Protocol of the Session on March 9, 2017

(Unruhe – Zuruf: Pst!)

Werfen Sie bitte den Stimmzettel im Wahlumschlag in die hier am Redepult stehende Wahlurne. Herr Abg. Dr. Rapp kontrol liert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Haußmann hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben.

Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben.

Wir treten nun in die Wahlhandlung ein.

Frau Abg. Boser, bitte nehmen Sie den Namensaufruf vor. Be ginnen Sie mit dem Buchstaben A.

(Namensaufruf und Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Kommission, das Ergebnis fest zustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Ich schlage aber vor, dass wir in der Tagesordnung fortfahren. Das Ergebnis der Wahl werde ich Ihnen nachher bekannt ge ben.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Gute Idee!)

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Präsidiums – Ge schäftsordnung des 16. Landtags von Baden-Württemberg – Drucksache 16/1641

Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsi dium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich dem Kollegen Sckerl das Wort.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnung des Landtags ist unser wesentliches Regelungswerk für den parlamentari schen Alltag. Deswegen war es der Kommission ein wichti ges Anliegen, auf die Überarbeitung größtmögliche Sorgfalt zu legen. Insgesamt aber kann man sagen: Die Geschäftsord nung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Es bestand kein Anlass, eine Generalrevision durchzuführen. Gleichwohl ha ben wir uns verständigt, zum Ende dieser Legislatur noch mal einen Blick auf die Geschäftsordnung zu werfen mit dem Fo kus darauf, welche neuen Herausforderungen es geben könn te.

Es gab sechs Sitzungen der Kommission. Es waren eine Rei he kniffliger Einzelfragen zu klären.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei der Kolle gin und den Kollegen parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Kommission bedanken. In diesen Dank möchte ich auch den Direktor des Landtags und den Justiziar, Herrn Finkenbeiner, die gute Seele einer solchen Kommission, einbeziehen. Ich glaube, wir können Ihnen heute ein gutes Ergebnis vorlegen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der AfD)

Wir legen 32 Änderungsvorschläge vor, dazu zwei weitere Vorschläge im Rahmen eines sogenannten Richtschnurbe schlusses – ein schönes Wort, wie ich finde –, die zur Stär kung des Initiativrechts des Parlaments beitragen werden, nämlich die Erhöhung der Zahl zulässiger Fragen bei Großen Anfragen und der Zahl zulässiger Berichtspunkte bei Berichts anträgen. Das stärkt eindeutig die Initiativrechte des Parla ments, und das ist auch von uns so gewollt.

In dieser neuen Geschäftsordnung gibt es – das können Sie der vorliegenden Drucksache leicht entnehmen – eine Reihe redaktioneller Anpassungen – veränderte Zusammensetzung des Landtags, Rechtsänderungen, Klärung von Zuständigkei ten, Vereinfachung von Prozessen insbesondere bei der Be handlung von parlamentarischen Initiativen –, aber auch wich tige Punkte, nämlich dass eine Regierungserklärung und die Aussprache darüber endlich einmal zusammengeführt werden und künftig an einem Parlamentstag stattfinden werden. Die bisherige Regelung, wonach stets eine Woche dazwischenlag, war schon ein bisschen aus der Zeit gefallen, war altmodisch, musste geändert werden.

Wir haben die mögliche Länge der Aktuellen Debatte auf bis zu 100 Minuten angepasst. Aktuelle Debatten können künftig an allen Plenartagen stattfinden. Wir haben die übliche um

fassende Anhörung von Verbänden bei Gesetzentwürfen ver bindlich geregelt. Bei Zwischenfragen und Zwischenbemer kungen – eigentlich viel zu wenig genutzte parlamentarische Instrumente eines jeden bzw. einer jeden Abgeordneten – ha ben wir ein transparenteres Verfahren geschaffen.

An tatsächlich neuen Bestimmungen haben wir den Umgang mit der Volksinitiative. Durch die Aufnahme der Volksinitia tive in die Landesverfassung war das notwendig. Ich glaube, dass wir in den §§ 50 e und 51 eine schlüssige Regelung für den Umgang des Landtags mit einer Volksinitiative gefunden haben. Das gebietet auch der Respekt vor solchen Initiativen aus der Bevölkerung, mit denen wir natürlich in der nächsten Zeit auch rechnen werden. Auch die Fristen für die Behand lung eines Volksantrags haben wir geregelt.

Nach den Vorgängen um die Spaltung der AfD-Fraktion – ein unvermeidliches Thema – waren natürlich auch das Thema Fraktionsspaltung und der Umgang damit intensiv zu beraten. Es gab dann in der Kommission, die ansonsten immer nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wie ich finde, sehr erfolgreich arbeitete, verfassungsrechtliche Bedenken bei Mitgliedern be züglich der Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit von Abge ordneten, wenn wir die bekannte sächsische Regelung über nehmen.

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja!)

Wir haben dann davon abgesehen, das in der Kommission zu verabreden. Das ist jetzt so. Das kann man, finde ich, akzep tieren. Wir können damit leben. Die gefundene Neuregelung von § 17 ist trotzdem akzeptabel. Wichtig ist für uns, dass si chergestellt ist, dass eine Fraktion durch eine Spaltung keine geschäftsordnungsmäßigen Minderheitsrechte erlangen kann. Das war ja der wesentliche Punkt, der zu regeln war.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Bravo!)

Wie gesagt: Im Ergebnis liegt eine gute Arbeitsgrundlage für diese 16. Wahlperiode vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich wünsche uns, dass wir Abgeordneten und unsere Fraktio nen für ein modernes, lebendiges Parlament stehen und selbst bewusst von unseren Rechten Gebrauch machen.

Ich bitte Sie, den Vorschlägen der Kommission und des Prä sidiums zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge ordneten der AfD)

Das Wort für die CDUFraktion erteile ich der Kollegin Razavi.

Herr Präsident, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Zu Beginn der Legislaturperiode gibt sich der Landtag eine neue Geschäftsordnung. Dabei ist es guter Brauch in unserem Haus, diese sorgfältig und intensiv mit al len Fraktionen in einer Kommission vorzubereiten. Der Kol lege Sckerl ist bereits darauf eingegangen. Auch diesmal konnten wir dies in konstruktiven Gesprächen tun. Dies zeigt auch, dass die parlamentarische Demokratie in unserem Haus sehr gut funktioniert.

Ich kann mich nur dem Dank anschließen, nicht nur an die Kollegen parlamentarische Geschäftsführer, sondern auch an den Landtagsdirektor, Herrn Frieß, und an den Justiziar, Herrn Finkenbeiner. Herzlichen Dank für die guten Beratungen und die gute Unterstützung.

Diese Geschäftsordnung verschafft den Fraktionen mehr Zeit, das Land zu gestalten und inhaltliche Rezepte auf aktuelle Entwicklungen zu finden. Ich möchte an dieser Stelle noch ei nige Punkte herausgreifen, bei denen wir für Klarstellung ge sorgt haben.

Eine Fraktion kann nun nicht nur aus Abgeordneten bestehen, die derselben Partei angehören, sondern auch aus Abgeordne ten, die aufgrund von Wahlvorschlägen derselben Partei ge wählt wurden.

Verfassungsrechtlich unstreitig, bisher aber nicht eindeutig bestimmt, ist jetzt, dass ein Abgeordneter nur einer Fraktion angehören kann. Wir wahren damit das hohe verfassungsrecht liche Gut der Freiheit des Mandats.

Dies ist auch der Grund, warum wir dem von SPD und FDP/ DVP gestellten Änderungsantrag nicht zustimmen werden. Wir halten die Änderung schlicht für nicht erforderlich.

Allerdings ist uns wichtig, damit Minderheitsrechte nicht rechtsmissbräuchlich genutzt werden können, dass die Rege lung, dass Anträge zweier Fraktionen nur Platz greifen, wenn deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören, übernom men wird. Dasselbe gilt auch für die Einsetzung eines Unter suchungsausschusses. Damit ist sichergestellt, dass Minder heitsrechte gewahrt bleiben, aber nicht durch Fraktionsmeh rung missbraucht werden können.

Zudem haben wir für die Weiterbehandlung von Anträgen ei ne klare Linie gefunden. Entsprechend ihrer Bedeutung wer den Fraktionsanträge grundsätzlich automatisch im Plenum, andere Anträge im zuständigen Ausschuss diskutiert.

Aufgabe des Parlaments ist es zudem, sich sachlich mit poli tischen Themen auseinanderzusetzen. Die Debattenkultur in diesem Haus – das betone ich an dieser Stelle ganz besonders – hat sich in den letzten Monaten bedauerlicherweise grund legend gewandelt. Deswegen sahen wir uns gezwungen, kla re Regeln und Eskalationsstufen für Fehlverhalten im Parla ment aufzustellen. Nun gilt: erst der Ordnungsruf, dann die Wortentziehung und zuletzt der Sitzungsausschluss. Letzteres gilt auch für den Redner selbst.

Dies ist konsequent und sorgt dafür, dass wir hier im Haus bei den Themen bleiben, die die Menschen in unserem Land be wegen und auf die sie berechtigterweise eine Antwort von uns erwarten, und das auf eine Art und Weise, wie sie der Würde dieses Hauses entspricht.

In Zukunft wird sich der Landtag noch stärker für Impulse und Anregungen aus der Bevölkerung öffnen. So werden die Mög lichkeiten zur Anhörung von Verbänden während des laufen den Gesetzgebungsverfahrens erweitert. Zudem gestaltet der Landtag das Verfahren bei dem vor einem Jahr eingeführten Instrument des Volksantrags näher aus.

In der Geschäftsordnungskommission haben wir besonderen Wert darauf gelegt, dass zeitnah über die Volksanträge ent

schieden wird. Es ist eben wichtig, dass die Bürger die Lan despolitik mit aktuellen Themen befassen können und zeitnah auch Ergebnisse sehen. Eine inhaltliche Entscheidung des Landtags muss binnen drei Monaten, spätestens aber nach sechs Monaten getroffen werden.

Die zu beschließende Geschäftsordnung spiegelt nun die Re alität wider, dass fünf Fraktionen im Landtag vertreten sind. Sie vollzieht vielfach bereits gelebte Parlamentspraxis nach und behebt Auslegungsschwierigkeiten. Damit – so meine ich und meinen wir – sind wir für die 16. Wahlperiode gut gerüs tet.

Allerdings haben die vielen Änderungen in den vergangenen Legislaturperioden die Geschäftsordnung stellenweise – so sage ich einmal – etwas schwergängig gemacht. Deswegen, meine ich, macht es Sinn, mit dem Ziel einer besseren, einer einfacheren Handhabung die Geschäftsordnung mittelfristig einer Art Generalüberholung zu unterziehen. Ich denke, auch das tut dem Ablauf in diesem Haus gut.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen, der AfD und der SPD – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Sehr gut!)

Meine Damen und Her ren, bevor wir in der Tagesordnung bei TOP 7 fortfahren, kom men wir noch einmal auf den Tagesordnungspunkt 6 zurück:

Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikati on