Protocol of the Session on October 11, 2018

Für die Fraktion GRÜNE er teile ich Herrn Abg. Dr. Rösler das Wort.

Verehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Rolland, auf eines will ich noch hinweisen: Es gibt einen § 45 Absatz 7 BNatSchG, demzufolge – –

(Abg. Reinhold Gall SPD unterhält sich mit Abg. Gabi Rolland SPD.)

Kollege Gall, ich spreche eigentlich gerade mit Kollegin Rolland.

Demzufolge kann man auch in Deutschland bereits jetzt, wie in Niedersachsen, Sachsen und Thüringen erfolgt, Wölfe ab schießen. Das ist schon jetzt möglich.

Ich möchte aber noch auf einen inhaltlichen Punkt eingehen. Kollege Glück, auch die AfD meinte, wir hätten nichts ge macht. Wenn in einem Bundesland etwas getan worden ist, dann ist das hier durch unsere grün-schwarze Landesregie rung erfolgt, die dafür gesorgt hat, dass dieser Wolfsrissfonds kommt, bei dem das Verfahren unbürokratischer ist als bei al lem anderen. Darauf dürfen wir schon stolz sein.

(Zuruf von den Grünen: So ist es!)

Wir haben eine 90-%-Förderung bei den Zäunen. Das ist ei ne höhere Förderung als in anderen Bundesländern. BadenWürttemberg hat als einziges Bundesland den Unterhalt der Herdenschutzhunde in der Förderung drin – auf Anfrage und Bitte des Landesschafzuchtverbands. Das wird in den ande ren Bundesländern als positiv geschildert. Das ist vorbildlich. Wir können stolz darauf sein, dass Baden-Württemberg, ob wohl wir hier erst einen Wolf haben, das Bundesland ist, das in diesem Bereich die Nutztierhalter bereits am weitesten un terstützt.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4500 zur Vorberatung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Ver braucherschutz und federführend an den Ausschuss für Um welt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen und Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

(Unruhe)

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Änderung des E-Government-Geset zes Baden-Württemberg – Drucksache 16/4537

b) Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Ant

wort der Landesregierung – Die Verbreitung von digi talen Serviceportalen auf dem Weg zum flächendecken den E-Government – Drucksache 16/3482

Meine Damen und Herren, das Wort zur Begründung des Ge setzentwurfs erteile ich Herrn Minister Strobl.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! E-Government ist heute gleich zwei Mal Thema dieser Aussprache. Das ist ein Begriff, der inzwischen übrigens mehr als 30 Jahre alt ist. Fachkreise diskutieren in tensiv seit Ende der Achtzigerjahre über die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

(Abg. Winfried Mack CDU: Lothar Späth!)

Richtig, Kollege Mack, auch unter Lothar Späth war das be reits ein Thema.

Ganz sicher ist in den vergangenen Jahren sehr viel passiert. Aber klar ist für mich auch: Es ist immer noch zu wenig pas siert. Der rasante digitale Wandel in Wirtschaft und Gesell schaft zwingt die öffentliche Hand freilich, dass auch wir Schritt halten. Hier gibt es Nachholbedarf.

Eine digitale Verwaltung ist nicht nur notwendig, um effizi enter und effektiver zu werden. Die digitale Verwaltung ist ein wichtiger Baustein für das Vertrauen der Menschen in den Staat und seine Handlungsfähigkeit im 21. Jahrhundert. Das Vertrauen in einen handlungsfähigen und den Bürgern zuge wandten Staat ist gerade in diesen Zeiten von herausragender Bedeutung.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Als Politiker haben wir eine enorme Verantwortung gegen über den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch gegenüber dem Staat als solchen. Wir brauchen eine moderne Verwaltung, die genauso digital arbeitet, wie die Menschen das privat machen, wie die Wirtschaft das bei der Arbeit macht. Deswegen müs sen wir zügig zu einer bürgernahen, bürgerfreundlichen, prak tikablen, guten und auch digitalen Verwaltung kommen.

E-Government darf daher nicht mehr nur ein Thema für Spe zialisten sein. E-Government oder, besser, die gesamte digi tale Verwaltung gehört in die Mitte der politischen Debatte. Die digitale Verwaltung ist Chefsache,

(Beifall des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

ob in den Ministerien, den Landratsämtern oder den Rathäu sern in Baden-Württemberg. Das Thema „Digitale Verwal tung“ ist also aktueller denn je. Daher ist uns dieser Gesetz entwurf auch besonders wichtig.

„Die Zukunft von Kommunen und Verwaltung ist digital“, so heißt es in der Digitalisierungsstrategie des Landes Baden

Württemberg im Kapitel zur öffentlichen Verwaltung. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir unsere Stra tegie um, gießen sie in Gesetzestext. Damit wird unsere Ver waltung wieder ein Stück weit digitaler.

Ich möchte Ihnen kurz drei Ziele darstellen, die diesem Ge setzentwurf insbesondere zugrunde liegen.

Erstens: Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die E-Rechnungs richtlinie um. Somit kann die Wirtschaft künftig ihre Rech nungen in elektronischer Form an alle öffentlichen Auftrag geber stellen.

Das wird auch für die Verwaltung ganz praktische Vorteile ha ben, denn der Empfang elektronischer Rechnungen erlaubt verwaltungsintern eine automatisierte Weiterverarbeitung der Rechnungen. Denken Sie nur einmal daran, wie schnell bei der händischen Übertragung 22-stelliger IBAN-Nummern Zahlendreher passieren können und real auch immer wieder passieren.

(Abg. Anton Baron AfD: Mist ist das!)

Das heißt, Rechnungsvorgänge können und sollen deutlich beschleunigt und vereinheitlicht werden. Sie werden auch si cherer.

Für die Landesverwaltung und alle sonstigen juristischen Per sonen des öffentlichen Rechts gehen wir bei der elektroni schen Rechnungsstellung im Übrigen wesentlich über die Ver pflichtung durch die Europäische Union hinaus; hier sind wir bewusst Treiber beim Thema E-Government. Die elektroni sche Rechnungsstellung werden wir bei uns umfassend ver pflichtend einführen, unabhängig von den jeweiligen Auf tragswerten, die von der EU-Richtlinie vorgegeben werden.

Für die Gemeinden und Gemeindeverbände belassen wir es 1 : 1 bei einer Umsetzung des EU-Rechts. Sie müssen elekt ronische Rechnungen nur empfangen, wenn der Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen 221 000 € und bei Bauleis tungen 5 548 000 € erreicht. Damit nehmen wir vor allem auf kleinere Kommunen Rücksicht, die auf diese Weise von der Vorgabe der E-Rechnung in vielen Fällen nicht betroffen sein werden.

Zweitens: Mit dem Digitalisierungsbaustein E-Payment ver pflichten wir unsere Landesbehörden dazu, bei elektronisch abgewickelten Verwaltungsverfahren zugleich elektronische Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Damit denken wir die elektronischen Verfahren vom Anfang bis zum Ende.

Die technische Umsetzung ist mit der Bereitstellung einer Be zahlseite schon einsatzbereit. Unseren Behörden steht somit eine schlanke E-Payment-Lösung zur Verfügung. Die Anbin dung an das Haushaltsmanagementsystem ist dabei gewähr leistet. So können wir mittelfristig und dauerhaft mit Einspa rungen rechnen. Papier- und Portokosten werden wegfallen. Es entstehen medienbruchfreie, einfache und effiziente Pro zesse.

Drittens: Das Onlinezugangsgesetz des Bundes ist ein ent scheidender Treiber bei der Digitalisierung unserer Verwal tungsleistungen, die schon bald elektronisch abgewickelt wer den sollen – ein ehrgeiziger, ambitionierter Plan, den wir kon sequent und nachhaltig unterstützen. Er fordert von allen Be

teiligten, personelle Ressourcen aufzubauen und neue Kom petenzen zu entwickeln. Zugleich gilt es, auch die rechtlichen Grundlagen für das digitale Zeitalter fit zu machen. Natürlich werden wir in Baden-Württemberg mit erheblichen Mitteln unseren Teil zur OZG-Umsetzung beitragen.

(Unruhe)

Gegenüber dem Bund formulieren wir auch klare Erwartun gen. Unsere eigenen Bemühungen und bereits erarbeiteten Lö sungen dürfen nicht durch Doppelarbeiten konterkariert wer den. Es dürfen auch nicht diejenigen bestraft werden,

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

die bereits früher als andere in die Digitalisierung von Ver waltungsverfahren eingestiegen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Außerdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte die Auf teilung digitalisierter Leistungen einer sinnvollen Logik fol gen. Daher werden wir weiterhin konstruktiv und zukunfts zugewandt das Gespräch mit anderen Ländern und mit dem Bund suchen.

Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen möchten wir daher einen ersten und wichtigen Schritt vornehmen. Das E-Govern ment-Gesetz unseres Landes wird erweitert um die Rechts grundlage zum datenschutzgerechten und umfassenden Ein satz des Servicekontos.

Neben dem vorliegenden Gesetzentwurf sprechen wir dank der Großen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion auch etwas all gemeiner über das E-Government in Baden-Württemberg. Ich freue mich über die Gelegenheit, über Aktivitäten und Lösun gen der Landesregierung sprechen zu können.

Das Herzstück des baden-württembergischen E-Governments ist bei uns ohne Zweifel das Portal service-bw, die E-Govern ment-Infrastruktur des Landes und der Kommunen. Hier er halten Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen nicht nur hilfreiche Informationen, sondern sie erhalten nach und nach auch die Möglichkeit, ihre Belange über individuelle Servicekonten online zu erledigen. Meine sehr verehrten Da men und Herren, bereits 650 Kreise, Städte und Gemeinden haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Inhalte des Serviceportals in ihre Webseiten zu integrieren. Damit kön nen über 70 % der Bürgerinnen und Bürger service-bw zu sätzlich auch über ihre kommunale Internetpräsenz nutzen. Inzwischen wird das Serviceportal Baden-Württemberg etwa 500 000 Mal – eine halbe Million Mal – pro Monat besucht.