der Landesregierung durch eigene Aktivitäten. Ich habe un zählige Gespräche sowohl mit Kommissionsmitgliedern als

auch mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und ande ren erst vor wenigen Tagen, als ich mit der Landesregierung in Brüssel gewesen bin, geführt.

Ich kann Ihnen das nicht garantieren, aber nachdem sich die ersten Gespräche in Brüssel, die wir u. a. auch mit der zustän digen Generaldirektion Wettbewerb geführt haben, außeror dentlich schwierig gestaltet haben, ist mein Eindruck der, dass man in Brüssel inzwischen bereit ist, über unsere Argumente ernsthaft nachzudenken. Ich könnte mir vorstellen – ohne es zu garantieren –, dass wir mit unseren Bemühungen in abseh barer Zeit auch erfolgreich sein werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei fall bei den Grünen)

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dürr.

Danke schön, Herr Minister. Auch ich werde in meinem Wahlkreis von Bürgermeistern öfter auf die Grenze der 90 % angesprochen. Bei mir kommt dann an: „Ja, das stimmt natürlich schon. Die 90 % sind gegeben, aber nur für einen ganz bestimmten Ausschnitt. Wenn ich den Gesamt ausschnitt der Aufgabe betrachte, komme ich auf eine Förde rung von round about 50 %.“ Das adressieren die Bürgermeis ter an mich.

Können Sie sich vorstellen, dass die Förderung nur 50 % statt 90 % beträgt? Was liegt dazwischen? Was hilft uns da weiter, oder was hält uns davon ab, den Prozentsatz von 90 % zu er reichen? – Die Zahl der Bürgermeister, die das an mich adres siert haben, ist übrigens größer als eins.

Mich würde Ihre diesbezügliche Einstellung interessieren. Wie kann man dem möglicherweise abhelfen, oder wie kann man den Gemeinden weiterhelfen? Wenn eine Gemeinde am Ende Fördermittel in einer Höhe von 500 000 € erhält, insge samt aber 2 Millionen € für das Gesamtpaket braucht, gibt es dann weitere Förderungen, durch die man der Gemeinde an dieser Stelle helfen kann? Denn für manche Gemeinden ist das unfinanzierbar.

Herr Abg. Dürr, ich kann Ihre Fragestellung gut nachvollziehen. Ihre Frage war, ob ich mir das vorstellen kann. Das kann ich mir durchaus vorstellen.

Ich will es jetzt nicht zu breit erläutern. Wir müssen uns zu nächst einmal nur wieder vergegenwärtigen, dass der Ausbau mit Glasfaserinfrastruktur, überhaupt des schnellen Internets, in diesem Land keine staatliche, auch keine kommunale Auf gabe ist, sondern zunächst eine Aufgabe der Privatwirtschaft. Wir werden erst dann tätig – – Wir dürfen erst an den Stellen tätig werden, an denen die Privatwirtschaft das nicht macht. Wir müssen vorher sogar ein sogenanntes Marktversagen fest stellen.

Dann kommt ein Zweites hinzu: Nicht das Land Baden-Würt temberg verlegt Glasfaserkabel, sondern die Glasfaserkabel – das ist auch immer mein Weg gewesen – werden von den Landkreisen und den Kommunen verlegt.

Da wir in Baden-Württemberg für dieses Geschäft eine Mil liardeninvestition benötigen, kann man das finanziell nicht

einfach den Landkreisen und Kommunen zuschieben. Daher haben wir – diese Landesregierung – erstmals entschieden, dies mit round about einem unteren dreistelligen Millionen betrag jährlich zu fördern. Das haben wir 2016, 2017 und 2018 gemacht – in den letzten beiden Jahren jeweils mit über 100 Millionen € jährlich und mit jeweils über 500 Maßnahmen in Landkreisen und Kommunen. Das ist eine starke Unterstüt zung, die wir den Landkreisen und Kommunen gegeben ha ben.

