Protocol of the Session on May 9, 2018

um die politische Agenda durchzuziehen.

(Abg. Carola Wolle AfD: Thema verfehlt!)

Denn Ihnen ist das Schicksal der jungen Frauen aus dem ka tholisch geprägten Mexiko sehr wahrscheinlich egal.

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Jetzt reicht es aber!)

Ihnen geht es wieder nur um die Hetze gegen Muslime und Geflüchtete.

(Zurufe von der AfD)

Da machen wir von den Grünen allerdings nicht mit, schon gar nicht auf dem Rücken derjenigen, die als Kinder verhei ratet wurden.

Eine konkrete rechtliche Problematik und die realen Proble me der verheirateten Kinder zeigen, dass noch Handlungsbe darf besteht. Einerseits sollte der Bundesgesetzgeber aus un serer Sicht das Gesetz aus dem vergangenen Jahr noch einmal kritisch überprüfen und die entsprechend notwendigen Ände rungen herbeiführen. Andererseits müssen wir alles in unse rer Macht Stehende tun, um junge Menschen – in den aller meisten Fällen Mädchen – vor einer Verheiratung im Kindes alter zu bewahren.

(Beifall des Abg. Jürgen Filius GRÜNE)

Da reicht ein Gesetz nicht aus. Wir müssen die Frauenorgani sationen und die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Thema viel mehr stärken. Deswegen bringen wir auch einen Änderungsantrag ein, mit dem wir einen entsprechenden Be richt anfordern.

Wir sind Ihnen dankbar, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dass Sie im Gegensatz zu den Antragstellern der AfD einen konstruktiven Blick auf die Problematik werfen wollen,

(Abg. Anton Baron AfD: Ui, ui, ui!)

wie man den Betroffenen tatsächlich helfen kann...

Herr Kollege, achten Sie bitte auf die Zeit.

... – ja, ein Satz noch –, vor allem, weil die Kollegen im Bund da teilweise nicht ganz so konstruktiv waren. Aber bevor man ein Konzept fordert, wollen wir erst einmal einen Blick auf diese Maßnahmen wer fen. Wir gehen davon aus, dass das Ministerium den Bericht zeitnah vorlegen wird. Deswegen halten wir eine Befristung in keiner Weise für notwendig.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Ich darf für die CDUFraktion Herrn Abg. Dr. Lasotta aufrufen.

Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Das Debattenniveau ist bei manchen Beiträgen wirklich in ein abstruses Bild ab geglitten. Allein diese Aggressivität, die Wortwahl und diese keifende Sprache zeigen im Grunde genommen deutlich, dass es gar nicht um das Anliegen der Kinder geht, sondern dass es darum geht, ein Zerrbild in dieser Gesellschaft zu verbrei ten, das den bestehenden Realitäten überhaupt nicht ent spricht.

Das ist etwas Neues, was wir hier im Landtag erleben, dass Debatten mit Worten und in angsterfüllten und aggressiven Tonlagen geführt werden, die in keiner Weise zu einer Prob lemlösung beitragen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

In Deutschland und Baden-Württemberg werden Kinder und Jugendliche geschützt. Unser Rechtsstaat garantiert ihnen ih re Würde, und im Gegensatz zu anderen Kulturkreisen wer den in Deutschland Kinder nicht verheiratet. Entgegen der Darstellung der AfD gibt es entsprechende bundesgesetzliche Regelungen, die das untersagen und verbieten, die dies auch ahnden, sodass mit den bestehenden Strafgesetzen effektiv vorgegangen werden kann. Kinder müssen eine unbeschwer te und befreite Kindheit genießen dürfen. Kinder gehören eben nicht in eine Ehe, sondern in Schule und Ausbildung.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Sie müssen sich auf ein Berufsleben vorbereiten, und es geht um die Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP – Zuruf von der AfD: So ist es!)

Das Kindeswohl und die Gleichbehandlung von Mann und Frau haben Vorrang, und das bilden wir auch in unseren Ge setzen ab. Jetzt kommt die AfD mit einem Antrag aus dem Jahr 2016 daher – –

(Abg. Anton Baron AfD: Hallo! Was können wir da dafür? – Lachen des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

Ja, klar. – Sie ignorieren das, was im vergangenen Jahr im Bundestag passiert ist, wo all die Punkte, die Sie jetzt heute genannt haben, aufgegriffen wurden. Sie legen zudem jetzt

noch Änderungsvorschläge vor, die es für die Kinder und Be troffenen nur noch schlimmer machen,

(Zuruf der Abg. Dr. Christina Baum AfD)

weil Sie unsere Rechtssystematik nicht verstanden haben. Das ist das eigentliche Problem, Frau Dr. Baum.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom Juli 2017 hat sich der Antrag der AfD-Fraktion erledigt. Es wird Rechtsklarheit geschaffen, und Minderjährige werden entsprechend geschützt.

