Protocol of the Session on April 11, 2018

(Die Rednerin hält ein Diagramm hoch.)

Es gibt den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer, den Dienstleister, der dieses Modell anbietet. Dahinter steht die Funktion einer Bank, denn es geht ja um ein Leasingmodell. Es geht um ei ne Versicherung, denn die Diensträder müssen versichert sein. Und es gibt natürlich den Fahrradhändler, mit dem der Ver trag abgeschlossen wird. Das ist also ein komplexes Modell. Auch die Unternehmen haben da in der Vergangenheit, glau be ich, dazulernen müssen – auch im letzten Jahr, was steuer rechtliche Fragen angeht.

Es wird davon abhängen, wie man die Ausschreibung gestal tet, wie das Angebot des Marktes darauf ist, um die Frage, die Sie jetzt gestellt haben: „Wie viel Prozent sind es dann, was macht die Versicherung aus?“, tatsächlich beantworten zu kön nen.

Vielen Dank. – Herr Abg. Kat zenstein, Ihre Frage, bitte.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ein Thema, das dazugehört, ist der Restwert des Fahrrads nach der Leasingzeit; das sind üblicherweise drei Jahre. Nach meinem Wissensstand ist dieser Wert durch eine Bundesregelung inzwischen auf 40 % des Listenpreises fest gelegt worden. Man kann sich vorstellen, dass das bei klas sischen Fahrrädern sicherlich angemessen ist. Bei Pedelecs ist dieser Wert nach meiner Einschätzung derzeit zu hoch ange setzt, da der Akku, der ja einen Großteil des Wertes darstellt, doch durchaus belastet wird.

Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, dass wir da eine separate Regelung machen oder dass diese 40-%-Regelung wieder geändert wird?

Dazu haben wir im ver gangenen Jahr Diskussionen geführt. Es gibt da auch eine bun desweite Klarstellung, wie die Regelung ist. Um noch einmal zu erläutern, worum es geht: Die meisten Dienstrad-Leasing verträge haben bisher vorgesehen, dass man das Rad drei Jah re least und anschließend zu einem günstigen Preis erwerben kann. Wenn dieser Preis aber deutlich unter dem Marktwert des Fahrrads liegt, entsteht damit ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist.

Im letzten Jahr gab es die steuerrechtliche Klärung, dass man davon ausgehen kann, dass der Restwert dieses Rades nicht über 40 % des Listenpreises liegt. Im Einzelfall steht es dem Arbeitnehmer immer frei, darzulegen, warum der Restwert bei seinem Rad deutlich darunter liegt. Die 40 % sind sozu sagen eine Obergrenze. Es ist davon auszugehen, dass es nicht mehr als 40 % des Listenpreises sein werden. 10 % sind üb licherweise der Kaufpreis bei den bisherigen Modellen. Dann würden schließlich maximal oder pauschaliert 30 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern sein.

Es gibt Überlegungen in die Richtung, dass das im Angebot des Dienstleisters stecken kann und er das pauschal über

nimmt. Auch der Arbeitgeber könnte sich an dieser Stelle en gagieren.

Das möge nur verdeutlichen: Es ist nicht einfach, und es ist auch nicht einfach, eine Ausschreibung zu erstellen, die nach her das bestmögliche Angebot zum Ergebnis hat. Deswegen geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das Ziel steht, und die beteiligten Häuser arbeiten daran.

(Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: Das schätzen wir am Finanzministerium!)

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema. Damit ist das Thema für heute erledigt. – Danke schön.

Ich rufe das nächste Thema auf, gemeldet von der AfD-Frak tion:

K o n z e p t d e r L a n d e s r e g i e r u n g f ü r d i e f r e i w i l l i g e P o l i z e i

Ich erteile Herrn Abg. Berg das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kol legen! Im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grü nen und der CDU ist vereinbart, dass für den Freiwilligen Po lizeidienst neue Grundlagen geschaffen werden sollen. Au ßerdem sollte der Beschluss der grün-roten Koalition aus dem Jahr 2011, in der 15. Legislatur den Freiwilligen Polizeidienst auslaufen zu lassen, aufgehoben werden.

