Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussemp fehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 16/9204. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung der Bürgerbe auftragten des Landes Baden-Württemberg Kenntnis zu neh men. – Dem stimmen Sie zu.
Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.
Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen: Die nächste Sitzung findet am 16. Dezember 2020 statt, und zwar um 9:00 Uhr, al so eine Stunde früher, als Sie bisher dachten.
Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.
Anlagen zum mündlichen Bericht
der Vorsitzenden des Petitionsausschusses
Statistik – Einzelfälle – Tagungen, Konferenzen und Informationsgespräche
Zahl der zu behandelnden Petitionen
Überhang aus der 15. und Neuzugänge in der 16. Wahlperiode
(Stand: 15. November 2020)
1. Überhang und Neuzugänge
Überhang aus der 15. Wahlperiode 508
Neuzugänge in der 16. Wahlperiode 5 040
Zahl der zu behandelnden Petitionen 5 548
Petitionen aus der 15. Wahlperiode 504
Petitionen aus der 16. Wahlperiode 4 528
Zahl der erledigten Petitionen 5 032
noch offene Entscheidungen 516
Petitionen nach Art der Erledigung
(Stand: 15. November 2020)
1. Petitionen insgesamt 5 040 100,00
a) positiv (Petition wird im Sinne des Petenten für erledigt erklärt) 720 14,29
b) negativ (Petition kann nicht abgeholfen werden) 2 367 46,96
c) Weitergabe an Regierung oder Behörden 177 3,51
d) Weitergabe an Bundestag 193 3,83
e) Weitergabe an zuständigen Landtag 34 0,67
f) Zurückweisung wegen Wiederholung 204 4,05
g) Zurückweisung wegen privater Angelegenheit 80 1,59
h) Zurückweisung wegen rechtswidrigen Eingriffs in die Gerichtsbarkeit 109 2,16
i) Zurückweisung aus anderen Gründen 1 0,02
k) Zurückweisung wegen strafbarer Handlung des Einsenders 0 0,00
l) Verweisung auf den Rechtsweg 2 0,04
m) Abgabe an Fachausschuss 1 0,02
n) auf andere Art (Zurücknahme, Tod, Abgabe an nicht staatliche Stellen) 264 5,24
o) Auskunftserteilung 172 3,41
3. Empfehlung an die Regierung
a) zur Kenntnisnahme 0 0,00
d) zur Berücksichtigung – ohne Widerspruch der Regierung 6 0,12
e) zur Berücksichtigung – mit Widerspruch der Regierung 0 0,00
f) zur Veranlassung einer bestimmten Maßnahme 14 0,28