Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bessere ist der Feind des Guten. Ich will es kurz machen. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir stimmen zu, weil er eine deutliche Verbesserung zur vorherigen Lösung darstellt und weil er ein wenig die Selbstbeschneidung und Selbstbe schränkung dieses Parlaments aufhebt.
Zwar ist die Hauptaufgabe des Parlaments die Gesetzgebungs funktion, also die legislative Funktion. Dazu gehört aber auch die Kontrollfunktion, also die Aufgabe, die Exekutive zu kon trollieren. Das ist schwer, notwendig und tut Not in dieser Co ronazeit.
In Zeiten, in denen sich manches Regierungsmitglied – sei es im Land, sei es im Bund – zum Potentaten aufschwingt und meint, dass nur seine Meinung zählt und er schalten und wal ten kann, ist es dringend notwendig, dass dieses Parlament mitspricht.
Wir sind auf dem richtigen Weg, auch wenn wir den Anstoß durch den Bundestag benötigt haben. Wir, das Parlament ei nes liberalen, offenen Landes, sollten gerade in diesen Zeiten dringend darüber nachdenken, dass wir in Zukunft eine wei tere Selbstkastration vermeiden müssen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die gemeinsame Fortschreibung des Pandemiegesetzes unterstreicht einmal mehr, wie richtig und wegweisend der Ansatz der FDP/DVP-Fraktion bereits zu ei nem sehr frühen Zeitpunkt der Pandemie, nämlich im Mai die ses Jahres, war, mit dem Gesetzentwurf zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid19-Pandemie den Gestaltungs-, Entscheidungs- und Mitspra cheanspruch an den Landtag von Baden-Württemberg zu ad ressieren. So hat dieser Gesetzentwurf in der Folge doch zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf, zu einem gemeinsamen Pandemiegesetz geführt, das wir heute fortschreiben.
Dass die Frist von acht auf vier Wochen reduziert wird, findet unsere uneingeschränkte Zustimmung. Denn in unserem ori ginären Gesetzentwurf hatten wir vorgesehen, dass jede Co rona-Verordnung unter dem Parlamentsvorbehalt steht. Inso weit trägt dies zu einer wesentlichen Verbesserung der Infor
mation, des Austauschs, der Rechtssicherheit und mitunter am Ende auch der Akzeptanz der Bevölkerung bei.
Für uns war ganz wichtig, dass der Landtag von Baden-Würt temberg kurz vor und kurz nach der Landtagswahl zusammen tritt, um die Kontinuität nicht zu einem Coronathema werden zu lassen, um über die Corona-Verordnungen zu entscheiden. Denn eine mehrmonatige Auszeit wäre der Bevölkerung, ge rade infolge der größten Einschränkungen der Grundrechte unserer Zeit, schlechterdings nicht zu vermitteln gewesen. In sofern war die flankierende Regelung, die dies eben jetzt si cherstellt, für uns zwingend.
Das Parlament ist der Ort, wo die Auseinandersetzung darü ber stattfindet. Das ist zu Recht von allen Rednerinnen und Rednern angesprochen worden. Ich würde mir aber auch wün schen, dass wir diese Aussprache nicht nur zur Bekräftigung des Regierungshandelns sehen, sondern uns tatsächlich – das geht in erster Linie an die regierungstragenden Fraktionen – auch kritisch mit den Entwürfen, die die Landesregierung vor legt, auseinandersetzen und eben auch gegebenenfalls entspre chende Änderungsanträge einbringen, wie wir dies – ich schaue insbesondere in die Richtung der Kolleginnen und Kol legen der SPD, aber auch wir – regelmäßig machen.
Das ist der Ausdruck eines selbstbewussten Parlaments. Inso fern würde ich mir weitere fruchtbare Diskussionen auf die ser Ebene wünschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da die Regierung keinen Redner benennt, frage ich Sie jetzt gleich, ob noch weiterer Aussprachebedarf besteht. Liegen noch Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über diesen Gesetzentwurf Drucksache 16/9500. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/9554. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
mit den Nummern 1 und 2. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer also Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer stimmt Artikel 2 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 einstimmig zuge stimmt worden.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Erlass in fektionsschützender Maßnahmen“. – Mit der Überschrift sind Sie einverstanden.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Keine. Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die dialogische Bürgerbeteiligung – Druck sache 16/9486
Hierzu hat das Präsidium beschlossen, dass wir auf die Aus sprache verzichten. Auch die Regierung verzichtet auf die mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.
Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 16/9486 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.