Was regelt das Gesetz? Die Ehemündigkeit wird von 16 auf 18 Jahre hochgesetzt. Bei 16- und 17-Jährigen kann durch richterliche Entscheidung eine bestehende Ehe aufgehoben werden. Davon gibt es nur in besonderen Härtefällen Ausnah men, wenn z. B. eine krankhafte Suizidabsicht einer Jugend lichen besteht. Aber in der Regel wird diese Aufhebung der Ehe vollzogen. Damit können Zwangsehen in Deutschland wirksam verhindert werden – entgegen dem, was Sie behaup tet haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Bei den unter 16-Jährigen sind die geschlossenen Ehen sogar unwirksam. Das heißt, sie müssen gar nicht aufgehoben wer den, sondern gelten dann nicht. Es gibt entsprechende Sank tionen. Die Grundsätze, die Sie auch angesprochen haben, werden nicht durcheinandergebracht, sondern das Gesetz auf Bundesebene hält Maß und garantiert einen effektiven Schutz für die Kinder.

Jetzt haben wir großes Verständnis für den Antrag der SPD gehabt, der begehrt, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Wir haben das mit unserem Koalitionspartner besprochen und sind da übereingekommen – da sind wir alle einig –, dass wir der Regierung erst einmal die Chance geben wollen, selbst ei nen Bericht darüber vorzulegen,

(Lachen bei der SPD und Abgeordneten der AfD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das ist jetzt lächerlich! Schafft den Landtag ab!)

was jetzt schon alles gemacht wird. Das ist auch ein gutes Vor gehen. Man muss ja nicht etwas einfordern, was schon längst vorhanden ist und was dem Landtag hier als Bericht vorge legt werden kann. Dann kann man immer noch sagen: Ist das okay, oder ist das nicht okay?

(Abg. Stefan Räpple AfD: Das ist hier die Legislati ve! Gewaltenteilung!)

Sie von der AfD legen einige Änderungsanträge vor, die nicht zielführend sind. Sie sagen, die Ehemündigkeit soll grund sätzlich und ausnahmslos erst mit Vollendung des 18. Lebens jahrs eintreten. Es gibt begründete Ausnahmefälle, die ich ge rade genannt habe, Situationen, die dazu führen, dass man das eben nicht macht. Das werden jedoch nur ein paar einzelne Ausnahmefälle sein; in der Regel wird aufgehoben.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Sie begehren, dass bei Eheschließungen im Inland allein das deutsche Recht zur Anwendung kommt. Aber auch nach aus ländischem Recht in Deutschland geschlossene Ehen sind nichtig. Sie ignorieren auch da die bestehende Gesetzeslage, wonach eben eine Unwirksamkeit oder eine Aufhebbarkeit der Ehe entsprechend eintritt. Das Ziel, das Sie eigentlich er reichen wollen, verstößt also gegen die Prinzipien des inter nationalen Privatrechts. Wir können unter Zwang geschlosse ne Kinderehen daher in Deutschland unter keinerlei Umstän den anerkennen. Deswegen werden solche Ehen auch aufge hoben und sind Ihre Änderungsanträge unnötig.

Auch Ihren letzten Änderungsantrag lehnen wir ab, weil wir einen effektiven Schutz haben. Das Personenstandsgesetz ver bietet sämtliche religiösen und traditionellen Zeremonien, die eine Eheschließung ersetzen. Die alleinige Zuständigkeit für eine Eheschließung liegt beim Standesamt. Insofern ist auch dieser Änderungsantrag von Ihnen nicht zielführend.

Conclusio: Sie agieren populistisch. Sie haben die Rechtsla ge nicht verstanden. Sie haben auch die Rechtsordnung nicht verstanden,

(Abg. Anton Baron AfD: Was ist daran populistisch?)

denn die Punkte, die Sie, Frau Dr. Baum, genannt haben, las sen sich auch über unser Strafgesetzbuch regeln.

Bitte kommen Sie zum Schluss, Herr Kollege.

Mit dem, worauf Sie ab zielen, würden Sie im Grunde eine Verschlechterung gegen über den bestehenden Regelungen herbeiführen. Insofern: De batte verfehlt, Beitrag verfehlt. Sie sollten sich das nächste Mal besser rechtskundig beraten.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge ordneten der SPD)

Das Wort hat Frau Abg. Wölfle für die SPD-Fraktion.