Protocol of the Session on November 9, 2017

Eine Zusatzfrage des Abg. Dr. Bullinger.

Zwei Zusatzfragen: Herr Staatssekretär, zunächst einmal: Ich weiß, dass im Frei staat Bayern durchaus Kontrollen durchgeführt werden, und zwar an Flughäfen, wo dann Schülerinnen und Schüler – Lehre rinnen und Lehrer erkennt man ja bei den Touristen nicht so –

(Heiterkeit des Abg. Andreas Kenner SPD)

durchaus zurückgeführt werden und das Fernbleiben vom Un terricht entsprechend verfolgt wird. Gibt es so etwas auch im Land Baden-Württemberg? Das war die erste Frage.

Die zweite Frage: Ist es zulässig, z. B. insbesondere bei Be rufsschulen, durch das sogenannte Vorholen von Unterricht – beispielsweise von zwei Stunden – zu erreichen, dass Schü ler und vor allem Lehrkräfte freitags oder montags einen Tag oder zwei Tage mehr dem Unterricht fernbleiben können? Gibt es so etwas, und ist das rechtlich zulässig?

Zu beiden sehr speziellen Fragen kann ich Ihnen nur dann Antworten geben, wenn Sie mir gestatten, sie nachzureichen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP nickt zustim mend.)

Das bezieht sich sowohl auf den Vergleich mit Bayern – ob es entsprechende Kontrollen gibt – als auch auf die Frage, unter welchen Gesichtspunkten schulorganisatorische Maßnahmen getroffen werden. Natürlich gibt es schulorganisatorische Maßnahmen, die auf den Stundenplan Auswirkungen haben. Die werden nicht gemacht, um die Ferienzeit zu verlängern, aber es gibt schulorganisatorische Gründe mit Studienfahrten, mit Klassenausflügen oder schulischen pädagogischen Tagen, die schulorganisatorische Maßnahmen mit Veränderungen in den Stundenplänen zur Folge haben. Das ist so, aber nicht mit dem Ziel, die Ferien zu verlängern.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Aber Sie reichen es nach! Da wäre ich dankbar!)

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Bitte, Herr Abg. Kleinböck.

Herr Staatssekretär, Sie hat ten gesagt, dass es, wenn gegen diese gesetzliche Bestimmung verstoßen wird, die Möglichkeit gibt, ein Bußgeld zu verhän gen. Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen sol che Bußgelder beispielsweise im vergangenen Schuljahr oder im vergangenen Schulhalbjahr verhängt wurden?

Auch dies mag der Lan desregierung bzw. einem Ministerium bekannt sein. Ich habe die Zahlen aber nicht dabei. Ich bitte Sie um Verständnis da für, dass ich, da es sich um Detailnachfragen handelt und Sie sie vorher nicht angekündigt hatten, diese Zahlen jetzt nicht mit dabeihabe.

Gut, dann werde ich mir die se Frage mal für die nächste Fragestunde vornehmen.

Wir können die Antwort nachreichen. Dann brauchen Sie nicht noch mal zu fragen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Gut, okay. Dann danke ich Ihnen fürs Nachreichen. – Was Kollege Bullinger abgefragt hat, hat ja einen ganz konkreten Hintergrund. Er hat in seinen einleitenden Worten auch schon deutlich gemacht, dass das wohl nicht nur in seinem Wahlkreis, in den drei genannten Landkreisen, ein Thema ist. Ich kenne das selbst.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Auch im ba dischen Landesteil!)

Haben Sie jetzt noch eine Zu satzfrage? Ansonsten würde ich gern weitermachen.

Ich danke für das Nachrei chen dieser Zahlen.

Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet.

Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 4 und 5 kann ich gar nicht – –

(Abg. Stefan Herre AfD betritt den Plenarsaal.)

Nachdem der Abgeordnete jetzt hereingekommen ist, kann ich diese Fragen aufrufen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf.

(Abg. Stefan Herre AfD begibt sich zum Redepult.)

Moment, Moment!

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e f a n H e r r e A f D – D a s G e h e i m n i s v o n W i n d r ä d e r n ! G e h e n v o n W i n d k r a f t a n l a g e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g ( u n ) s i c h t b a r e G e f a h r e n w i e E i s w u r f , I n f r a s c h a l l u n d e i n K r e b s r i s i k o a u s ?

Jetzt haben Sie das Wort, Herr Abgeordneter.

Entschuldigung. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Gefahren für die Bevölkerung sieht die Landesre

gierung unter Berücksichtigung aller wissenschaftlichen Studien beim weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg bezüglich Infraschall, Eiswurf, erhöh tem Krebsrisiko, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, umge knickten Anlagen, der Anzahl gefällter Bäume und der Um weltzerstörungen in den nächsten Jahren?

b) In wie vielen Windrädern in Baden-Württemberg steckt das

Metall Neodym, dessen Abbau in China die Umwelt zer stört und beim Menschen Krebserkrankungen auslösen kann?

Vielen Dank.

