Protocol of the Session on June 14, 2018

(Beifall der Abg. Dr. Christina Baum AfD)

Beides kann und darf jedoch nicht im Sinne des Arztes, der Politik und erst recht nicht des Patienten sein.

Diese Bürokratie ist es – sowohl die patientenbezogene als auch die auf die Praxis bezogene –, die einen Arzt maßgeb lich davon abhält, eine Praxis zu eröffnen. Wenn wir also die flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen wol len, dann gilt es, diese Bürokratie abzubauen.

Außerdem – dafür werden mich wohl einige Kollegen hassen – bin ich für eine Abschaffung der Bedarfsplanung. Wir brau chen mehr Wettbewerb bei den Ärzten. Das dient nämlich in erster Linie auch dem Patienten – egal, ob in der Stadt oder auf dem Land. Der Markt – nicht die Steuerung oder die Quo te – löst das Problem.

(Beifall der Abg. Dr. Christina Baum AfD)

Vielen Dank. – Jetzt liegt mir noch die Wortmeldung von Herrn Abg. Dr. Gedeon vor. – Bit te.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich war ja 30 Jahre lang Hausarzt und kann vielleicht auch etwas dazu sagen.

Die Talentquote finde ich nicht gut.

(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Da kommen Begriffe wie „Empathie“, „Teamfähigkeit“ usw. ins Spiel, die sehr schwammig sind. Wer will denn das defi nieren? Was ist denn Empathie, und wie wollen Sie das mes sen?

(Zuruf: Wenn Sie das nicht wissen! – Unruhe)

Sie öffnen hier ein Tor und machen ein Fass auf; das ist ein Mauschel- und Willkürfaktor. Wir sollten lieber die Finger da von lassen.

Der NC ist vergleichsweise objektiv, vor allem dann, wenn der Länderausgleich besser stattfindet; die Qualität des Abi turs ist ja in den verschiedenen Bundesländern sehr verschie den. Also, daran würde ich festhalten.

Objektiv, meine Damen und Herren, ist auch das Los. Keine Schule ist gerecht. Das Los ist ein Schicksalsfaktor, sodass je der da irgendwann noch eine Chance hat. Das Losverfahren ist also durchaus akzeptabel.

Auch das Warteverfahren hat seinen Sinn. Wenn jemand jah relang auf seinen Platz wartet, dann zeigt er, dass er ein sehr großes Interesse an diesem Beruf hat. Auch das ist ein Faktor, der berücksichtigt werden muss: das Durchhaltevermögen.

Die Landarztquote würde ich als Hausarztquote bezeichnen und meine, dass man das durchaus als Steuerungsfaktor ak zeptiert. Zwar muss man da natürlich die Bedingungen etwas ändern – man muss Anstellungsverhältnisse schaffen, dass KVen und Kassen Praxen in den Notgebieten einrichten, auf dem Land, aber auch in der Stadt, wo die hausärztliche Ver sorgung nicht gewährleistet ist. Ärzte, die dann über die Haus arztquote reinkommen, sollten für eine bestimmte Zeit – nicht für das ganze Leben; das ist nicht zumutbar –, so, wie es bei der Bundeswehr früher ja auch war – – Man konnte über die Bundeswehr studieren, hat Geld bekommen und musste sich dann für acht oder für zehn Jahre verpflichten.

(Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: Die haben sich dann freigekauft!)

Das Freikaufen können Sie in dieser Gesellschaft, in der Geld alles regiert, nie verhindern.

Herr Abg. Dr. Gedeon, kom men Sie bitte zum Schluss.

Ja. – Deshalb re de ich einer modifizierten Hausarztquote das Wort. Die Ein schränkung des Individualrechts ist hier gerechtfertigt, weil ein staatliches, ein Allgemeinrecht gefährdet ist, wenn nicht genügend Ärzte da sind.

