Protocol of the Session on November 15, 2017

Man darf ruhig für den Kollegen klatschen.

Zwischen Datenschutz einerseits und der Presse- und Medi enfreiheit andererseits – auch das Medienprivileg wurde auf rechterhalten – gibt es ein gewisses Spannungsfeld. Dieses wurde in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus unserer Sicht gut abgehandelt. Das war gar nicht trivial, weil es mit den Verlegern in der Umsetzung doch ein paar Fragen gab. Aber dieser Spagat gelingt aus unserer Sicht. Die Meinungs freiheit bleibt im Grundsatz unberührt; das betrifft vor allem den Quellen- und Informantenschutz, aber auch die im jour nalistischen Betrieb nicht umsetzbaren Auskunftsrechte der Betroffenen.

Insgesamt ist es ein Arbeitsstaatsvertrag, kein unwichtiger, sondern einer, den wir sehr begrüßen. Aber natürlich müssen wir auch in die Zukunft schauen. Wir hoffen, dass in der Zu kunft irgendwann einmal die Frage der Telemedien hinrei chend gelöst wird und wir das nicht die ganze Zeit weiter mit uns herumtragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha ser CDU)

Für die CDU-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Haser.

Sehr geehrter Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir uns lange genug mit innerer Sicherheit und Haushalt beschäftigt, da blei ben, glaube ich, Kollege Salomon, für die Medienpolitik auch noch fünf Minuten Zeit. Deswegen werde ich auch versuchen, zwischendrin Luft zu holen.

(Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE)

Das Interessante an dem aktuellen, Einundzwanzigsten Rund funkänderungsstaatsvertrag ist, dass er aus einem sichtbaren und einem unsichtbaren Teil besteht. Das eine ist das, was tat sächlich verhandelt wurde und im Vertrag drin ist, aber das andere ist das – wie immer ist es das Spannendere –, was letzt lich nicht mehr Inhalt dessen ist.

Wir sind froh, dass wir die EU-Datenschutzrichtlinie mit die sem Gesetz umgesetzt haben. Wir werden dieser Datenschutz richtlinie in diesem Haus noch sehr oft begegnen, weil ziem lich viele Gesetze dem widersprechen, was dort geregelt ist. Aber echte journalistische Arbeit ist schlicht und einfach un möglich, wenn man die Datenschutzrichtlinie so umsetzen würde, wie sie dort ist. Wir haben ein Medienprivileg einge setzt. Das bedeutet, dass man nach wie vor die privaten Da ten schützen kann, wenn dies von Interesse ist.

Das Zweite ist die Betrauungsnorm. Betrauungsnorm heißt: Wir wollen, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich weiterent wickeln und effektiver werden, auch Kostenpotenziale heben. Das geht nur, wenn sie zusammenarbeiten, das heißt, wenn sie sich Busse teilen, wenn sie sich Studios teilen, wenn sie vielleicht auch einmal nur ein Kamerateam zu einem Sport ereignis schicken und nicht immer zwei oder sogar drei. Es wäre ziemlich unsinnig, das dann auf der anderen Seite zu ver bieten. Deswegen dürfen sie sich in Zukunft auch hier zusam menschließen.

Das Unsichtbare an dem Gesetz ist das, was Kollege Salomon schon angesprochen hat, nämlich dass es wieder einmal nicht gelungen ist, über den Telemedienauftrag zu reden – das heißt, darüber zu reden war möglich, aber nicht, sich darüber zu ei nigen. Hier bin ich sehr dankbar, dass die Landesregierung ei nen sehr rigiden Kurs fährt und unsere Ideale, die wir seit Jahrzehnten in der Medienpolitik in Baden-Württemberg fah ren, nicht einfach über den Haufen wirft.

Bei dieser Frage geht es um mehr als um Journalismus und Medienvielfalt; es geht auch um das Überleben einer Bran che, die im digitalen Wandel begriffen ist. Ja, der Staat darf nicht mit öffentlichen Geldern in einen Markt eingreifen. Das ist richtig. Dazu stehen wir auch. Aber eines ist klar: Irgend wann müssen die Verlage, müssen die Privaten auch zeigen, dass die Versuche zur Monetarisierung ihrer Inhalte erfolg reich sind.

Da gibt es Beispiele. So ist es der „New York Times“ mittler weile gelungen, 70 % ihrer Erträge tatsächlich von den Abon nenten zu erhalten – eine Umsatzsteigerung zwischen Januar und September 2017 von plus 7 %. Das heißt, sie haben den Werbeanteil zurückgedreht und bekommen das Geld tatsäch lich von denen, die ihre Inhalte suchen. Es gibt also Möglich keiten, in der Digitalisierung nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich voranzukommen.

Aber wir, die Politik und die Bürger, wollen ein funktionie rendes duales System. Wir wollen einen gesunden Konkur renzkampf um die besten Geschichten, um die besten Recher chen und Journalisten. Um dies zu gewährleisten, werden noch viele Rundfunkänderungsstaatsverträge folgen, ja, fol gen müssen.

