Der Gesetzentwurf, der heute voraussichtlich beschlossen wird, ist ein erster Schritt. Die Ausarbeitung der Landesregie rung zur Konzeption für die Bedarfsfeststellung wird der nächste sein. Danach gilt es, einen tragfähigen weiteren Ge setzentwurf zur Umsetzung auf den Weg zu bringen. Dann wird sich zeigen, ob aus dem eingangs genannten Frühling auch ein echter Sommer für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesell schaft wird.
(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Jetzt müssten wir noch eine namentliche Abstimmung ma chen!)
in zweiter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg. Es ist ein, ich würde sagen, d a s Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Die Eingliederungshilfe wird weg vom hergebrachten, insti tutionsorientierten Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen, personenzentrierten Teilhaberecht weiterentwickelt. Das ist ein großer Paradigmenwechsel. Das bedeutet nämlich: Die Betroffenen rücken in den Mittelpunkt – die Betroffenen, ih re Bedarfe und ihre Bedürfnisse. Inklusion wird dadurch noch stärker verankert.
Das ist ein Systemwechsel, und diesen Wechsel gestalten wir konkret. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen ganz normal und möglichst selbstbestimmt am Leben teilhaben.
Wir wollen, dass sie sich, so weit es geht, aussuchen können, wo und wie sie wohnen, und wir wollen, dass sie besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dieses Ziel gilt im Besonde ren auch für Menschen mit seelischen Behinderungen.
Anfang 2017 ist die erste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Einkommen und Vermögen wurden besser berücksichtigt, und das Schwerbehindertenrecht wurde geän dert. Anfang dieses Jahres tritt nun die zweite Reformstufe in Kraft. Weitere Stufen folgen in den Jahren 2020 und 2023.
Bei diesem gesamten Prozess, bei der gesamten Umsetzung ist für uns eines wichtig: Wir wollen das nur im Dialog und nur gemeinsam zuallererst mit den Betroffenen sowie mit den Leistungsträgern und den Leistungserbringern voranbringen, und das tun wir auch.
Mit unserem Ausführungsgesetz schaffen wir nun die ersten landesrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des BTHG. Bei der ersten Lesung am 28. Februar haben wir das Gesetz im Detail vorgestellt.
Nur noch einmal zur Erinnerung – Sie haben es dankenswer terweise auch erwähnt –: Wir bestimmen die Stadt- und Land kreise als zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Landkreise können die Aufgaben der Eingliederungshilfe ins gesamt oder im Einzelfall auf kreisangehörige Gemeinden übertragen. Dem Kommunalverband für Jugend und Soziales obliegen beratende und unterstützende Aufgaben. Es gibt Ver tretungs- und Verfahrensregelungen zur Erarbeitung der Rah menverträge. Wir regeln die Interessenvertretungen der Men schen mit Behinderungen bei der Erarbeitung der Rahmen verträge. Mit einer Rechtsverordnungsermächtigung heben
wir den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit an. Wir regeln die Weiterleitung der Bundeserstattung an die Kommu nen, und schließlich können Kommunen die Errichtung von Pflegestützpunkten initiieren. So können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wohnortnah beraten werden.
Heute möchte ich noch auf zwei Punkte im Speziellen einge hen. Das sind diese zwei Punkte, die Sie in der vergangenen Woche im Sozialausschuss noch einmal ausführlich diskutiert hatten. Es sind die Bedarfsermittlung oder Bedarfserhebung – nicht die Bemessung – durch eine unabhängige Stelle sowie der Themenkomplex Konnexität.
Zunächst zur Bedarfsermittlung: Die Leistungen der Einglie derungshilfe sollen vermeiden, dass Menschen wegen ihrer Behinderung von einer Teilhabe ausgeschlossen werden. Da zu gehört, dass nicht alle die gleichen Hilfen bekommen, son dern die Hilfen, die sie jeweils zur selbstbestimmten Teilha be benötigen. Die Frage nach dem Bedarf ist im neuen Ein gliederungshilferecht daher zentral. Wir merken das ja auch an den Diskussionen z. B. mit den etwas älteren Akteuren: Dieses neue Denken braucht schon noch diesen Switch, den das Gesetz im Übrigen von uns allen abfordert, diesen, ja, Change oder die Veränderung; ich wollte nicht wieder „Para digmenwechsel“ sagen.
Ich sage es noch einmal in der Übersetzung: Es ist dieser Be darf – und hier sitzen ja einige, die in ihrem Leben auch be ruflich damit zu tun hatten – nach der sogenannten ICF, also der offiziellen, von der WHO festgelegten Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Ge sundheit. Hierbei geht es eben darum, wie wir die Menschen in ihren Ressourcen stärken können, sie nicht auf ihre Defizi te zu reduzieren, sondern einen Ausgleich herzustellen, damit sich die Stärken zeigen können.
Diejenigen, die länger mit diesem Thema befasst sind, wis sen: Das ist wirklich ein großer, großer Fortschritt. Im Prin zip ist das auch die Basis, die Denkbasis der UN-Konvention. Sie, lieber Herr Poreski, haben richtigerweise darauf hinge wiesen.
Wichtig ist dabei, mögliche Hindernisse und Einschränkun gen, die eine Teilhabe erschweren, abzubauen und den Wunsch auf Teilhabe sowie den Bedarf auf Hilfe zur Teilhabe zu er kennen. Wie das nun genau aussehen wird, ermitteln wir der zeit gemeinsam mit den Vertretungen der Menschen mit Be hinderungen, mit den Leistungsträgern und den Leistungser bringern. Sachverständige in breiter Aufstellung unterstützen uns mit ihrem Fachwissen.
Das Ziel ist selbstverständlich, ein landesweit einheitliches Instrument zu entwickeln, mit dem wir den Bedarf feststellen. Dieser Bedarfsermittlung kommt im neuen Hilfesystem aller größte Bedeutung zu, und ich bedanke mich ganz herzlich für den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen und auch für die Mitwirkung, die gemeinsame Arbeit im Ausschuss. Ich darf ja auch einmal sagen: Bei allen kleinen Battles, die wir da haben, sind wir in der großen Linie seit vielen Jahren, den ke ich, eine gute Gemeinschaft, die auf dem Weg zur Eman zipation einen guten Schritt vorankommt.
Generell gilt natürlich: Die Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung ist aus fachlicher Sicht grundsätzlich positiv. Wie wir das umsetzen – – Kollegin Wölfle hat darauf hingewiesen, welche dann auch detaillierte – – Das Teufel chen steckt gern auch einmal im Detail, wie das operativ aus schauen kann.
Im Übrigen sage ich Ihnen: Die neue Dynamik wird aus der Erhebung heraus ganz neue Formen der Umsetzungskultur – – Ich nenne nur das Beispiel Hilfeplankonferenzen, wo wir eben, weil wir den Prozess so anlegen, auch mit diesen Inst rumenten noch hinkommen. Das heutige schematische Mehreck – da ist einer, der der Hilfe bedarf, einer, der die Leistung erbringt, und ein anderer zahlt – lösen wir auf. Das müssen wir auflösen; denn wir sind gemeinsam eine Verantwortungs gemeinschaft.
Der Entschließungsantrag, den jetzt die Regierungsfraktionen gestellt haben, fordert die Landesregierung auf, aufzuzeigen, wie die Bedarfsermittlung ausgestaltet werden kann, damit sie unabhängig von individuellen Interessen der Kostenträger und der Leistungserbringer zu landesweit einheitlichen Resulta ten führt.
Ich möchte noch etwas zur Konnexität sagen. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist in jeder Beziehung eine große Herausforderung, selbstverständlich auch finanziell. Wir sind uns unserer Verantwortung sehr bewusst und haben uns, an ders als die anderen Bundesländer – unabhängig von ihrer Re gierungsfarbe –, für 2018 und 2019 zu freiwilligen Aus gleichszahlungen an die Stadt- und Landkreise bereit erklärt.
Insgesamt 21,9 Millionen € stehen für diese zwei Jahre zur Verfügung. Dies – es wurde schon gesagt, liebe Kollegin Wölfle – entspricht exakt der Kostenschätzung des Bundes. Die Forderungen der Kommunen gehen weit über diese Kos tenschätzung hinaus. Ich habe Ihnen schon bei der Einbrin gung erklärt, dass diese Debatte nichts mit der Wirkung des neuen Gesetzes zu tun hat, weil das die alte Verteilungsdebat te ist, wie sich auch der Bund an den Kosten der Eingliede rungshilfe beteiligt. Ich muss es leider immer wiederholen: Es ist damals – –
(Abg. Reinhold Gall SPD: Über eine Stunde überzo gen! – Gegenrufe der Abg. Nicole Razavi CDU und Thomas Poreski GRÜNE – Glocke des Präsidenten)
Ich muss noch einmal sagen: Wir haben doch festgestellt: Das ist die ewig alte Debatte. Der Bund hat den Kommunen 5 Mil liarden € gegeben. Die gehen zu den Kommunen im Gesam ten. Es hat leider nie eine Zweckbindung für die Eingliede rungshilfe gegeben. Jetzt wissen Sie: Die Träger der Stadt- und Landkreise kämpfen bei der Aufstellung ihrer Kreishaus halte darum, wie sie wieder ans Geld kommen. Das ist das ewige alte Geschiebe, das wir kennen, seit wir Politik machen, ob Kommunalpolitik oder hier Landespolitik.
Wir haben ganz offen gesagt – die Finanzministerin nimmt gerade ihren Platz zur Abstimmung ein –: Auch für 2020 gibt es Länder, die keine Konnexität erkennen, aber wir haben uns ganz klar dazu bekannt: Wir sind bereit, neue Kosten, die auf grund der neuen rechtlichen Ergebnisse neu ausgelöst werden, weil wir die Bedarfe in besonderer Form so erkennen, weil es die Teilhabe fördert, zu übernehmen. Ein klareres Wort gibt es nicht. Aber zur Wirklichkeit der weisungsfreien Pflichtauf gabe, die die Stadt- und Landkreise wollten, gehört auch, dass sie mit dem Finanztableau, das sie im Gesamten in der Finanz ausgleichsgesetzlichkeit erhalten, auch dieser weisungsfreien Pflichtaufgabe in ihrem eigenen Interesse gerecht werden. Wir werden als fairer Partner für alles, was wir selbst auslösen, auch geradestehen.
Für andere Bedingungen, die wir nicht zu verantworten ha ben, müssen wir weiter sehen, dass wir durch eine berechtig te Beteiligung des Bundes – es ist übrigens eine Evaluation auf einer sehr langen Linie, Frau Wölfle, angesetzt – auch die Gelder bekommen. Aber Sie wissen, ohne Baden-Württem berg hätte es dieses Gesetz nicht gegeben.
Im Zuge dieses Gesetzes sind ja auch Entlastungen für die Kommunen bei anderen Sozialleistungen entgegengestellt worden. Wir müssen einfach sehen: Entscheidend ist nicht im mer das Schachern im arabischen Basar. Ich sage das auch als ehemaliger langjähriger Kommunalpolitiker. Wir haben so ein tolles Gesetz und so eine tolle Aufgabe. Lassen Sie uns mehr über unsere gemeinsame Verantwortung für die Menschen mit Behinderungen reden und nicht die ganze Zeit nur ums Geld streiten.
Ich darf mich jetzt noch ganz kurz für den Änderungsantrag der SPD bedanken, die privaten Träger mit aufzunehmen. Herzlichen Dank! Wir bitten Sie, diesem Änderungsantrag zu folgen.
Zu guter Letzt darf ich mich vorneweg bei den Koalitionsfrak tionen ganz herzlich bedanken. Ich bedanke mich natürlich auch bei SPD und FDP/DVP für die langjährige, intensive,
gemeinsame Beratung mit dem großen Ziel. Wir sind da, glau be ich, schon sehr solidarisch in den Grundsätzen. Heute, am Internationalen Tag gegen Rassismus, wird auch mit diesem Gesetz ein Zeichen gesetzt, dass in dieser Gesellschaft nie mand ausgegrenzt wird.