Erstens: Wir übernehmen einen möglichen Verdienstausfall, und damit gehen wir seitens des Landes in die Vollen. Wir stellen klar: Wenn es zu einer Einsatzlage kommt, müssen wir als Gemeinschaft stehen und dürfen die Lösung der Probleme nicht auf nur wenige Schultern verteilen. Gerade wenn es da rum geht, dass ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer sich einbringen, teilweise ihre eigene Gesundheit riskieren, müssen wir diesen Menschen den Rücken stärken. Menschen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen, dürfen wegen ihres Engagements letztendlich nicht schlechter dastehen. Die vie len ehrenamtsfreundlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die wir im Land haben, auf die wir stolz sind und auf die wir uns in der Krise verlassen können, werden damit auch entlastet.
Aber klar ist auch: Auch das Engagement dieser Unternehmer und Unternehmerinnen kennt Grenzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen wir aber an ihrer Seite und lassen sie nicht allein.
Lassen Sie mich aber auch sagen: Nicht nur die Freistellung ist ein Problem für viele. Viele ehrenamtlich Tätige befinden sich im Spagat zwischen Familie, Beruf und Engagement. Be sonders die Pendlerinnen und Pendler haben große Probleme, zusätzlich zu ihren vielen Aufgaben auch noch das Ehrenamt verlässlich ausführen zu können. Deshalb ist die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen eine Möglichkeit, um Einsatzfähig keit zu gewährleisten. Natürlich können wir das nicht einfach verordnen, aber als Land und als Arbeitgeber können wir für andere ein Vorbild sein und verstärkt Homeoffice-Plätze an bieten.
Zweitens: Wir beteiligen uns an den Kosten für die persönli che Schutzkleidung. Gerade die Sonderrettungsdienste gera ten schnell in den Hintergrund. Wenn man über den Rettungs dienst nachdenkt, sind eben doch immer, sagen wir mal, die Hilfsorganisationen wie das DRK im Vordergrund. Dabei leis ten aber die Bergwachten und die DLRG in Baden-Württem berg wirklich eine hervorragende Arbeit.
Jedoch benötigen sie auch sehr spezielle Ausrüstungen, um auf die jeweiligen besonderen Gefahren bei ihren Einsätzen vorbereitet zu sein. Gleiches gilt für die Engagierten bei der Rettungshundestaffel. Hier setzen wir neue Maßstäbe und be teiligen uns.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Ge setzentwurf ist ein guter Gesetzentwurf. Er geht mit großen Schritten in die richtige Richtung. Denn wir unterstützen da mit diejenigen, die sich tagtäglich für uns einsetzen. Wir wer den es auch bei den Impfzentren erleben, die derzeit errichtet werden: Auch dort werden wir auf Ehrenamtliche stoßen, und zwar ganz einfach deshalb, weil sie uns und der Gesellschaft in Gänze zur Seite stehen, wenn Einsatz und Engagement ge fordert sind. Dafür herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! In der ersten Lesung hat der Kollege Hockenberger für die CDU das Gesetz bereits inhaltlich sehr qualifiziert vorgestellt. Ausweislich des Protokolls wurde dies fünfmal mit Beifall und sechsmal mit zustimmenden Zwi schenrufen honoriert –
zu Recht, wie ich meine. Dies heute mit der gekürzten Rede zeit zu toppen, wäre ein aussichtsloses Unterfangen. Das pro biere ich jetzt gar nicht erst.
Mit diesem von Innenminister Strobl vorgelegten Gesetzent wurf stärken wir die Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz. Wir erweitern die Rech te der Ehrenamtlichen, wenn wir sie in Außergewöhnlichen Einsatzlagen unterhalb der Schwelle eines Katastrophenfalls brauchen.
Wenn ein solcher Alarm ausgelöst wird, dann lassen die Eh renamtlichen alles stehen und liegen und eilen zum Einsatz. Bislang hat das für sie persönlich oftmals negative Folgen. Das wird jetzt geändert. Ich verweise hinsichtlich der Inhalte dessen, was geändert wird, auf die Rede des Kollegen Ho ckenberger, die ich eingangs erwähnt habe.
Wir wertschätzen und motivieren mit diesem Gesetz das Eh renamt im Bevölkerungsschutz. Was wir alle schon immer wissen und auch zu schätzen wissen, offenbart sich gerade jetzt in der Krise: Wir sind auf die vielen Ehrenamtlichen an gewiesen. Die Kollegin Schwarz hat das eben auch schon er wähnt.
Ehrenamtsbasierter Bevölkerungsschutz: Woran sich viele an dere Staaten gar nicht herantrauen, ist in Deutschland seit Jahrzehnten bewährte Selbstverständlichkeit. Ich danke allen, die dieses System stützen und am Laufen halten. Ich danke für ihren Einsatz am Nächsten, 24/7 für sie da, auch jetzt und an Weihnachten.
Diese Menschen brauchen nicht nur Lob, sie brauchen auch echte Unterstützung. Mit diesem Gesetz, das wir heute be schließen, geben wir diese Unterstützung, verbunden mit gro ßer Dankbarkeit und Wertschätzung. Die CDU sagt Danke und wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank, ich wäre so schnell fertig, daher hätte ich sie aufgelassen. Aber vielen Dank für diesen Hinweis.
Wir haben in der ersten Lesung und in den Ausschussberatun gen diesen Gesetzentwurf aus unserer Sicht hinreichend be raten. Wir haben auch schon signalisiert, dass wir dem Ge setzentwurf zustimmen werden.
Es kommt jetzt noch ein Antrag von der AfD-Fraktion, den wir auch ohne Aussprache hätten ablehnen können.
Ich habe die Vermutung – meine Vorrednerin und mein Vor redner bestätigen mich in meiner Vermutung –, dass wir heu te noch mal über dieses Gesetz sprechen, um Dank zu sagen. Dem möchte ich mich nicht verwehren. Ich möchte einen drei fachen Dank an alle Hilfsorganisationen – ich zähle sie jetzt nicht auf; man läuft immer Gefahr, eine davon zu vergessen – aussenden in dieser vorweihnachtlichen Zeit; auch dafür, was in den vergangenen Monaten im Rahmen der Pandemie – ich denke an die Teststrecken usw. – schon geleistet wurde. Ich denke aber auch an das, was in den nächsten Monaten noch zu leisten ist, auch von vielen, vielen Ehrenamtlichen z. B. in den Impfzentren. Und ich denke an die vielen Ehren amtlichen, die ganz ohne Pandemie Tag für Tag und ohne gro ße öffentliche Aufmerksamkeit ihren Dienst machen. Dafür ein herzliches Dankeschön auch seitens der SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Landtagspräsiden tin, sehr geehrte Kollegen! Wir, die AfD-Fraktion, sind den vielen Ehrenamtlichen in unserem Land dankbar für ihren sehr, sehr großen Einsatz. Wir sind dankbar für die Hingabe und Leidenschaft der Ehrenamtlichen, die sich an vielen Stel len mit vollem Engagement und ganzem Herzen für uns und für unser Land einsetzen.
Diese Hingabe und auch die Anwesenheit vermisse ich hier auf der Regierungsbank manchmal. Ich weiß nicht, wer da die größte Weltfremdheit aufzuweisen hat, ob das der Umweltmi nister ist, der sich durch Rasen auszeichnet, der Innenminis ter – wir hatten heute Morgen darüber gesprochen –, der es an der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen hapern lässt, oder die ganze Regierungsriege, von der so gut wie niemand da ist. Vielleicht haben die sich selbst in die Quarantäne geschickt; aber das wage ich bei diesen Politikern zu bezweifeln.
Das vorliegende Gesetz ist eine Mogelpackung, wenn man die Überschrift ernst nimmt. Es heißt, dieses Gesetz sei ein Ge setz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Bereits im November habe ich darauf hingewie sen, dass es heißen müsste: Gesetz zur Stärkung der Pflichten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Die Wahrheit steckt leider auch in Gesetzentwürfen aus dem Hause Strobl gern mal im Kleingedruckten.
Wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der da für sorgen soll, dass sich der Titel und der Inhalt entsprechen, sachlich klar und vor allem wahr: „Gesetz zur Einführung der Außergewöhnlichen Einsatzlage“ – denn darum geht es im Wesentlichen – „und weiterer Änderungen in das Landeska tastrophenschutzgesetz“.
Die Rechte der Ehrenamtlichen werden mit dem vorliegen den Entwurf also gerade nicht gestärkt, sondern auf außeror dentliche Einsatzlagen ausgeweitet. Selbst der spezielle Kos tentragungsparagraf, sagen wir mal, bietet nicht viel Neues außer der gesetzlichen Festschreibung von 50 € für Schutz ausrüstung.
Darf es denn wahr sein? Mussten die Ehrenamtlichen bisher bei den ganzen Sachen selbst in die Tasche greifen? Die jah relangen Forderungen nach einer Beteiligung des Landes für den Unterhalt und die Unterbringung von Fahrzeugen verhal len wieder einmal ungehört – mit der seltsamen Begründung, dies sei nicht Regelungsgegenstand.
Wir, die AfD, machen das mit unserem Änderungsantrag zum Regelungsgegenstand und verlangen darin die Übernahme dieser Kosten durch das Land. Wir bitten die Kollegen in die sem Hohen Haus, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. In diesem Fall könnten wir auch dem gesamten Gesetz zustim men. Aber einer Mogelpackung, wie sie im Moment vorliegt, können wir leider nicht unsere Stimme geben.
(Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Karl Zimmermann CDU: Es ist auch eine ehrenwerte Arbeit, fünf Jahre lang Anträge zu stellen und nicht einen durchzukriegen! – Heiterkeit – Gegenruf: Das stimmt aber so nicht!)
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Zunächst schließe ich mich für mei ne Fraktion natürlich auch – –