Protocol of the Session on November 29, 2018

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das ist ei ne schöne Rede für den Bundestag!)

Das geht nicht, meine Damen und Herren.

Ich plädiere dafür, dass wir ein staatsrechtliches Gutachten – oder zwei – zu dieser Frage einholen, um den Spekulationen hier endlich den Boden zu entziehen und Klarheit zu gewin nen.

Herr Abg. Dr. Gedeon, es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Räpple. Möchten Sie sie zulassen?

(Zurufe, u. a.: Ja! – Nein!)

Ja.

Aber Sie können sich auch sonst wo unterhalten, es muss nicht hier am Redepult sein.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das machen sie doch sonst auch! Genau! – Unruhe)

Ihre Redezeit ist dann auch abgelaufen.

(Abg. Winfried Mack CDU: Die Zeit ist schon seit 70 Jahren abgelaufen!)

Dann kann ich die Frage nicht mehr beantworten.

Jetzt die Zwischenfrage von Herrn Abg. Räpple. – Bitte schön.

Herr Gedeon, ich habe eine Frage: Was denken Sie, warum die Altparteien nicht möchten, dass dieses Gesetz hier Geltung erlangt?

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Nehmen Sie doch die Hand aus der Tasche, wenn Sie hier reden! – Abg. Sa bine Wölfle SPD: Da brauchen wir erst mal eine Strichliste dazu!)

Denken Sie, das liegt daran, dass die anderen Parteien deut schenfeindlich sind? Oder liegt das daran, dass sie möchten, dass mehr Ausländer in Deutschland wählen dürfen, weil sie merken, dass immer weniger Deutsche so dumm sind und noch die Altparteien wählen?

(Lachen der Abg. Sabine Wölfle SPD – Abg. Sabine Wölfle SPD: Was für ein Scheiß!)

Die Frage ist angekom men. Danke schön.

Ich kann ja nur kurz antworten. Ich möchte hier keine Spekulationen anstel len. Ich weiß nicht, warum die Reaktionen so sind. Ich neh me sie einmal so, dass sie da sind, aber ich sage: Das ist nicht adäquat. Gehen wir doch den Weg einer rationalen wissen schaftlichen Klärung. Dann ersparen wir uns unsinnige Dis kussionen.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Reinhold Gall SPD: Liebe Leute!)

Meine Damen und Her ren, jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Die Aus sprache ist damit beendet.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Können wir den Gesetzentwurf gleich ablehnen?)

Wir kommen jetzt zum Abschluss dieses Tagesordnungspunkts, wenn Sie geschwind noch einverstanden sind.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5113 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Damit sind Sie einverstanden. Das ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen und zur Änderung des Landes pflegegesetzes – Drucksache 16/5175

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Lucha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Frau Präsidentin, Sie erlauben ein Zitat.

Immer. Sie dürfen immer zitieren, was Sie wollen.

(Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Genau! – Abg. Winfried Mack CDU: Wenn es anständig ist!)

Jetzt hört einmal zu. Manche erkennen es ja vielleicht, wenn sie gut aufpassen.

(Abg. Winfried Mack CDU: Also schießen Sie los!)

Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich in der vertrauten Häuslichkeit verbleiben und ein selbstbestimm tes Leben führen. Oberste Leitlinie der Pflegepolitik muss es sein, diesem Wunsch so gut wie möglich gerecht zu werden. Idealerweise findet jeder Mensch mit Pflegebe darf vor Ort das passende Angebot für seinen individuel len Bedarf. Die Pflegeleistungen und das Pflegeangebot müssen so gestaltet werden, dass Pflege der sozialen Teil habe dient und ein Altern in Würde ermöglicht wird. Pfle ge muss die individuellen Bedürfnisse der Menschen mit Pflegebedarf mehr berücksichtigen sowie auf deren Ge wohnheiten und Wünsche eingehen.

Aus Sicht der Enquetekommission...

Sie haben es erkannt.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Kenner!)

