Nein, sondern damit wir den Sanierungsstau des Landes im Umfang von vielen Milliarden Euro endlich abbauen können.
Wenn wir jetzt nicht die Chance nutzen, diesen Sanierungs stau abzubauen und unsere 8 000 landeseigenen Gebäude mit insgesamt 12 Millionen m2 Fläche sowie die 9 900 km Lan desstraßen zu sanieren,
Sie können jetzt schon sagen, Herr Rülke: „Wir sind gegen Sanierung, wir sind gegen den Abbau des Sanierungsstaus; wir wollen die 1,5 Milliarden € nicht für die Sanierung ein setzen.“ Sie können auch sagen: „Wir wollen den Kommunen kein Geld geben, wir wollen ihnen keine 500 Millionen € ge ben, damit sie sanieren können.“
Aber Sie können nur eines von beiden. Wenn Sie sagen, wir sollten das ganze Geld nehmen, um Kreditmarktschulden zu rückzuführen, dann nehmen wir das so zur Kenntnis. Dann müssen Sie aber auch hinstehen, wenn es um Universitäten, Finanzämter, Justizgebäude,
Gefängnisse geht, und dort überall sagen: „Für Sanierungen haben wir, die FDP, kein Geld vorgesehen.“
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Richtig! – Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)
Es gibt noch einen Grund, warum wir das jetzt machen: Wenn wir in der Situation wären, dass die Zinsen hoch wären, dann würde sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung anders darstel len. Aber wir sind in einer absoluten Niedrigzinsphase. Des halb ist es auch wirtschaftlich sinnvoller, jetzt, genau jetzt die sen Sanierungsstau konsequent anzugehen und die landesei genen Gebäude, Straßen und Brücken zu sanieren, meine Da men und Herren.
Frau Staatssekretärin Dr. Splett hat Ihnen letzte Woche schon dargelegt, warum wir der Ansicht sind, dass das kein guter Ansatz ist. Sie müssen, wenn Sie für diesen Gesetzentwurf stehen – und das tun Sie ja –, den Kommunen auch sagen, dass sie keine 500 Millionen € für den Abbau des Sanierungsstaus bekommen.
Übrigens hat der Haushaltsgesetzgeber über die jetzige Fas sung des § 18 LHO bereits zum Staatshaushaltsgesetz 2017 abgestimmt, und genau diese Fassung ist auch im Staatshaus haltsgesetz für 2018/2019 wieder enthalten. Also den Vorwurf, dass der Haushaltsgesetzgeber darüber nicht entschieden hat, müssen Sie auch zurücknehmen, meine Damen und Herren.
Pakt für Familien: Ja, wir haben einen Pakt für Familien, den wir damals, im November 2011, verabredet haben. Dieser Pakt für Familien, der im Wesentlichen den systematischen Aus bau der U-3-Betreuung als Ziel hatte – für alle, die noch an eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes denken, muss ich das hier noch einmal deutlich machen –, kostet uns 2017 über 800 Millionen €, und die Summe wird 2018/2019 auf
deutlich über 900 Millionen € ansteigen. Die Einnahmen aus der Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes haben wir genom men, um diesen Ausbau gegenzufinanzieren.
Das heißt, wir haben damit etwas für junge Familien gemacht. Wir haben dafür gesorgt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist, und wir haben dafür gesorgt, dass die Wirtschaft auch in Zukunft Fachkräfte zur Verfügung hat,
Die Grunderwerbsteuersatzerhöhung von 3,5 auf 5 % ist kei ne auskömmliche Gegenfinanzierung für diese Summe, son dern wir legen ca. 150 Millionen € obendrauf. Wer jetzt eine Absenkung der Grunderwerbsteuer, höhere Freibeträge oder was auch immer fordert, muss dann auch sagen, wie wir in Zukunft diese U-3-Betreuung gegenfinanzieren. Das gehört zu diesen Forderungen seriöserweise mit dazu, meine Damen und Herren.
Selbstverständlich werden wir zusammen mit den Kommu nen, wird insbesondere Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann intensive Gespräche über den zukünftigen Pakt für Familien führen. Das ist überhaupt keine Frage. Aber Stand heute sind wir da noch in der Verhandlungsphase. Ich will an dieser Stel le einmal sagen: Diese Legislaturperiode dauert fünf Jahre, und jetzt sind ungefähr anderthalb Jahre vorbei. Wenn wir jetzt diese Verhandlungen mit der kommunalen Seite machen, dann sind wir wirklich gut im Zeitplan, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Andre as Stoch SPD: Das andere war Herbst 2011! – Glo cke der Präsidentin)
Sehr geehrte Frau Mi nisterin, vielen Dank. – Wissen Sie, den Ausdruck „Implizite Verschuldung“ kann man ja mittlerweile fast nicht mehr hö ren. Ich frage mich immer: Wie hoch ist diese eigentlich? Sind es 1 Milliarde €, sind es 50 Milliarden €, sind es 200 Milliar den €? Nein, die implizite Verschuldung – das ist ja das Ent scheidende, was wir auch kritisieren; ich glaube, dass Sie mir da vielleicht recht geben – hängt eigentlich von der Kassen lage ab, wenn ich einmal so sagen darf. Geben Sie mir recht, dass dieses Instrument, das Sie eingeführt haben, tatsächlich ein „Sesam, öffne dich!“ für die Landespolitik im Rahmen der Schuldentilgung ist?
Da gebe ich Ih nen selbstverständlich nicht recht, Herr Aden. Es ist kein „Se sam, öffne dich!“, sondern es ist ein Abbau der real vorhan denen impliziten Verschuldung. Sie können Berichte des Lan desrechnungshofs lesen – die sind schon einige Jahre alt –, in denen allein der Sanierungsstau an unseren Hochschulgebäu den auf 3,5 Milliarden € bis 4 Milliarden € geschätzt wurde. Da geht es nur um die Hochschulen; da sind die Uniklinika nicht dabei. Sie konnten vor Kurzem in der Zeitung lesen, dass es auch an den Uniklinika milliardenschwere Sanierungsstaus gibt. Und dann haben wir die Finanzämter, die Polizeipräsi dien, die Justizgebäude, die Haftanstalten noch gar nicht be rücksichtigt; all das haben wir noch nicht dabei. – Das ist der eine Teil, die Infrastruktur.
Der zweite Teil sind Pensionsverpflichtungen, die das Land hat. Wir haben eine Versorgungsrücklage, und wir haben ei nen Versorgungsfonds, in dem im Moment 6,6 Milliarden € enthalten sind. Wir wollen in den kommenden beiden Jahren diese Summe noch einmal deutlich erhöhen, und zwar auf 8 Milliarden €; das ist unser Ziel. Wir zahlen heute 4,8 Milli arden € im Jahr für die Pensionäre von heute,