Protocol of the Session on November 30, 2016

Herr Dr. Kern – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Dr. Kern, wol len Sie eine Zwischenfrage stellen?

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja! Wenn Sie es zu lassen, gern!)

Herr Abg. Binder, lassen Sie es zu?

Ja, ich lasse es gern zu.

Also, Herr Kollege Dr. Kern, bitte.

Lieber Kollege Binder, er innern Sie sich daran, dass ich mehrfach Herrn Minister Un tersteller im Untersuchungsausschuss in Bezug auf diesen ge samten Sachverhalt „Finden der Sicherungen“ gefragt habe und er gesagt hat: „Da kann ich nur zum Teil darauf antwor ten, manches weiß ich nicht, da müssen Sie meine Abteilungs leiterin 1 fragen“?

(Abg. Reinhold Gall SPD: Was er nicht weiß, kann er auch nicht beantworten! Das ist doch logisch!)

Auf welche Frage genau, Herr Dr. Kern?

Da ging es rund; das hat er mehrfach gesagt, als ich gefragt habe: „Wie war das mit dem Auffinden? Wo ist das aufgefunden worden? Wer hat das auf gefunden?“ Das hat er nicht beantwortet

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: In welcher Sitzung war das?)

und hat auf seine Abteilungsleiterin verwiesen – die wir dann aufgrund einer mit Ihrer Mehrheit getroffenen Entscheidung nicht befragen durften. Warum?

Entscheidend ist doch der Zeit punkt des Auffindens. Zum Zeitpunkt hat der Minister in sei ner Zeugenaussage alles gesagt. Nachdem er diesen Zeitpunkt genannt hatte, war klar, dass Ihre Vorwürfe, die Sie dargelegt

haben, in keiner Weise bewiesen werden konnten und es des halb auch aufgrund der Aussage keinen Anlass gab, Ihren Vor würfen weiter nachzugehen. Denn diese Aussage des Umwelt ministers und die damit zusammenhängenden Aussagen stan den nicht im Widerspruch, schon gar nicht standen sie im Wi derspruch zur Aktenlage. Deshalb gab es keine Hinweise, dass an dieser Aussage des Umweltministers im Untersuchungs ausschuss zu zweifeln ist.

Im Übrigen hätten Sie erstens fragen können, ob er die Un wahrheit sagt – das haben Sie übrigens nie behauptet –, und zweitens hätten Sie im Zuge der Entscheidung, ob wir weite re Zeugen laden sollen, den Verfassungsgerichtshof anhören können. Auch das haben Sie nicht getan; denn Sie wussten, dass Sie keine Chance hatten, weil Sie auf Grundlage des Ein setzungsantrags des Untersuchungsausschusses keinen An spruch darauf hatten.

Insofern wollen wir es jetzt endgültig damit abschließen und dieses Thema zu den Akten legen. Denn es ist ausreichend ge klärt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Untersteller.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Franz, mach es kurz! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen)

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolle ginnen und Kollegen Abgeordnete! Lieber Herr Kollege Dr. Kern, kalter Kaffee wird nicht dadurch besser, dass man ver sucht, ihn noch mal aufzuwärmen.

(Abg. Anton Baron AfD: Ressourceneffizienz! – Zu rufe der Abg. Dr. Timm Kern und Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Das sollten Sie einfach mitnehmen. Bei Ihrer Rede vorhin hat te ich schon den Eindruck, dass auch Sie jetzt ins Postfakti sche abzudriften drohen. Warum sage ich das? Vielleicht noch einmal zwei, drei Fakten, um die es ging.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja!)

Die Sicherung der Magnetbänder wurde nach der Landtags wahl 2011 vorgenommen, zu einem Zeitpunkt, zu dem die neue Regierung noch gar nicht im Amt war. Die neue Regie rung kam am 12. Mai 2012 ins Amt.

(Zurufe: 2011!)

2011, Entschuldigung. – Noch im März 2011 hat diese Si cherung der Kopien offensichtlich stattgefunden – das habe ich Ihnen damals aber auch schon alles gesagt –, nach allem, was ich wusste, noch nicht einmal mit Wissen der Hausspit ze, sondern auf Arbeitsebene. Warum? Weil man im Vorgriff darauf, dass es zu einem Neuzuschnitt der Ministerien kommt, sicherstellen wollte, dass die Dinge auch dann noch nachvoll ziehbar sind, wenn das Ressort aufgespalten wird. Das war zunächst einmal der Anlass – also irgendwie unspektakulär.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das ist ja auch un spektakulär!)

Was Sie mir oder uns vorwerfen könnten – das habe ich aber auch schon im Untersuchungsausschuss berichtet; Herr Köß ler hat es eben angesprochen –, ist, dass wir, nachdem die Din ge geregelt waren – nach dem 12. Mai –, die Bänder nicht ge löscht haben. Das wäre das gewesen, was wir eigentlich hät ten machen müssen. Dieses Versäumnis habe ich im August 2013 eingeräumt.

(Abg. Joachim Kößler CDU: Ja!)

Im August habe ich dann noch einmal eine Presseerklärung herausgegeben und habe damals noch einmal deutlich ge macht, dass es sich um ein Versäumnis handelte. Warum war das so? Schlicht und ergreifend – glauben Sie es mir bitte all mählich –, weil diese Bänder in Vergessenheit geraten sind. Wir haben eine verdammt gute Verwaltung in Baden-Würt temberg, aber auch dort unterläuft einmal ein Fehler. In die sem Fall war es ein Fehler, dass die Bänder in Vergessenheit geraten sind.

Alles andere an Fakten, Herr Kollege Kern, alles andere, was ich dazu zu sagen habe, finden Sie im über 600 Seiten umfas senden Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses. Was machen Sie? Sie stellen einfach die gleichen oder ähnliche Fragen, wie Sie sie mir damals gestellt haben. Ich habe noch einmal nachgeschaut. Sie stellen sie mir in diesem Antrag ein fach noch mal. Was sollen wir denn anderes machen als Ih nen noch einmal, wenn auch mit anderen Worten, dieselben Antworten zu geben? Im Kern war es so.

(Abg. Joachim Kößler CDU: Im „Kern“! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Reine „Unterstellung“! – Vereinzelt Heiterkeit)

Dass der Umgang mit den sogenannten Gönner-E-Mails letzt endlich nur ein Randaspekt dieses Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ – so hieß er ja – war, da sind wir uns hof fentlich auch einig. Ich lasse nicht zu, dass Sie jetzt in der Art, wie Sie hier geredet haben, versuchen, einen Untersuchungs ausschuss „Schlossgarten III“ daraus zu machen.

Alles, was ich dazu zu sagen hatte, habe ich Ihnen damals ge sagt. Eigentlich sollte man meinen, dass auch Sie es irgend wann einmal kapieren, dass alles, was es hierzu zu sagen gibt, in den 600 Seiten dieses Abschlussberichts enthalten ist. Aus meiner Sicht ist damit alles gesagt. Aber anscheinend hat die FDP/DVP-Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode zu we nig aktuelle Themen – anders kann ich das gar nicht verste hen –, sodass Sie es nötig haben, so etwas jetzt hier noch ein mal hochzuziehen.

Zu den in Richtung dessen, was Sie angesprochen haben, zie lenden Beweisanträgen. Nochmals: Diese wurden damals auch von der Landtagsverwaltung – von der Landtagsverwal tung! – als schlichtweg unzulässig betrachtet. Das ficht Sie aber alles nicht an, obwohl Sie mit Ihren Thesen allein daste hen. Auch in der Begründung Ihres Antrags können Sie näm lich nichts anderes machen, als auf Ihr Minderheitenvotum zu verweisen, und darauf stützen Sie dann wieder Ihre Thesen und drehen das Ganze noch einmal durch.

So eine Herangehensweise ist letztendlich so langweilig, wie sie überflüssig ist. Schon der damalige Untersuchungsaus schuss hielt es nicht für notwendig, sich mit den Details der verwaltungsinternen Abläufe im Zusammenhang mit den so genannten Gönner-E-Mails zu befassen. In welchem Schrank des Umweltministeriums die Magnetbänder mit den E-Mails aufbewahrt wurden, das interessiert – um es einmal so zu sa gen – außer der FDP eigentlich niemanden.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was uns in teressiert, ist unsere Sache!)

Ich habe auch in meiner damaligen Zeugenaussage gesagt: Es ist nicht mein Job als Minister, zu wissen, in welchem unse rer acht Stockwerke, in welchem Schrank und in welchem Dienstzimmer sie aufbewahrt wurden, sondern ich glaube meinen Beamtinnen und Beamten, dass sie unter Verschluss waren.

Was Sie jetzt hoffentlich auch als Information mitgenommen haben, ist, dass diese gar nicht lesbar waren, sondern dass man eine Fachfirma gebraucht hat, um die Dinge überhaupt ent schlüsseln zu können.

(Zuruf von der AfD)

In der Stellungnahme zum jetzigen parlamentarischen Antrag haben wir noch einmal umfassend alle Fragen beantwortet. Ergänzend dazu, Herr Dr. Kern, hat Ihnen mein Ministerial direktor noch einmal Unterlagen zukommen lassen, die sich auf Diskussionen mit dem Landesarchiv zu der Frage bezie hen, warum und wieso wir zu der Auffassung gekommen sind, dass wir löschen mussten. Ich darf Sie noch einmal auf diese Unterlagen verweisen. Wir haben darin Umfassendes dazu dargelegt, warum wir zu der Entscheidung kamen, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen löschen mussten.

Jetzt kann man es natürlich so sehen, wie es Herr Kößler ge sagt hat: Vielleicht ist es an der Zeit, über eine Neukonzepti on des Archivrechts nachzudenken.

(Zuruf des Abg. Joachim Kößler CDU)

Wenn Sie unsere Schreiben gelesen haben, auch an das Lan desarchiv, wissen Sie, dass wir darin in Bezug auf den aktu ellen Fall angeregt und hierfür auch entsprechende Unterstüt zung zugesagt haben, dies noch einmal aufzugreifen.

Eine Diskussion im Plenum zu diesen Detailfragen führt mei nes Erachtens zu nichts; dies ist auch nicht der geeignete Ort. Dafür gab es den Untersuchungsausschuss. Ich möchte daher abschließend lediglich die wesentlichen Ergebnisse in Sachen der sogenannten Gönner-E-Mails noch einmal zusammenfas sen.

Erstens: Der Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass die so genannten Gönner-E-Mails für die Beweiserhebung des Un tersuchungsausschusses verwendet werden durften.

(Abg. Joachim Kößler CDU: Richtig!)

Zweitens: Das Umweltministerium ist mit der Löschung der Magnetbänder seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen entsprechend den gerichtlichen Vorgaben – die wir in den Schreiben, die Sie kennen, sowie in der Stellungnahme zu Ih

rem Antrag aufgeführt haben – vollumfänglich nachgekom men.