Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hau ses, die hier in mühevoller Arbeit und in vielen Schritten die zahlreichen notwendigen Abstimmungsprozesse gemanagt ha ben, viele berechtigte Interessen bedacht haben und so einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Der Dank gilt natürlich genauso allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ressorts und den beteiligten Verbänden, die zu diesem Ergebnis maßgeblich beigetragen haben. Das war eine Her kulesarbeit.
Meine Damen und Herren, der heute zu beratende Gesetzent wurf mag unscheinbar daherkommen – als eine technische, als eine organisatorische Aufgabe –, für die Kommunen in un serem Land ist er jedoch von großer – um nicht zu sagen: von größter – Bedeutung. Denn es geht schlichtweg darum, die IT der öffentlichen Hand auf künftige Herausforderungen bes tens vorzubereiten, und letztlich darum, die Digitalisierung in unserem Land gemeinsam voranzubringen. Dafür gehen wir heute einen wichtigen, ja einen entscheidenden Schritt.
Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Dieses Gesetz handelt von der Neuord nung des kommunalen Datenverarbeitungsverbunds; wir ha ben es eben schon gehört. Es geht um die IT-Versorgung der Kommunen in unserem Land. Geplant ist dazu der Beitritt der drei schon bestehenden regionalen Zweckverbände zur Da tenzentrale Baden-Württemberg. Alle vier Institutionen sol len in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengeführt werden. Dabei besteht aber keine Abnahmeverpflichtung der Kommunen gegenüber dieser Anstalt des öffentlichen Rechts.
Das Gesetz, dessen Entwurf wir heute hier beraten, ist auch nur die Grundlage hierfür. Das Ganze wird erst dann wirksam, wenn die Zweckverbände auch tatsächlich den Beitritt zur Da tenzentrale beschlossen haben werden. Das ist für den Som mer dieses Jahres geplant. Wir sehen darin auch einen wich tigen Schritt für die gute und einheitliche Ausstattung der Kommunen in unserem Land.
95 % der Gemeinden sind bereits heute an einen dieser drei Zweckverbände angeschlossen. Die Zweckverbände erbrin gen Rechenleistungen, unterstützen bei Einrichtung und War tung von IT, erbringen auch Beratungs- und Schulungsleis tungen für die Kommunen. Die Datenzentrale hat vor allem die Aufgabe, Software für kommunale IT-Anwendungen zu entwickeln und zu pflegen. Die Zweckverbände sind ihre Hauptkunden. Ich denke, diese Struktur macht schon deutlich, dass eine intensivere Zusammenarbeit sehr wohl sinnvoll ist.
Zu den Zielen der Neuordnung: Da geht es vor allem darum, dass wir eine gute und zeitgemäße Ausstattung der IT-Versor gung aller Kommunen im Land gewährleisten können. Wich tig ist, dass sich auch kleine Kommunen diese Software leis ten können. Der Verbund trägt dazu bei, hier kosteneffizient zu arbeiten. Die Aufgaben sollen durch die Verbesserung der Organisation wirtschaftlich erledigt werden. Auch eine ge meinsame Einkaufspolitik ist vorgesehen. All dies soll also Kosteneffizienz gewährleisten. Wir meinen, dass die Kommu nen in unserem Land gerade bei der schwierigen Aufgabe der Digitalisierung, die vor uns steht, mit dieser neuen Struktur zukunftsfähig aufgestellt sind.
Die verbesserte, verstärkte Zusammenarbeit liegt aber nicht nur im Interesse der Kommunen, sie liegt sehr wohl auch im In teresse des Landes. Eine durchgängige Versorgung der Kom munen mit Software und IT-Infrastruktur erleichtert die Ko operation zwischen Land und Kommunen, gerade wenn es jetzt darum geht, gemeinsame E-Government-Angebote zu machen und auch hier eine gewisse Durchgängigkeit zwischen den Angeboten des Landes und denen der Kommunen zu er möglichen. Eine Mitsprache und eine Information des Lan des, eine enge Einbindung sind durch die Mitgliedschaft des Landes im Verwaltungsrat der AöR dann auch gewährleistet.
Alles in allem ist diese Neuordnung des kommunalen Daten verarbeitungsverbunds aus unserer Sicht sehr sinnvoll und
notwendig. Die organisatorische Zusammenlegung bringt für alle Beteiligten Vorteile. Sie dient vor allem – das ist ja die Hauptsache, um die es uns hier geht – der Stärkung einer bür gerfreundlichen Verwaltung – aus unserer Sicht ein ganz rich tiger und auch wichtiger, notwendiger Schritt. Deswegen stim men wir diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, verehrte Kol leginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag haben wir ver einbart, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine Novelle des ADVZG, also des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung, zu schaffen. Mit der heutigen Gesetzesinitiative halten wir Wort. Wir tun genau das.
Wir biegen mit diesem Änderungsgesetz – wir haben es vom Herrn Minister gehört – quasi in die Stadionrunde eines Ma rathonlaufs ein und ermöglichen damit rund 95 % aller Kom munen, sich zusammenzuschließen und ihre IT-Kompetenz zukunftweisend zu bündeln.
Noch in meinem früheren Leben als Bürgermeister durfte ich in meiner Eigenschaft als Verwaltungsrat des KIVBF die ers ten Schritte begleiten, und heute im Landtag machen wir ei nen Knopf dran. Es ist eine tolle Sache, wenn der Landtag kommunale Interessen versteht, aufgreift und sie dann auch gesetzgeberisch umsetzt – so, wie das heute der Fall ist.
Man sieht bei diesem Gesetz auch – wir haben es gehört –: Die frühzeitige Einbindung und Einbeziehung kommunalen Sachverstands haben das Gesetz auf der Zielgeraden noch ein bisschen besser gemacht. Das kann auch in anderen Verfah ren Vorbild sein. Auch wenn das Verfahren dem einen oder anderen nicht schnell genug ging, muss man sehen, dass sich jetzt dieser beschwerliche, dieser lange Weg gelohnt hat, weil es gelungen ist, dass alle gemeinsam das Ziel erreichen und jeder seinen Beitrag dazu geleistet hat.
Deswegen möchte ich vorweg den Appell an die kommuna len Vertreter richten, sie mögen jetzt die Chance nutzen, in der Zeit bis zum 30. Juni die notwendigen Beschlüsse in den Ver bandsversammlungen herbeizuführen. Die CDU-Fraktion ist aufgrund der bisherigen Befassungen in den Zweckverbänden zuversichtlich, dass dies gelingt und eine breite Zustimmung findet, damit die ITEOS am 30. Juni bzw. am 1. Juli starten kann.
Ich habe in der Gesetzesbegründung viel gelesen und habe viel gefunden. Es ist mir verborgen geblieben, warum die neue Anstalt ITEOS heißt. Doch der Name klingt so schön. Daher mag das vielleicht das Motiv gewesen sein.
Zum Verfahren, zu den Kerninhalten des Gesetzes haben der Herr Minister und Frau Kollegin Lisbach alles gesagt. Damit möchte ich mich nicht länger aufhalten. Die Notwendigkeit der Neuordnung ergibt sich ganz zwangsläufig durch die ra sante Entwicklung auf dem IT-Markt und durch die Potenzi alanalyse, die ein Einsparvolumen – wir haben es gehört – von rund 25 Millionen € ergeben hat, das auf unterschiedliche Art und Weise im Laufe der Zeit erwirtschaftet werden soll.
An einer besonderen Stelle in der Gesetzesbegründung wird die Dimension dessen, was wir tun, deutlich. Auf Seite 26 der vorliegenden Drucksache wird eine gewisse Risikoanalyse an geführt. Danach würde sich das Liquidationsrisiko der bishe rigen Verbünde verdoppeln, wenn man nicht den Weg in die se gesetzliche Richtung ginge. Das gilt sowohl für die Zweck verbände als auch für die Datenzentrale. Daher haben wir auf diesem Weg auch die richtigen Konsequenzen gezogen.
Am Schluss kommt das Gesetz zu zwei guten Feststellungen, wie ich glaube. Finanzielle Risiken bzw. Kosten sind sowohl für das Land als auch für die Kommunen zunächst einmal nicht zu befürchten. Das ist ja nun nicht bei jedem Landesge setz so.
Für uns ist auf der Zielgeraden zweierlei wichtig. Wir haben in Artikel 1 Nummer 2 eine Regelung gefunden, die sehr kom munalfreundlich ist. Sie interpretiert das Zweckverbandsrecht relativ offensiv im Hinblick auf die ambitionierte Zielgerade, indem sie nämlich zulässt, dass die Beschlüsse nicht in 1 060 einzelnen Gemeinderäten gefasst werden müssen, um dann in den Verbandsversammlungen bestätigt zu werden. Vielmehr wird zugelassen, dies in den Verbandsversammlungen zu tun, sodass wir zuversichtlich sind, dass wir dies auch zum 1. Ju li schaffen.
Zum Gesetzentwurf sind einige Stellungnahmen eingegangen. Sie sind weitgehend in die Gesetzesbegründung eingearbei tet. Zwei Stellungnahmen, die der DGB abgegeben hat, sind mir wichtig. Er hat sich über die Sozialverträglichkeit der Um setzung Gedanken gemacht. Uns ist es wichtig, dass, selbst wenn Mitarbeitern neue Aufgaben zugeteilt würden, auf je den Fall die Beschäftigung gesichert ist, und uns ist es wich tig, dass niemand gegen seinen Willen einen Wechsel des Dienstorts vornehmen soll. Daher sind das zwei wichtige Bot schaften auch für die Belegschaften.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Der Hockenberger ist einfach ein guter Mann!)
Sehr geehrter Herr Präsident, verehr te Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns heute über eine bis ins Kleinste ausgearbeitete Gesetzesvorlage zur Fu sion mehrerer Organisationen zu einem weiteren IT-Dienst leister des Landes Baden-Württemberg.
Worum geht es? Unter dem Dach des DVV BW haben sich die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF organisiert, die jeweils kommunale IT-Dienstleistungen anbieten. Sie sollen zu einem einzigen Zweckverband für IT fusionieren und den neuen IT-Dienstleister ITEOS betreiben. Vordergründig klingt dies vernünftig. Aber bereits die Bezeichnung „Datenanstalt“ lässt aufhorchen. Unter einer Fusion versteht man in der frei en Wirtschaft normalerweise die Bündelung von Kräften, was zwangsläufig auch in eine kostensenkende Konsolidierung mündet.
Aber bei diesem Entwurf wurde bis in die Besoldungsgruppe B 6 für die Position des zukünftigen Leitenden Direktors der ITEOS geplant. Vor diesem Hintergrund stelle ich mir die Fra ge, ob diese Neugründung eines IT-Dienstleisters in dieser Form überhaupt nötig ist. Denn das Land hat bereits in der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg – BITBW – ei nen zentralen Dienstleister für moderne Informationstechno logie in der Landesverwaltung. Sie wurde zum 1. Juli 2015 als Kernstück der IT-Neuordnung im Land gegründet; deren Leiter, Stefan Krebs, ist ein in der IT-Branche anerkannter CIO. Auch ein eigener Netzbetreiber steht zur Verfügung, das BelWü.
Wenn man mit Verantwortlichen von Kommunen spricht, dann hört man oft, dass die genannten fusionierenden Organisatio nen nicht kundenorientiert arbeiten würden. Die Leistungen seien nicht zeitgemäß, teilweise technisch fragwürdig, kosten die Kommunen, denen sie eigentlich gehören, zusätzlich viel zu hohe sogenannte Nutzungsgebühren. Sie hätten zudem Pro bleme, in dieser Form geeignetes Fachpersonal zu bekommen. Vier Organisationen, deren Angebot am freien Markt womög lich nicht wettbewerbsfähig ist, sollen also zu einem dann wirtschaftlich erfolgreichen IT-Dienstleister zusammengeführt werden.
Das Vorstehende sind einfach Aussagen von Personen, die da mit täglich zu tun haben. Eine Bewertung überlasse ich Ihnen. Aber: Tritt das Land damit nicht zudem auch in die direkte Konkurrenz zur Privatwirtschaft? Das wäre sicherlich nicht die Aufgabe des Landes. Wünschenswert wäre für uns, das Land sollte den Kommunen nur die Dienste über ihren bereits bestehenden Dienstleister BITBW anbieten, die direkt zu den hoheitlichen Aufgaben gehören. Alles andere sollte der Pri vatwirtschaft überlassen werden.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Reinhold Gall SPD: Das wollen die Kommunen aber gar nicht!)
Die Bereiche, die man aus den bestehenden Organisationen dazu benötigt, werden in den bestehenden Dienstleister ein gegliedert.
Am ITEOS-Konzept wird seit 2012 gearbeitet. Die Ausgangs situation war richtig. Es dämmerte den Beteiligten, dass ihre Organisationen weder personell noch technisch oder strate
gisch in dieser Form überlebensfähig sind. Also gab man ei ne partnerschaftliche Potenzialanalyse in Auftrag. Ein Len kungsausschuss wurde gebildet, und nach jahrelangen Arbei ten – Respekt – liegt nun die Lösung für die Fusion aller Be teiligten auf dem Tisch: ITEOS. IT steht für Informationstech nologie, EOS für die griechische Göttin der Morgenröte. So weit, so amüsant.
Herausgekommen ist ein Meisterstück deutscher Verwaltungs akrobatik, ein Bürokratiemonster, von dem man Folgendes ganz sicher erwarten kann oder darf – je nachdem, wie man es sieht –: hohe Personalkosten, teure Leistungen, Verschwen dung von Steuergeldern und Lösungsangebote von gestern.
Wir haben gehört, durch Angebote an andere Außenstehende sollen die Kosten für die Gemeinden gesenkt werden – ein gu ter Ansatz. Kein agiler Unternehmer, der ein modernes ITDienstleistungsportfolio am Markt anbieten wollte, würde ein Unternehmen so strukturieren. Es gibt Kommunen, die sich trauen, ihre komplette IT selbst zu organisieren, um eine mo derne und schlanke Verwaltung zu haben, unterstützt von Un ternehmen und lokalen Systemhäusern am Markt, die besse re, schlankere Lösungen anbieten. Hier werden Arbeitsplätze und Innovationen geschaffen.
Mit der ITEOS treten das Land und die Verwaltung in Kon kurrenz zu diesen Unternehmen der Privatwirtschaft. Das Land protektioniert die Digitalisierung der öffentlichen Ver waltung, schottet diesen Markt von der Privatwirtschaft ab. Man könnte also die hoheitlichen Aufgaben, die die Kommu nen zu erfüllen haben, zentral durch BITBW anbieten. Die Vernetzung übernimmt BelWü. Wer eine moderne, schlanke Verwaltung anstrebt, muss selbst exemplarisch bei der ITEOS anfangen.