rung und Migration die geprüften Jahresabschlussrechnun gen der Stadt- und Landkreise für deren Ausgaben bei der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen im Kalender jahr 2015 vor?
tung ihrer anerkannten Mehrkosten bzw. der entsprechen den Verordnung des Landes zur rückwirkenden Neufest setzung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnah megesetz (FlüAG) für das Jahr 2015 rechnen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Ihrem Ein verständnis und dem Einverständnis der Frau Abgeordneten möchte ich beide Fragen, die ja ganz eng zusammenhängen, gemeinsam beantworten.
In ihrer Mündlichen Anfrage erkundigt sich Frau Abg. Wölf le SPD nach dem Verfahrensstand der nachlaufenden Kosten erstattung für die vorläufige Unterbringung im Jahr 2015. Gern gebe ich hierüber Auskunft.
Wie Sie wissen, erstattet das Land den Stadt- und Landkrei sen für die vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge eine ein malige Pro-Kopf-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahme gesetz. In dieser Pauschale sind verschiedene Ausgabenposi tionen typisierend abgebildet. Eine Abrechnung tatsächlicher Ausgaben ist in diesem gesetzlichen System eigentlich nicht vorgesehen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszu gänge seit dem Spätsommer des Jahres 2015 hat sich das Land mit den kommunalen Landesverbänden jedoch darauf geei nigt, die Kosten für die vorläufige Unterbringung ab dem Jahr 2015 auf der Basis der Rechnungsabschlüsse der Stadt- und Landkreise nachträglich spitz abzurechnen.
Die Abrechnung für das Jahr 2015 hat im Herbst letzten Jah res mit der Erhebung der Aufwendungen bei den Stadt- und Landkreisen begonnen. Von einzelnen Nachmeldungen abge sehen liegt dem Innenministerium ein vorläufiges Zahlentab leau im Wesentlichen seit Ende 2016 vor; allerdings erschien dieses Zahlentableau noch nicht durchweg schlüssig und stim mig. Deswegen wurden die Regierungspräsidien beauftragt, die Rückmeldungen der Kreise zumindest stichprobenweise nachzuprüfen. Dabei sollten sie sich jeweils auf auffällige Ausgabenpositionen konzentrieren, die erheblich vom Mittel der gemeldeten Ausgaben abwichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, eine solche Nachprüfung ist aufwendig und verzögert natürlich ein Stück weit das Verfahren. Sie ist nicht Ausdruck eines über zogenen Misstrauens, sondern eine schlichte Notwendigkeit, da es um beträchtliche Summen geht. Wenn wir Millionenbe träge disponieren, muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit ge hen.
Aktuell stehen die Nachprüfungen der gemeldeten Ausgaben der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung jedoch vor dem Abschluss. Die Ergebnisse der Überprüfung werden zunächst in der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Stadt- und Landkreistags sowie des Landes zur pauschalen Ausga benerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu disku tieren sein. Anschließend werden sie in eine Neuregelung ein fließen. Die bereits ausgezahlten gesetzlichen Pauschalen wer den als Abschlagszahlung verrechnet.
Wann die Revision für das Jahr 2015 endgültig abgeschlos sen werden kann, vermag ich derzeit noch nicht abzuschät zen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass dem Land ebenso wenig wie den Kreisen daran gelegen ist, das Verfahren ohne Not in die Länge zu ziehen. Wir werden berechtigte Nachfor derungen der Stadt- und Landkreise so bald wie möglich be gleichen.
Die gemeldeten Aufwendungen der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung im Jahr 2015 werden derzeit noch von den Regierungspräsidien auf Plausibilität überprüft. Mit dem Ergebnis dieser Überprüfung ist bis Ende dieses Mo nats zu rechnen. Die parallele Überprüfung der vorläufigen Unterbringung durch den Rechnungshof wird vermutlich im Herbst 2017 abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, diese Berechnungen und die Be arbeitung der komplexen Anträge werden natürlich auf der ak tuellen gesetzlichen Grundlage vorgenommen. Der Landkreis tag fordert jedoch schon seit einiger Zeit eine Änderung des Abrechnungssystems ab dem Jahr 2015. Danach sollen keine neuen kreisindividuellen Pauschalen festgesetzt werden, son dern über eine sogenannte nachgelagerte jährliche Spitzab rechnung die tatsächlich angefallenen Aufwendungen erstat tet und die bereits gezahlten Pauschalen verrechnet werden.
Das Innenministerium ist für dieses Anliegen der kommuna len Landesverbände offen. Es stellen sich dabei aber noch ei
nige Fragen im Detail, und es bedürfte auch einer Gesetzes änderung. Diese Fragen werden derzeit zwischen den kom munalen Landesverbänden und dem Innenministerium bespro chen, und wir arbeiten intensiv an einer Lösung.
Die Kommunen haben in der Hochphase des Flüchtlingsauf kommens Gewaltiges geleistet. Die angefallenen Kosten über nimmt das Land wie zugesagt. Über den genauen Abrech nungsmodus wollen wir mit den Kommunen zusammen ei nen einvernehmlich besten Weg finden, das heißt, die prakti kabelste, gerechteste und partnerschaftlichste Lösung.
Herr Minister, ich hatte Ende letz ten Jahres im Innenausschuss schon einmal einen Antrag da zu gestellt. Diesen haben Sie damals mit Ihrer Stellungnahme auch richtig beantwortet. Ich hatte Ihnen den Vorschlag ge macht, ob man nicht eine Art A-conto-Zahlung vornehmen könnte.
Ich weiß, dass einige Landkreise große Probleme haben. Ein Landkreis ist auf mich zugekommen; dort geht es um eine zweistellige Millionensumme. Das Geld wird nach Auskunft der Kreise dringend gebraucht, aber es ist einfach unklar, wann die Zahlung erfolgt. Dass man prüfen muss, ist ganz klar. Aber warum nimmt man keine Abschlags- bzw. A-con to-Zahlung über das vor, was ohnehin geleistet wird, also über die Pauschale hinaus?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diesen Hin weis. Ich weiß, wie die Lage und die Stimmung in einzelnen Landkreisen bei diesem Thema ist. Sie wissen das auch. Ge statten Sie mir trotzdem, dass ich für diejenigen, die sich nicht so intensiv mit dem Thema beschäftigen, sage: Es ist keines falls so, dass die Landkreise noch gar kein Geld bekommen hätten. Es geht im Grunde genommen nur um ein mögliches Delta zwischen der sogenannten pauschalen Abrechnung und der sogenannten Spitzabrechnung. Es geht nur um den Unter schied. Bitte entschuldigen Sie: Ich weiß, dass Sie das wis sen. Aber ich will nicht, dass in der Öffentlichkeit der Ein druck entsteht, das Land habe – bis zum Jahr 2015 zurück – den Landkreisen noch gar nichts gegeben. Es geht lediglich um eine geringe Differenz zwischen Spitzabrechnung und pauschaler Abrechnung.
Ich nehme Ihre Anregung sehr gern auf. Wir werden dies auch prüfen. Vor allem möchte ich, dass wir bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Landkreise in ihre Haushaltsberatungen gehen, und auch bereits im Vorfeld, wenn die Kämmerer den Haushalts planentwurf für ihren Kreis erarbeiten, Klarheit haben.
Ein objektives Problem der Vorschusszahlung sehe ich aller dings. Es wird bei dem neuen System – das, was wir dann die echte Spitzabrechnung nennen werden oder pauschale Spitz abrechnung, oder wie Sie es auch immer nennen wollen – Landkreise geben, die Geld zurückzahlen müssen.
Es wird also auch Verlierer geben. Ich freue mich bereits heu te auf die Debatte, denn diese Landkreise werden wahrschein lich hochzufrieden sein und uns bejubeln. Das muss man ein fach wissen. Das heißt, es gibt auch Landkreise, die Geld an das Land zurückgeben müssen. Da wäre es blöd, wenn man diesen Landkreisen bereits vorher eine Abschlagszahlung für irgendetwas geben würde. Das müssen wir uns jetzt einmal anschauen. Aber ich bin auch für eine solche Lösung offen. Im Grunde genommen ist es nämlich nicht richtig, dass wir Landkreisen zunehmend zumuten, Kassenkredite aufzuneh men. Für diese müssen sie derzeit zwar kaum Zinsen zahlen, aber mir würde es, ehrlich gesagt, als Landrat oder Kämme rer schwerfallen, einen Kassenkredit aufnehmen zu müssen, weil noch ein bestimmter Betrag vom Land fehlt.
