Protocol of the Session on December 1, 2016

Ich rufe zunächst noch einmal Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Meine Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis be kannt:

An der Wahl haben sich 125 Abgeordnete beteiligt.

Auf Herrn Dr. Stefan Brink entfielen 108 Stimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der AfD und der FDP/DVP)

Mit Nein haben elf Abgeordnete gestimmt. Sechs Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ungültig war kein Stimmzettel.

Der Landtag hat damit Herrn Dr. Stefan Brink mit der Mehr heit seiner Mitglieder zum Landesbeauftragten für den Daten schutz gewählt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz nimmt nach § 12 Absatz 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes auch die Aufgabe des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr.

Ich darf Herrn Dr. Brink, den ich mit seiner Begleitung auf der Besuchertribüne recht herzlich begrüße, zu seiner Wahl zum Landesbeauftragten für den Datenschutz herzlich gratu lieren.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Ich wünsche Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Brink, für Ihre neue Aufgabe viel Erfolg und eine glückliche Hand.

(Dr. Stefan Brink: Danke schön!)

Bitte schön.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 16/1060

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – T e r m i n g e r e c h t e A u s z a h l u n g v o n F ö r d e r m i t t e l n d e s L a n d e s a n d i e h e i m i s c h e n L a n d w i r t e

Bitte schön, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist die von Herrn Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL

im Juni dieses Jahres im Rahmen seines Zehnpunkteplans vom Weinsberger Milchgipfel zugesagte verlässliche und termingerechte Auszahlung der Fördermittel durch das Land zum Jahresende nach heutigem Ermessen noch rea listisch zu gewährleisten?

b) Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammen

hang den Vorschlag zur Einführung einer vorgezogenen Abschlagszahlung, um eine ausreichende Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe auch in schwierigen Markt lagen zweifelsfrei sicherzustellen?

Herr Minister Hauk, bit te.

Herr Präsident! Die Mündliche Anfrage des Kol legen Bullinger beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Die finanzielle Situation der landwirtschaftlichen Betriebe ist in diesem Jahr erneut angespannt. In manchen Betrieben steht es Spitz auf Knopf. Das betrifft nicht nur die Milcherzeuger – aber natürlich gerade sie –, sondern auch die Schweinehal ter und die Ackerbauern, weil die Preise in allen Marktseg menten – vielleicht außer bei der Zuckerrübe und wenigen an deren Marktfrüchten – derzeit schwierig sind und die Erlös situation schwierig ist. Die Ursachen liegen also insgesamt in niedrigen Erzeugerpreisen und in unterdurchschnittlichen Er trägen. Diese Situation ist nicht neu, aber in diesem Jahr be sonders ausgeprägt, und sie trifft fast die gesamte Agrarbran che.

Um die Auswirkungen der volatilen Preise und Märkte abzu federn, bedarf es Veränderungen und Anpassungen in den ver schiedensten Bereichen. Ich weiß, unter welch hohem finan ziellen Druck die Betriebe zurzeit vielerorts stehen. In der Dis kussion darf aber nicht vergessen werden, dass die Förder- und Ausgleichszahlungen der ersten und insbesondere auch

der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik, die wir im Gemein samen Antrag umsetzen, keine Programme zur Lösung von Krisensituationen oder zum Ausgleich von Preiseinbrüchen sind. Das ist weder ihr Ziel, noch kann das mit diesen Instru menten adäquat geleistet werden.

Die Direktzahlungen stellen eine Basisförderung der Betrie be dar. Sie stehen in Verbindung mit den Anforderungen über das Greening und den höheren Standards gegenüber dem Weltmarkt. Damit will die EU Wettbewerbsverzerrungen be zogen auf Länder außerhalb der EU ausgleichen.

Bei der zweiten Säule werden gezielt z. B. die FAKT-Umwelt leistungen honoriert oder bei der Ausgleichszulage die natür liche Benachteiligung des Standorts ausgeglichen oder bei der Landschaftspflegerichtlinie besondere Leistungen der Land wirte honoriert.

Verlässlichkeit im Sinne meiner Aussage beim Weinsberger Milchgipfel heißt: Diese Gelder stellen einen regelmäßigen Beitrag zum Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe in den dafür vorgesehenen Zahlungszeiträumen dar. Natürlich habe ich mich bei meiner Aussage, Herr Kollege Bullinger, daran orientiert, wie es in den letzten Jahren war. Das ist für uns auch der Maßstab, dass wir wieder im Dezember den Haupt- und Löwenanteil der Auszahlungen leisten wollen.

