Protocol of the Session on March 8, 2017

Wer Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen?

Enthaltungen? – Zwei Enthaltungen. Artikel 1 ist damit ein stimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zu gestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 8. März 2017 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. –

(Vereinzelt Beifall)

Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstim mig zugestimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim letzten Tagesord nungspunkt haben wir – das sehe ich, wenn ich in die Reihen auf der Zuhörertribüne schaue – schon ein „hervorragendes“ Bild abgegeben. Deswegen würde ich vorschlagen, dass wir uns jetzt für den letzten Tagesordnungspunkt disziplinieren und diesen zügig zu Ende bringen.

Also: Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

a) Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses

für Finanzen zu den Mitteilungen des Rechnungshofs vom 14. Juli 2016 – Denkschrift 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württem berg – Drucksachen 16/100, 16/101 bis 16/127 und 16/801 bis 16/827

Berichterstatter: Abg. Dr. Rainer Podeswa

b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 28. No vember 2016 – Prüfung der Rechnung des Rechnungs hofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 2014 durch den Landtag – Drucksachen 16/1083, 16/1143

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finan zen und Wirtschaft vom 15. Dezember 2015 – Haus haltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014 – Drucksachen 15/7900, 16/1144

Berichterstatter: Abg. Tobias Wald

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Frakti on festgelegt.

Zunächst darf ich Herrn Rechnungshofpräsident Munding das Wort erteilen. – Bitte schön, Herr Präsident.

Herr Präsi dent, verehrte Frau Finanzministerin, meine sehr geehrten Da men und Herren! Sie beraten heute die Empfehlungen zu un serer Denkschrift. Der Finanzausschuss hat sie in intensiver Beratung verabschiedet. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Vorsitzender Stickelber ger, und Ihrem Vorgänger, Herrn Klein, aber auch allen Mit gliedern des Ausschusses zu bedanken.

Ihre Diskussion war offen, aufgeschlossen und selbst dort, wo kontrovers, stets an der Sache orientiert. Sie haben – das ist uns wichtig – Ihr Augenmerk immer auch auf die Auswirkun gen auf den Haushalt gerichtet. Sie wissen: Der Rechnungs hof kann prüfen und beraten; seine Ergebnisse kann er aber selbst nicht umsetzen. Wir sind daher darauf angewiesen, dass es uns gelingt, die geprüften Einrichtungen oder die Landes regierung und nicht zuletzt Sie argumentativ zu gewinnen und von unseren Lösungen zu überzeugen. Den Finanzausschuss erleben wir dabei als eine vorbildliche Stätte des politischen Diskurses auch dort, wo Sie im Ergebnis unseren Empfehlun gen nicht folgen. Dafür, dass Sie dazu Raum geben und ein gutes, ergebnisorientiertes Beratungsklima schaffen, ganz herzlichen Dank.

Gerade in einer Zeit, in der Politik schnell mit Vorurteilen be lastet wird, möchte ich diesen Eindruck, den wir in den Bera tungen im Finanzausschuss gewonnen haben, ausdrücklich hervorheben. Unsere Wahrnehmung der Politik jedenfalls ist eine andere.

(Zuruf: Danke schön!)

Meine Damen und Herren, Sie haben vor zwei Wochen die Haushaltsberatungen abgeschlossen. Über Jahre hinweg gute Steuereinnahmen waren Voraussetzungen, die die Arbeit leich ter, zugleich aber auch schwerer gemacht haben. Je besser die Einnahmen, desto schneller und stärker wachsen die Wünsche und Anforderungen. Nicht schlechte, sondern gerade die gu ten Jahre sind die eigentliche Bewährungsprobe für die Fi nanzpolitik.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der AfD und der FDP/DVP)

Im Jahr 2017 hätten wir nach der Landeshaushaltsordnung an sich in die Schuldentilgung einsteigen müssen. Das Land wä re dazu sehr wohl in der Lage gewesen. Das Finanzministeri um hat uns zu dieser Frage sehr früh beteiligt. Wir selbst ha ben uns die Antwort nicht leicht gemacht: Machen wir Ernst und tilgen, oder schieben wir die Tilgung der Kreditmarkt

schulden hinaus und wenden uns stattdessen der Deckung der impliziten Verschuldung zu? Die einfachere Antwort wäre Til gen gewesen. Diese Antwort hätten vielleicht auch viele vom Rechnungshof erwartet. Wäre sie aber in der jetzigen Situati on auch die richtige gewesen? Meines Erachtens: nein.

Das niedrige Zinsniveau führt dazu, dass durch Tilgung eine Entlastung des Haushalts zum jetzigen Zeitpunkt nicht statt findet. Zusätzliche und überfällige Sanierungen anzugehen schafft dagegen Freiraum und entlastet in der Zukunft. Ent scheidend ist uns dabei das Wort „zusätzlich“. Auch die Vor sorge für künftig fällig werdende Verbindlichkeiten – z. B. durch Sonderzahlungen in den Versorgungsfonds oder Abde ckung von Verpflichtungen der NECKARPRI – ist nachhal tig und trägt zur dauerhaften Haushaltskonsolidierung bei, und diese ist ja das übergeordnete Ziel, das wir anstreben.

Für uns war die Antwort gleichwohl keine leichte Entschei dung. Drei Forderungen waren uns wichtig: erstens eine kla re und enumerative Definition der zulässigen Maßnahmen, zweitens ihre Zusätzlichkeit, die Additionalität, und drittens die Vorsorge für künftige Haushaltsrisiken in Form einer Rück lage oder der Ablösung von Eventualverbindlichkeiten.

Ich meine, das Land öffnet mit diesem Weg nicht die Büchse der Pandora. Es trifft vielmehr, wenn der Rahmen, den ich ge schildert habe, auch eingehalten wird, in der jetzigen Situati on eine wirtschaftliche Entscheidung. Dies darf ich auch als Rechnungshofpräsident betonen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, gestatten Sie auch eine Zwischenfrage?

Ja, gern.

Bitte, Herr Abg. Dr. Aden.

Vielen Dank, Herr Prä sident Munding. – Gehe ich recht in der Annahme, dass es bei der Tilgung impliziter Schulden nicht nur um Soll und Haben, sondern auch um eine psychologische Komponente geht, die wir vielleicht in das Land hinaussenden können, die unabhän gig von rein finanziellen Erörterungen ist?

Da gebe ich Ihnen völlig recht. Gerade deshalb habe ich auch gesagt: Uns ist die Entscheidung nicht leichtgefallen. Aber unter den Rah menbedingungen, unter denen wir heute, 2017, den Haushalt aufstellen, wollten wir nicht – das hätten Sie vom Rechnungs hof wahrscheinlich erwartet – reflexhaft Schuldentilgung for dern, wenn die andere Lösung aus unserer Sicht im Moment die wirtschaftlichere ist. Auch dies gehört zu den Anforderun gen an den Haushalt.