Protocol of the Session on December 16, 2020

Das Zweite:

(Zurufe, u. a. Abg. Nicole Razavi CDU: Wenn sonst alles gestimmt hat!)

Ich durfte feststellen, dass die CDU möchte, dass sich die Bi schöfe im Lobbyregister registrieren müssen.

(Zurufe: Nein, nein!)

Es war ja eigentlich ein Angebot an Sie, eine goldene Brücke, unserem Entwurf zuzustimmen. Anscheinend haben wir uns aber getäuscht.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Da müssen Sie genau zu hören!)

Nun noch zu Ihnen, Herr Sckerl: Ihre Larmoyanz ist unerträg lich. Es kommt viereinhalb Jahre lang nichts aus dem grünschwarzen Regierungslager. Dann haben wir uns erlaubt, ei nen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, und nun ist hier das Gejammer groß. Es muss doch aber in der Opposition mög lich sein, mit eigenen Vorschlägen Gesetzgebungsverfahren zu prägen.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Aber die müssen halt auch gut sein, Herr Weirauch!)

Das ist der eine Punkt.

(Beifall – Abg. Nicole Razavi CDU: Ein schlechter Vorschlag bekommt keine Mehrheit!)

Ich sage Ihnen, wie es ist: Ihre Komplementärkoalition ist am Ende – beim Klimaschutz, bei der Bildungspolitik, bei der Transparenz.

(Zurufe – Lebhafte Unruhe)

Es geht darum, dass – –

Herr Abg. Dr. Weirauch, auch Ihre Sprechzeit ist zu Ende.

Die einen wollen, die ande ren nicht; die einen können nicht, die anderen wollen nicht. Ihre Komplementärkoalition ist am Ende.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall – Zurufe – Unruhe)

Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9360 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Jetzt komme ich noch zu Buchstabe b dieses Tagesordnungs punkts, zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/9206. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen vor, den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zu gestimmt.

Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.

(Unruhe)

Ich rufe – wenn es Sie noch interessiert – Punkt 15 der Ta gesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Druck sache 16/9417

Das Wort zur Begründung hat Frau Ministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. – Da fragt es sich, ob es sich überhaupt lohnt, die Maske ab zusetzen; vielen Dank für den Hinweis, Frau Präsidentin.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Es handelt sich um die Fortführung von etwas, was wir in die ser Legislaturperiode gemacht haben, nämlich die Weiterent wicklung der Privatschulförderung. Die Förderung der Schu len in freier Trägerschaft war uns ein Anliegen. Sie alle kann ten die Diskussion über viele Jahre hinweg.

Ich glaube, wir haben eine sehr solide Finanzierung gefunden.

(Zuruf: Richtig!)

Die Schulen in freier Trägerschaft bekommen viel Geld. Ich glaube aber, es ist gut investiertes Geld für ein Angebot in Er gänzung zu unserem öffentlichen Schulwesen. Die im Herbst 2017 verabschiedete Novelle zum Privatschulgesetz hat vie le Punkte mit sich gebracht, z. B. die verbindliche Erhöhung der Kopfsatzzuschüsse auf 80 %, ein lange diskutiertes The ma.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Darüber hinaus konnten wir erreichen, dass deshalb an man chen Schulen eine Erhöhung des Schulgelds nicht notwendig geworden ist.

Insgesamt kann es zu einer Zuschusshöhe von bis zu 90 % öf fentlicher Mittel kommen, was für die Schulen in freier Trä gerschaft eine solide Basis ist, um hier voranzukommen. Die se Verbindlichkeit hat natürlich auch finanzielle Folgen. Wir orientieren uns an den Zuschüssen. Die Schulen melden ihre Bedarfe an; in diesem Bereich sind wir jetzt bei knapp 55 Mil lionen € pro Haushaltsjahr, in der Tendenz immer so steigend, wie sich das Privatschulwesen entwickelt. Aber die große Stärke ist natürlich, dass die Verbindlichkeit da ist und damit auch die Wertschätzung.

Jetzt geht es darum, dass wir in Fortsetzung dieser 2017 ver abschiedeten Novelle die Anpassung für die nächsten Jahre vornehmen. Das heißt: Bitte an Sie um Beschlussfassung. Das orientiert sich an dem, was, wie gesagt, vor einigen Jahren be reits gemeinsam angegangen worden ist. Deshalb freue ich mich über Ihre positive Begleitung.

Vielen Dank.

(Beifall)

Frau Ministerin, würden Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Kern zulas sen?

Entschuldigung, ich dachte, Sie melden sich schon zu Wort. – Gern.

Vielen Dank, Frau Minis terin. – Ich habe in der Tat eine Frage. Der Privatschulverband VDP hat heute in einer Pressemitteilung die Untersagung des

Fernunterrichts durch Ihr Haus kritisiert. In dieser Pressemit teilung steht, dass der Fernunterricht für die Nichtabschluss klassen, insbesondere in den beruflichen schulischen Ausbil dungen wie Pflege und Gesundheit, untersagt wird. Das ist nach Auffassung des VDP nicht nachzuvollziehen und ein Ein griff in die grundgesetzlich geschützte Privatschulfreiheit. Im Privatunterricht werden alle Pandemiebedingungen eingehal ten. Auch wenn der Staat an staatlichen Schulen keinen On lineunterricht anbietet, dürfe er das den Schulen in freier Trä gerschaft nicht untersagen, so die Geschäftsführerin des Ver bands. Was sagen Sie dazu?

Das basiert auf der Corona-Verordnung der Lan desregierung. Deshalb gilt die Regelung auch für die Privat schulen. Ein Erlass würde nur für die öffentlichen Schulen gelten. Deshalb betrifft die Regelung auch die Privatschulen. Es ist Teil dessen, was wir in der Corona-Verordnung, über die Sie am Montag ausführlich debattiert haben, festgelegt ha ben. Deshalb gilt es. Das kann man sicher so sehen wie der VDP. Die Entscheidung, die bis zu den Weihnachtsferien kom mende Woche gilt, ist aber rechtlich absolut unbestritten.

Vielen Dank.

(Beifall – Zurufe, u. a.: Jawohl! – Sehr gut!)

Frau Abg. Bogner-Unden, jetzt ist das Redepult Ihres.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulen in frei er Trägerschaft sind uns Grünen wertvoll und wichtig. Des halb ist uns auch eine verlässliche Finanzierung wichtig.

(Zuruf: Jawohl!)

Die freien Schulen sind ein Impulsgeber für pädagogische In novationen, sie sorgen für mehr Pluralität und Vielfalt in un serem Bildungssystem, sie erfüllen einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Bildungsauftrags, und sie sind eine zentra le Bereicherung der Schullandschaft in Baden-Württemberg.

Mit ihren besonderen Profilen können sie auf die wachsende Heterogenität bei Schülerinnen und Schülern eingehen und passgenau Lücken des öffentlichen Schulsystems ausfüllen. Sie können auch den öffentlichen Schulen als gute und wich tige Ideengeber dienen. Als langjährige Lehrerin an einer pri vaten Schule kenne ich deren Alltag aus der Praxis.

Durch die im Jahr 2017 neu geschaffene Ausgleichsregelung für nicht erhobenes Schulgeld wird sichergestellt, dass der Zu gang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Schülerinnen und Schüler ohne soziale Auslese gewährleistet ist. Es hat mich daher besonders gefreut, dass wir und die grün geführ te Landesregierung bereits bei der Novellierung des Privat schulgesetzes im Jahr 2017 einen Meilenstein im Verhältnis zwischen Land und Schulen in freier Trägerschaft erreicht ha ben.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das haben wir ge meinsam gemacht!)