Protocol of the Session on November 10, 2016

(Namensaufruf)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Die Abstimmung ist damit geschlossen. Ich bitte die Schriftfüh rer, das Abstimmungsergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt mir nun mehr vor:

An der Abstimmung haben sich 118 Abgeordnete beteiligt.

Mit Ja haben 19 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 99 Abgeordnete gestimmt.

Der Antrag ist damit abgelehnt

(Abg. Anton Baron AfD: Schade!)

und Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Mit J a haben gestimmt:

AfD: Dr. Rainer Balzer, Anton Baron, Dr. Christina Baum, Dr. Heinrich Fiechtner, Bernd Gögel, Dr. Bernd Grimmer, Stefan Herre, Rüdiger Klos, Dr. Heinrich Kuhn, Dr. Jörg Meuthen, Thomas Axel Palka, Dr. Rainer Podeswa, Stefan Räpple, Daniel Rottmann, Emil Sänze, Hans Peter Stauch, Udo Stein, Klaus-Günther Voigtmann.

Fraktionslos: Dr. Wolfgang Gedeon.

Mit N e i n haben gestimmt:

GRÜNE: Muhterem Aras, Theresia Bauer, Susanne Bay, Beate Böhlen, Andrea Bogner-Unden, Martina Braun, Jürgen Filius, Josef Frey, Mar tin Grath, Wilhelm Halder, Thomas Hentschel, Winfried Hermann, Her mann Katzenstein, Manfred Kern, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel Andreas Lede Abal, Andrea Lindlohr, Bettina Lisbach, Brigitte Lösch, Thomas Marwein, Bärbl Mielich, Dr. Bernd Murschel, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Wolfgang Raufelder, Daniel Renkonen, Barbara Saebel, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, And reas Schwarz, Hans-Ulrich Sckerl, Stefanie Seemann, Edith Sitzmann, Franz Untersteller, Thekla Walker, Dorothea Wehinger.

CDU: Norbert Beck, Thomas Blenke, Klaus Burger, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Sylvia Felder, Marion Gentges, Fabian Gramling, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Karl Klein, Wilfried Klenk, Joachim Kößler, Sabine Kurtz, Dr. Bernhard Lasotta, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Paul Nemeth, Christine Neumann, Claus Paal, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Karl-Wilhelm Röhm, Karl Rombach, Volker Schebesta, Felix Schreiner, Dr. Albrecht Schütte, August Schu ler, Stefan Teufel, Georg Wacker, Tobias Wald, Karl Zimmermann.

SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Wolfgang Drexler, Dr. Stefan FulstBlei, Reinhold Gall, Gernot Gruber, Rainer Hinderer, Peter Hofelich, An dreas Kenner, Ernst Kopp, Martin Rivoir, Gabi Rolland, Rainer Stickel berger, Andreas Stoch, Dr. Boris Weirauch, Sabine Wölfle.

FDP/DVP: Dr. Gerhard Aden, Dr. Friedrich Bullinger, Dr. Ulrich Goll, Jochen Haußmann, Klaus Hoher, Jürgen Keck, Dr. Timm Kern, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Rück zug der Klage des Kultusministeriums gegen die Frank furter Allgemeine Zeitung – Drucksache 16/39 (Geänder te Fassung)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung erteile ich für die Fraktion der FDP/ DVP Herrn Kollegen Dr. Kern.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Manch einer von Ihnen fragt sich möglicherweise, warum die FDP/DVP-Fraktion die Klage des ehemaligen Kultusministers gegen die Frankfurter Allgemei ne Zeitung auf die heutige Tagesordnung gesetzt hat; schließ lich liegt die Klageerhebung mehr als ein Jahr zurück, und die jetzige Kultusministerin hat die Klage zurückgezogen. War um sollten wir uns also heute damit beschäftigen? Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion ist der Vorgang ein negatives Lehr beispiel für den Umgang einer Landesregierung mit den Me dien im Falle einer kritischen Berichterstattung.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, dass die Presse freiheit ein hohes, schützenswertes Gut und ein entscheiden des Element unserer freiheitlichen Gesellschaft ist.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Wie es aber tatsächlich um die Pressefreiheit bestellt ist, zeigt sich gerade in Konfliktsituationen, vor allem wenn es für die Regierenden unbequem wird. Deshalb ist es auch keine Peti tesse, dass der damalige Kultusminister gegen die FAZ vor Gericht gezogen ist. Hintergrund war ein Bericht der FAZ-Re dakteurin Heike Schmoll über eine bekannt gewordene Eva luation in einem Zwischenbericht an die Geschwister-SchollSchule in Tübingen. Dieser Zwischenbericht stellte der Vor zeigegemeinschaftsschule ein vernichtendes Zwischenzeug nis aus.

(Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das stimmt nicht!)

