Der Minister hat heute Morgen die Gäste angesprochen. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zur Tagesordnung zu rück. Ich glaube, es ist wichtig, über das Hochschulrechtswei terentwicklungsgesetz zu sprechen und nicht über irgendwel che Anträge, die heute nicht auf der Tagesordnung stehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der CDU, „Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ.“ lautet die Über schrift über Ihrem Koalitionsvertrag. Für die Entwicklung des Hochschulrechts gilt dann eher: „Unzuverlässig. Kurzlebig. Rückwärtsgewandt.“
Die SPD-Fraktion erkennt durchaus an, dass ein paar gute Weichenstellungen enthalten sind. Das haben wir auch deut lich gemacht. Neu eingeführt wurde die Gruppe der Dokto randinnen und Doktoranden. Positiv ist auch das Assoziieren der HAW-Professoren an die Universitäten oder auch das neue Tenure Track. Das ist richtig gut. Allerdings konnten Sie, Frau Ministerin, bei der Beratung im Wissenschaftsausschuss un sere Bedenken hinsichtlich einiger Dinge leider nicht ausräu men.
hätten Sie mitbekommen, dass ich die drei Anträge, die auch heute zur Abstimmung stehen, vorgetragen habe und gesagt habe, dass Sie damit zu rechnen haben. Aber wir wollten die Diskussion im Wissenschaftsausschuss abwarten, denn es hät te ja sein können, dass es noch einmal eine Änderung gibt.
Die Bedenken, die nicht ausgeräumt worden sind: Ist denn nun das Verfahren für die Wahl und Abwahl der Rektoratsmit glieder wirklich wasserdicht und verfassungskonform? Stimmt denn nach den strengen Vorgaben des Verfassungsgerichts hofs die heutige Machtbalance zwischen den Gremien – Rek torat, Hochschulrat, Senat und Fakultätsrat – noch? Ist das richtig? Sind denn die Studierenden nach dieser Änderung tat sächlich noch ausreichend repräsentiert als größte Statusgrup pe, und steht die Förderung der Gründungskultur nicht doch auf sehr tönernen Füßen, wenn neue Bedarfe kreiert werden, aber dann nicht die Ressourcen wie Räume und Geld tatsäch lich folgen?
Und: Wie ist es eigentlich mit der Beteiligung des Personal rats, wenn sich durch diese Gründungsinitiativen die Struktur innerhalb des Gehaltsgefüges in der Universität verändert? Und warum sollen nach wie vor die Doktorandinnen und Dok toranden zwangsimmatrikuliert werden und damit ein An hängsel oder eine Untergruppe von den Studentinnen und Stu denten werden? Und warum um Himmels willen rauben Sie denn dann, Herr Kollege Salomon und liebe Grüne und CDUKollegen, den Studierenden diese politische Stimme?
Genau da, Herr Kollege Salomon, üben Sie den Kotau gegen über Ihrem Koalitionspartner. Sie haben kein Rückgrat.
Dann wollen Sie uns auch noch weismachen, dass die Formu lierung im Landeshochschulgesetz zu einer falschen Interpre tation führen würde. Das ist doch blanker Unfug, was Sie da sagen.
Rechtlich ist es nicht nötig. Die Aufgaben der Verfassten Stu dierendenschaft haben Sie selbst genannt. Das politische Man dat wird weitgehend gesetzeskonform ausgeübt, und in der Praxis gibt es überhaupt kein Problem. In der Begründung des Gesetzes steht, es handle sich um ein begrenztes partikuläres politisches Mandat. Nehmen Sie dieses den Studenten nicht weg.
Die sehen darin keine Präzisierung, sondern die sehen darin einen glatten Rückschritt, den Sie damit gemacht haben.
(Beifall bei der SPD – Abg. Stefan Räpple AfD: Es hat sich bald ausgelacht! Die sollen nicht Politik ma chen, die sollen studieren!)
Mit unserem weiteren Antrag wollen wir die Öffentlichkeit in den Gremien herstellen. Das ist in anderen Ländern bereits geschehen. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir Klarheit darüber erhalten, ob Sie es denn tatsächlich ernst mei nen, dass die HAW-Professoren assoziiert werden. Wenn es nicht funktioniert, dann wird die Experimentierklausel gezo gen und das Promotionsrecht verliehen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! In ihrem verfassungsrechtlich gebo tenen Kern, entsprechend der Entscheidung des Verfassungs gerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016 dem Ge bot der Wissenschaftsfreiheit stärker zu entsprechen, enthält die Novelle die richtigen Entscheidungen zugunsten hand lungsfähiger Rektorate. Im Gegenzug wird mit der Schaffung einer Urabwahlmöglichkeit durch die Mehrheit der Professo ren, die auch für die Senatszusammensetzung festgeschrieben wird, ein System der „Checks and Balances“ an den Hoch schulen etabliert.
Diesem Herzstück des Gesetzentwurfs können wir Liberalen zustimmen, da unter Verzicht auf überbordende Mitbestim mungsregelungen eine Art Misstrauensvotum der Professoren entsteht.