Wir hatten durch die Landesförderung eine Förderung – das sage ich jetzt einmal mehr aus dem Gespür heraus; ich weiß nicht, ob es dazu überhaupt Untersuchungen gibt –, die viel leicht bei 50, 60 % liegt. Im Augenblick haben wir eine Lage, wenn wir die Bundesförderung und die Landesförderung zu sammennehmen – das ist leider nur in wenigen Fällen pas siert, weil die Förderkulissen schlecht zusammengepasst ha ben –, mit 70 %. Wir wollen jetzt durch eine bessere Kombi nation der Bundesförderung mit der Landesförderung auf 90 % Förderung kommen.

Sie haben recht: Dabei geht es um die sogenannten förderfä higen Kosten. Die Kommunen haben freilich auch andere Kosten, die nicht förderfähige Kosten sind. Bei den förderfä higen Kosten erhöhen wir aber die Landesförderung in Kom bination mit der Bundesförderung von 70 % auf 90 %, das heißt, es ist deutlich mehr, was die Landkreise und Kommu nen ab dem nächsten Monat erhalten werden. Das ist die gu te Botschaft.

Damit sind es aber keine 90 % der Kosten, sondern – da ha ben Sie und auch die Bürgermeister und die Vertreter der Landkreise, die Sie darauf ansprechen, recht – es sind 90 % der förderfähigen Kosten. Das ist aber insoweit auch ganz in Ordnung, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens: Das Land Baden-Württemberg arbeitet auch in die sem Bereich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit. Wir wol len durch unsere Förderung einen Anreiz geben, dass Land kreise und Kommunen die Glasfaserinfrastruktur ausbauen. Wir wollen einen Anreiz dafür geben – wir wollen es nicht komplett selbst übernehmen, auch nicht finanziell.

Wir wollen mit möglichst wenig Landesgeld erreichen, dass möglichst viel ausgebaut wird. Die letzten beiden Jahre ha ben gezeigt, dass unsere Förderkulisse im Grunde genommen richtig gewesen ist. Das Landesgeld ist voll abgerufen wor den. Wir haben schon eine kolossale Dynamik in den Glasfa serausbau in Baden-Württemberg gebracht.

Ein Zweites kommt hinzu – die Bürgermeister und Landräte vergessen natürlich, Ihnen das zu sagen –: Das Geld, das das Land gibt – also die über 100 Millionen €, die wir 2016, 2017, 2018 jeweils gegeben haben –, ist für das Land Baden-Würt temberg ein verlorener Zuschuss. Es ist richtig, dass wir es tun, aber für das Land ist das Geld weg.

Anders ist es auf der kommunalen Seite, die natürlich über die kommunale Glasfaserinfrastruktur eine Refinanzierungsmög lichkeit über die künftigen Jahre hat. Insofern ist das, was das Land macht, glaube ich, sehr, sehr klug austariert. Dass wir jetzt noch etwas mehr machen können, indem wir die Bun desförderung in starkem Maß nach Baden-Württemberg ho len, ist, meine ich, etwas, was den Landkreisen, den Kommu

nen und auch den Bürgermeistern, die Sie ansprechen, sehr entgegenkommen müsste. Verbreiten Sie die gute Botschaft.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Klaus Dürr AfD: Ist mir sehr wohl bewusst!)

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Stickelberger.

Herr Minister, ich greife Ih re Anregung, die gute Botschaft zu verbreiten, gern auf. In der Tat freue ich mich, dass in Bezug auf die Förderkulisse im Verhältnis Bund/Land jetzt doch ganz erhebliche Fortschritte erzielt worden sind. Vielen Dank für Ihren Einsatz.

Ich bedanke mich auch beim Kollegen Hagel, der die richti gen Fragen gestellt hat – wie auch wir sie in unserem Antrag formuliert haben, dessen Beantwortung durch die Landesre gierung kurzfristig noch aussteht.

(Oh-Rufe)

Meine ergänzende Frage lautet: Sie haben die Förderrichtli nien des Landes angesprochen, die jetzt zum 1. Februar in Kraft treten sollen. Können Sie neben der Veränderung der Förderkulisse kurz skizzieren, was sich da ändern wird oder für die Kommunen und Antragsteller insgesamt verbessern wird, etwa im Hinblick auf Verfahren, Verfahrensabläufe, On line-Antragstellung und andere Dinge? Was wird sich da Neu es ergeben?

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Können wir die Drucksache dann für erledigt erklärten? – Ge genruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD: Nur teil weise!)