Es geht um eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Emp fang elektronischer Rechnungen. Es handelt sich um eine Um setzung von EU-Recht, die hier vorgenommen wird. Daher ist die Änderung zwingend. Wir begrüßen sie aber auch inhalt lich, denn es ist aus unserer Sicht auch eine sinnvolle Erwei terung des E-Government-Gesetzes.
Im Rahmen der Anhörung wurden zu dieser Änderung keine grundsätzlichen Einwände vorgebracht. Auch die Beratung im Innenausschuss, die wir zwischenzeitlich hatten, hat keine neue Einschätzung oder Bewertung ergeben. Deshalb tragen wir diese Gesetzesänderung heute gern mit. Sie ist aber – auch das hatte ich das letzte Mal schon gesagt – nur ein Baustein
auf dem Weg zu einem umfassenden E-Government, das wir in Baden-Württemberg etablieren wollen und auch etablieren müssen, meine Damen und Herren.
Damit wollen wir den Weg zu einer offenen Verwaltungskul tur bereiten, zu mehr Beteiligung von Bürgerinnen und Bür gern, auch zu einer niederschwelligen Kontaktaufnahme mit der Verwaltung und damit insgesamt einfach auch zu einer Verbesserung des Services für Bürgerinnen und Bürger in Ba den-Württemberg beitragen. Dies haben wir im Koalitions vertrag auch so vereinbart. Es ist für uns wichtig, dass wir die sem Anspruch in dieser Legislatur auch wirklich umfassend gerecht werden.
Wir haben ja schon vieles auf den Weg gebracht mit der Ein führung des Serviceportals Baden-Württemberg schon im Jahr 2003, aber beispielsweise auch mit der Verabschiedung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und des E-GovernmentGesetzes für Baden-Württemberg in der letzten Legislaturpe riode im Jahr 2015. Hier wurde schon viel Pionierarbeit ge leistet.
Aber – auch das dürfen wir nicht verschweigen; wir wollen es auch gar nicht – es liegt auch noch sehr viel Arbeit vor uns. Auch das hatten wir beim letzten Mal in der Debatte schon angesprochen und diskutiert. Uns, der grünen Fraktion, ist sehr wichtig, dass wir bei der Umsetzung effizienter elektro nischer Verwaltungsvorgänge, auch bei der Beseitigung von Medienbrüchen, bei der Harmonisierung von Systemen und Plattformen und auch mit einem umfassenden Schulungspro gramm jetzt zügig weiter vorankommen. Das ist wichtig, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung müssen sukzessive auch an diese neuen Aufgaben herangeführt wer den. Auch sie haben hier einen wichtigen Transformations prozess vor sich. Hier müssen wir sie auch begleiten.
Jetzt gilt es aber, diesen Weg auch konsequent weiterzugehen, wie wir uns das im Koalitionsvertrag auch vorgenommen ha ben. Auch vor diesem Hintergrund stimmen wir heute der Ge setzesänderung zu.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, heu te ist die zweite Lesung eines Gesetzentwurfs, der eigentlich nur die EU-Richtlinie zur E-Rechnung nach europäischem Recht umsetzt. Deswegen müssen wir das heute tun. Wir ha ben uns mit diesem Thema bei der Ersten Beratung des Ge setzentwurfs intensiv beschäftigt. Die Details, in welchem Be reich das gilt, möchte ich heute nicht mehr wiederholen. Im Wesentlichen geht es darum, dass Rechnungen künftig elekt ronisch verarbeitet und auch bezahlt werden können, medien
Beim letzten Mal habe ich bei diesem Thema versucht, dar auf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf eigentlich kein Auf regungspotenzial enthält, wenn man sich an das Gesetz hält und nicht in der Opposition ist.
Worum geht es? Es geht darum, dass wir die Kommunikati on zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erleichtern, dass wir den Bürgern einen erleichterten Zugang zu Service dienstleistungen verschaffen.
Es geht darum, dass wir die Dinge so normieren, dass sie rechtssicher sind. Wir bedauern ein Stück weit, dass das The ma „Geodaten und deren Verwertung“ in diesem Gesetz noch nicht berücksichtigt wurde. Das wird zu einem späteren Zeit punkt zu berücksichtigen sein. Die Bürgerinnen und Bürger, die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, werden davon profitieren. Deswegen begrüßen wir das als einen weiteren kleinen Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung und auch ein Stück weit als Beitrag zum Bürokratieabbau.
Welche Grundlagen dieses Gesetz berücksichtigt, ergibt sich aus der Gesetzesbegründung; darauf muss man im Detail nicht mehr eingehen. Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Ich darf an die Diskussionen im Innenausschuss erinnern. Da haben wir uns ganz sachlich über das Thema unterhalten. Das mag mit der Nichtöffentlichkeit der Ausschussberatung zu tun haben oder damit, dass dieses Gesetz zunächst einmal wirk lich keinen Grund zur Aufregung birgt.
Wir haben uns im Ausschuss mit drei Fragen beschäftigt, zu denen auch der Herr Minister ausführlich Stellung genommen hat. Es ging darum, in welchem Zusammenhang, in welchem Fahrplan, in welchem Verfahren die Änderung des Landes verwaltungsverfahrensgesetzes folgen muss. Das hat der Mi nister erklärt.
Der Minister hat auch erklärt, was er unter der Digitalakade mie versteht, die Beschleuniger, Treiber, Innovationsförderer sein soll.
Er hat auch erläutert, dass wir die Kommunen dazu brauchen, die die wesentlichen Leistungen erbringen. Das ging zurück auf eine Frage des Kollegen Stickelberger.
Der Minister hat eingeräumt, dass er sich durchaus vorstellen kann, noch etwas schneller voranzukommen. Das können Sie
im Protokoll nachlesen. Er hat auch zugesagt – das ist für uns in der CDU-Fraktion entscheidend –, dass er uns in einem weiteren Zwischenbericht über die Entwicklung, über das, was noch zu diskutieren ist, auf dem Laufenden hält.
Frau Lisbach hat darauf hingewiesen, dass die Verbände, die Organisationen, die kommunalen Landesverbände Anregun gen eingebracht haben. Diese sind teilweise ins Gesetz einge arbeitet worden.
Jetzt würde ich vorschlagen, dass wir uns auf den Weg ma chen und heute das Gesetz beschließen. Morgen ist ein ande rer Tag, und da machen wir das Land noch ein bisschen bes ser.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Schneller vor al lem!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme Ihnen nach, kein Thema. Im zuständigen Ausschuss haben wir beschlos sen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich sage jetzt einfach, einstimmig war es. Nach unserer Einschätzung könnte man aber auch die genannten Einschränkungen, die dort besprochen wurden, gern weglassen. Entbürokratisierung könnte ja so einfach sein. Aber ein Anfang ist gemacht.
Erfreulicherweise konnte man im Ausschuss heraushören, dass der von uns kritisierte Kommunikationsweg via De-Mail zur Teilnahme an diesem elektronischen Verfahren bei der Re gierung ähnlich kritisch gesehen wird. Hoffen wir auf entspre chendes Handeln.
Wir fordern in diesem Zusammenhang die Landesregierung auf, im Bereich der Digitalisierung der öffentlichen Verwal tung, auch im Bereich der Kommunen, deutlich mehr Tempo zu machen. Nebenbei bemerkt: Warum hat die Landtagsver waltung eigentlich im Jahr 2018 noch keine rechtssichere E-Mail-Archivierung? Ist die Landesregierung der Meinung, dass die IT der Landtagsverwaltung hinsichtlich der Zahl der Personalstellen adäquat besetzt ist? Vielleicht hören wir nach her etwas dazu.
Der „Schwarzwälder Bote“ schrieb aktuell am 5. November 2018, die E-Akte komme deutlich später. Der Termin 2022 könne wohl nicht eingehalten werden, weil durch die Erwei terung der E-Akte um die polizeiliche Ermittlungsakte nun 57 000 anstatt 30 000 Benutzer geschult und eingearbeitet werden müssten. Die Pilotphase solle nun erst im September 2019 starten. Die Lösung kann nicht Sequenzialisierung der Schulung sein, sondern sollte in die Breite gehen.
Herr Minister, Ihr Vorgehen ist das Gegenteil von Gas geben und riecht streng nach einer weiteren ITEOS-Bauchlandung.
Die Erfahrungen mit Großprojekten sind doch immer die glei chen: am Ende viel teurer als geplant, viel später als gedacht und dafür nur einen Bruchteil der Projektziele erreicht, wenn überhaupt. Die Erfahrungen mit der Reform der Polizeireform oder dem Nationalparkzentrum Schwarzwald sind allseits be kannt. Im IT-Bereich dampft „ella“ noch auf dem digitalen Komposthaufen. Das elektronische Anwaltspostfach, ELENA oder das Desaster um die elektronische Gesundheitskarte sind weitere Beispiele. Die Liste ließe sich weiter fortsetzen.
Warum tut sich die öffentliche Verwaltung hier so schwer? Die Prozesse sind doch viel einfacher und standardisierter als in der Industrie. Die aber macht das schon seit vielen Jahren. In vielen Rathäusern und Landratsämtern wird seit Jahren mit elektronischen Aktensystemen gearbeitet, wenn auch nicht einheitlich. Wir, die Alternative für Deutschland, empfehlen, eine Bestandsaufnahme in den Verwaltungen zu machen und darauf aufbauend Pilotkommunen auszuwählen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben und entsprechende Expertise einbringen können.
Auch sind die dortigen Mitarbeiter wertvolle Schlüsselnutzer und müssen auch für eine Pilotphase nicht so intensiv geschult werden.
Die Anforderungen der Polizei sind anders als die der öffent lichen Verwaltungen. Warum das Projekt unnötig aufblähen und riskieren, es am Ende des Tages dann zu verschlimmbes sern?
Im Beteiligungsportal gibt es hilfreiche Hinweise, z. B. zu Open Data oder Datenkatalogen und Datenportalen. Hoffen wir, dass diese dann auf der weiteren Reise von „digital@bw“ der öffentlichen Verwaltung zum Zug kommen.
Wir fordern eine deutlich agilere Vorgehensweise mit mehr Ressourcen und mit professionellen Partnern, die solche Pro jekte bereits erfolgreich umgesetzt haben. Wir erinnern in die sem Zusammenhang an unseren Vorschlag zum wohldurch dachten Konzept der Digitalisierungsmanager.