Danke schön. – Für die Lan desregierung darf ich Herrn Staatssekretär Dr. Baumann ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren! Danke für die Fragen, Herr Abg. Herre. Gestatten Sie mir aber eine Vorbemerkung zu diesen beiden Fragen, die mich ehrlicherweise ein wenig verwundert haben. Alle von Ihnen aufgeworfenen Probleme wurden bereits in zahlreichen Landtagsanfragen, gerade in solchen von Ihrer Fraktion, Herr Abg. Herre, thematisiert, und diese Fragen wurden dann ausführlich beantwortet.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Dann ver weisen Sie doch darauf!)

Das will ich aber nicht. Ich beantworte die Fragen trotzdem. – Ich hätte mir gewünscht, dass die Stellungnahmen der Lan desregierung zumindest durchgelesen würden.

(Abg. Stefan Herre AfD: Das werden sie!)

Wir beantworten die Anfragen gern und gut. Das ist unsere Aufgabe und unsere Pflicht. Es ist schon manchmal etwas frustrierend, wenn man den Eindruck gewinnt, dass die Ant worten nicht richtig gelesen worden sind. Aber ich will die Fragen trotzdem noch mal beantworten und nicht nur auf die früheren Antworten verweisen. Ich gebe Ihnen diese Antwor ten gern weiter; ich habe sie kopiert.

Zur ersten Frage: Der Infraschall, der von Windkraftanlagen ausgeht, hat nach Ansicht der Landesregierung keine negati ven Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Zu die sem Ergebnis kommen alle namhaften Institutionen, beispiels weise das Umweltbundesamt, das Robert Koch-Institut, die Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsschutz und die Landesgesundheitsämter. Unsere Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, kurz LUBW, hat ein bundesweit und international viel beachtetes Messprogramm zum Infraschall durchgeführt und konnte Ent warnung geben.

Natürlich gibt es Menschen, die sich in der Umgebung von Windenergieanlagen belästigt fühlen. Aber Windenergieanla gen, meine Damen und Herren, werden nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt. Für die Ge räusche, die bei den Menschen noch ankommen dürfen, gibt es klare gesetzliche Regelungen. In der Umgebung von Wind energieanlagen gelten nachts je nach Wohnnutzung Richtwer te zwischen 35 und 45 dB(A).

Beim Verkehrslärm mutet man sehr vielen Menschen deutlich höhere Pegel zu. Beim Straßen- und Schienenverkehrslärm sind nachts bundesweit fast fünf Millionen Personen Pegeln von über 55 dB(A) ausgesetzt.

Ich möchte an dieser Stelle den sogenannten Noceboeffekt er wähnen. Das ist die böse Schwester des Placeboeffekts. Beim Placeboeffekt werden objektiv kranke Menschen durch ein

nicht wirksames Medikament objektiv gesund. Das ist gut so. Beim Noceboeffekt werden dagegen gesunde Menschen krank, obwohl es keine äußere Ursache gibt. Es ist davon aus zugehen, dass dies auch bei dem einen Gegner oder der ande ren Gegnerin von Windenergieanlagen der Fall ist. Man wird krank, weil man meint, krank werden zu müssen.

(Zuruf von der AfD: Wie beim Feinstaub!)

Zu Ihrer Frage nach einem höheren Krebsrisiko durch Wind energieanlagen: Das Robert Koch-Institut hat ganz klar aus geführt: Es gibt keine Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko.

Jetzt komme ich zu dem von Ihnen genannten – ich zitiere – Eiswurf. Dies wird inzwischen durch Eiserkennungssysteme und ein frühzeitiges Abschalten der Anlagen technisch ver hindert. Der Eisabfall – ich nehme an, es geht um den Eisab wurf – lässt sich nicht ganz verhindern. Deshalb werden ent sprechende Hinweisschilder aufgestellt, teilweise auch noch mit Blinklicht.

Stillstehende Windkraftanlagen unterscheiden sich hierbei nicht von Brücken, Strommasten oder Kirchen, die auch in Ihrem Wahlkreis vorkommen. Da kann es eben auch zu dem sogenannten Eisabfall kommen. Das Risiko, durch Eisabwurf oder Eisabfall zu Schaden zu kommen, ist äußerst gering. Hierzu wird bei Genehmigungsverfahren eine Risikobetrach tung vorgenommen.

Jetzt zu den umgeknickten Windenergieanlagen: Bislang gab es in Baden-Württemberg keine derartigen Fälle. Es gibt mei nes Erachtens bundesweit drei bis vier Fälle, die innerhalb von wenigen Wochen bekannt geworden sind. Das waren meist sehr alte Anlagen. Bei diesen Anlagen geht man davon aus, dass die sogenannten Pitchregelungen nicht richtig funktio niert haben; die Rotorblätter wurden nicht rechtzeitig aus dem Wind gedreht.

Jetzt hat Baden-Württemberg bei den Windenergieanlagen – ich will es einmal so sagen – energiepolitisch leider die Gna de der späten Geburt. Die Anlagen im Land sind deutlich neu er, und es ist nicht davon auszugehen, dass sich solche Vor kommnisse auch in Baden-Württemberg ereignen werden. Wir sehen aufgrund der hohen Anforderungen an die Errichtung von Windenergieanlagen und der umfangreichen Betriebsvor schriften weiterhin einen sehr hohen Sicherheitsstandard ge währleistet.