Natürlich gibt es auch hier schwarze Schafe, aber diese ma chen nur einen kleinen Bruchteil der Waffenbesitzer in Ba den-Württemberg aus. Ein Generalverdacht gegen Waffenbe sitzer ist nicht sachgerecht und nicht in Ordnung.
Zweitens: Es ist zweifellos richtig: Von Schusswaffen geht ei ne erhöhte abstrakte Gefahr aus, das heißt, dass beim Umgang mit und bei der Aufbewahrung von Schusswaffen darauf ge achtet werden muss, dass aus der abstrakten keine konkrete Gefahr wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Waf fen in die Hände Unberechtigter gelangen. Deshalb ist eine vorschriftsmäßige Aufbewahrung unbedingt notwendig und nachvollziehbar.
Drittens: Seit der Einführung der Kontrollen im Jahr 2010 ging die Beanstandungsquote von rund einem Viertel auf 7 % zurück. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Kontrollen not wendig, aber auch wirksam und effektiv sind.
Ich kann verstehen, dass die kommunalen Landesverbände im Rahmen der Anhörung beide Gesetzentwürfe abgelehnt ha ben. Konsequenz der Entwürfe wäre – wenn sie Gesetz wür den –, dass den Kommunen vorgeschrieben werden soll, wann sie Gebühren erheben dürfen und wann nicht. Eine solche Po litik gegen die Kommunen ist mit mir nicht zu machen.
Der Innenminister ist der Kommunalminister, und er wird die Kommunen gegen solche Angriffe schützen.
Freilich bleibt die Frage der Diskrepanzen bei der Gebühren erhebung offen. Dies kann aber auch unter Achtung der kom munalen Selbstverwaltung im Dialog mit den kommunalen Landesverbänden geklärt werden.
Auch dafür brauchen wir nicht unbedingt ein Gesetz. Dieses ist hierbei nicht notwendig. Ich biete Ihnen an, Herr Abg. Pro fessor Dr. Goll, dass das Innenministerium gern bereit ist, in einen entsprechenden Dialog mit den kommunalen Landes verbänden zu treten. Ich gebe Ihnen schon recht: Die erhebli chen Diskrepanzen bei der Gebührenhöhe sind für einen Au ßenstehenden auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar. Da rüber sollten wir unter Achtung der kommunalen Selbstver waltung mit den kommunalen Landesverbänden sprechen.
Das Abstimmungsergebnis im Innenausschuss ist entspre chend: Beide Gesetzentwürfe sind abzulehnen. Darauf hat auch der Vorsitzende des Innenausschusses, der Kollege Karl
Herr Präsident, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! „Mit Gold beweist man seine Unschuld am besten.“ Fast könnte man meinen, dass dieses alte Sprichwort die Grundlage dafür war, Gebüh ren von Waffenbesitzern zu verlangen.
An Sie, Herr Maier, gerichtet: Sie haben wahrscheinlich nicht so richtig verstanden, worum es eigentlich geht. Es geht über haupt nicht darum, die Zügel schleifen zu lassen, sondern da rum, eine richtige Grundlage für diese Kontrollen zu schaf fen. Es geht auch nicht um unbegrenzten Waffenbesitz. Dazu sollten Sie sich vielleicht einmal mit dem Waffengesetz ver traut machen.
Wir beide haben ja die Erfahrung mit Rechtsextremisten im Wahlkreis Göppingen, und Sie könnten wissen, dass es für diese Personengruppe durch Intervention des Innenministeri ums mittlerweile praktisch unmöglich geworden ist, an Schuss waffen und Ähnliches zu gelangen.
Kontrollen sind wichtig und notwendig, aber es sollte dabei bleiben, dass der Betroffene, wenn es keine Beanstandungen gab, dafür nicht bezahlen muss. Die gravierenden Schwan kungen bei der Höhe der Gebühren in den einzelnen Regio nen zeigen auch, wie willkürlich hier die Gebühren festgesetzt wurden.
Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Be ratung zur A b s t i m m u n g.
Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 16/2865, abstimmen. Der Ausschuss für In neres, Digitalisierung und Migration schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 16/3253 unter Buchstabe a vor, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf der Frak tion der AfD insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind da mit einverstanden.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 16/2865, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/2973. Der Aus schuss für Inneres, Digitalisierung und Migration schlägt Ih
nen unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung vor, die sen Gesetzentwurf abzulehnen. Sind Sie auch hier damit ein verstanden, dass ich den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/ DVP insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP, Druck sache 16/2973, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Auch dieser Gesetzent wurf ist somit mehrheitlich abgelehnt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgeset zes und anderer Vorschriften – Drucksache 16/3181
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heute eingebrachten Geset zesvorhaben wird der kommunale Datenverarbeitungsverbund in Baden-Württemberg neu geordnet. Der mittlerweile über mehrere Jahrzehnte gewachsene kommunale Datenverarbei tungsverbund versorgt fast alle Kommunen in Baden-Würt temberg mit Leistungen der modernen Informationstechnik.
Er besteht aus drei Zweckverbänden für kommunale Daten verarbeitung: dem Zweckverband Kommunale Informations verarbeitung Baden-Franken, dem Zweckverband Kommuna le Datenverarbeitung Region Stuttgart und dem Zweckver band Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm. Hinzu kommt die Datenzentrale Baden-Württemberg als eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Lan des Baden-Württemberg.
Die Zweckverbände mit ihren Tochtergesellschaften erbrin gen im Wesentlichen Rechenleistungen sowie IT-Beratung und -schulung für ihre Mitgliedskommunen im Land. In Ba den-Württemberg sind fast 95 % der Kommunen Mitglied in einem dieser drei Zweckverbände.
Das Hauptgeschäftsfeld der Datenzentrale Baden-Württem berg sind die Entwicklung und die Pflege von Software für ITAnwendungen kommunaler Behörden. Hauptkunden der Da tenzentrale sind wiederum die drei Zweckverbände und ihre Mitglieder. Diese vier Einrichtungen haben einschließlich ih rer Tochtergesellschaften zusammen etwa 1 600 Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter.
Der Datenverarbeitungsverbund hat für die Kommunen im Land eine außerordentlich große Bedeutung. Er stellt eine kos tengünstige und flächendeckende Versorgung aller, vor allem auch kleiner Kommunen mit zeitgemäßer IT sicher. Er zeich net sich durch eine fundierte Kenntnis kommunaler Arbeit und Strukturen und der IT-Bedarfe der Kommunen im Land aus. Darüber hinaus schafft er die Möglichkeit für ein enges Zu sammenwirken von Land und Kommunen im Bereich der In formationstechnik der öffentlichen Verwaltung – also genau das, was wir brauchen, wenn die Digitalisierung im Land ge lingen soll.
Was gibt nun Anlass, zu einer Neuordnung des kommunalen Datenverarbeitungsverbunds zu kommen? Die Informations technik ist sehr schnelllebig und stellt auch die öffentlichen Verwaltungen vor neue Herausforderungen. Die enorme Dy namik des IT-Marktes und die stetig steigenden Anforderun gen an die Leistungsfähigkeit der Informationstechnik fordern eine Neuorganisation des Datenverbunds. Denken Sie bei spielsweise an das Thema Cybersicherheit.
Die vier Häuser brauchen eine zukunftsfähige Struktur, damit sie wettbewerbsfähig bleiben und den Kommunen im Land auch weiterhin qualitativ gute IT zu attraktiven Preisen anbie ten können. Deshalb soll es den vier Einrichtungen ermög licht werden, sich zu einer gemeinsamen Organisation zusam menzuschließen. Wir handeln hier also ganz im Sinne der Kommunen und ihrer Zweckverbände.
Zielorganisation ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in ge meinsamer Trägerschaft des Landes und der drei bestehenden Zweckverbände. Nach einer Potenzialanalyse können durch einen solchen Zusammenschluss Wirtschaftlichkeitseffekte von rund 25 Millionen € erzielt werden.
Wie soll das erreicht werden? Die Produktivität wird im We sentlichen durch eine Optimierung der Organisation mit ver besserten Einkaufsbedingungen, durch Personalabbau im We ge der natürlichen Fluktuation und durch Einsparung bei den Sachaufwänden gesteigert. Der Gesetzentwurf dient der Kon solidierung der kommunalen IT und der Stärkung der IT-Ko operation zwischen Land und Kommunen. Er ist damit ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierungsoffensive in BadenWürttemberg und fügt sich in unsere Digitalisierungsstrate gie „digital@bw“ nahtlos ein. Wir wollen über die Vereinheit lichung und Standardisierung der kommunalen IT auch den gemeinsamen Ausbau von E-Government-Angeboten weiter vorantreiben.
