Bevor wir in die Abstimmung über Artikel 1 eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: Da wir heute bereits einer Än derung des Polizeigesetzes zugestimmt haben, bitte ich Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausfertigungs- und Ver kündungsorgan ermächtigt wird, das Ausfertigungsdatum und die Fundstellenangabe der letzten Änderung im Einleitungs satz von Artikel 1 einzufügen. – Sie stimmen dem zu.
Wir kommen zu Nummer 1. Sie betrifft die Einfügung eines neuen § 10 a. Wer Nummer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu Nummer 2. Sie betrifft § 13. Wer Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu Nummer 3. Sie betrifft § 14. Wer Nummer 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim
Wir kommen zu Nummer 1. Sie betrifft die Aufhebung von § 3 a. Wer Nummer 1 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu Nummer 2. Sie betrifft § 11. Wer Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen zu Nummer 3. Sie betrifft § 15. Wer Nummer 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Nummer 3 ist mehrheitlich zuge stimmt.
Wir kommen zu Nummer 4. Sie betrifft § 16. Wer Nummer 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 4 ist damit mehrheitlich zuge stimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Abwehr alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Sicherheit“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben nun noch abzustimmen über den Entschließungs antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 16/2997-2, der in den Abschnitten I und II verschiedene Ersuchen an die Lan desregierung enthält. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Entschließungsantrag insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dieser Entschließungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. November 2017 – Information über Staatsvertragsent würfe; hier: Entwurf des Einundzwanzigsten Staatsver trags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) – Drucksachen 16/2953, 16/2993
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, das ho le ich wieder auf. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kol legen! Der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsver trag ist nicht der erste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über den wir hier im Haus reden. Es wird auch nicht der letzte sein; das kann ich Ihnen schon einmal als kleinen Ausblick geben. Ich habe in den letzten sechs Jahren bereits diverse Rundfunk staatsverträge miterlebt, über deren Änderung wir hier debat tiert haben.
Wichtig ist, dass die Rundfunkkompetenz weiterhin bei den Ländern liegt – aus guten Gründen. Deswegen ist es auch Auf gabe der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fort während weiterzuentwickeln. Anstehende Themen gibt es ja genug. Ich erwähne nur das Stichwort „Telemedien“. Darü ber wird aber an gegebener Stelle und zu gegebener Zeit wei ter zu sprechen sein.
Wichtig ist mir an dieser Stelle noch, Folgendes zu erwähnen – da es ja immer wieder auch Kräfte gibt, die die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angreifen oder den öf fentlich-rechtlichen Rundfunk an sich angreifen; ich glaube, wir hatten dieses Thema gerade –: Es wäre wichtig, wenn Me dien untereinander – da wende ich mich vor allem an die Ver
legerinnen und Verleger hier im Land – nicht den öffentlichrechtlichen Rundfunk angreifen. Denn meines Erachtens gibt es eine wirklich gute Zusammenarbeit in diesem Bereich. Ich darf nur an die Paradise Papers erinnern, die in Kooperation zwischen der „Süddeutschen Zeitung“, dem NDR und dem WDR aufgedeckt worden sind. Da gibt es eine Kooperation. Das ist der Kern, auf den wir abzielen: kein Gegeneinander der Medien. Das ist für uns, die Fraktion GRÜNE, sehr wich tig.
(Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Raimund Ha ser CDU und Sascha Binder SPD – Zuruf von den Grünen: Bravo!)
Ja, genau. Danke, Herr Binder. – Es ist ein Arbeitsstaatsver trag; deswegen wird es bald weitergehen. Es geht in diesem Fall um wettbewerbsrechtliche Fragen, kartellrechtliche Fra gen, auch um die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die dort umgesetzt worden ist. Ich sage auch noch einmal einen Dank an den Kollegen Jan Philipp Albrecht, der das im EU-Parla ment durchgebracht hat, sodass wir überhaupt heute darüber reden können.