Protocol of the Session on July 12, 2017

In diesem Zusammenhang, sehr geehrte Frau Ministerin, möchte ich einmal, dass Sie aufpassen: Die Beamten haben bisher – das ist jetzt wichtig –

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

durch die 0,2-%-Abschläge von ihrer Besoldungserhöhung die Versorgungslücke – Sie hört mir nicht zu; dann spreche ich wieder geradeaus –

(Der Redner wendet sich wieder an die Abgeordne ten. – Vereinzelt Heiterkeit)

auf 3,4 Milliarden € aufgefüllt.

(Vereinzelt Beifall – Glocke des Präsidenten)

Frau Ministerin Sitzmann, Sie wurden eben angesprochen.

Das ist mir ein wichti ger Punkt.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Sie hört doch zu! Frau en können reden und zuhören!)

Diese Rücklage hat bis jetzt 3,4 Milliarden € erbracht. Laut Gesetz wäre eine Auszahlung zum 1. Januar 2018 möglich. Wir würden gern von der Landesregierung wissen, wie sie mit dieser Rücklage in Zukunft verfahren will.

Aber es gibt auch Positives zu vermelden: das Pensionsein trittsalter. Im Jahr 2000 lag es im Durchschnitt bei 60,4 Jah ren, 2013 bereits bei 62,6 Jahren. Außerdem hielten im Jahr 2000 nur 11 % bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze durch, 2013 waren es bereits 23 %. Ein Letztes: Der Anteil der Be amten, die wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wurden, re duzierte sich von 43 auf 11 %.

Wir stehen finanziell vor großen Herausforderungen. Wenn wir die Entwicklung der Personalkosten betrachten – meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen –, ist die Meinung der FDP/DVP-Fraktion dazu eindeutig. Nicht an der Besol dung soll gespart werden, sondern eventuell an der Zahl der Aufgaben, die der Staat wahrnimmt. Denn seien wir doch ein

mal ganz ehrlich: Weite Teile dieses Hauses halten ein The ma doch schon für ausreichend bearbeitet, wenn man mindes tens eine staatlich finanzierte Stelle geschaffen hat. Echte Auf gabenkritik findet hier leider nicht statt.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Dr. Aden, ich bitte, zum Ende zu kommen.

Das ist schön.

(Heiterkeit bei der FDP/DVP)

Ich bin auch fast am Schluss.

Ich komme dann zum Schluss: Was nichts kostet, ist nichts wert. Das Berufsbeamtentum hat sicherlich an manchen Stel len seine Schwachpunkte, aber insgesamt muss man feststel len, dass die deutsche Beamtenschaft eine feste Säule ist, auf der die Stabilität unseres Gemeinwesens gründet: geringe Kor ruptionsanfälligkeit, loyal gegenüber dem Staat, korrekt ge genüber dem Bürger.

Und jetzt, Herr Präsident, das allerletzte Wort: Damit es so bleibt, ist eine angemessene Besoldung unerlässlich. Wir von der FDP/DVP-Fraktion stimmen dem Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BadenWürttemberg 2017/2018 zu.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der AfD)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aus sprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2230 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsver trag – Drucksache 16/2304

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Thomas Strobl.

(Minister Thomas Strobl ordnet seine Unterlagen. – Heiterkeit – Zurufe)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kolle gen! Ich war gerade noch in einem wichtigen Gespräch mit der Finanzministerin. – Glücksspiele –

(Abg. Andreas Stoch SPD: Aha! – Heiterkeit und Bei fall bei den Grünen und der FDP/DVP – Weitere Zu rufe, u. a. des Abg. Andreas Stoch SPD)

das ist diesen Produkten immanent – sind vom Zufall abhän gig.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Ja!)

Gleichzeitig sind Glücksspiele aber auch Teil des Ordnungs rechts, da von ihnen nicht nur Glück, sondern auch Gefähr dungen ausgehen. Um vor diesen Gefahren zu schützen und das Glücksspiel in geordnete Bahnen zu lenken, darf man sich als Gesetzgeber jedoch nicht auf den Zufall verlassen. Viel mehr muss man das Zepter selbst in die Hand nehmen.

Daher haben alle Länder gemeinsam agiert und sich auf den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt. Dieser wurde im März dieses Jahres von allen Ministerpräsidenten unterzeichnet.

Mit dieser punktuellen Änderung des Staatsvertrags wird die unbefriedigende Hängepartie im Konzessionsverfahren für Sportwetten beendet. Die Begrenzung der Zahl der Konzes sionen auf 20 wird aufgehoben. Die Konzessionsbewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten eine vorläu fige Erlaubnis. Gleichzeitig wird der Zeitraum für die probe weise Abkehr vom staatlichen Sportwettenmonopol bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Mit diesem Staatsvertrag streben die Länder im Bereich der Sportwetten vor allem eines an: Klarheit; Klarheit für die An bieter, Klarheit für die Spieler und auch Klarheit für die Be hörde.

Für die Anbieter von Sportwetten ist danach klar: Sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können sie legal auf dem deutschen Markt tätig werden. Ein Vergabe- und Aus wahlverfahren muss nicht durchlaufen werden, sondern die Erlaubnis kann bei der für das ländereinheitliche Verfahren zuständigen Behörde in Nordrhein-Westfalen beantragt wer den.

Für die Spieler soll es mit dem Zweiten Glücksspielände rungsstaatsvertrag die Sicherheit geben, dass die künftig zu gelassenen Anbieter die strengen Vorgaben zum Spielerschutz einhalten. Der Schutz der Spieler vor einem Absturz in das suchtbedingte Nichts ist uns ebenso wichtig wie der Schutz vor betrügerischen Machenschaften.

Zuletzt verfolgt der Vertrag das Ziel, dass die Behörden deut lich besser flächendeckend gegen illegale Sportwettenange bote vorgehen können. Dies kommt nicht nur dem Spieler schutz zugute; auch für den Erhalt des Lotteriemonopols ist dies unerlässlich.

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag entwickelt den Rah men für das ordnungsrechtliche Handeln im Glücksspielrecht weiter. Um diesen Rahmen zu erhalten, ist ein gemeinsames Auftreten aller Länder unerlässlich. Nur eine Gesamtkohärenz schafft Rechtswirksamkeit im Vollzug gegen Anbieter, die sich nicht an die aufgestellten Regeln halten.

Damit der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft treten kann, muss er in jedem einzelnen Landesparlament noch ratifiziert werden. Die Ratifizierung des Zweiten Glücks spieländerungsstaatsvertrags ist ein wichtiger Beitrag, um die Regulierung des Sportwettenmarkts in Deutschland abzu schließen. Baden-Württemberg übernimmt weiterhin Verant

wortung im Spannungsfeld zwischen Spielerschutz und at traktivem Spielangebot. Wir nehmen das Steuer in die Hand, um ordnungspolitisch aktiv vorzugehen und den Schutz von Monopol und Spielern gerade nicht dem Zufall zu überlassen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Thomas Axel Palka AfD)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Kollegen Frey das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehr ten Kolleginnen und Kollegen! Wie der Minister schon ange führt hat, ist Glücksspiel kein Wirtschaftsgut wie jedes ande re und kann Glücksspiel auch nicht dem Zufall überlassen werden – jedenfalls nicht, was den rechtlichen Rahmen be trifft. Deswegen haben die 16 Bundesländer schon im Jahr 2008 einen Glücksspielstaatsvertrag abgeschlossen. Er soll das Entstehen von Glücksspielsucht verhindern und Spieler und Jugend davor schützen. Er soll ferner das Glücksspiel in Bahnen lenken sowie Spielerinnen und Spieler vor Betrug schützen.

Sie wissen, dass der Europäische Gerichtshof im Jahr 2011 bereits eine Änderung des Ersten Glücksspielstaatsvertrags erwirkte, weshalb eine Änderung nötig wurde. Die ganzen Änderungsverhandlungen waren nicht einfach; auch die, die dem jetzt vorliegenden Zweiten Glücksspieländerungsstaats vertrag vorangegangen sind, waren es nicht. Die Vollzugspro bleme, die es in der Vergangenheit mit der Vergabe von Kon zessionen für die Sportwetten gegeben hat, werden mit dieser Neufassung nun behoben.

Im Ergebnis gibt es zwar eine Verbesserung im Interesse ei ner kohärenten Glücksspielregulierung, aber eben nur im Be reich der Sportwettenkonzessionen ist dies der Fall. Wichtig ist, dass dort auch qualitative Mindestanforderungen erfüllt werden müssen, wie sie in § 4 a Absatz 4 definiert sind. Die se sind nur dann wirksam, wenn sie auch überwacht werden. Ich denke, es muss eine ernsthafte Prüfung und Überwachung erfolgen, damit dieser Staatsvertrag auch wirkt.

Für uns Grüne ist besonders wichtig, dass diese Kriterien aus reichend bestimmt sind und ihre Einhaltung wirklich kontrol liert wird und dass nicht nur Konzessionen vergeben werden. Denn nur so können wir das oberste Ziel – effizienter Jugend schutz und Spielerschutz – ausreichend sicherstellen, meine Damen und Herren.