und bürden alle anfallenden Kosten der Allgemeinheit auf. – Nur um Sie richtig zu verstehen: Sollten auch Fahrzeugbesit zer demnächst nur noch für jene Autos TÜV-Gebühren bezah len, die Mängel aufweisen?
Dafür haben nicht nur wir Grünen kein Verständnis, sondern vermutlich auch die meisten Steuerzahler hier im Land. Wir wollen sichere Autos im Straßenverkehr, und wir wollen na türlich auch, dass alle Waffen sicher verwahrt werden.
Ihr Vorschlag wäre weder bei Autos sinnvoll, noch ist er es bei Waffen, wenn es darum geht, das öffentliche Interesse an Sicherheit und staatlichem Schutz zu wahren und einen ver antwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu betreiben. Daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Herr Dr. Fiechtner provoziert mich. Als ich noch bei der Polizei war, hat mein Kollege, wenn wir vor Ort gingen, auf meine Frage: „Hast du eine Waffe dabei?“ im mer geantwortet: „Lieber Freund, mein ganzer Körper ist ei ne Waffe.“ Aber das nur am Rande.
Ich möchte zu Beginn feststellen: Beim Thema Waffenrecht versteht sich die CDU als Partner der Schützen und Jäger.
Die CDU sieht deshalb in Verschärfungen beim Waffenrecht nicht, wie viele andere, ein Allheilmittel für einen Zugewinn an Sicherheit im Land.
Die bisherigen Verschärfungen waren nach meiner Meinung, aber auch nach Meinung der CDU eine Folge der Tragödie von Winnenden und Wendlingen. – Werte Kollegen, dort war ich wenige Minuten nach dem Tatgeschehen unmittelbar vor Ort. – Eine weitere Verschärfung würde nach Ansicht der CDU jedoch keine zusätzliche Sicherheit schaffen, sondern lediglich die Schützen und Jäger im Land stark negativ beein trächtigen.
Beide Gruppen würden bei der Ausübung ihres Sports oder Hobbys bzw. bei der notwendigen Herstellung des Gleichge wichts von Wild und Wald durch weitere rechtliche Verschär fungen massiv eingeschränkt werden.
Was ich auch sagen möchte, ist, dass die CDU der Tendenz einer öffentlichen, obwohl grundlosen, Diffamierung und pau schalen Diskriminierung von Besitzern legaler Waffen ent schieden entgegentritt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja! – Abg. Dr. Hein rich Fiechtner AfD: Bravo!)
(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Es gibt auch positive Zwi schenergebnisse! – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD)
Sie sind gewissenhaft und zuverlässig. Deshalb sollte den Schützen und Jägern mehr Respekt und Vertrauen vonseiten des Staates entgegengebracht werden. – Jetzt dürfen Sie noch einmal applaudieren.
Aber wie Sie wissen: Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Förderalismusre form
vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. In BadenWürttemberg wurde die Befugnis der Gebührenfestlegung auf die Kommunen übertragen. Dadurch – und jetzt wird es pre kär – gibt es höchst unterschiedliche Regelungen.
Wir sollten dem Wunsch der Schützen und Jäger nach einheit lichen Gebühren in Waffensachen nachkommen und hier kor rigieren. Das ist auch die einzig richtige Lösung.
Eine waffenrechtliche Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern erfolgt nach verschiedenen bundesrechtli chen Regelungen, die, wie Sie wissen, teilweise bei uns auch von unterschiedlichen Behörden vorgenommen werden.
Unser Ziel ist es, dass unter Berücksichtigung des Grundsat zes der kommunalen Selbstverwaltung eine einheitliche
gebührenrechtliche Handhabung in allen Ländern, aber auch bei uns im Land und in den Kommunen stattfindet.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Reinhold Gall SPD: Wo ist da die kommunale Selbstverwal tung?)
Deshalb habe ich bei unterschiedlichen Kontrolldienststellen, also Städten und Landkreisen, nachgefragt – nicht bei allen 149, aber bei einigen davon. Hier wurde die unterschiedliche Höhe der Gebühren übereinstimmend kritisiert.
Ein Landkreis bzw. Stadtkreis erhob grundsätzlich Gebühren – Grundgebühren – von 75 €, der andere von 95 €.
Dann gab es z. B. in Esslingen Grundgebühren von 84 €. Pro Viertelstunde an aufgewandter Zeit kamen nochmals 14 € hin zu. Im Schnitt liegen also die Kosten im Landkreis bei ca. 100 €, wie man mir sagt. Dies kann sich aber auch je nach Landkreis/Stadtkreis unterschiedlich darstellen und sich auf bis zu 600 €, beispielsweise im Kreis Freudenstadt, erhöhen.
Wenn Kritik oder Missgunst geäußert wurde, war dies immer mit dem Hinweis verbunden, dass es woanders günstiger sei. Nicht die Gebühr wurde kritisiert, sondern die unterschiedli che Handhabung durch die Behörden im Land. Es gibt sogar Kreise – der Zollernalbkreis z. B. –, die bei der Erstkontrolle gar nichts verlangen.
Das ist Anlass dafür, dass mancher Jäger oder Schütze sagt: „Das verstehe ich nicht. Mein Kollege dort zahlt nichts, aber ich soll jetzt 100 € zahlen.“
Es gibt auch noch andere unterschiedliche Handhabungen. So kann es sein, dass, wenn die Ehefrau und der Ehemann Mit glieder im Schützenverein sind, zweimal Grundgebühren für ein und denselben Waffenschrank anfallen. Das kann ja wohl auch nicht sein.