Protocol of the Session on November 9, 2017

Dem Abbau der impliziten Verschuldung wäre damit ein ge waltiger Riegel vorgeschoben. Es bliebe fast nichts anderes übrig, als Kreditmarktschulden zu tilgen.

Sie tun darüber hinaus so, als hätte der Haushaltsgesetzgeber schon immer Nettobauinvestitionen getätigt. Das ist aber nicht der Fall, sonst gäbe es ja keine implizite Verschuldung und keinen Sanierungsstau. Die Realität vieler Jahre war aber, dass zu wenig investiert wurde und genau deshalb ein Sanierungs stau – also implizite Schulden – entstanden ist.

Die Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung waren offen kundig ja auch in der Zeit des SPD-geführten Finanzministe riums nicht höher. Diese jetzt als Orientierungswert und als ungeeignet zurückzuweisen ist deshalb wenig glaubwürdig.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU)

Mit der Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme in § 18 LHO haben wir die Möglichkeit geschaffen, mit den Steuer einnahmen das weitere Anwachsen der impliziten Verschul dung zu stoppen und den Sanierungsstau abzubauen. Dass da bei nicht die Nettobauinvestitionen der Orientierungswert sind, ist klar und transparent in der Verordnung geregelt.

Besonders ärgerlich finde ich, dass Sie – offensichtlich auch aus Spitzfindigkeit in dieser Frage – eine einvernehmlich mit allen Kommunen und Landesverbänden getroffene Vereinba rung über den kommunalen Sanierungsfonds torpedieren wol len, während Sie an anderer Stelle immer für sich in Anspruch nehmen, besonders kommunalfreundlich zu sein.

(Abg. Peter Hofelich SPD: So ist es auch!)

Ich möchte Ihnen aber gern einmal vorrechnen, welche Kon sequenzen dieser Gesetzentwurf für diesen Haushalt hätte. Ein großer Teil der im Haushaltsentwurf finanzierten Sanierungs investitionen müssten aus dem allgemeinen Haushalt finan ziert werden. Wir reden über eine Summe von 1,1 Milliar den €. Zusätzlich müssten für den kommunalen Sanierungs fonds und die Schienenfahrzeugförderung Mittel in Höhe von

fast 300 Millionen € aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden. Selbstverständlich müsste gleichzeitig auch die Til gungsverpflichtung nach der Landeshaushaltsordnung er bracht werden. Das sind nach dem Haushaltsentwurf rund 2,4 Milliarden €.

(Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Wenn man diese Summen alle zusammenrechnet, ist klar: Es ist kaum vorstellbar, dass das ohne tiefe Einschnitte in den Landeshaushalt finanziert werden könnte. Wir könnten kei nesfalls in dem geplanten Umfang Sanierungsstau abbauen. Den kommunalen Sanierungsfonds – das habe ich schon ge sagt – würde es nicht geben.

Man kann das alles politisch wollen. Das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Man kann die Tilgungsverpflichtung selbst verständlich auch komplett über den Abbau von Kreditmarkt schulden erbringen. Das halten wir für ökonomisch nicht sinn voll.

(Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)

Das hat die Finanzministerin auch heute Morgen an einem Re chenbeispiel einmal deutlich gemacht.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Binder?

Nein. Ich bin gleich fertig.

(Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)

Nun muss man das auch so sagen: Was Sie jetzt vorschlagen, ist eine Schwerpunktsetzung auf Kreditmarktschuldentilgung.

(Abg. Peter Hofelich SPD: Das schlagen wir gar nicht vor!)

Das ist das, was letztlich nach der Definition in Ihrem Gesetz entwurf nur noch möglich sein würde.

(Abg. Peter Hofelich SPD: Nein!)

Es ist aber nun einmal so, dass man in Wahrheit nicht das In teresse hat, wie Sie in Ihrer Begründung beschreiben, Sanie rungsstau abzubauen oder auch den Kommunen dabei zu hel fen, Sanierungsstau abzubauen. Das ist dann halt wenig glaub würdig.