Deswegen nehme ich Ihre Anregung gern mit. Wir werden dies positiv prüfen; denn auch ich habe ein Interesse daran, dass die Landkreise wissen, woran sie sind. Vor allem geht es darum, dass sie mit Blick auf ihre Haushalte für das Jahr 2018 und auf die entsprechenden Vorbereitungen und Planungen ei ne Planungssicherheit haben.
Herr Minister, Sie wissen, dass das Thema Flüchtlinge vor Ort ein zentrales Thema ist. Die Flüchtlingsströme sind zurückgegangen. Trotzdem haben die Landkreise in großer Not Anmietungen vorgenommen, auch langfristige Anmietungen, die jetzt zum Teil in Leerstän de münden, weil die Flüchtlingszahlen nicht, wie befürchtet, weiter gewachsen sind.
Landkreise, die beispielsweise eine Unterbringung für zehn Jahre angemietet haben und diese momentan nicht mehr be nötigen – acht Jahre sind diese nun noch angemietet –, gehen davon aus, dass sie das mit dem Land abrechnen können, weil sie sonst auch gar nicht die Möglichkeit gehabt hätten, diese Unterbringungsmöglichkeiten anzubieten. Der nächste Schritt, der dann folgt: Flüchtlinge werden in die Anschlussunterbrin gung verbracht und „gehören“ dann den Gemeinden. Die Ge meinden können die von den Kreisen angemieteten Unter künfte allerdings zum Teil gar nicht übernehmen, weil die Kreise diese zu zu hohen Kosten angemietet haben und die Gemeinden eben nur einen Teil dieser Kosten erstattet bekä men.
Dieses Problem ist sicherlich auch bei Ihnen aufgeschlagen. Mich interessiert jetzt – ich habe zu diesem Thema bereits ei ne Anfrage an das Ministerium gestellt – der Sachstand, wie mit dem Problem der leer stehenden Räumlichkeiten für die Anschlussunterbringung und dem Ersatz der Kosten für die Gemeinden umgegangen werden soll.
Genau um diese Fragen geht es. Es gibt bei der Pro-Kopf-Pauschale keine Möglichkeit, Räumlichkeiten, in denen sich gar keine Köpfe befinden, abzurechnen. Solche Konstellationen wollen wir mit dem neuen System der Spitz abrechnung mit erfassen. Wie das im Einzelnen auszusehen hat, darüber befinden wir uns in den gerade geschilderten Ver handlungen mit den kommunalen Landesverbänden. Diese stehen im Grunde genommen vor dem Abschluss. Sagen wir einmal so: Es ist beabsichtigt, dass wir noch in diesem Monat
ein konkretes Ergebnis erhalten, wie die Problematik auch in den einzelnen Fragen zu bewerten ist, und dass wir dann da mit auf die kommunalen Landesverbände zugehen.
Es bleibt in jedem Fall bei der Zusage, die die Landesregie rung, etwa in Person des Ministerpräsidenten oder auch in meiner Person, den Kreisen gegeben hat, dass wir für die Kos ten, die die Landkreise haben, aufkommen. Dabei bleibt es.
Aber wir reden – noch einmal – über sehr viel Geld. Wir müs sen es uns schon mit einer gewissen Gründlichkeit anschau en. Man kann da nicht alles gegenüber dem Land geltend ma chen. So, wie es im Leben ist, gibt es da dann auch immer fin dige kommunale Mitarbeiter, die dann noch mal geschwind einen Speck auf die Wurst legen. Deswegen müssen wir da einfach eine faire Lösung finden.
Ich habe noch eine ergän zende Frage. – Herr Minister, ich habe jetzt nur den Sachstand abfragen wollen – ich weiß, dass die Diskussion geführt wird – und behalte mir einfach vor, dazu noch mal eine Anfrage zu stellen bzw. in der nächsten Fragestunde die Entwicklung nochmals abzufragen.
Bitte warten Sie noch das Ende dieses Monats ab. Ich glaube, dass ich in drei Wochen etwas schlauer bin.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Ziffer. Damit ist die Be handlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet. Vie len Dank, Herr Minister.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – A n h e b u n g d e r A b s c h r e i b u n g s g r e n z e f ü r g e r i n g w e r t i g e W i r t s c h a f t s g ü t e r
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Frage zur An hebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirt schaftsgüter.