Im Übrigen ist der hausärztliche Beruf auch ein notwendiges Korrektiv für die Medizin insgesamt als ganzheitlicher Fak tor gegenüber einer Medizin, die immer mehr ins Technokra tisch-Schubladenmäßige abgleitet. Das ist ein Beitrag zur Hu manisierung der Medizin, und das sollte man nicht vergessen, meine Damen und Herren.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Ak

tuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erle digt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof; hier: Wahl des Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt

Meine Damen und Herren, in der Plenarsitzung am 6. Juni 2018 wurde die Wahl des Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt vertagt. Die Fraktionen haben zwischenzeitlich vereinbart, in den zweiten Wahlgang einzutreten.

Sie finden auf Ihren Tischen den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für die Funktion „Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt“ (Anlage). Wir starten also mit dem zweiten Wahl gang. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden ge mäß § 97 a Absatz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.

In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Abg. Arnulf Freiherr von Eyb, Abg. Gernot Gruber, Abg. Jochen Haußmann, Abg. Andrea Lindlohr, Abg. Daniel Rottmann, Abg. Alexander Schoch und Abg. Tobias Wald.

Zum Ablauf des Wahlvorgangs gebe ich noch folgende Infor mationen: Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens an einem der beiden Tische der Wahlkommission hinten rechts und links Ihre Wahlunterlagen ab, und gehen Sie in eine der Telefonzellen.

Beachten Sie bitte Folgendes: Die aufgerufenen Abgeordne ten der Fraktionen der FDP/DVP, der CDU und der AfD so wie die fraktionslosen Abgeordneten begeben sich zum von mir aus gesehen rechten Tisch, die Abgeordneten der Frakti on GRÜNE und der Fraktion der SPD gehen zum von mir aus gesehen linken Tisch. Die Mitglieder der Wahlkommission an den Ausgabetischen halten fest, wer Stimmzettel und Wahl umschlag entgegengenommen hat.

Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine wer fen Sie bitte den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel am Re depult in die Wahlurne ein.

Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe Folgendes: Füllen Sie bitte den Stimmzettel aus, indem Sie bei dem Wahlvorschlag Ihre Stimmabgabe – „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ – durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens vermerken. Da Sie an den Wahlvorschlag nicht gebunden sind, können Sie auch einen eigenen Wahlvorschlag in das dafür vorgesehene Feld unten auf dem Stimmzettel eintragen. In diesem Fall dürfen Sie natürlich keines der oben vorgedruckten Kästchen ankreu zen.

Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als ein Wahlvor schlag notiert oder gekennzeichnet wurde oder wenn er nicht beschrieben ist.

Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe den Stimmzettel in den Wahlumschlag, und kleben Sie diesen – wie üblich – bit te nicht zu.

Ein Mitglied der Wahlkommission – dafür schlage ich Frau Abg. Lindlohr vor – führt vom Redepult aus den Namensauf ruf gemäß § 97 a der Geschäftsordnung durch.

Herr Abg. Haußmann kontrolliert nachher den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Wald hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben.

Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben.

Wir treten nun in die Wahlhandlung ein. Frau Abg. Lindlohr, beginnen Sie bitte mit dem Namensaufruf. Wir fangen mit dem Buchstaben A an.

(Namensaufruf und Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der oder die die Stimme noch nicht abgegeben hat? – Dem ist nicht so. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.

Wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14:00 Uhr fortgesetzt.

Das Wahlergebnis werde ich direkt nach der Mittagspause, das heißt, noch vor der Fragestunde bekannt geben.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Und das weitere Vorgehen!)

Genau. – Ich unterbreche die Sitzung. Wir sehen uns um 14:00 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:51 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir kommen auf Tagesordnungspunkt 3 zurück. Das Ergebnis der Wahl des Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt im zweiten Wahlgang liegt nun vor. Ich darf es an dieser Stelle bekannt geben:

Für das Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt wurden 131 Stimmzettel abgegeben. Auf Frau Sabine Reger entfielen 30 Stimmen. 28 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. 65 Abgeordnete haben sich enthalten. Eine Stimme entfiel auf ei nen anderen Namen. Ungültig waren sieben Stimmzettel. Da mit ist Frau Reger zum Mitglied ohne Befähigung zum Rich teramt im zweiten Wahlgang gewählt.

Ich frage Sie, liebe Frau Reger: Nehmen Sie die Wahl an?