Ohne Öffentlich-Rechtliche haben wir weniger Qualität, aber ohne die Privaten haben wir weniger Meinungsvielfalt, und wir wollen beides.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Dr. Merz.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Wir, die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württem berg, lehnen den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungs staatsvertrag ab. Denn auch die dortigen Änderungen erfas sen keineswegs das Grundproblem, dass der sogenannte öf fentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nichts anderes ist als ein aufgeblähtes Monstrum, das mit über 20 Fernseh sendern und fast 70 Rundfunksendern den ursprünglichen Auftrag der Grundversorgung der deutschen Bevölkerung ad absurdum führt.

(Beifall bei der AfD – Abg. Alexander Salomon GRÜ NE: Aber Sie lesen doch die Schweizer Zeitung!)

Die öffentlichen Sender sind in Anlehnung an den Staatsver trag verpflichtet – ich zitiere –,

im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie ein vielfältiges, umfassendes und ausgewogenes mediales An gebot zu sichern.

(Abg. Sascha Binder SPD: Machen sie doch! – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Wo liegt das Problem? – Gegenruf des Abg. Dr. Jörg Meuthen AfD: Man muss es bezahlen!)

Ob hierzu das angebotene Programm aus niveaubeschränkten Serien, Provinzkrimis, albernen Quizsendungen und Verbrau chermagazinen zählt,

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Was haben Sie zuletzt gesehen?)

kann jedoch bezweifelt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD)

Ob es richtig ist, allein für den Einkauf von Sportrechten jähr lich über 600 Millionen € öffentlich-rechtlich auszugeben, da zu mag sich jeder selbst eine Meinung bilden.

(Beifall bei der AfD – Abg. Alexander Salomon GRÜ NE: Haben Sie mal öffentlich-rechtlich gesehen?)

Ob solche Ausgaben jedoch zum staatsvertraglich formulier ten Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie gehö ren, das kann zweifelsfrei und eindeutig verneint werden.

(Beifall bei der AfD – Abg. Alexander Salomon GRÜ NE: Was haben Sie denn zuletzt gesehen?)

Es gibt über 20 Fernsehsender und fast 70 Rundfunksender, finanziert durch jährlich über 8 Milliarden € an Zwangsbei

trägen – Zwangsbeiträge, die bislang legal, jedoch seit 2013 keineswegs mehr legitim vom deutschen Gewerbetreibenden und Wohnungsbesitzer abgepresst werden.

Wir, die AfD, sind die einzige Partei in Deutschland, die ge gen dieses System kämpft. Wir haben nicht die Angst der Alt parteien vor negativer Berichterstattung, und wir haben nicht die Angst der hier bislang herrschenden Parteien vor unver blümten, ehrlichen Reportagen über so manche Zustände in unserem Land,

(Beifall bei der AfD)

Zustände, die die Unverantwortlichkeit

(Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)

und das bisherige völlige Versagen der Altparteien klar auf zeigen. Während beispielsweise das ORF bereits im Herbst 2015 Heerscharen aggressiv hierher strömender junger Män ner zeigte, zeigten ARD und ZDF nur mitleiderregende Mig rantenmütter mit Kind.

(Oh-Rufe – Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Das stimmt doch nicht!)

Und erst nachdem die Presse oder die Privatsender die Zu stände in den No-go-Areas von meist SPD-regierten Groß städten zeigten oder z. B. über die Polizeiausbildung im rotrot-grünen Berlin berichteten, griff der öffentlich-rechtliche Staatsfunk widerstrebend und oft verharmlosend solche The men auf.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Pfui! – Abg. Alexan der Salomon GRÜNE: Aber Sie schauen es doch gar nicht! Sie können es doch gar nicht wissen!)

Kann diese offenheitswiderstrebende, beschönigende und ge filterte Lückeninformation unseres Staatsfunks nicht aber auch daran liegen, dass beispielsweise von den insgesamt zwölf Mitgliedern des ZDF-Verwaltungsrats mindestens zwei kir chennah, drei Gewerkschaftler, drei in der SPD und zwei in der CDU/CSU sind?

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Chris tina Baum AfD: Aha! Hört, hört!)

Es sind insgesamt zwölf. Somit ist ja wohl alles klar. Nicht nur die Verfilzung der Legislative und der Exekutive mit dem Staatsfunk ist bedenklich, auch alle Gerichtsurteile winkten dieses illegitime System

(Abg. Reinhold Gall SPD: Für Sie vielleicht!)

bislang stur und blind durch.

(Zuruf der Abg. Sabine Wölfle SPD – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Sie sind nur noch im Parla ment wegen der öffentlich-rechtlichen Sender!)

Doch Hoffnung macht derzeit das erste Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. September, wel ches eine Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezim mer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Emp fangsmöglichkeit als verfassungsgemäß ansieht. Erstmals seit

2013 wurde somit eine Zahlungspflicht wieder mit der Nut zung verbunden.

(Zuruf: Oje!)