Nein, der war da noch nicht dabei.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Hätte sein können! – Abg. Winfried Mack CDU: Aber er hat es gelesen!)

Aber Frau Wölfle, Herr Hinderer, Herr Poreski und Herr Hauß mann waren dabei. – Dann wird weiter ausgeführt:

Aus Sicht der Enquetekommission müssen die Potenziale von altersgerechten Assistenzsystemen für ein selbstbe stimmtes Leben (Ambient Assisted Living – AAL) verstärkt genutzt werden.

Sehr verehrte Damen und Herren, genau diesen Auftrag aus der Enquetekommission „Pflege“ haben wir aufgenommen und legen Ihnen heute das Landespflegestrukturgesetz vor, die weitestgehende Erweiterung des alten Landespflegegesetzes aus dem Jahre 1995, das damals notwendig wurde, um die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Pflegeversicherung umzu setzen, die hießen: Das Land trägt Sorge, dass eine ausreichen de Pflegeinfrastruktur zur Verfügung steht.

1995 waren das ausschließlich stationäre Angebote. Heute – ich habe die Enquetekommission zitiert – hat sich die Gesell schaft, haben wir uns alle geändert. Die Erwartungshaltung gegenüber der Infrastruktur ist lokal, ist dezentral und bezieht sich auf die häusliche Umgebung. Deswegen haben wir bei diesem Gesetz den sozialräumlichen Bezug in den Vorder grund gestellt und schaffen somit die strukturellen, ordnungs politischen und förderpolitischen Rahmenbedingungen, um die sozialräumliche Ausgestaltung weiterzuentwickeln. Das ist ein dynamischer Prozess. Sie finden in diesem schmalen und sehr charmanten Gesetz viele Punkte, die wir nicht ab schließend geklärt haben, die aber einen Schritt in die richti ge Richtung darstellen.

(Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP)

Es ist immer so eine Sache mit dem Applaudieren. Ich fan ge noch mal von vorn an. Ihr könnt ja schon mal klatschen.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

The flow of the word.

Meine Damen und Herren, derzeit erhalten 330 000 Menschen in diesem Land pflegerische Leistungen, davon 92 000 im sta tionären Umfeld. Ich nenne nur eine Zahl zur Entwicklung: Diesen 92 000 Menschen stehen derzeit 108 000 stationäre Betten und Plätze gegenüber. Das heißt: Wir haben, selbst wenn wir die sogenannte 96,5-Belegungsregel, die wir mit den Vertragspartnern ausgemacht haben, in den Blick nehmen, noch Kapazitäten. Ich gebe aber zu, dass das regional und lo kal nicht immer gleich ausfällt. Darum haben wir die Kom munen, die kommunalen Körperschaften mit ihren Partnern in der Wohlfahrtspflege und den Pflegediensten in den Mittel punkt dieses Gesetzes gestellt. Wir wollen sie befähigen, die Angebote bedarfsgerecht umzusetzen.

Daher wollen wir mit diesem Gesetzentwurf die Einführung der Modellkommune Pflege ermöglichen, die durch das Drit te Pflegestärkungsgesetz ermöglicht wurde. Das war eine In itiative Baden-Württembergs, um das tatsächlich umsetzen zu können.

Wir mussten hierzu auch die Kassen umstimmen. Sie waren am Anfang sehr dagegen. Wir konnten sie später überzeugen. Übrigens ist die heutige Beratung des Gesetzentwurfs so wich tig, weil wir die Umsetzung bis zum 31. Dezember in Geset zesform gegossen haben müssen.

Genauso wichtig ist – das sage ich in demselben Atemzug – das Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten und damit eine Forderung, die vor allem von der kommunalen Fa milie, von den Landkreisen, immer wieder erhoben wird. Dem tragen wir Rechnung – genauso wie wir die Beratungsstruk turen vor Ort deutlich stärken, auch Gehstrukturen der Bera tungsstrukturen ermöglichen.