ach, 500 Millionen €! –, und man sich jetzt, bei der ersten Gelegenheit, die sich dafür ergibt, an diese Aussage nicht mehr gebunden fühlt. Auch das gehört zum Thema „Mangeln de Glaubwürdigkeit in der Politik“ –
Sehr geehrter Herr Prä sident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekannter maßen wurde im vergangenen Jahr die Verordnung zu § 18 der Landeshaushaltsordnung geändert. Konkret wurde die Til gungsverpflichtung der LHO erweitert und diese Erweiterung auch im Staatshaushaltsgesetz verankert.
Die Tilgungsverpflichtung schließt nun neben der Tilgung von Kreditmarktschulden auch die Tilgung klar definierter impli ziter Schulden mit ein. Dieser Schritt war richtig, klug, und er zahlt sich wirtschaftlich für das Land aus. Konkret heißt das, dass wir im Doppelhaushalt 2018/2019 eine Tilgungsver pflichtung von 3,8 Milliarden € haben, dass wir diese 3,8 Mil liarden € aber nicht komplett in die Tilgung von Kreditmarkt schulden stecken. Das wäre wirtschaftlich nämlich nicht die beste Lösung. Denn die Verzinsung der Pensionsrückstellung – die wir übrigens nach Nachhaltigkeitskriterien anlegen –
ist derzeit deutlich höher als der Zinssatz, den das Land für seine Kreditmarktschulden zahlt. Auch aufgeschobene Sanie rungen verursachen höhere Kosten, als durch geringere Kre ditmarktschulden derzeit eingespart werden könnten.
Zusätzliche Sanierungen, zusätzliche Rücklagen für Pensions verpflichtungen, Abbau von Eventualverbindlichkeiten, kom munaler Sanierungsfonds und Kreditmarktschulden, das ist genau der richtige Mix zum Abbau impliziter und expliziter Schulden.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Rainer Stickelberger SPD: So wie in unserem Gesetzent wurf!)
Jetzt aber zum Gesetzentwurf der SPD: Es gelingt mir leider nicht, diesen genauso lyrisch zu beschreiben, wie Herr Abg. Dr. Aden das gemacht hat.
Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Tilgung expliziter und impli ziter Schulden auf die Bildung von Rückstellungen zur Ver sorgung, auf Nettobauinvestitionen und Kreditmarktschulden tilgung zu beschränken. Das halten wir, wie bereits in der Ers ten Beratung ausgeführt, für falsch.
Mich beschleicht auch das Gefühl, dass die SPD inzwischen selbst nicht mehr ganz so überzeugt ist von ihrem Gesetzent wurf.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Da täuschen Sie sich! – Gegenruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ NE: Das musst du jetzt sagen! – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Nils Schmid wollte es immer!)
Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, dass Sie den Anforderungen Ihres eigenen Gesetzentwurfs in den Beratun gen zum Doppelhaushalt nicht gerecht wurden. Denn sonst hätten Sie entsprechende Änderungsanträge stellen müssen.
Nach Ihrem Gesetzentwurf könnte der Zuschuss an die NE CKARPRI GmbH nicht aus den Mitteln der Verordnung zu § 18 LHO finanziert werden. Einen entsprechenden Ände rungsantrag haben Sie nicht gestellt.
Ebenfalls nicht möglich wäre nach dem Gesetzentwurf der SPD die Ablösung von noch bestehenden Kreditermächtigun gen. Hierfür wenden wir 900 Millionen € aus der Tilgungs verpflichtung auf.
Will die SPD stattdessen die Kreditermächtigung ziehen, al so Schulden machen – 900 Millionen € –, oder will sie an an derer Stelle einsparen?
Sie bleiben die Antwort auch heute schuldig, und Sie werden den Ansprüchen Ihres Gesetzentwurfs damit nicht gerecht.
Konsequent hingegen war Ihr Antrag, den kommunalen Sa nierungsfonds zu streichen. Aber statt die so frei gewordenen Mittel in die von Ihnen vorgeschlagene Kreditmarktschulden tilgung zu investieren, wollen Sie damit ein kommunales In vestitionspaket in Höhe von 1 Milliarde € mitfinanzieren.
Damit verfügen Sie frei über Nettosteuermehreinnahmen und verstoßen auch damit gegen die Ansprüche Ihres eigenen Ge setzentwurfs.
(Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Das ist unglaub lich! Das kann ein früherer Justizminister nicht ma chen! Das geht doch nicht! Ihr könnt doch nichts Rechtswidriges machen! – Gegenruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)
Die geltende Landeshaushaltsordnung hingegen ist gut und klug, und deshalb sieht die Landesregierung hier keinen Än derungsbedarf.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2861. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen, Drucksache 16/3101. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetz entwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/2861 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 14. November 2017 – Mittelfristige Finanzplanung des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2017 bis 2021 – Drucksachen 16/3018, 16/3218
Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Abstimmungs grundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 16/3218. Der Ausschuss für Finanzen schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Ministeriums für Fi nanzen vom 14. November 2017, Drucksache 16/3018, Kennt nis zu nehmen. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu. Es ist so beschlossen.