Gerade auch die kleinen Gemeinden im Land werden so in die Lage versetzt, sich mit guter Informationstechnologie und modernen E-Government-Lösungen zu attraktiven Preisen auszustatten. Die bisher getrennten Leistungen der Softwareent wicklung und des Rechenbetriebs wollen wir in Zukunft aus einer Hand anbieten. Das ist eine inzwischen marktübliche Erwartung an IT-Dienstleistungen. Der geplante Zusammen schluss erleichtert darüber hinaus die Anbindung kommuna ler IT-Verfahren an IT-Verfahren der Landesbehörden. Auch dies ist zentral für ein gemeinsames Vorankommen bei der Di gitalisierung im Land.
Der Zusammenschluss soll durch einen gemeinsamen Beitritt der drei Zweckverbände zur Datenzentrale erfolgen. Es ist vorgesehen, dass die Zweckverbände und das Land die dafür erforderliche Änderung der Satzung der Datenzentrale verein baren. Nach einem Beitritt der Zweckverbände soll die neue Anstalt den Namen ITEOS führen und ihren Sitz in Stuttgart haben.
Hauptaufgabe der neuen Anstalt ist die Bereitstellung von Leistungen der Informationstechnik für die gesamte Bandbrei te der Aufgaben der Kommunen und der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg. Es besteht jedoch wie bisher keine Ver pflichtung der Kommunen, Leistungen bei der neuen Anstalt zu beziehen. Darüber hinaus soll die Anstalt die Befugnis ha
ben, IT-Leistungen auch für Dritte und auch außerhalb des Landes zu erbringen, um im Wettbewerb bestehen zu können.
Sie kann den baden-württembergischen Kommunen nur wirt schaftliche Angebote machen, wenn sie ihre Leistungen auch auf einem ausreichend großen Markt anbieten kann. Ihre In vestitionen, z. B. in Softwareentwicklungen oder Beratungs kapazitäten, sollen sich auch im Drittmarkt amortisieren kön nen, um die Preise für die Kommunen im Land niedrig zu hal ten.
Mit dem Beitritt der Zweckverbände gehen die Aufgaben, das Vermögen und das Personal der Zweckverbände auf die neue Anstalt über. Die Zweckverbände bestehen fort und erhalten die neue Aufgabe, ihre Mitträgerschaft an der neuen Anstalt auszuüben.
Organe der neuen Anstalt sind der Vorstand und der Verwal tungsrat. Im Verwaltungsrat vertreten sind das Land, die drei Zweckverbände und die kommunalen Landesverbände.
Die neue Anstalt wird mit einem Stammkapital von 10 Milli onen € ausgestattet. Das Land hält einen Stammkapitalanteil von 12 %, die Zweckverbände KDRS und KIRU von jeweils 22 % und der Zweckverband KIVBF von 44 %. Es besteht ei ne finanzielle Nachschusspflicht der Träger gegenüber der An stalt. Der Haftungsumfang der Träger wird intern entspre chend dem jeweiligen Stammkapital begrenzt. Eine Gewähr trägerhaftung, also ein unmittelbarer Durchgriff von Dritten auf die Anstaltsträger, wird jedoch ausdrücklich ausgeschlos sen.
Der Zusammenschluss der vier Einheiten ist für den 1. Juli 2018 vorgesehen. Nach der Konsolidierung der IT auf Lan desebene im Zuge der IT-Neuordnung ist nun die Zusammen führung der IT-Dienstleister für die Kommunen in unserem Land ein zweiter wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der IT der gesamten öffentlichen Hand in Baden-Württemberg.
Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hau ses, die hier in mühevoller Arbeit und in vielen Schritten die zahlreichen notwendigen Abstimmungsprozesse gemanagt ha ben, viele berechtigte Interessen bedacht haben und so einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Der Dank gilt natürlich genauso allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ressorts und den beteiligten Verbänden, die zu diesem Ergebnis maßgeblich beigetragen haben. Das war eine Her kulesarbeit.