Protocol of the Session on December 17, 2020

Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung, Modernisierung der Verwaltung und der Behörden. Das bringt einen großen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltun gen in unserem Land mit sich. Denn die beschleunigten und vereinfachten Verwaltungsverfahren – ohne dass Verfahrens rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden – sind ein echter Mehrwert.

Ich hoffe daher, dass dieser „Gesetzentwurf ohne Alternative“ im Innenausschuss und hier im Plenum des Landtags von Ba den-Württemberg Ihre Zustimmung findet, verehrte Damen und Herren Abgeordnete.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister Strobl.

Da hätte auch die Opposition ein bisschen Ap plaus geben können.

(Vereinzelt Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister Strobl. Die Regierung hat sich extrem an die verkürzte Rede zeit gehalten: eine Minute und 44 Sekunden.

(Beifall – Zurufe, u. a.: Sehr gut! – Das ist ein Re kord!)

Vielen Dank. – Jetzt bin ich auf die Rednerinnen und Redner der Fraktionen gespannt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Le de Abal. – Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Sie erleben mich etwas außer Atem, weil ich nicht damit rechnen konnte, dass sich der Minister für In neres, Digitalisierung und Migration so streng an die Vorga ben des Präsidiums halten würde.

(Heiterkeit – Zurufe, u. a.: Oje! – Bitte!)

Ich suche ja jetzt irgendeine Ausrede.

(Heiterkeit – Zurufe, u. a.: Du wolltest schon immer mal länger als der Minister sprechen!)

Jeder Zwischenruf verlängert diese Rede. – Denken Sie da ran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Ziel des Geset zes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes eigentlich darin liegt, Aufwand zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen, was heute auch im allgemeinen Interesse ist. Wir reden hier vor allem über die Anpassung an geänder te rechtliche Bestimmungen. Wir reden hier über verwaltungs interne Anwendungen, die die Öffentlichkeit nicht groß bewe gen werden.

Aber worum geht es?

(Der Redner ist außer Atem. – Heiterkeit)

Herr Abg. Lede Abal, ich wür de sagen, Sie atmen einmal tief durch.

(Heiterkeit und Beifall)

Wenn Sie die Re dezeit für die Dauer des Durchatmens anhalten würden, wäre ich Ihnen dankbar. Ich glaube aber, das wird nicht im Interes se des Hauses sein.

Um noch einmal zum Inhalt der Rede zurückzukommen: Die se neuen Regelungen sollen den vollständig automatisierten Erlass von Verwaltungsakten und die Bekanntgabe elektroni scher Verwaltungsakte durch Datenabruf ermöglichen. Hier zu stellt dann etwa der neue § 35 a des Landesverwaltungs verfahrensgesetzes klar, dass ein vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten möglich sein wird. Zudem wird neben der schriftlichen auch die elektronische Anforderung etwa von Planfeststellungsbeschlüssen zugelassen. Das alles dient der Verfahrensbeschleunigung und der Kostenreduzie rung.

Allerdings – das ist meiner Fraktion besonders wichtig, und deshalb stellen wir das hier auch klar heraus –: Dieses Verfah ren darf nur in solchen Verfahren Anwendung finden, in de nen keine Ermessensentscheidungen, keine Abwägungsent scheidungen getroffen werden müssen.

Wir freuen uns daher auf die weitere Beratung im Innenaus schuss.

Vielen Dank für Ihr Zuhören.

(Heiterkeit und Beifall – Zurufe, u. a.: So machen wir weiter! – Schwester, Tupfer!)

Das war die atemloseste Rede, die ich je gehalten habe.

(Heiterkeit – Zurufe, u. a.: Sind Sie Helene-Fischer- Fan? – Abg. Sascha Binder SPD: Jetzt setz dich mal hin! Nicht dass noch etwas passiert!)

Vielen Dank an Sie, Herr Abg. Lede Abal. Ich glaube, wir haben selten so nett wieder ange fangen.

Nun erteile ich das Wort für die Fraktion der CDU Frau Abg. Huber – die nicht so atemlos daherkommt.

(Zuruf: Sie hat eine gute Kondition! – Vereinzelt Hei terkeit)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, ich konnte ein biss chen mehr verschnaufen. Nichtsdestotrotz möchte ich es hier auch recht kurz machen. Die Anpassung des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Verwaltung, wie es der Innenminister auch bereits gesagt hat. Dies hat zwei As pekte:

Zum einen geht es um den vollständig automatisierten Ver waltungsakt, wodurch es zu einer Beschleunigung kommen soll oder kommen kann, vor allem bei Massenverfahren wie z. B. Beihilfebescheiden oder auch im Sozialrecht. In solchen Bereichen wäre dies dann möglich.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bekanntgabe elektroni scher Verwaltungsakte durch den Datenabruf. Der vorliegen de Bekanntgabezeitpunkt fällt dabei in den tatsächlichen Ab ruf des Verwaltungsakts – eine sehr nutzerfreundliche und bür gernahe Regelung, was einen ganz wesentlichen Aspekt be züglich der Akzeptanz dieses Schrittes bedeutet. Denn wich tig ist, dass auch bei der Digitalisierung der Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden. Wir dürfen keine Seite vergessen. Denn die Bedeutung der Digitalisie rung unserer Verwaltung ist für unsere ganze Gesellschaft enorm; dies zeigt sich in der jetzigen Zeit mehr denn je.

Ich sage Ihnen aus eigener Erfahrung: Verwaltung und Mo dernisierung sind keine Widersprüche. Die Prozesse kommen voran, Schritt für Schritt. Aber Verwaltungshandeln ist eben komplex und umfasst viele vertrauliche Informationen. Dies gilt es bei allem zu berücksichtigen.

Deshalb: Lassen Sie uns den Weg zu einer bürgernahen und einfachen Verwaltung gemeinsam weitergehen. Der Gesetz entwurf ist ein weiterer Schritt dahin.

Vielen Dank.

(Beifall)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Stickelberger.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem „atemberau benden“ Gesetzentwurf gibt es in der Tat keine Alternative. Dieses Gesetz ist notwendig, um den elektronischen Verwal tungsakt gesetzgeberisch zu kreieren.

Kritisch anzumerken ist allerdings: Wir haben das Onlinezu gangsgesetz, und da stehen noch viele, viele Verwaltungsleis tungen aus, die man elektronisch abfragen kann. Was vor al lem aussteht, ist die elektronische Akte. Erst vor wenigen Wo chen wurde deren Einführung in das Jahr 2025 verschoben. Der Verwaltungsakt, wie er jetzt elektronisch kreiert ist, wird aber erst dann sinnvolle Anwendung finden, wenn auch die Bearbeitung von Aktenvorgängen, von Verwaltungsvorgän gen elektronisch intern erfolgen kann. Sonst haben wir lau fend Medienbrüche – von der Antragstellung zur Bearbeitung und weiter zur Bekanntgabe.

Der Anwendungsbereich ist ohnehin eingeschränkt; er bezieht sich nicht auf Ermessensentscheidungen und nicht auf Ver fahren, in denen unbestimmte Rechtsbegriffe eine Rolle spie len. Deshalb wird der Anwendungsbereich von vornherein be grenzt sein. Die Frau Kollegin hat es erwähnt: Im Wesentli chen wird es Massenverfahren, einfache Verwaltungsakte be treffen. Das ist zu begrüßen. Wir hätten uns allerdings insge samt bei dem Thema „Digitalisierung, Verwaltungsvereinfa chung“ mehr Tempo gewünscht. Aber das ist nun zweifelsoh ne ein notwendiger Schritt, und dieser ist alternativlos.

Die Fragen, die noch gestellt werden, können wir dann gern im Innenausschuss vertiefen.

(Beifall)

Ich erteile Herrn Abg. Rott mann für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Es ist schön, dass der Innenminister nach einer Minute und 44 Sekunden mit seiner Rede fertig ist und wir, die Abgeordneten der Fraktionen, fast doppelt so viel Re dezeit haben. Wir würden uns das tatsächlich öfter wünschen. Vielen Dank.

Die Digitalisierung macht auch vor den Amtsstuben nicht halt. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Landesverwaltungsver fahrensgesetz ist eine Art Katechismus fast der gesamten Lan des- und Kommunalverwaltung. Diese muss sich den Verän derungen eben auch stellen.

Allerdings regelt das Landesverwaltungsverfahrensgesetz kei nesfalls nur einfache Sachverhalte, die ohne Weiteres Maschi nen überlassen werden könnten. Die Landesverwaltung hat überaus oft Einzelfälle zu entscheiden, in denen das Ermes sen auszuüben ist und auch Abwägungen anzustellen sind. Kein Rechenchip kann das ersetzen.

Die Änderung, die uns vorliegt, macht daher zu Recht einen gewissen Bogen von automatisierten Erlassen zu Verarbei tungsakten, in denen Beurteilungsspielräume auszufüllen oder Ermessenserwägungen anzustellen sind. Wir können das Schicksal von Verwaltungsaktadressaten nicht seelenlosen Al gorithmen überlassen; denn oft genug hängen daran existen zielle Fragen, gerade im Bereich der Ordnungsverwaltung.

Nach unserer Meinung gelingt dies gut; die Einzelfallprüfung bleibt gewährleistet. Dort, wo es erforderlich ist, kann wirk lich genau hingeschaut werden.

In diesem Sinn mache ich Schluss mit einer Rede, die ähnlich lang ist wie die des Innenministers.