Wir dürfen ab 1. September zahlen und müssen bis 30. Juni des Folgejahrs, also 2017, die Auszahlungen für das Jahr 2016 geleistet haben. Diese Spanne steht also zur Verfügung. Wir haben nach Antragsbeginn rechtlich gesehen über ein Jahr Zeit. Das alles ist bekannt; bei der EU ist alles geregelt.

Nachdem alles geregelt ist und der Bearbeitungsstand in den vergangenen Jahren zumindest in Süddeutschland so aussah, dass wir Ende Dezember meist in der Lage waren, auszuzah len, werden wir dieses Ziel auch für dieses Jahr anpeilen. Wir werden an den größten Anteil der landwirtschaftlichen Betrie be noch in diesem Jahr auszahlen können – wenn auch nicht den letzten Betrieb, um es einmal klar zu sagen. Aber damit unterscheiden wir uns nicht von den Vorjahren; auch da gab es immer wieder Restanten, die dann eben möglichst schnell abgearbeitet werden.

Die Auszahlung wird vor Weihnachten beginnen und zwischen den Jahren fortgesetzt werden, so die Planung in den Verwal tungen. Die Arbeiten bei den unteren Verwaltungsbehörden sind darauf ausgerichtet.

Wir werden bei der Landschaftspflegerichtlinie und der För derung von steilem Dauergrünland beginnen. Die Direktzah lungen – das ist der größte Posten, weil die im Prinzip jeder landwirtschaftliche Betrieb erhält – und die Ausgleichszula ge für die benachteiligten Gebiete sind so geplant, dass die Gelder für die bewilligten Anträge in der letzten Dezember woche, also noch vor dem Jahreswechsel, auf den Konten der Antragstellerinnen und Antragsteller eingehen sollten.

Der von der EU vorgeschriebene Auszahlungszeitraum für die Direktzahlungen vom 1. Dezember 2016 bis 31. Januar 2017 wird also eingehalten. Wir starten zum frühestmöglichen Zeit punkt. Das halten wir gerade angesichts der Preis- und Erlös krise für geboten.

Weitere Auszahlungen erfolgen – da haben wir jetzt ein biss chen nachverdichtet – in einem zweiwöchigen Abstand, um

die dann fertigen Anträge bewilligen und zeitnah auszahlen zu können. Das erfolgte früher monatlich. Der nächste Aus zahlungstermin ist also nicht der 30./31. Januar, sondern wird schon Mitte Januar sein. Die bis dahin fertigen Anträge wer den dann auch ausgezahlt werden können.

Aber auch das ist keine neue Situation, sondern seit Jahren bewährte Praxis. Es ist, wenn man so will, wie im Fußball: Vor dem Spiel ist nach dem Spiel, und nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Deshalb machen wir auch keine Abschlagszahlun gen, denn bei Abschlagszahlungen sind wieder Separatkont rollen für die Abschläge notwendig und dann für die Vollaus zahlungen. Das erfordert wiederum Arbeit. Wir würden durch Abschlagszahlungen also erneut zusätzliche Arbeit auflasten und aufhalsen. Das wollten wir vermeiden und werden es auch vermeiden. Nachdem die EDV-Systematik jetzt stimmt, ist das, glaube ich, alles so in Ordnung.

Andere Mitgliedsstaaten haben mit Abschlagszahlungen eben falls schlechte Erfahrungen gemacht. In Deutschland macht das ansonsten niemand; es kommt also nirgendwo zum Ein satz. Insofern hat das meines Erachtens keinen Sinn.

Herr Abg. Dr. Bullinger, ist die Anfrage für Sie erledigt, oder gibt es von Ihrer Seite ei ne Zusatzfrage?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Nein, ist um fangreich beantwortet! Wichtig ist, dass es kommt!)

Es gibt eine Zusatzfrage des Kollegen Rottmann.

Herr Minister, herzlichen Dank für die Antwort auf die Frage des Kollegen Bullinger. Sie sag ten, dass diese Zahlungen keine Instrumente sein sollen, um eine Krise zu lösen. Sie sollen natürlich auch keine Krise aus lösen; das ist auch klar. Ich habe drei Fragen, mit denen ich nachhaken möchte.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Zwei!)

Ich darf gleich hinzufü gen: Sie dürfen maximal zwei Fragen stellen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Also eine weglassen! – Lachen des Abg. Dr. Jörg Meuthen AfD)

Okay. – Eigentlich habe ich nur eine Frage.

Dann reduzieren Sie es doch auf eine Frage.