Am 7. Juni 2016 teilte die Landesregierung in ihrer Stellung nahme zum Antrag Drucksache 16/60 mit, die Rahmenbedin gungen und die Ausgestaltung zu den Unterstützungsmöglich keiten und Befugnissen würden aktuell erarbeitet.

Seit 2016 haben sich allerdings die Rahmenbedingungen ge waltig verändert, und unserer Ansicht nach ist in dieser Sache bisher nichts geschehen. Deshalb folgende Fragen:

Erstens: Wurde der Beschluss der grün-roten Vorgängerregie rung aus dem Jahr 2011, den Freiwilligen Polizeidienst aus laufen zu lassen, von der grün-schwarzen Regierung förmlich aufgehoben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Zweitens: Trifft es zu, dass es keine Arbeitsgruppe im Innen ministerium gibt, die sich mit der Neukonzeption des Freiwil ligen Polizeidienstes beschäftigt, dass bis heute noch keiner lei Konzept für den Freiwilligen Polizeidienst vorliegt und auch weiterhin kein Konzept in Aussicht ist, obwohl dies im Koalitionsvertrag vom 9. Mai 2016 vereinbart wurde?

Vielen Dank.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Was wollen Sie?)

Danke schön. – Für die Lan desregierung erteile ich Herrn Innenminister Strobl das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin Aras, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Freiwillige Polizeidienst, Herr Abg. Berg, ergänzt seit nunmehr über 50 Jahren, auf ehrenamtlichem En gagement beruhend, die sichtbare Präsenz der Polizei im öf fentlichen Raum. Er stärkt damit die öffentliche Sicherheit

und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und ist zudem eine wichtige Brücke zwischen der Gesellschaft und staatlichen Institutionen.

Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, im Rahmen eines Gesamtkonzepts für sichere öffentliche Räume eine neue Grundlage für den Einsatz von Polizeifreiwilligen zu schaffen. Sie sieht die zukünftigen Aufgabenfelder des Freiwilligen Polizeidienstes vorrangig in präventiven Aktivi täten, wie beispielsweise im Jugendschutz, in Präsenzmaß nahmen im öffentlichen Raum.

Die Entscheidung der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2011, den Freiwilligen Polizeidienst aufzulösen, ist damit aufgeho ben. Bei der Neuausrichtung werden auch die zunehmende Gewalt bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, der Aus- und Fortbildungsstand der Polizeifreiwilligen sowie deren Ausrüstung berücksichtigt.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Was heißt das?)

Der Einsatz von Polizeifreiwilligen wird daher grundsätzlich auch künftig am bisherigen Grundsatz, wonach keine abseh bar gefahrgeneigten Tätigkeiten übertragen werden dürfen, ausgerichtet sein.

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration prüft die Umsetzungsmöglichkeiten der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reform des Freiwilligen Polizeidienstes und in diesem Zusammenhang die Rahmenbedingungen und die ent sprechenden Einsatzmöglichkeiten. Ein finalisiertes und ab gestimmtes Konzept liegt derzeit nicht vor. Wir haben aber das Auslaufen des Freiwilligen Polizeidienstes klar beendet.

Deshalb wird der Freiwillige Polizeidienst gemäß Koalitions vertrag, Herr Abg. Berg, unverändert auf dem bisherigen Stand fortgeführt. Das heißt, der Polizeivollzugsdienst wird von – Stand 31. Dezember 2017 – aktuell 673 Polizeifreiwil ligen schwerpunktmäßig bei verkehrspolizeilichen Aufgaben sowie in der Prävention unterstützt. Im Haushalt 2018 stehen der Polizei dafür wie in den Jahren zuvor unverändert 544 100 € zur Verfügung.

Ich möchte ausdrücklich noch betonen: Der Freiwillige Poli zeidienst ist unverändert einsatz- und handlungsfähig. Außer dem wurde bereits im Vorgriff auf die Neuausrichtung den re gionalen Polizeipräsidien die Möglichkeit eingeräumt, in Ein zelfällen wieder Ausnahmen von der gesetzlichen Altersgren ze im Sinne von § 11 des Gesetzes über den Freiwilligen Po lizeidienst zu genehmigen. Das heißt, sie dürfen ihren Dienst auf Antrag freiwillig verlängern. Das ist also eine doppelte Freiwilligkeit. Man kann auch beim Freiwilligen Polizeidienst freiwillig über die Altersgrenze hinaus Dienst tun.

Vielen Dank. – Gibt es wei tere Fragen? – Herr Abg. Berg, bitte.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Mein Eindruck ist, dass in Ihrem Haus schon sehr lange geprüft wird. Können Sie denn sagen, wann das finalisierte Konzept konkret vorliegen wird, und können Sie auch etwas zum zukünftigen personellen Aufwuchs des Freiwilligen Polizeidienstes sagen?

Vielen Dank.

Bitte, Herr Minister.

Herr Abg. Berg, ich möchte Ihnen ganz offen sa gen: Wir haben in den vergangenen beiden Jahren schon eine Prioritätensetzung vorgenommen.

Uns war der Aufwuchs bei der Polizei in Baden-Württemberg ein wichtiges Anliegen. Deswegen sind wir gerade mitten in der größten Einstellungsoffensive, die es in der baden-würt tembergischen Polizei jemals gegeben hat.

Zum Zweiten: Wir haben in diesem Haus im letzten Jahr ein neues Polizeigesetz beschlossen. Das war ein wichtiges und richtungweisendes Gesetzgebungsverfahren.

Zum Dritten kümmern wir uns sehr intensiv darum, dass die baden-württembergische Polizei maximal und bestens ausge rüstet ist. Das waren u. a. die Prioritäten in den vergangenen drei Jahren.

Wir haben sofort das Auslaufen des Freiwilligen Polizeidiens tes beendet. Das ist eine schnelle Entscheidung gewesen. Seit her arbeiten wir daran, auf welche neue Grundlage wir den Freiwilligen Polizeidienst stellen wollen.

Nachdem wichtige Gesetzgebungsverfahren und diese große Einstellungsoffensive jetzt laufen, können wir uns auch um dieses Thema intensiver kümmern. Wir wollen das mit großer Sorgfalt tun. Wir wollen das insbesondere auch in enger Abstimmung innerhalb der Koalitionsfraktionen tun und wol len uns die Zeit dafür nehmen, die wir brauchen, um den Frei willigen Polizeidienst auf eine zukunftsgerichtete und solide Grundlage zu stellen.

Es gibt noch keinen Endzeitpunkt, wann dieses Konzept ab gestimmt sein wird. Sobald das aber der Fall ist, werden wir es auch dem Landtag von Baden-Württemberg gern vorstel len.

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Blenke.

Herr Minister, teilen Sie die Ein schätzung der CDU-Fraktion, dass in den über 50 Jahren des Bestehens des Freiwilligen Polizeidienstes durch den Einsatz von zivilen Berufen aus allen Bereichen der Gesellschaft ei ne Bereicherung in die Polizei und in die Polizeiarbeit hinein gebracht wurde und dass sich Befürchtungen, die immer wie der einmal geäußert werden, wonach dieser Einsatz ein Risi kofaktor ist, in den über 50 Jahren des Bestehens des Freiwil ligen Polizeidienstes nicht konkretisiert haben, sondern das eigentlich immer gut funktioniert hat?

Herr Abg. Blenke, ich teile in beiden Punkten Ih re Einschätzung.

(Abg. Anton Baron AfD: Welch ein Wunder!)

Zum Ersten: Vergleichbar mit den ehrenamtlichen Kräften et wa bei der Feuerwehr oder beim Technischen Hilfswerk ha ben wir auch beim Freiwilligen Polizeidienst einen außeror