Weiten Teilen des Gesetzes müssen wir unsere Zustimmung aber verwehren. Bereits nach der Expertenanhörung Mitte Ja nuar dieses Jahres war klar, dass die Hochschulen Praktikabi litätsprobleme bei der verpflichtenden Senatszusammenset zung haben werden. Dieser Kritik sind wir mit unserem ent sprechenden Änderungsantrag gefolgt, der lediglich einen ver pflichtenden Anteil von 33 statt 40 % der Stimmen und Sitze im Senat für die nicht professoralen Statusgruppen vorsieht. Denn aufgrund des Überhangs an Professorenstimmen hätte man die Senate eigentlich unpraktikabel aufblähen müssen, um die Stimmen der Studenten, der Doktoranden und der Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus nicht zu marginalisieren. Wenn Sie also unserem Antrag fol gen, geben Sie auch den Universitäten im Land die gebotene und im Übrigen den HAWs und der DHBW zugestandene Fle xibilität.
Auf Unverständnis stößt bei uns Liberalen die Diskussion, die nun in der Streichung des Satzes „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“ mündet. Der Streit in der Regierung ist nicht
neu und verläuft zwischen dem grünen Laisser-faire und der Intention der CDU – ich zitiere –, „Fahrten von Randalierern zu Demonstrationen wie gegen G 20 in Hamburg, bezahlt aus Zwangsgebühren aller Studierenden“ – so die Kollegin Sabi ne Kurtz –, zu verhindern.
Dieser Streit ist allerdings in der Koalition nicht neu. Im grünschwarzen Koalitionsvertrag lesen wir, dass – ich zitiere – „ei ne lebendige Hochschule... eine starke Verfasste Studieren denschaft mit einem klaren hochschulpolitischen Mandat“ brauche. Wohlgemerkt: Das ist exakt die Formulierung, die wir in unserem Änderungsantrag gewählt haben.
Ohne spitzfindig zu sein, kann man hier bei entsprechender Ablehnung unseres Antrags konstatieren: Liebe Mitglieder der Landesregierung, das Studienziel im Kurs „Erfüllung eigener Koalitionsziele“ werden Sie so nicht erreichen.
Im Übrigen zeugt der Umstand, durch eine Streichung eine Klarstellung zu erreichen, von dem Fehlverständnis dessen, was die Legislative zu leisten hat, nämlich mit gesetzgeberi scher Klarheit die erforderlichen Rechtsetzungen zu schaffen und diese Aufgabe eben nicht den Gerichten zu überlassen.
Allerdings, Herr Kollege Räpple, ist festzuhalten, dass das Bundesverwaltungsgericht 1999 in Form der Brückenschlags theorie der Studierendenschaft auch zugesteht, Themen zu dis kutieren, bei denen ein Zusammenhang zu studien- und hoch schulpolitischen Belangen besteht – was also weit darüber hi nausgeht.
Und schließlich haben wir in der Expertenanhörung von den Vertretern der Landesrektorenkonferenz praktisch einmütig die Forderung nach einer Übertragung der Bauherreneigen schaft auf die Hochschulen gehört. Diese gäbe den Universi täten einen erweiterten Gestaltungsspielraum in eigenverant wortlicher Projekthoheit und würde dadurch die Flexibilität erhöhen und die Hochschulautonomie stärken.
Jahrelange Experimentierphasen, auch außerhalb unseres Lan des, haben gezeigt, dass das klassische Modell der Hochschul liegenschaftsverwaltung den Anforderungen einer modernen Hochschullandschaft in einem internationalen Wettbewerb nicht standhält.
Es ist schon ärgerlich, dass wir im Rahmen der Expertenan hörung 15 Mal lesen mussten: „Diese Vorschläge sind nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.“
Diese Scheuklappen, Frau Ministerin, sollten endlich fallen, zumal es bei dem Thema Bauherreneigenschaft Gelegenheit gibt, einen Aspekt des Koalitionsvertrags abzuarbeiten. Denn die „Erweiterungsspielräume“ – so steht es im Koalitionsver trag – „für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigen schaft... bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Punktlandung: Wir schaffen es mit der heutigen Verabschie dung des Hochschulrechtsweiterentwicklungsgesetzes frist gerecht, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes umzusetzen. Pünktlich zum 50. Jahrestag der Verabschiedung des ersten Hochschulgesetzes des Landes beschließen wir heu te die Novelle des Landeshochschulgesetzes, mit der wir bun desweit neue Standards setzen.
Ich freue mich, dass in der parlamentarischen Debatte hier im Landtag und im Wissenschaftsausschuss zumindest in Teilen Zustimmung auch über Fraktionsgrenzen hinweg erkennbar war. Willkommen sind mir auch Ihre Kritik und die auf schlussreichen Änderungsanträge sowohl in der heutigen Be ratung als auch in der Beratung des Wissenschaftsausschus ses. Denn ich finde, diese präsentieren in einer bemerkens werten Offenheit Ihre hochschulpolitische Denke, und ich freue mich, dass diese hier im Land von Baden-Württemberg nicht mehrheitsfähig ist.