Laut Pressebericht erschienen nicht nur Leistungsmessung und Lernkontrolle fragwürdig, sondern auch die Inklusion vollzog sich wohl völlig planlos. Vor allem schien das Herz stück der Gemeinschaftsschulpädagogik, das individuelle Ler nen, nicht zu funktionieren.

Dieser Bericht bestätigte die Befürchtungen, dass gerade die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler hierbei die Leidtragenden sind. All das konnte der grün-roten Lan desregierung natürlich nicht gefallen.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Immerhin war die Gemeinschaftsschule das Prestigeprojekt Nummer 1 der grün-roten Koalition. Dabei hätte die damali ge Landesregierung eigentlich damit rechnen müssen, dass bei der Einführung einer neuen Schulart ohne vorherige Er fahrungen und ohne Modellversuche irgendwann auch kriti sche Rückmeldungen würden kommen müssen.

Von jedem Lehrer wird erwartet, dass er seinen Unterricht kri tisch reflektiert, mit kritischen Rückmeldungen souverän und im Sinne von Verbesserungsvorschlägen umgeht und sich ge gebenenfalls einer Evaluation stellt. Was man von einem Leh rer selbstverständlich erwartet, darin sollte sein Dienstherr erst recht ein Vorbild sein.

Statt aber auf die Inhalte des kritischen FAZ-Berichts einzu gehen und offensichtliche Probleme anzugehen, wich der da malige Kultusminister lieber auf einen Nebenkriegsschauplatz aus. Frau Schmoll hatte in ihrem Bericht angegeben, dass das Gutachten vom Kultusministerium zurückgehalten werde. Diese Aussage war dem Kultusminister eine Klage mit Kos ten in Höhe von 12 248,96 € wert, die letztlich der Steuerzah ler zu begleichen hat. Und das ist nur eine vorläufige Abrech nung.

Ich bitte die Kultusministerin, wenn möglich, die endgültigen Gesamtkosten nachher zu nennen. Im Übrigen ist die Arbeits zeit der Ministeriumsmitarbeiter da noch nicht mit eingerech net.

Ein Kultusminister hat doch alle Möglichkeiten, öffentlich zu widersprechen und Gehör zu finden; das hat Herr Stoch auch getan. Er hätte auch, wie von der FDP/DVP-Fraktion gefor dert, die Gutachten zu den Gemeinschaftsschulen – selbstver ständlich unter Wahrung des Datenschutzes – veröffentlichen können.

Doch der Kultusminister hatte ohnehin ein besonderes Ver hältnis zur Öffentlichkeit. Dabei war das Zwischengutachten zur Geschwister-Scholl-Schule nach dem Papier zu den Leit prinzipien einschließlich des Papiers über die sexuelle Viel falt im Bildungsplan und des Papiers „Gymnasium 2020“ be reits das dritte interne Dokument, das aufgrund seines brisan ten Inhalts den Weg in die Öffentlichkeit fand. Vor diesem Hintergrund erstaunt es eigentlich, dass es die Plattform KuMiLeaks immer noch nicht gibt.

Die Klage gegen die FAZ dürfte vor allem ein Versuch der Einschüchterung einer couragierten Journalistin gewesen sein.

(Abg. Sabine Wölfle SPD: Quatsch!)

Zu groß war offenbar die Sorge, dass die Bildungsredakteu rin und mit ihr vielleicht auch andere Redakteure die offene Flanke von Grün-Rot kritisch beleuchten könnten,

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

nämlich die vergeigte Bildungspolitik der ehemaligen Lan desregierung.

(Beifall des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP)

Um an dieser Stelle nicht missverstanden zu werden: Die Kla gemöglichkeit für einen Bürger soll hier in keiner Weise in frage gestellt werden.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Na, na, na!)

Aber wenn ein Regierungsmitglied zu diesem Mittel greift, dann hat das eben andere Auswirkungen.

Uns ist es wichtig, möglichst sämtliche offenen und versteck ten Einschränkungen von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit zu verhindern. Der Pressefreiheit den Rücken zu stärken er scheint uns derzeit notwendiger denn je.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Wenn ein Vertreter einer Landtagsfraktion Medienvertreter der Hetze bezichtigt – so hat es ein Vertreter der AfD in der Sitzung des Ständigen Ausschusses am 29. September 2016 gegenüber Vertretern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkan stalten getan –, dann erwartet die FDP/DVP-Fraktion von al len Fraktionen mit freiheitlich-demokratischer Fundierung ein klares Bekenntnis zur Pressefreiheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: So ist es! Genau!)

Wir werden darüber wachen, dass das im Regierungshandeln eingehalten wird. Wir sind der Kultusministerin deshalb dank bar, dass sie in der Stellungnahme zu unserem Antrag die Pres sefreiheit als – Zitat –

ein besonders hohes und schützenswertes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung