Die CDU hat daraufhin die Unterstützung widerrufen. Dies überrascht und befremdet insofern umso mehr, als der Beifall aus den Reihen der CDU zu den Thesen von Thomas de Mai zière im Zusammenhang mit der vom ihm angestoßenen Leit kulturdiskussion ununterbrochen groß ist. Thomas de Mai zière hat in seiner These Nummer 1 gesagt:
Unser Landesinnenminister hat sich daraufhin bemüßigt ge fühlt, zu sagen: Der Entwurf des Bundesinnenministers ist goldrichtig.
Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Professor Reinhart, hat gesagt: „Eine gemeinsame Leitkultur setzt gemeinsame Werte voraus“, und eben auch Unterstützung signalisiert.
Übrigens haben auch Sie, Herr Dr. Lasotta, gesagt: „Wir wol len ein gesetzliches Burkaverbot“, ähnlich wie auch der Vor sitzende der Jungen Union Nikolaus Löbel.
Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière gibt es Beifall. Der Gesetzentwurf der FDP/DVP jedoch, der mit der offenen Kommunikation einen gemeinsamen Wert un serer Gesellschaft sichert, wird abgelehnt. Dieses wider sprüchliche Verhalten ist für uns nicht nachvollziehbar. In der Tat steht es allen Bemühungen, Glaubwürdigkeit in die Poli tik zurückzubringen, entgegen.
Die CDU – Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen – muss nun klarstellen, dass Sie nicht nur in Worten stark sind – ähnlich wie beim Konsulatsunterricht –, und Sie müssen die Frage be antworten, ob Sie sogar Ihren Gestaltungsanspruch in der In nen- und Rechtspolitik an die Grünen abgegeben haben – wie man auch beim Gesetzentwurf zur Neutralität an Gerichten sieht.
Einen Abschlusssatz, Frau Dr. Baum, möchte ich schon noch sagen: Den Vorwurf, dass wir skrupellos Interessen unseres Landes verkaufen würden, weise ich mit Nachdruck zurück. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben Interesse daran, zum Wohle unseres Landes ein ordentliches Konstrukt zu schaf fen.
Kolleginnen und Kollegen! Es ist unüblich, dass man sich im Parlament auf den Sitzen vom Redner wegdreht. Wenn Sie dem Redner nicht folgen wollen, bitte ich Sie, den Plenarsaal zu verlassen.
(Die Abgeordneten der AfD verlassen den Plenarsaal. – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen!)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Erst einmal ein herzliches Dankeschön an Sie, die Frak tionen, dafür, dass Sie diese Anhörung am 13. März durchge führt haben. Ich weiß es: Das war mein Geburtstag; ich bin extra hergekommen, aber es hat sich rentiert.
Vorab: Es war wirklich eine hoch qualifizierte und auch tief gehende Debatte. Dafür von meiner Seite an Sie, auch an die Obleute der Fraktionen, die sich dafür eingesetzt haben, ein herzliches Dankeschön.
Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens und der öffentlichen Anhörung sehen wir nämlich jetzt klarer, wo überhaupt be reichsspezifische Verbote für Gesichtsverschleierungen denk bar oder notwendig erscheinen. Im Anschluss an die Anhö rung haben Sie seitens der antragstellenden Fraktion selbst schon einmal Konsequenzen gezogen und Ihren Gesetzent wurf abgespeckt – Sie hatten es gerade erwähnt –, und zwar mit der Streichung beim Versammlungsgesetz und auch mit Blick auf die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgeschlage nen Änderungen im Landesbeamtengesetz. Ich glaube, ich muss das nicht weiter ausführen. Sie selbst haben es auch dar gestellt, dass beim Beamtengesetz der Bund – da haben wir in der Tat gemeinsam gewirkt – tätig war. Also steht eine Än
(Abg. Reinhold Gall SPD: Das können wir ruhig im mer so machen! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Wir lassen nur noch Herrn Lucha reden! Dann ist die AfD-Fraktion draußen!)
Wir haben festgestellt, dass Änderungen in sieben Gesetzen und Verordnungen vorgesehen sind – sie werden sehr inten siv betrieben –, im Bundesbeamtengesetz, im Beamtenstatus gesetz, im Soldatengesetz, im Bundeswahlgesetz. Sie alle ha ben das in der Anhörung mitbekommen. Somit ist eine Ände rung des Landesbeamtengesetzes tatsächlich nicht erforder lich. Übrig geblieben sind bei anlassbezogenen Verboten tat sächlich noch die zwei Bereiche Schule und Hochschule.
Fast alle Expertinnen und Experten haben die Frage, ob an den Hochschulen überhaupt hinreichende Anforderungen für ein generelles Verbot gegeben sind, am Ende doch wirklich mehrheitlich verneint. Mehrere Stellungnahmen bei der An hörung – darunter wiederum auch die des Deutschen Hoch schulverbands – haben betont, dass ein generelles Verbot von Gesichtsverschleierungen im Hochschulbetrieb verfassungs widrig sein dürfte. Realistischerweise können wir ein solches Verbot nur für Prüfungssituationen in Betracht ziehen.
Herr Minister, einen Mo ment bitte. Ich frage Herrn Abg. Dr. Lasotta: Möchten Sie ei ne Zwischenfrage stellen?
Herr Minister Lucha, an diesem Punkt brauchen wir, glaube ich, schon noch Aufklä rung. Können Sie uns erklären, woher die andere Wahrneh mung der Landesregierung in Bezug auf die Hochschulen kommt?
Ich habe die Anhörung mitverfolgt und war durchaus der Mei nung, dass die Mehrheit der Experten für den Bereich der Hochschulen zwar keine generelle Lösung vorgeschlagen hat, aber eine Ermächtigung der Rektorate,
damit diese für bestimmte Bereiche – Prüfungssituationen, in Seminaren, in Laboren – eben eine Regelung treffen können.
Diesen Widerspruch müssten Sie noch aufklären, um einfach auch deutlich zu machen, warum die Experten in Ihrem Haus sagen, bei der Anhörung habe eine Mehrheit der Experten das anders gesehen. Ich habe aus dieser Anhörung eine andere Wahrnehmung mitgenommen.
Lie ber Kollege Lasotta, da wir ja beide Fan von Herrn Watzla wick und dem Theorem der Wahrnehmung sind, möchte ich Ihnen – – Ich bin jetzt ein bisschen schnell vorgegangen, weil ich nicht redundant sein wollte. Aber der Deutsche Hochschul verband hat bei der öffentlichen Anhörung dringend darum gebeten, von einer untergesetzlichen Regelung beim Thema Gesichtsverschleierung abzusehen.
(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Die wollten sogar eine generelle Regelung! Von der wir gesagt haben, das sei zu weitgehend!)