Protocol of the Session on March 9, 2017

Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikati on

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis der Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation be kannt geben:

An der Wahl haben sich 131 Abgeordnete beteiligt.

Auf den Wahlvorschlag 1 der Fraktion GRÜNE, der Frak tion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP entfielen 108 Stimmen. Der Wahlvorschlag 2 der Fraktion der AfD erhielt 17 Stimmen. Enthalten haben sich sechs Abgeordnete.

Die nach § 36 Absatz 1 des Landesmediengesetzes erforder liche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags liegt somit für den Wahlvorschlag 1 vor. Ich gratuliere Herrn Dr. Wolfgang Kreißig zu seiner Wahl zum Vorsitzenden des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation recht herz lich.

(Zuruf: Wo ist er?)

Meine Glückwünsche gelten auch seiner ehrenamtlichen Ver treterin sowie den weiteren gewählten ehrenamtlichen Mit gliedern und Stellvertretern.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf: Bravo!)

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Wir fahren mit der Aussprache über Tagesordnungspunkt 7 fort:

Beschlussempfehlung und Bericht des Präsidiums – Ge schäftsordnung des 16. Landtags von Baden-Württemberg – Drucksache 16/1641

Ich erteile dem Kollegen Baron für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der heute vorliegenden Beschlussempfehlung der Geschäftsord nungskommission werden wir unsere Zustimmung geben.

Insbesondere die Präzisierung zum Volksantrag in § 50, wie bereits von den zwei Kollegen erwähnt, erachten wir als ver nünftig und praxistauglich. Grundsätzlich begrüßen wir jede Initiative, die die Volksrechte stärkt und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger erweitert.

(Beifall bei der AfD)

Die notwendigen redaktionellen Anpassungen an die längst eingeübte parlamentarische Praxis wurden bereits bei der vor läufigen Übernahme der Geschäftsordnung in der konstituie renden Sitzung beschlossen. Einige der Neuformulierungen werden auch durch die Umbenennung des Staatsgerichtshofs in Verfassungsgerichtshof notwendig. Beim überwiegenden Teil handelt es sich zudem um redaktionelle Klarstellungen.

Wir begrüßen es außerdem ausdrücklich, dass bei den Bera tungen zu § 17 die eher illiberalen Vorstellungen der FDP/ DVP und der SPD im Hinblick auf die von ihnen gewünsch te Übernahme der Regelung aus der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags hier in Stuttgart keine Mehrheit fanden und dass insbesondere die Regierungsfraktionen hierbei den verfassungsmäßigen Schutz des freien Mandats so hoch ge wichten wie wir.

(Beifall bei der AfD)

Ich bedaure es an dieser Stelle sehr, dass ein solches, das freie Mandat des Abgeordneten im Zweifel eher schwächendes An sinnen ausgerechnet von einer einst so stolzen, ehemaligen Freiheitspartei wie der FDP vorgebracht wurde.

(Beifall bei der AfD)

Von der SPD, einer Partei, die schon zu August Bebels Zeiten aus ihrer Geschichte heraus das freie Mandat verächtlich be trachtete

(Zurufe von der SPD)

und immer mit dem imperativen Mandat liebäugelte, wundern mich solche Vorschläge nicht. Ja, ich habe dafür sogar ein ge wisses Verständnis,

(Zuruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD)

weil das nun einmal sozialistische Doktrin ist. Aber bei Libe ralen, die so etwas fordern, bleibt mir nur noch ein Kopfschüt teln übrig. Haben Sie Ihre eigene Parteigeschichte überhaupt studiert?

(Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP)

Rufen Sie einmal bei der Neumann-Stiftung an, und lassen Sie sich die entsprechenden Broschüren über die Spaltung der FDP-Bundestagsfraktion im Jahr 1956 zuschicken.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Naumann- Stiftung heißt die! Sie können nicht einmal vorlesen, was man Ihnen aufgeschrieben hat! – Zuruf des Abg. Daniel Born SPD – Unruhe – Glocke des Präsiden ten)

Damals wollte ein Teil der FDP um Vizekanzler Franz Blü cher in der Adenauer-Regierung bleiben, während der größe re Teil unter Thomas Dehler –

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

übrigens ein sehr national gesinnter Mann – in die Oppositi on strebte.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Text vorher einmal le sen, Herr Kollege!)

Damals wurde den Abtrünnigen in der FDP jedoch die Bil dung einer eigenständigen Fraktion zugebilligt.

(Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP)

Von Liberalen erwarte ich einen konsequenten und kompro misslosen Einsatz für die Freiheit, was die Freiheit für Abge ordnete, das freie Mandat mit einschließt.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf der Staats sekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch)

Wünschenswert wäre auch Kenntnis von der eigenen Partei geschichte, wenn man schon meint, den Mitbewerbern eins auswischen zu wollen. Aber letzten Endes ist das Ihre Sache.

Wir sind jedenfalls im Großen und Ganzen mit dem Verlauf der Beratungen in der Geschäftsordnungskommission zufrie den und mit der Neufassung der Geschäftsordnung einverstan den. Darum stimmen wir der Beschlussempfehlung der Ge schäftsordnungskommission zu.

Den eingebrachten Änderungsantrag von SPD und FDP/DVP lehnen wir allerdings ab.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Aus Freiheitsgrün den!)

Darüber hinaus möchte ich den Kollegen parlamentarischen Geschäftsführern und natürlich auch Herrn Finkenbeiner noch einmal ein Dankeschön sagen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos])

Für die SPD-Fraktion er teile ich dem Kollegen Gall das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben darauf hingewiesen: Wir haben vereinbart, uns mit einer Generalre vision der Geschäftsordnung zu beschäftigen, auch wenn das bislang eigentlich nicht notwendig war. Aber dringender

Handlungsbedarf hat nicht bestanden, übrigens auch in den zurückliegenden Legislaturperioden nicht. Gleichwohl war es in jeder Legislaturperiode so, dass sich der Landtag mit der Geschäftsordnung befasst hat, weil Ergänzungen notwendig geworden sind oder man sich aktuellen Entwicklungen anpas sen musste.

Ich will nur einmal in Erinnerung rufen, welche Änderungen dies in der 15. – in der zurückliegenden – Legislaturperiode waren. Beispielsweise waren dies das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse oder die Vereinbarkeit von Familie und Man dat – nebenbei bemerkt: angeregt und initiiert von unserer Fraktion, erfreulicherweise aber von den anderen Fraktionen selbstverständlich, wie ich finde, mit aufgenommen. Mit die sen beiden Änderungen haben wir zum einen auf das Selbst verständnis der Arbeit von Abgeordneten und zum anderen auf zusammenhängende bzw. gesellschaftliche Entwicklun gen reagiert.

Heute nehmen wir – überwiegend jedenfalls – Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen vor. Auf die Aufzählung im Ein zelnen möchte ich verzichten. Ich möchte beispielsweise nur einmal § 92 erwähnen – an dem deutlich wird, dass man die Geschäftsordnung immer im Auge behalten muss und Rege lungen, die nicht mehr erforderlich sind, ganz einfach strei chen muss –, der immer noch das Sitzungsgeld aufführt, ob wohl es dieses seit Langem gar nicht mehr gibt. Da haben wir einmal ein bisschen ausgemistet, um es einmal ganz deutlich zu sagen.

Wichtiger jedoch: Einige gesetzliche Neuregelungen, die auf den Weg gebracht worden sind – auch schon in der zurücklie genden Legislaturperiode –, finden jetzt, da dies erforderlich ist, ihren Niederschlag in der Geschäftsordnung, beispielswei se die Umbenennung des Staatsgerichtshofs in Verfassungs gerichtshof.

Wir ergänzen und greifen in § 51 die Regelungen zur Diskon tinuität im Hinblick auf mögliche Volksanträge auf. Das ha ben wir per Gesetz neu geregelt, sodass dies demzufolge auch in der Geschäftsordnung entsprechend geregelt werden muss te. Die Regelung beinhaltet, dass Volksanträge, die am Ende der Legislaturperiode vielleicht nicht mehr behandelt werden können, dann aber selbstverständlich in der neuen Legislatur periode aufgerufen werden müssen.

Wir streichen die Übergangsregelung bezüglich der Wahlver fahren zur Nachbesetzung der Ausschüsse. Hier bestand be reits in der zurückliegenden Legislaturperiode Regelungsbe darf. Dieser besteht jetzt nicht mehr. Wir haben die Nachbe setzung damals noch nach d’Hondt vorgenommen und sorgen jetzt dafür, dass hier eine einheitliche Regelung, das heißt ein einheitliches Wahlverfahren, in unserer Geschäftsordnung vor gesehen ist, wo wir die entsprechende Zuständigkeit haben und andere gesetzliche Regelungen nicht dazu führen, nach einem anderen Wahlverfahren auszählen zu müssen.