Unser Ziel ist eine nachhaltige, generationengerechte Haus haltspolitik, ein dauerhaft ausgeglichener Haushalt und ein si cheres und souveränes Erreichen der Schuldenbremse. Je mehr Altlasten wir auf dem Weg dorthin abwerfen können, umso besser. Es ist aus ökonomischen Gründen sinnvoll, in der derzeitigen Lage eben auch verdeckte Schulden und den Sanierungsstau abzubauen.

Ein Korsett, wie es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, würde das ökonomisch Sinnvolle allerdings nahezu völlig aus schließen. Dies hätte dramatische Konsequenzen. Es hätte Einschnitte für die Einzelpläne aller Ressorts zur Folge; denn diese müssten wesentlich mehr konsolidieren. Dass ausge rechnet die SPD einen solchen Kurs des Kaputtsparens vor schlägt, das ist schon ziemlich aberwitzig.

(Widerspruch bei der SPD – Oh-Rufe von der AfD – Abg. Peter Hofelich SPD: Das ist ja lächerlich!)

Wir können diesem Gesetzentwurf daher nichts abgewinnen. Daran werden wohl auch die weiteren Beratungen im Finanz ausschuss nichts ändern.

(Abg. Peter Hofelich SPD: Sehr hochmütig!)

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Kollegen Wald.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Exekutive hat heute den Staatshaushaltsplan für die Jahre 2018 und 2019 eingebracht. Der Staatshaushaltsgesetzentwurf liegt nun in den Händen der Legislative, von uns, dem Landtag. Es liegen spannende und sicherlich interessante Wochen vor uns, und ich freue mich auf die Diskussionen.

Der Doppelhaushalt 2018/2019 ist ein historischer Haushalt. Erstmals in der Geschichte von Baden-Württemberg zahlen wir Schulden zurück.

(Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD: Bei diesem Tempo dauert es nur 200 Jahre, bis die Schulden weg sind!)

Für mich als Vater – da denke ich an die nachfolgenden Ge nerationen – und als Finanzpolitiker wird ein Traum Wirklich keit: Wir tilgen erstmals Kreditmarktschulden. Das ist eine historische Trendwende für Baden-Württemberg. So hat auf Vorschlag der CDU-Fraktion die Haushaltskommission der Rückführung von Kreditmarktschulden in Höhe von 500 Mil lionen € zugestimmt. Des Weiteren wurde auf meinen Vor schlag hin eine zusätzliche Versorgungszuführung in Höhe von 120 Millionen € beschlossen. Dieser Betrag fließt in die Rückstellungen für die Beamtenpensionen.

(Beifall bei der CDU – Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Kern?

Bitte schön, Kollege Dr. Kern.

Sehr geehrter Herr Kolle ge, Sie haben gerade eben von der Exekutive gesprochen. Wie beurteilen Sie denn die Tatsache, dass die Sitze auf der Regie rungsbank links von Ihnen komplett leer sind? – Jetzt gerade in diesem Moment setzt sich die zweite Ministerin. Auch ei ne Staatssekretärin ist noch da.

Also: Kann man in diesem Haus überhaupt von einer existie renden Exekutive sprechen

(Lachen bei Abgeordneten der AfD)

angesichts dessen, dass auf den Kabinettsstühlen gar niemand sitzt?

(Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch: Ich kann mich ja nach vorn setzen; dann sitzen zwei da!)

Die Staatssekretärinnen und Staats sekretäre sitzen teilweise in den Reihen der Abgeordneten. Aber Sie können ja einmal im Präsidium darüber sprechen. Ich habe jetzt das Thema Landeshaushalt. Die Exekutive ver traut auf die Regierungsfraktionen, darauf, dass diese hier gu te Sachen erzählen, und das machen sie.

(Zurufe – Glocke des Präsidenten)

Kollege Dr. Kern, eine weitere Frage.

Eine kurze Nachfrage: Ist Ihnen bekannt, dass wir dieses Thema in fast jeder Präsidi umssitzung ansprechen und die Vertreterin der Regierung Bes serung gelobt?

Dann sprechen Sie es einfach wie der an.

(Beifall des Abg. Konrad Epple CDU – Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Ich bin nicht Mitglied des Präsidiums.