An dieser Stelle bin auch ich an dem Punkt des Unwohlseins, den schon der Kollege Maier und der Kollege Stickelberger
formuliert haben, weshalb ich wieder zu dem Schluss kom me, dass man Ihren Initiativen nicht zustimmen kann,
weil Sie auch hier wieder – unter einer zunächst ordentlichen Überschrift „Landesinformationsfreiheitsgesetz“ – im Grun de genommen Ihre Kampagnen betreiben. Da machen wir nicht mit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu Herrn Maier möchte ich etwas sagen. Großes Geschrei und Empörung über den Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag, aber die Wahrheit ist ganz ein fach, Herr Maier. Es ist jedem bekannt – da muss man nicht Arzt sein –, dass bei inzestuösen Verbindungen das Risiko für bestimmte Krankheiten größer ist. Das weiß jeder. Eine sol che inzestuöse Verbindung ist z. B. eine Cousinenehe.
Zweitens ist auch bekannt, dass die Cousinenehe, die Ehe zwi schen Cousin und Cousine, in islamischen Gesellschaften we sentlich häufiger ist als in nicht islamischen. Das ist bekannt. In manchen islamischen Regionen sind das bis zu 25 %.
Aus diesen beiden Punkten ergibt sich zwingend, dass in is lamischen Gesellschaften bestimmte Krankheiten in größe rem Maße übertragen werden als in nicht islamischen.
Diese Statistik, meine Damen und Herren, lag mir schon vor vielen Jahren vor, als ich noch rein ärztlich tätig war. Wenn ich gewusst hätte, dass Sie darauf zu sprechen kommen, hät te ich sie hervorgekramt.
Was die AfD gemacht hat, ist einfach die Analyse dieses Zu sammenhangs, ob bestimmte Kulturverhaltensweisen sich me dizinisch in dieser Art und Weise auswirken. Das ist absolut nicht wertend. Das ist zunächst einmal eine wichtige Infor mation. Was man dann macht, ist der nächste Schritt.
und vom Dritten Reich und was weiß ich zu sprechen – – Das zieht ja immer noch, meinen Sie. Aber das zieht nicht mehr, meine Damen und Herren. Wir wollen von Ihnen eine klare, sachliche Analyse. Je empörter Sie sich zeigen, desto mehr haben wir den Verdacht, dass an dem, was wir kritisieren, wirklich etwas dran ist.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Mit dem von der Fraktion der AfD einge brachten Gesetzentwurf soll der Geltungsbereich des Landes informationsfreiheitsgesetzes ausgeweitet werden.
Der Anwendungsbereich soll künftig die öffentlich-rechtli chen Rundfunkanstalten, die Selbstverwaltungsorganisatio nen der Wirtschaft, der freien Berufe und der Krankenversi cherungen sowie die Körperschaften der Wohlfahrtspflege – hört, hört! – einbeziehen,
soweit sie sich überwiegend aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzieren. Darüber hinaus sollen anerkannte Umweltverbän de dem Öffentlichkeitsprinzip unterworfen werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten. Mit der bisherigen Regelung zu den Rundfunk anstalten wird klargestellt, dass keine Informationszugangs ansprüche gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkan stalten in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informatio nen bestehen.
Beim Erlass des Gesetzes hat der Landesgesetzgeber den An wendungsbereich auch ganz bewusst nicht auf die Interessen vertretung der Wirtschaft und der freien Berufe ausgedehnt. Bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass die mit gliedschaftlich verfassten Selbstverwaltungsorganisationen vorrangig mitgliederbezogene Aufgaben erledigen und in der Regel nicht durch Verwaltungshandeln gegenüber Bürgerin nen und Bürgern in Erscheinung treten.
Daher wäre – an dieser Einschätzung hat sich nichts geändert – kaum nachvollziehbar, dass diese Selbstverwaltungsorgani sationen einem Informationsanspruch von Nichtmitgliedern unterliegen sollen. Zudem stehen den Pflichtmitgliedern der Selbstverwaltungsorganisationen auch ohne das Landesinfor mationsfreiheitsgesetz Auskunfts- und Informationsrechte zu. Eine solche Regelung macht daher keinen Sinn und ist abzu lehnen.
Dies gilt auch für die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Selbstverwaltungsorganisationen der Krankenversiche rungen. Der Schutz von berechtigten und privaten Interessen würde durch den Wegfall der Bereichsaufnahme nicht ausrei chend beachtet.
Schließlich ist auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf anerkannte Umweltverbände abzulehnen. Der Gesetzent wurf der AfD-Fraktion übersieht, dass es sich bei den aner kannten Umweltverbänden um nicht öffentliche Stellen han delt, die zwar Klagerechte haben, aber nicht über Entschei dungskompetenzen verfügen.
Im Rahmen der durchgeführten Anhörung ist der Gesetzent wurf von allen angehörten Stellen – mit Ausnahme des Lan desbeauftragten für den Datenschutz und die Informations freiheit – einhellig abgelehnt worden. Der Städtetag und der Landkreistag sind in einer gemeinsamen Stellungnahme so gar noch deutlicher geworden: Jegliche Ausweitung des Lan desinformationsfreiheitsgesetzes ist abzulehnen.
Im Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit ist gere gelt worden, dass die Auswirkungen dieses Gesetzes nach ei nem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren durch die Landes regierung überprüft werden. Das wäre dann der Dezember 2020. Daran werden wir die kommunalen Landesverbände, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit und gegebenenfalls weitere sachverständige Personen beteiligen. Sollte sich im Rahmen der Evaluation Änderungsbedarf ergeben, wird die Landesregierung in Ab stimmung mit den Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf unterbreiten.
Da jedenfalls derzeit aus unserer Sicht keinerlei Argumente für die von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Rechtsände rung sprechen, empfiehlt die Landesregierung, diesen Gesetz entwurf der AfD hier und heute im Landtag abzulehnen.
(Abg. Thomas Blenke CDU: Die müssen aber nicht zwingend ausgeschöpft werden! – Abg. Anton Baron AfD: Frau Kurtz, achten Sie aber beim nächsten Mal bitte auf die Reihenfolge!)
Nur wer etwas zu verstecken hat, fürchtet Transparenz. Und was typisch ist, ist das Sich-Drehen und Sich-Winden der Alt parteien hier vor Auskünften, vor Fragen, vor Transparenz. Denn Sie haben manche Organisationen seit Langem im Griff, zersetzt, durchsetzt, und genau da haben Sie heute Angst, dass wir fragen und Dinge aufdecken, vor denen Sie tatsächlich Angst haben müssen.
(Beifall des Abg. Stefan Räpple AfD – Abg. Andre as Stoch SPD: Wie nennt man diese Verschwörungs theorie? – Abg. Daniel Born SPD: Sie machen doch auf Ihren Parteitagen die Tür zu! Sie haben doch Angst! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Das hat die SPD aber auch schon gemacht!)
Zur Ausweitung des Geltungsbereichs. Ich habe gesagt: staat liche, halbstaatliche Organisationen, das heißt alles, was durch Steuern und Zwangsbeiträge finanziert ist – doch auch nur das, was durch Steuern und Zwangsbeiträge finanziert ist.
Der Bürger oder derjenige, der diese Zwangsbeiträge entrich tet, oder der Steuerzahlende, der Betroffene hat tatsächlich ei nen Anspruch auf Auskunft, was damit passiert. Da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen.