Die von der AfD-Fraktion gewünschte Umbesetzung würde das Ausscheiden eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der Fraktion der CDU erfordern (vgl. § 17 a der Geschäftsordnung – Stärkeverhältnis der Fraktionen nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers).